Das paßt überhaupt nicht zusammen. Die Unterlagen, die Du gepostet hast, sind in meinen Augen widersprüchlich und unlogisch. Schnipsel sind andererseits ohnehin nicht besonders aussagekräftig.
Zunächst einmal danke für Deine Hilfe.
An dem Punkt hänge ich auch, für mich sind die Dokumente ebenfalls unlogisch und nicht nachvollziehbar.
Das Dokument "Vorabpauschale" ist vom 15.01.2024 und soweit vollständig, ich habe lediglich aus dem Kopf das TR Logo und meine Adresse entfernt sowie unten die Fußzeile.
ZitatGrundsätzlich können Zinseinkünfte gegen den allgemeinen Verlusttopf gerechnet werden. Sofern dieser noch nicht leer ist, ist es in Ordnung, daß man Dir keine Abgeltungsteuer abzieht.
Was sagt denn Deine eigene Buchhaltung? Hast Du noch etwas im allgemeinen Verlusttopf? Stimmen die 244,78 € vom Jahresanfang?
Meine eigene Buchhaltung fürs Depot war zu der Zeit noch nicht existent.
Für mich war die Sache bei Depotauflösung klar und zwar mit folgendem Gedanken:
Ich habe im November 2021 für 10.015 Euro ETFs gekauft und am 15.01.2024 mein Depot komplett verkauft für 10.093 Euro also unterm Strich ein paar Euro Gewinn gemacht und dafür paar Euro Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag beim Verkauf bezahlt.
Damit war das Thema gedanklich für mich erledigt und abgeschlossen.
Was ich nicht auf dem Schirm hatte war eine Umschichtung dazwischen im Juni 2023 bei der ich Anteile am MSCI Emerging Markets mit 350 Euro Verlust verkauft habe und direkt für das Geld Anteile am Core MSCI EM IMI gekauft habe.
Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht jeden einzelnen Verkauf nachzuprüfen über die Historie, aber ich komme nicht auf die 244,78 Euro aus dem allgemeinen Verlusttopf.
Ich komme auf einen Verlust von 349,69 Euro im 06/2023 durch die Umschichtung und einen Gewinn von 474,69 Euro im 01/2024 als ich mein Depot mit der neuen damals aktuellen Zusammensetzung komplett verkauft habe.
Grundlegend würde mir schon helfen wenn ich in Erfahrung bringen könnte wieviel ich noch in meinem Verlusttopf aktuell habe.
Je nachdem würde ich nämlich noch solange Geld auf dem Verrechnungskonto bei TR liegen lassen bis dieses aufgebraucht ist und bin dadurch nicht auf den nicht existenten TR Support angewiesen um eine steuerliche Verlustbescheinigung für 2024 zu erhalten, die ich beim Finanzamt im Rahmen meiner Steuererklärung einreichen könnte, damit ich den Verlustverrechnungstopf nicht verliere.
Oder wären die Verluste steuerlich in dem Fall verloren da sie 2023 durch den Verkauf entstanden sind?