Beiträge von Lothar-HH

    Hallo zusammen,

    eben trudelte die Antwort meiner ehemaligen VR-Bank ein: Da die letzte Änderung der Gebühren am 01.05.2016 gewesen sei, sei diese verjährt und meine Forderung unberechtigt.


    "Da diese nachträglichen Vereinbarungen länger als drei Jahre zurückliegen, legen wir unter Berufung auf die ständige BGH-Rechtsprechung bei unwirksamer Einbeziehung von Preisänderung (zuletzt BGH-Urteil vom 5. Oktober 2016, Az.: VIII ZR 241/15) die Konditionen von vor drei Jahren zugrunde. Unter diesen Annahmen kommen wir leider zu dem Ergebnis, dass Ihre Ansprüche in Höhe von . . . unberechtigt sind."

    Wenn dies richtig ist hieße das ja ich könnte nur geltend machen, wenn ab 2018 was erhöht wurde. Ist dem wirklich so?

    Ja.

    An die Schlaumeier mal wieder:

    Steuerhinterziehung bei Beantragung der Herabsetzung von Vorauszahlungen

    https://www.haufe.de/finance/haufe-…_HI1928331.html

    Nächstes Jahr kriegt er vielleicht wieder eine Abfindung und dann dürfen die Tippgeber hier gerne die Geldstrafe bezahlen.

    Trifft doch auf Abfindungsfälle und Gleichartiges gar nicht zu!! Also weshalb hier eine unsinnige Verunsicherung schaffen?!

    Angeblich hat die ING einem Nutzer aus einem anderen Forum bereits die Gebühren erstattet, aber gleichzeitig auch das Konto gekündigt.

    Wer seine Bank nicht wechseln will, sollte sich die Einforderung der Rückzahlung vielleicht überlegen. Es it gut möglich, dass auch in anderen Fällen und von anderen Banken so verfahren werden wird.

    Die Deutsche Bank hat ja auch schon erklärt, sich gegen Rückzahlungen nicht zu sperren, aber sich die Kontokündigung dann vorzubehalten.

    Hallo,

    ich bin ein ganz normaler Arbeitnehmer mit Steuerklasse I.

    Mein alter Arbeitgeber hat, nach dem ich gekündigt hatte, entschieden, dass sie meine geringe Betriebsrente nicht verwalten wollen und sie mit einer <einmaligen> Abfindung ausgezahlt. Dabei haben sie die Auszahlung jedoch nicht versteuert und mit Steuerklasse 6 dem Finanzamt gemeldet.

    Ich habe für das Jahr dann eine Steuererklärung abgegeben mit dem erwarteten Ergebnis, dass ich Steuern auf diese Auszahlung nachzahlen muss.

    Was mir gerade noch auffiel zur Versteuerung deiner Betriebsrenten-Auszahlung.

    Ich hoffe, du hattest dazu beim Finanzamt die "Fünftel-Regelung" beantragt, denn damit zahlst du auf den Betrag erheblich weniger Steuern als normal!! (Hatte ich früher selber schon mal beantragt.) Falls nicht, so lege auch hiergegen unbedingt Wiederspruch ein und begründe es mit nachträglicher neuer Tatsachenerkenntnis in dieser Sache.

    Hier mal Infos zur Fünftel-Regelung aus dem Web:

    Wie funktioniert die Betriebsrente Fünftelregelung? Bei dieser Regelung setzt das Finanzamt zur Berechnung der zu zahlenden Einkommenssteuer im Jahr der Auszahlung nur ein Fünftel des Kapitalbetrages an. Dieses Ergebnis wird mit 5 multipliziert, sodass sich daraus dann die Steuerlast für die gesamte Kapitalauszahlung ergibt.

    Referenz: https://www.betriebliche-altersvorsorge24.info/betriebsrente/…hlung%20ergibt.

    Zur Fünftel-Regelung gibt es massenhaft Infos im Internet, mußt du nur googlen.

    Hallo,

    ...

    Dabei ergaben sich jedoch 2 Probleme:

    1) Da ich eine Nachzahlung hatte, fordert der Finanzamt von mir nun künftig Steuer-Vorauszahlungen. Nach meinem Verständnis ist das jedoch unnötig, weil ich künftig keine weiteren unversteuerten Einnahmen zu erwarten habe und alle meine Einnahmen durch meinen Arbeitgeber ganz regulär versteuert werden.

    2) Zusätzlich wurde meine berufsbedingte Umzugskostenpauschale nicht anerkannt. Die Begründung ist schlicht, dass der Umzug nicht beruflich veranlasst sei. Nach meinem Verständnis zählt der Umzug als beruflich veranlasst, wenn man dadurch eine Stunde Fahrzeit täglich spart. Dies war bei mir der Fall. Allerdings nehme ich die öffentlichen Verkehrsmittel. Vielleicht hatte die Sachbearbeiterin aber die Strecke mit dem Auto nachgeprüft?

    zu 1.) Die Vorauszahlungen werden EDV-Programmmäßig festgesetzt, wobei davon ausgegangen wird, dass die Mehreinnahmen auch künftig in gleicher Höhe wieder anfallen.

    Dazu mußt du im Widerspruch also nur darauf hinweisen, dass sie nur einmalig anfielen!! und mit dieser Begründung beantragst du die Streichung der festgesetzten Vorauszahlungen komplett! Einspruch ist also ganz einfach selber zu beantragen!

    Zu 2.) Weise auf die Zeitersparnis bei dir von mindestens einer Stunde und Benutzung des ÖVNP von dir hin und bemerke, dass damit die gesetzliche Anforderung zur Gewährung der berufsbedingten Umzugspauschale von dir erfüllt wird. Falls möglich, schreibe auch, dass du kein Auto hast.

    Ich kann jedoch aus deinem Beitrag nicht erkennen, ob du tatsächlich einen neuen Arbeitsplatz hast, auf den die geschilderten Verhältnisse zutreffen. Als Arbeitssuchender oder Rentner stünde dir die Pauschale nicht zu.

    Liebes Finanztip-Team,

    ich bin gerade dabei, mein Schreiben zum Thema "Rückforderung Kontogebühren" zu verfassen. Dabei ist folgende Frage aufgetaucht:

    Nehmen wir an, ich bekomme zum Ende Juni meine Kosten erstattet von der Bank. Was ist danach? Dann laufen die Gebühren, denen ich nicht schriftlich zugestimmt habe, weiter und ich kann demnächst diese Kosten wieder zurückfordern? Oder muss die Bank die Kosten dann wieder senken auf den vorherigen Preis? Denn ich habe ja nie den höheren, aktuellen Kosten zugestimmt.

    Ich freue mich über eine kurze Erläuterung.

    Viele Grüße, J. Schick

    Hängt ganz von der Bank ab, welches Spielchen sie mit dir treiben will.

    Einlagen

    Hallo,

    ist es bei einer Anlagesumme von 50.000 euro in einen msci world etf sinnvoll ein zweites Depot depot zu eröffnen und den betrag aufzuteilen.

    Da die einlagensicherung nur bis 100.000 euro geht.

    Anlgedauer soll 20 Jahre sein.

    Vielen Dank und beste Grüße

    Nein! Depotkonto ist Sondervermögen und grenzenlos geschützt! 100.000 Eur-Grenze bezieht sich auf Bargeld bei anderen Anlagearten.

    Hallo zusammen,

    hat jemand schon mal von rentablo gehört? http://www.rentablo.de

    Dieses Geschäftsmodell verspricht Erstattungen von Verwahrgeld für Fonds, die man im Depot liegen hat.

    Ist das ein seriöses Unternehmen?

    gibt hier im Forum doch bereits einen großen Thread zu dem Thema, siehe:

    Gemanagte Investmentfonds - Kosten senken durch Auszahlung Kickback

    Kannst Du die Fundstelle im BStBl. nennen? Ich habe keine Hinweise auf eine Veröffentlichung gefunden. Auch muss der Steuerbeamte abwarten, bis die entsprechende Verfügung oder entsprechende Erlass geändert wird. Zuzeit lautet die Anweisung zu BFH X R 16/18 wahrscheinlich abwarten, wenn der Stuerpflichtige zustimmt. Ohne die Veröffentlichung, ist der Spruch des BFH nur zwischen den Prozessparteien bindend. Bei 70 Euro würde ich abwarten und freundlich rückmelden: "Gerne kann das Verfahren bis zur Veröffentlichung ruhend gestellt werden. Wird das Verfahren nach Veröffentlichung von amtswegen wieder aufgenommen?"

    Die genaue Fundstelle im BStBl ist mir leider nicht bekannt.

    Lies dir bitte mal den nachfolgenden Link durch:

    Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse | Bundesfinanzhof

    Den Link könntest du auch dem Finanzbeamten übermitteln; danach sollte er abschließend in Analogie entscheiden können.

    Wegen ca. 70 € würde ich nicht zu großen Druck machen, denn er könnte sich bei nachfolgenden EinkStErkl. vielleicht mit Kleinlichkeit tatsächlich rächen und dann hättest du schlechte Karten.

    Er würde das Verfahren von Amts wegen später fortführen; darum brauchst du dich nicht extra kümmern; er macht sich Wiedervorlagevermerke dazu.

    Da das Urteil vom 6.5.2020 ist, ist es auch schon im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht. Also verarscht dich der Steuerbeamte bewußt oder ist unfähig! Du kannst deshalb verlangen, dass er deinen Einspruch abschließend bearbeitet. Wenn er dazu unfähig ist, kann er seinen Vorgesetzten um Hilfe bitten.

    Chris hat die Rechtslage korrekt benannt! Sie dient dem Schutz des Anbieters, damit er Kalkulationssicherheit hat. Ein 24-Monatsvertrag ist ja besonders preiswert; niemand muss ihn abschließen; es gibt auch 1-Monatsverträge, die teurer sind.

    Moin,

    woher weißt du das?

    Ich habe mehrere ETF von Lyxor und noch keine Mitteilung bekommen, dass sich dort etwas ändert.

    Steht in den einschlägigen Finanzjournalen, z.B. Finanz-szene, finanz-nachrichten etc.:

    ETF-Boom: Amundi strebt mit Kauf von Lyxor Marktführerschaft an

    Der französische Vermögensverwalter Amundi steht kurz vor der Übernahme des ETF-Anbieters Lyxor (für 825 Millionen Euro) und ist dafür aktuell in exklusiven Gesprächen mit Societe Generale. Mit dem Kauf katapultiert sich Amundi mit 14 Prozent Marktanteil an die Spitze des europäischen ETF-Marktes. Amundi verwaltete Ende 2020 immerhin 158 Milliarden Euro an passiven Investments (wird seit 2010 aufgebaut), ...

    Da Lyxor-ETF demnächst von Amundi übernommen/ aufgekauft wird, sollte man in der Neuanlage mit Lyxor sehr zurückhaltend sein, denn nach ETF-Fusionen, die natürlich daraus folgen werden, gibt es oftmals Probleme mit der Abgeltungssteuer! Ich habe das Problem mit dem Aufkauf von Comstage durch SG erlebt; außerdem leiden die Kurse durch die Fusionskosten! Deshalb lasse ich jetzt die Finger weg von Lyxor-ETFs.

    Habe jetzt wegen Coba-Gebühren auch ein Girokonto bei der DKB eröffnet. Leider bin ich mit der Erreichbarkeit der Hotline gar nicht zufrieden. Habe große Probleme mit der tan2go und die Hilfe der Hotline ist grottenschlecht; kriege das Konto nicht zu laufen. Habe mir jetzt einen TAN-Generator bestellt als letzten Versuch; hoffe auf Gelingen damit; ansonsten DKB wieder adieu.