Hallo Marcel,
dann versuche ich einmal, ein wenig Licht in das Vertragsdunkel zu bringen. Zu deinen Fragen:
1.Das hat weniger mit Intransparenz zu tun. Eine Nachversicherung ist wie ein Neuabschluss zu betrachten. Auch BU-Tarife werden im Laufe der Zeit neu kalkuliert, das ist normal und ich denke auch nachvollziehbar. Der Versicherer kann also nicht bei Vertragsabschluss schon gesichert sagen, welche Kosten eine Nachversicherung in x Jahren verursachen wird. Ein Anhaltspunkt wäre, was ein Neuvertrag in entsprechender Höhe Stand heute zum jetzigen Eintrittsalter kosten würde. Das lässt sich aber ohne Weiteres auch bei der Generali in Erfahrung bringen.
2.Es sollte vermerkt sein, welcher Prozentsatz für die Dynamik gewählt wurde. Ob du eine Übersicht über die dazugehörige Beitragsentwickling erhalten hast, kann ich natürlich nicht beurteilen. Klar ist jedoch, dass Beitrag und Leistung nicht im selben Maße steigen. Auch das ist nachvollziehbar: Die Erhöhung erfolgt jeweils zu einem neuen Alter, auch das kann man vereinfacht gesagt als Neuabschluss werten. Höheres Alter = höhere Prämie.
Und ja, du hast da etwas falsch verstanden: Deine Prämie wird stufenweise erhöht, soweit richtig. Du startest mit einem verminderten Startbeitrag, der dann in 2 Stufen angepasst wird. Stark vereinfacht: Du zahlst über die Laufzeit in etwa den gleichen Betrag, den du bei einer Kalkulation mit gleichbleibendem Betrag auch gezahlt hättest. Ist zum Teil Marketing: Es ist leichter, einen niedrigeren Anfangsbeitrag "an den Mann zu bringen".
Aber: das gilt eben nicht für dynamische Erhöhungen, sondern nur für die ursprünglich abgesicherte Rente. Dynamische Erhöhungen werden gleichmäßig kalkuliert, für diese Erhöhungen gilt keine abgestufte Beitragszahlung. Das ist damit gemeint.
3.Ist etwas schwieriger zu erklären. Was meinst du mit "Dynamik aktivieren"? Die nimmst du entweder mit oder schlägst das Erhöungsangebot aus. Zu beachten ist, dass bei einer wiederholten Ablehnung das Anpassungsrecht, sprich die Dynamikoption, verfällt. Das solltest du zunächst prüfen.
Grundsätzlich ist das schon "kombinierbar". Du kannst allerdings via Nachversicherung immer nur in vom Versicherer vorgegebenen Grenzen erhöhen. Bspw. je Erhöhung min. Summe x oder max. Summe y. Zusätzlich gilt dann auch noch eine Obergrenze, bspw. eben 2000 € monatliche Rente. Danach ist dann Essig mit der Nachversicherung.
Du kannst nicht einfach bei Eintritt eines Ereignisses, das das Recht zur NV auslöst, um Faktor 4 erhöhen. Zumindest nicht in dem von dir beschriebenen Rahmen.
Zu guter Letzt: Dynamische Erhöhungen werden oftmals angerechnet. Gute Versicherer, bspw. die Alte Leipziger, lassen bereits erfolgte Dynamikerhöhungen außen vor. Sollte aber auch aus den Versicherungsbedingungen hervorgehen. Ansonsten gilt wieder: Versicherer kontaktieren, um Aufklärung bitten.
4.Spricht aus deiner Sicht etwas dagegen, statt den Vertrag bei der Generali zu erhöhen, einen zweiten Vertrag bei einem anderen Versicherer abzuschließen? Die Generali gehört nun wahrlich nicht zu den Anbietern mit einem herausragenden Bedingungswerk. Ich tippe mal auf eine Vermittlung durch die Deutsche Vermögensberatung?