Beiträge von pmeinl

    Bei so knappen Finanzen ist ein Aktienanteil vielleicht generell keine gute Idee. Und könnte deine Mutter mit der Volatilität umgehen? Wie wäre es mit TG für 12 Mon und Rest in einem Geldmarktfonds?

    Wenn Aktienanteil gewünscht (gegen Inflation), dann vielleicht einfach einen Mischfonds (wie Vanguard LifeStrategy 20 (40 könnte schon zu volatil sein) statt GMF. Damit ist kein manuelles Rebalancing nötig und man braucht bei den jährlichen Entnahmen nicht zu bewerten, ob gerade eine Krise ist und wie lange die wohl anhält.

    Biometrische Sperren bieten kaum Sicherheit....

    Diese Sicht teile ich nicht.

    Face ID ist sicherer als Fingerprint und der ist sicherer als kurze numerische PINs. Wischgesten halte ich für zu unsicher.

    PINs und Wischgesten lassen sich relativ leicht ausspähen, biometrische Autorisierungen nicht.
    Alle Verfahren lassen sich durch Erpressen oder Handy entreissen umgehen.
    Biometrische Autorisierungen lassen sich durch Betäuben umgehen.

    Das Risiko, durch Ausspähen von PINs oder Gesten halte ich für höher, als für Biometrie betäubt zu werden.

    Wer sich gegen Ermittlungsbehörden schützen möchte, kann Biometrie leicht temporär deaktivieren (Android Lockdown Button, Apple 5x schnell Seitentaste drücken).

    Empfehlenswerte Sicherheitsmassnahmen:

    Da man Handys immer auch per PIN entsperren kann, sollte diese mindestens 6-ziffrig sein oder besser ein gutes, langes, aber leicht einzugebendes Passwort.

    Handy automatisch sperren nach kurzer Inaktivität (max. 30–60 Sek).

    Sicherheitsfeatures wie Android Auto-Lock Protection und Lockdown Button aktivieren.

    Repair-Mode (bei Abgabe zur Reparatur) und Gastzugang oder App pinnen (wenn kurz an andere verliehen) nutzen.

    Ein guter Kompromiss für Sicherheit von Banking-Apps ist es, Biometrie nur für Anmeldung und Anzeigen, aber nicht für Freigaben zu aktivieren. Das bieten aber nur einige Banken wie die ING.

    Ich nutze, wo möglich, Personalausweis mit PIN. Vor ein paar Tagen, um meinen Rentenbescheid aus dem ePostfach der DRV zu holen und zum Ändern der Halteranschrift meines Autos.

    Mittlerweile funktioniert das ja nicht mehr nur via Kartenlesegerät, sondern auch einfach mit Handy als Lesegerät.

    Ich habe bisher nur Post-Ident genutzt. Das war auch zwingende Voraussetzung für mich

    Ich habe nix gegen Postident. Aber auch damit kann es Probleme geben: Als ich vor 19J mein Konto bei der DKB eröffnete (mit der ich bis heute zufrieden bin), gingen drei(!) Postident-Briefe verloren, bis die Kontoeröffnung funktionierte.
    Der Support meinte damals "Sowas geht schonmal verloren". Mein Hinweis, dass mir noch nie ein Brief verloren gegangen war und ich annahm, jemand würde die Postidents abgreifen und versuchen, damit Schindluder zu treiben, wurde nicht ernst genommen.

    Ich habe gute Erfahrungen mit dem VDK gemacht. Man hat mich zu diversen Problemen gut beraten, das war hilfreich, obwohl ich gut informiert war.
    Nur durch den VDK bekam ich GdB 50 und konnte damit u.a. günstiger in vorzeitige Altersrente. Mein erster Bescheid war unter 50. Der VDK Berater schaute 10 Sec drauf und sage "das hier hat der Gutachter falsch bewertet" – ich glaube, es ging um getrennte Bewertung von Behinderungen. Das hätte ich selbst nie entdeckt. Meinem Widerspruch wurde sofort stattgegeben.
    Ich habe mich nur beraten lassen. Anträge und Widersprüche selbst geschrieben. Aber der VDK hätte letztere auch übernommen.

    ein Serviceangebot wäre es, wenn vom FA käme, sie müssen eine Steuererklärung abgeben; die bei uns vorliegenden Daten haben wir schon ausgefüllt und denken sie an die gesetzliche Abgabefrist.

    Die Konstruktion, wer nicht widerspricht stimmt zu und außerdem noch mit Fristverkürzung ist m.E. übergriffig. So nach dem Motto, wir als Staat wissen schon, was für dich gut ist. Sorry, da bin ich als gelernter Ossi ziemlich dünnhäutig.

    Die Steuerschuld besteht doch ohnehin. Die Steuerpflicht entsteht durch das Erreichen der Einkommensgrenzen, nicht erst durch einen Festsetzungsvorschlag. Bei Angestellten ist sie bereits via Lohnsteuer abgeglichen; bei Rentnern (die über dem Grundfreibetrag liegen) ist sie eine gesetzliche Bringschuld.

    Das FA schickt m.W. den Festsetzungsvorschlag nach Ablauf der regulären Abgabefrist. Erst danach beginnt die einmonatige Frist, nach welcher der Vorschlag als festgesetzt gilt, falls man keine Änderungen meldet.

    Falls man an dem Vorschlag nichts auszusetzen hat, gibt es doch gar kein Problem. Andernfalls vermeidet der Festsetzungsvorschlag nur das sonst unumgängliche Mahnverfahren (mit Androhung von Zwangsgeldern und Schätzung) bei Nichtabgabe einer Erklärung.

    Für mich ein Beispiel für den „übergriffigen“ Staat.

    Diese Sicht kann ich nicht nachvollziehen.

    Wenn man keine zusätzlichen absetzbaren Ausgaben hat, entspricht der Vorschlag genau der Steuer, die ohnehin anfällt (als Arbeitnehmer ist diese bereits abgeführt, als Rentner ist sie zu zahlen).

    Wer relevante absetzbare Ausgaben hatte, kann diese ergänzen und zahlt damit weniger Steuern.
    Wer zusätzliche Einnahmen hatte, muss ohnehin eine reguläre Steuererklärung abgeben.

    Insofern ist der Festsetzungsvorschlag eher ein Serviceangebot als ein Eingriff.

    Das FA kann einen von sich aus oder auf Antrag von der Abgabepflicht befreien.

    Der Festsetzungsvorschlag deckt aber m.W. folgendes Szenario nicht ab, weil das FA die gezahlte Kapitalertragssteuer nicht kennt:
    Meine Eltern waren als Rentner jahrelang nicht zur Abgabe verpflichtet. Durch gestiegene Zinserträge entstand jedoch ein Anspruch auf eine Steuererstattung mittels Günstigerprüfung. Hätte ich keine Steuererklärung für sie abgegeben, wären ihnen diese Erstattungen entgangen.

    Inhaltlich ist die Aussage von Merz korrekt. Sogar in der Renteninformation, die jeder jährlich automatisch erhält (seit 2004, ab 27J, nach 5J Wartezeit) steht:
    "Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger ("Versorgungslücke"). Bei der ergänzenden Altersvorsorge sollten Sie - wie bei Ihrer zu erwartenden Rente - den Kaufkraftverlust beachten."

    Ich halte es für richtig, die verpflichtende Altersvorsorge auf die Basisabsicherung zu begrenzen. So bleibt jedem die Freiheit, nach eigenen Möglichkeiten und eigenem Gutdünken darüber hinaus vorzusorgen. Die Verpflichtung zur Basisabsicherung ist notwendig, damit die Allgemeinheit nicht für eine unterlassene oder gescheiterte Vorsorge aufkommen muss.

    Müsste die verpflichtende Altersvorsorge komplett den Lebensstandard absichern, wären höhere Beiträge nötig und die individuelle Freiheit, Art und Umfang der zusätzlichen Vorsorge selbst zu bestimmen, müsste eingeschränkt werden.

    Gut zu wissen🤣

    Mein Beitrag mag unzusammenhängend erscheinen :)

    Ich halte Desinformiertheit für das größte Problem unserer Zeit. Bin entsetzt über die mangelnde Medienkompetenz in unserer Gesellschaft. Viele meinen, sie würden sich durch Blättern in Feeds oder in Social-Media-Apps gut informieren. Sie können nicht einmal generell Fakten von Meinungen unterscheiden oder bei gegenläufigen Aspekten abwägen. Sie leiten unbedarft Blödfug und Hetze gegen unser Land und die EU weiter.

    Diese Naivität und Inkompetenz werden von interessierten Seiten (Populisten, Unternehmen, Staaten, Parteien) ausgenutzt.

    Den über den Rundfunkbeitrag (um dessen steuerliche Absetzbarkeit es in diesem Thread geht) finanzierten Deutschlandfunk halte ich für eine ausgesprochen gute Informationsquelle. Z. B. gibt es werktäglich zwischen 5:00 und 9:00 gute, kritische Infos zu aktuell relevanten Themen.

    Für weltweitere Infos finde ich z.B. BBC und das Newsletter what happened last week "a weekly curation of voices, events and perspectives from/about Asia, Africa and Latin America" interessant.

    Mindestens 2 Banken zu haben, erhöht die Resilienz gegen Störungen und Sperrungen von Konten und Karten.

    Habe seit 2007 mein Haupt-Girokonto bei der DKB (Aktivstatus). Zusätzlich ein Giro bei der ING (kostenlos). Habe Depots bei beiden.

    Per Dauerauftrag gehen monatlich 1.000€ von DKB auf ING Giro. Diese verbrauche ich mit der ING-Debitkarte übers Handy-Wallet. Wenn das ING Giro fast leer ist, wechsele ich die Standardkarte im Wallet.

    Was kann ich mir darunter vorstellen? Welche Leistung erbringt der Berater? Wo ist für mich der Benefit?

    In meinem Fall hat mich der Rentenberater u.a. beraten zu Vollständigkeit des Versicherungsverlaufs. steuerlichen Aspekten von freiwilligen Einzahlungen in die GRV zum Ausgleich von vorzeitigem Renteneintritt, Entscheidung Rente vs. Einmalzahlung meiner bAVs und verhindern, dass die KV mir das Dispositionsrecht nimmt (Verbleib im Krankengeldbezug vs Erwerbsminderungsrente).

    Wenn ich mit einem wichtigen Thema keine Erfahrung habe, lasse ich mich generell von einem Fachmann beraten - manchmal bekommt man Antworten auf Fragen, die man gar nicht hatte, wird auf Aspekte aufmerksam, die man nicht auf dem Schirm hatte.

    Habe mich vor meinem DRV-Rentenantrag von der DRV beraten lassen. Diese Beratung war unerwartet gut.

    Weil die DRV nicht zu steuerlichen Aspekten berät, ich zusätzlich bAV-Verträge hatte und wegen Gezerfe mit meiner KV (wegen Arbeitsunfähigkeit) bin ich zusätzlich zu einem Honorar-Rentenberater – der hat mir sehr geholfen und war sein Geld wert:
    Bundesverband der Rentenberater e.V.