Danke, dann werde ich das mal versuchen, man muss (bzw. sollte) die Abwesenheit ja ohnehin melden, da werde ich das in dem Zusammenhang mal dazu schreiben.
Beiträge von civil
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Hallo,
meine Schwiegermutter (85) Pflegestufe 3 bekommt Grundsicherung im Alter, sie ist über die Kommune (SGB) bei der TK versichert hat aber eine Versichertenkarte ohne die EU-Versichertenkarte auf der Rückseite. Sie wird von meiner Frau gepflegt und wenn meine Frau mal für einige Tage unseren Sohn im EU-Ausland besucht nimmt sie ihre Mutter mit, da eine Kurzzeitpflege oder Betreuung zu finden viel zu kompliziert bis unmöglich ist, da hier alles überlastet ist.
Ich habe jetzt schon bei der TK angerufen, die sagen dass die EU-Versichertenkarte eine Art Zusatzleistung ist, die die Kommune beauftragen müsste. Aus den Seiten der EU steht, dass jeder Versicherte ein Recht darauf hat und man sich an die Krankenkassen wenden soll.
Frage: Ist die Kommune verpflichtet diese Leistung der TK zu beauftragen bzw. wie sollte man das beantragen? (Die sind eigentlich immer sehr nett und hilfsbereit und ich will da nicht den großen Streit vom Zaun brechen.)
Mfg
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Bei unserem letzten verbliebenen Supermarkt liegt das daran, dass der zum Einräumen der Regale SchülerInnen beschäftigt, die erst nachmittags können, da steht das Zeug dann im Lager oder auf den Rollwagen und es dauert bei eingeräumt ist.
Wenn natürlich Milka für 99ct im Angebot ist oder ähnliches da leeren sich die Regal schon mal schneller.
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Hallo,
ich habe letztes Jahr wohl einen Fehler begangen und bin mit der Kasko Versicherung von der HUK24 zur Sparkassenversicherung gewechselt, weil das wegen der Bündelung der Versicherungen günstiger als HUK24 war.
Jetzt habe ich Kaskoschäden am Fahrzeug gemeldet, die im Rahmen der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs festgestellt wurden. Ich hatte zwei kleine Schäden festgestellt, von denen ich ausging, dass ich diese im Zuge der Selbstbeteiligung auch selbs zahlen müsste. Jetzt wurden bei einer eingehenden Untersuchung noch weitere Schäden festgestellt, die von außen so nicht sichtbar waren und wohl daher rühren, dass jemand von hinten und von vorn an das Auto gestoßen ist und unter den Kunststoffverkleidungen Schäden sind. ( Ich habe das gesehen, die Schäden sind da, dazu konnte ich aber nicht sagen wann das gewesen sein könnte, denn wenn ich das Auto parke krieche ich anschließend nicht darunter um mögliche von außen nicht sichtbare Schäden zu suchen.)
Ich habe das jetzt der Versicherung gemeldet und bekomme seit einer Woche nur automatisch generierte Antworten dass man sich gedulden möge, eine Ansprechperson ist angegeben aber auf der Telefonnummer und allen Nummern der Versicherung landet man im in den selben Sprachansagesystem und einer Warteschlange, die nach ca. 25min einfach stumm bleibt.
Laut Kostenvoranschlag der Werkstatt des Händlers geht es um ca. 3.200€, die Leasingbank möchte das natürlich reguliert haben und setzt eine Frist einer Antwort dazu bis 25.06.2025.
Wie verhält man sich in dem Fall, wenn die Versicherung nichts tut?
Schaden erst selbst zahlen und dann notfalls mit Rechtsschutzversicherung zurückfordern?
Mfg
Axel
PS: das hier hatte ich leider jetzt erst gesehen: https://de.trustpilot.com/review/sparkassenversicherung.de
sonst hätte ich die Finger davon gelassen.
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Hallo,
ich hatte bei meinem FA am 23.04.2023 Einspruch gegen die Berechnung* des Bodenrichtwerts eingelegt. Am 11.05.2023 habe ich vom FA eine Eingangsgestätigung erhalten, mit dem Hinweis, das eine Aussetzung der Vollziehung nicht nötig sei, da der Grundsteuermessbetrag erst ab 2025 Anwendung findet und eine Aussetzung der Vollziehung keine Auswirkung hätte.
Bisher war dann Funkstille, am 17.05.2024 gab es dann eine Pressemitteilung des Landes, dass Einspruchsbescheide ab 21.05.2024 versandt werden. Nachdem wieder ein halbes Jahr ins Land gegangen war, habe ich am 24.11.2024 ein Schreiben mit einer Nachfrage zum Sachstand und der Beantragung der Aussetzung der Vollziehung an das FA gesandt.
Am 03.12.2024 habe ich dazu eine Eingangsbestätigung erhalten, wo an zwei Stellen darauf hingewiesen wird, "dass die Zurückstellung der Bearbeitung Ihres Einspruchs vor dem 1.1.2025 keine finanziellen Nachteile haben wird."
Da der 01.01.2025 ja nun bevorsteht, und mich der doppelte Hinweis stutzig macht, die Frage, ob man der Aussage "Bei der späteren Bearbeitung werde ich auf Sie zukommen, bevor in der Sache eine für Sie nachteilige Entscheidung ergehen sollte." erfahrungsgemäß trauen kann?
Mfg
Axel
Text das Schreibens:
Ihre Nachfrage zu Ihrem Einspruch vom 24.11.2024 gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbe-
trags auf den 1.1.2022 (Hauptveranlagung) ist am 25.11.2024 eingegangen.
Die Bearbeitung der Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag ist wegen der hohen Zahl von etwa
drei Millionen neu zu bewertenden Grundstücken sehr zeitintensiv. Vor diesem Hintergrund bitte
ich um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihres Einspruchs vorläufig zurückstelle. Bei der späte-
ren Bearbeitung werde ich auf Sie zukommen, bevor in der Sache eine für Sie nachteilige Entschei-
dung ergehen sollte.
Sollten Sie jedoch eine zeitnahe Entscheidung wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung (z.B. über
das Elster-Portal). Im Übrigen bitte ich darum, von Rückfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) nach
Möglichkeit abzusehen.
Hinweisen möchte ich darauf, dass die Zurückstellung der Bearbeitung Ihres Einspruchs vor dem
1.1.2025 keine finanziellen Nachteile haben wird.
Zu Ihrem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möchte ich auf Folgendes hinweisen: Eine Aus-
setzung des angefochtenen Grundsteuermessbescheides ist vor dem 1.1.2025 nicht erforderlich.
Denn die Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer wird — auf der Grundlage der von Ihnen angefochte-
nen Festsetzung des Grundsteuermessbetrags — erst begründet, wenn die Gemeinde den Bescheid für
die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 erlässt. Daher hätte die Aussetzung der Vollziehung des
angefochtenen Messbescheids zuvor keine (finanzielle) Auswirkung. Ich beabsichtige daher, den
Antrag zunächst nicht zu bearbeiten und komme auf Sie zu, bevor in der Sache eine für Sie nachtei-
lige Entscheidung ergehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
*) Die Berechnung erfolgte nach nicht nachvollziehbaren Kriterien, eine telefonische Nachfrage bei der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen ergab, dass die Werte anhand einiger weniger Verkaufswerte und der alten Bodenrichtwerte erstellt wurden und natürlich niemand der Gutachter jemals vor Ort war um Einflußfaktoren zu erfassen.
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Ja das Führerscheindatum war es.
Danke.
Check24 ging natürlich mit dem richtigen Datum.
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Hallo,
ich wollte eben für ein Auto (Opel Zafira, Bj.2010, TK SF8 ab 2025) bei Verivox einen Vergleich durchführen, dabei konnte ich nur bis SF2 auswählen. Bei einer Rückfrage im Chat kam die Antwort, wenn das so ist, kann ich halt keinen Vergleich vornehmen.
Hat jemand eine Ahnung woran das liegen kann ?
Auto zu alt ? Mögen die mich oder Opel nicht ?
Mfg
Axel
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Hallo,
wieviele Unterkategorien für verschiedene Kostengruppen oder Budgets sind in Finanzblick von Buhl möglich.
Leider gibt es dort kein Handbuch, keine Dokumentation, sondern nur FAQ, wo ich nichts gefunden habe.
Ich muss Einnahmen und Ausgaben etwas kleinteiliger erfassen, z.B. für Vermietung und die EÜR meiner Frau.
Bisher mache ich das mit der Tabellenkalkulation für Steuer, Miet- und Mietnebenkostenabrechnung etc..
Jetzt wollte ich mir die Mühe machen alles mit den vorhandenen Konten zusammenfassen.
Als andere Möglichkeit habe ich Gnucash (ich nutze nur Ubuntu/Linux als OS) ins Auge gefasst, da kann ich nahezu beliebig schalten und walten, allerdings weiß ich noch nicht ob ich die Konten online eingebunden bekomme oder importieren muss.
Mfg
Axel
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Update zum Wohnsitz:
Ich hatte eben Kontakt zur TK, die haben mitgeteilt, dass für die GKV der Hauptwohnsitz entscheidend ist und der Studienort dann als Nebenwohnsitz anzumelden ist. Andernfalls müsste man sich in Österreich versichern und sich dort bei der Sozialversicherung anmelden. Letzteres gilt natürlich auch, wenn man dort über dem Satz verdient ab dem man aus der Familienversicherung rausfällt.
Mfg
Axel
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Dazu übrigens eine Anmerkung: du schreibst und fragst hier, nicht dein Sohn. Ich gehe davon aus, dass dein Sohn nicht mehr minderjährig ist oder zumindest kurz vor der Volljährigkeit steht? Ich möchte gar nicht verurteilen, dass du deinem Sohn hilfst, aber anregen deinen Sohn dazu zu befähigen, dass er solche Dinge selbst in die Hand nimmt, soweit er erwachsen ist. ................
Hallo, berechtigte Anmerkung, da er momantan vollauf damit beschäftigt ist eine Wohnung zu finden unterstütze ich ihn, weil ich gerade Zeit habe mit Recherchen, den Rest muss er selbst machen.
An dem Mißtrauen gegenüber Kartenzahlung ist eigentlich die örtliche Sparkasse schuld, die hatten damals an die Schulanfänger Bezahlkarten ausgegeben mit 5€ Guthaben, die Großeltern haben dann aufgefüllt. Als 6jähriger hatte er noch nicht ganz verstanden, dass bei Kartenzahlung halt wirklich von seinem Konto abgezogen wird. Nach dem er das erste Comicheft mit Karte gezahlt hatte und den Abzug auf dem Kontoauszug lesen konnte, hat er sich mehr auf das Sparen als auf das Ausgeben verlegt.
Von daher mach ich mir in der Hinsicht wenig Sorgen.
Mfg
Axel
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Mein Tip als deutscher Beschäftigter einer Grazer Firma:
-Bargeldversorgung unproblematisch über CashBack von ALDI/Hofer, Lidl, Rewe/BILLA wie wir es aus D kennen.
Danke, das hatte ich jetzt noch nicht auf dem Schirm.
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Hallo,
danke für die Tipps, da werde ich erstmal versuchen rauszubekommen, wo es in Graz welche Geldautomaten gibt und zu welchen Konditionen man Bargeld ziehen kann.
Unser Sohn ist bezüglich Zahlungsverhalten eher ein Freund von Bargeld. Die technische Ausstattung ist da, aber ein gesundes Mißtrauen auch

Warum überhaupt Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz? Gibt es dafür bestimmte Gründe? (aus Interesse, da ich gern hinzulerne)
Ich habe das früher auch so gehalten, das hat jetzt keinen speziellen Grund.
Ich mutmaßte halt nur, dass für GKV und andere Anwartschaften es vielleicht geschickter wäre den Hauptwohnsitz in Deutschland zu belassen.
Mfg
Axel
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Hallo,
unser Sohn wird jetzt in Österreich studieren, dabei sollte Deutschland Hauptwohnsitz bleiben und Österreich wird Nebenwohnsitz.
Er ist noch in der Familienversicherung mitversichert (freiw. GKV, TK) leider bekommt man dort keine genauen Auskünfte was bei einem längeren Auslandsauftenhalt ist. Bei der Verbraucherzentrale liest sich das ziemlich einfach: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundh…m-ausland-63338
Die Frage, ist, wie ist es mit der Akzeptanz der deutschen Versichertenkarte bei Ärzten und Krankenhäusern in Österreich ?
Eine Versicherung in der ÖGK würde ca. 70€/mon kosten, ARKV (langzeit) wollte ich vermeiden, weil man da ja immer in Vorkasse treten muss.
Mfg
Axel
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Hallo,
unser Sohn wird jetzt in Österreich studieren, dabei sollte Deutschland Hauptwohnsitz bleiben und Österreich wird Nebenwohnsitz.
Er hat Konten bei der örtlichen Sparkasse und der ING, leider hat die ING ja ihr Privatkundengeschäft in Österreich eingestellt, sonst hätten wir das einfach weiter genutzt.
Gibt es Empfehlungen für ein Girokonto, welches man in Deutschland und Österreich gleichermaßen nutzen kann, insbesondere in Bezug auf Kartenzahlung (allg. Akzeptanz) und Bargeldabhebung ?
Onlinebanking sollte ja kein Problem darstellen.
Mfg
Axel
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Hallo,
wie sind die Erfahrungen mit dem Vermieterpaket?
Sollte man da was beachten?
Mfg
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Hallo,,
danke für das MindMap, das dürfte sehr hilfreich sein. Ich werde damit schon mal vorab vergleichen was es für grundsätzliche Unterschiede gibt und dann warten wie die restlichen votieren. Da muss man dann am Ende auch Preis und Risiken in die Waagschale werfen.
Das mit UV und BU war von mir etwas mißverständlich formuliert, natürlich will ich die BU untereinander vergleichen, BU und UV sind ja nicht vergleichbar. Allerdings hatte ich die von mir aufgelisteten Punkte fälschlichweise auch aus einem Posting bezüglich einer UV übernommen.
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Hallo,
ich hatte hier schon mal im Mai bezüglich der Weiterführung einer Kinderunfallversicherung ab 18 angefragt und die Empfehlung bekommen besser eine BU abzuschliessen.
Ich habe jetzt über einen der von Finanztip empfohlenen Makler angefragt, der Makler hat aufgrund von Arztunterlagen eine anonyme Risikovoranfrage durchgeführt, Ergebnis eine Ablehnung und drei Voten mit der Anforderung weiterer Angaben über Fragebögen.
(Nachforderungen hauptsächlich bezüglich eines kleinen Unfalls im Schulsport und Magenverstimmungen die man als Eltern eher als unkritisch eingestuft hat.)
Der Versicherungsvertreter der Württembergischen bei dem ich die Kinderunfallversicherung (und einige andere habe) hatte mir vorher auch schon einfach aufgrund der vorhandenen persönlichen Daten eine BU für Schüler ( 1.000€) angeboten, die für Studenten auf 1.500€ und dann später, ohne weitere Gesundheitsfragen weiter aufgestockt werden kann. Da habe ich jetzt nochmal nachgefragt, was man an Arztunterlagen und Fragebögen da einrichen muss und habe erfahren, dass wir "Bonuskunden" sind und wir nur ein paar Fragen beantworten müssen. Das sind acht eher allgemeine Fragen, die alle mit gutem Gewissen mit nein beantwortet werden können, sowie die Angabe zum Hausarzt, sowie Größe und Gewicht.
Ich werde jetzt für den Makler die Unterlagen nachreichen und mal sehen was die drei verbliebenen Versicherer für Voten abgeben.
Sollten die Voten negativ ausfallen oder starke Einschränkungen bzw. hohe Beiträge dabei rauskommen, wie vergleiche ich dann am besten mit dem Angebot der Württembergischen (Grundlage AVB) ?
Die Punkte:
- Versicherungssumme
- Progression
- Gliedertaxe
- Mitwirkung
habe ich mir schon mal vorgemerkt,
was sollte ich sonst noch prüfen bzw. vergleichen ?
Mfg
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Hallo,
vor knapp einem Jahr hatte ich schon mal ein paar gute Tipps wegen einer geplanten Selbständigkeit meiner Frau bekommen, was wir allerdings wegen der Marktlage nicht weiter verfolgt haben.
Meine Frau arbeitet daher seit kurzem als freiberufliche Übersetzerin und bekommt Aufträge von einem Büro. Vergütet werden Stundensätze, Fahrtzeit und Kilometergeld, die Sie in Rechnung stellen muss.
Kosten die entstehen: Fahrtkosten mit dem PkW, die den Ansatz des Kilometergeldes überschreiten, unbezahlte Hospitationen zur Fortbildung, sowie anteilig Arbeitszimmernutzung.
Die Grenze für die Befreiung von der Umsatzsteuer ist wohl bei 22.000€/a. Kann man da die vorgenannten Kosten einfach von der Vergütung abziehen ?
Da die Aufträge jetzt nicht stetig eingehen, sinngemäß die Frage für die Bemessungsbeträge der KV, kann man da auch die Kosten einfach so abziehen ?
Mfg
Axel
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