Beiträge von swingkid

    Finanzieller Vorteil? Das ist nun wahrlich nicht das Prinzip einer Nachversicherung. Nachversicherung soll die Möglichkeit absichern, dann, wenn es nötig sein könnte, den Versicherungsschutz auf einen Schlag deutlich zu erhöhen, und zwar ohne Gesundheits- und / oder Risikoprüfung.
    Eine Nachversicherung ist im Prinzip ein Neuvertrag. Ob zu den gleichen Bedingungen wie der Ursprungsvertrag oder aber "zu den dann gültigen Konditionen" (AVB, Rechnungsgrundlagen...) geht aus deinen Vertragsunterlagen hervor.

    Du kannst die Dynamik mal einfach so zwischenzeitlich aktivieren? So wie es dir gerade passt. Sehr unwahrscheinlich. Zitiere bitte mal den entsprechenden Passus, ich denke, du würfelst da etwas durcheinander.

    Ob Kündigung und Neuvertrag oder aufstocken via Zweitvertrag, kann ich nicht beurteilen. Hängt auch ein gutes STück weit von deinem Gesundheitszustand ab. Wenn es da passt und keine Erschwernisse zu erwarten sind, spricht bei einer professionellen Antragsvorbereitung aus meiner Sicht gegen eine Neulösung.

    Hallo Marcel,

    dann versuche ich einmal, ein wenig Licht in das Vertragsdunkel zu bringen. Zu deinen Fragen:

    1.Das hat weniger mit Intransparenz zu tun. Eine Nachversicherung ist wie ein Neuabschluss zu betrachten. Auch BU-Tarife werden im Laufe der Zeit neu kalkuliert, das ist normal und ich denke auch nachvollziehbar. Der Versicherer kann also nicht bei Vertragsabschluss schon gesichert sagen, welche Kosten eine Nachversicherung in x Jahren verursachen wird. Ein Anhaltspunkt wäre, was ein Neuvertrag in entsprechender Höhe Stand heute zum jetzigen Eintrittsalter kosten würde. Das lässt sich aber ohne Weiteres auch bei der Generali in Erfahrung bringen.

    2.Es sollte vermerkt sein, welcher Prozentsatz für die Dynamik gewählt wurde. Ob du eine Übersicht über die dazugehörige Beitragsentwickling erhalten hast, kann ich natürlich nicht beurteilen. Klar ist jedoch, dass Beitrag und Leistung nicht im selben Maße steigen. Auch das ist nachvollziehbar: Die Erhöhung erfolgt jeweils zu einem neuen Alter, auch das kann man vereinfacht gesagt als Neuabschluss werten. Höheres Alter = höhere Prämie.
    Und ja, du hast da etwas falsch verstanden: Deine Prämie wird stufenweise erhöht, soweit richtig. Du startest mit einem verminderten Startbeitrag, der dann in 2 Stufen angepasst wird. Stark vereinfacht: Du zahlst über die Laufzeit in etwa den gleichen Betrag, den du bei einer Kalkulation mit gleichbleibendem Betrag auch gezahlt hättest. Ist zum Teil Marketing: Es ist leichter, einen niedrigeren Anfangsbeitrag "an den Mann zu bringen".
    Aber: das gilt eben nicht für dynamische Erhöhungen, sondern nur für die ursprünglich abgesicherte Rente. Dynamische Erhöhungen werden gleichmäßig kalkuliert, für diese Erhöhungen gilt keine abgestufte Beitragszahlung. Das ist damit gemeint.

    3.Ist etwas schwieriger zu erklären. Was meinst du mit "Dynamik aktivieren"? Die nimmst du entweder mit oder schlägst das Erhöungsangebot aus. Zu beachten ist, dass bei einer wiederholten Ablehnung das Anpassungsrecht, sprich die Dynamikoption, verfällt. Das solltest du zunächst prüfen.
    Grundsätzlich ist das schon "kombinierbar". Du kannst allerdings via Nachversicherung immer nur in vom Versicherer vorgegebenen Grenzen erhöhen. Bspw. je Erhöhung min. Summe x oder max. Summe y. Zusätzlich gilt dann auch noch eine Obergrenze, bspw. eben 2000 € monatliche Rente. Danach ist dann Essig mit der Nachversicherung.
    Du kannst nicht einfach bei Eintritt eines Ereignisses, das das Recht zur NV auslöst, um Faktor 4 erhöhen. Zumindest nicht in dem von dir beschriebenen Rahmen.
    Zu guter Letzt: Dynamische Erhöhungen werden oftmals angerechnet. Gute Versicherer, bspw. die Alte Leipziger, lassen bereits erfolgte Dynamikerhöhungen außen vor. Sollte aber auch aus den Versicherungsbedingungen hervorgehen. Ansonsten gilt wieder: Versicherer kontaktieren, um Aufklärung bitten.

    4.Spricht aus deiner Sicht etwas dagegen, statt den Vertrag bei der Generali zu erhöhen, einen zweiten Vertrag bei einem anderen Versicherer abzuschließen? Die Generali gehört nun wahrlich nicht zu den Anbietern mit einem herausragenden Bedingungswerk. Ich tippe mal auf eine Vermittlung durch die Deutsche Vermögensberatung?

    Zum Thema Risikolebensversicherung:

    Würde ich unabhängig von der "Kinderfrage" machen, so es möglich ist. Der finanzielle Aufwand ist in der Regel überschaubar

    Zunächst wären einmal die bestehenden Versorgungsansprüche des jeweiligen Partners zu klären, das schafft einen groben Überblick, was im Fall der Fälle als monatliche Rente zu erwarten wäre. Dann fallen verschiedene Überlegungen an, wie z.B., ob es Verbindlichkeiten zu tilgen gilt, in welcher Höhe muss ggbfs. wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzt werden, falls Renten generiert werden sollen: zu welchem Zinssatz ist eine realistische Wiederanlage der Versicherungsleistung möglich?, etc.pp..
    Klingt erst einmal unübersichtlich, kann aber durchaus an einem oder 2 kühlen Novemberabenden zumindest rudimentär geklärt werden.
    Daraus ergibt sich dann die Annahme, welche Parameter (Laufzeit, Form (konstant oder doch fallend, vielleicht gar verschiedene Verträge über mehrere Laufzeiten und Summen, sehr variabel, mitunter knifflig…) und Höhe) gewählt werden sollen.

    Dann macht man sich noch ein paar Gedanken, ob es bestimmte Anforderungen gibt, die man an den Tarif selbst stellt. Das können bspw. sein
    -eine möglichst geringe Spreizung von Zahl- und Tarifbeitrag;
    -die Zahlung einer vorgezogenen Todesfallleistung bei Eintritt vordefinierter Krankheiten;
    -die Möglichkeit, Nachversicherungsoptionen in Anspruch zu nehmen;
    -optional die Laufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern,
    um ein paar Möglichkeiten zu nennen.


    Außerdem eine Risikolebensversicherung. Ich habe darüber gelesen, dass man hier viele Fallunterscheidungen machen muss. Ist es sinnvoll, eine solche Versicherung dann eher über kürzere Zeiträume abzuschließen und nach Ablauf einen neuen Vertrag unter Berücksichtigung der entsprechenden Lebenssituation zu machen?


    Das kann sinnvoll sein, um den Versicherungsschutz an sich verändernde Gegebenheiten anzupassen. Die Frage ist, was wiegt eventuell schwerer? Ein paar eingesparte €, oder aber die Tatsache, dass ein Versicherungsschutz vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt gar nicht mehr möglich ist? Ich für meinen Teil würde das gleich auskömmlich versichern. Gelangt man später zu der Überzeugung, dass man überversichert ist, lässt sich die Versicherungssumme in der Regel nach unten anpassen oder aber die Laufzeit verkürzen. Erhöhen, verlängern oder gar ganz neu abschließen ist mitunter dann nicht mehr möglich.

    Hallo Chris,

    das ist im Prinzip auch so. In den AKB ist das in der Regel so formuliert:

    "I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben.
    Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2 – werden nicht berücksichtigt."

    Quelle: VHV

    Dazu kommt dann folgende Regelung:

    "Im Falle eines Versichererwechsels erhält Ihr Nachversicherer entgegen den Bestimmungen der I.8.2 eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes, der sich ohne den Rabattschutz ergeben hätte."

    Der abgebende Versicherer teilt dem neuen also mit, in welcher SF-Klasse der Versicherte bei ihr ohne Berücksichtigung der durch den Rabattschutz geschützten SF-Klasse eingestuft wäre. Das wird dann vom neuen Versicherer so auch berücksichtigt werden (Ausnahmen mögen die Regel bestätigen).

    Mir wäre derzeit nur ein Versicherer bekannt, der das so nicht macht und im Prinzip die geschützte SF-Klasse meldet, und das ist die Verti (ehemals Direct Line). Hier heißt es abweichend:

    "Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach L.4.1 fallen, werden bei unserer Auskunft als nicht rückstufungsrelevant berücksichtigt."

    L.4.1. ist in diesem Fall der sogenannte "nix-passiert-Tarif", also der Rabattschutz. Der gilt bei der Verti derzeit allerdings auch nur für einen Schaden je Kalenderjahr und auch nur für die Haftpflichtversicherung.
    Die Verti schreibt übrigens auch nur von berechtigt und nicht gleichzeitig auch verpflichtet, wenn es um die Meldung eines Schadenverlaufes an den Neuversicherer. Etwas kurios. Keine Ahnung, ob da das Lektorat noch etwas müde war oder ob die Formulierung tatsächlich so gewollt ist.

    Soweit alle Klarheiten beseitigt?

    Möchten sie wissen, welche Einstufung bei einem anderen Versicherer gelten würde? Welche Sondereinstufung sie dort ggbfs. erhalten würden? Kontaktieren sie den oder die infrage kommenden Versicherer, oder informieren sie sich in den Versicherungsbedingungen. Die sind oftmals frei zugänglich oder lassen sich über Vergleichsportale beschaffen.
    Oder aber sie informieren sich anhand der Schadenfreiheitstabellen, die sind Bestandteil der Bedingungen. Also ebenfalls vergleichsweise einfach zu beschaffen und zu vergleichen.

    Da gibt es weitreichende Unterschiede. Als Selbstständiger sind sie nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, können sich aber gegen einen Beitrag dort freiwillig versichern. Für Personen im Ehrenamt gelten wiederum andere Spielregeln. Nähere Informationen bietet die gesetzliche Unfallversicherung auf ihrer Homepage https://www.dguv.de an.

    Zur privaten UV an sich: Ob die sinnvoll ist oder nicht, daran scheiden sich die Geister. Fakt ist: Die Zahl der schweren Unfälle, die reguliert werden, ist eher gering, Vollinvalidität kommt in Relation nicht sehr häufig vor. Das nützt natürlich nichts, wenn sie einer von den seltenen Fällen sein sollten. Eine Unfallversicherung ist als Ergänzung zur BU oder anderen Formen der Arbeitskraftabsicherung zu sehen.

    Vom Preis lässt sich wenig ableiten. Vielleicht haben sie für 213 € ja 200.000 € Grundsumme mit einer Progression von 500 % versichert, dazu ein hohes Krankenhaustagegeld und eine Unfallrente. Da lassen sie uns im Nebel stochern. Entscheidend neben einer vernünftigen technischen Ausgestaltung ist das Bedingungswerk (Meldefristen, Unfalldefinition (→Erweiterung des eigentlichen Unfallbegriffes, Gliedertaxe, evtl. Progression, etc. pp.).

    Die Informationen sind mehr als dünn. Je mehr Input sie geben, desto mehr klare Aussagen dürfen sie erwarten.