Trade Republic: Verständnisfrage zur Verlustverrechnung

  • Hallo,

    ich habe eine Verständnisfrage zur Verlustverrechnung bei Trade Republic, mir erschließt sich die Logik nicht ganz.

    Ich hatte bei TR bis 2023 ein Depot das ich aufgelöst habe, Aktien sind nun keine mehr bei TR drin ich nutze das Konto nur noch für die Verzinsung über das Verrechnungskonto als Tagesgeldersatz.


    Auf die Zinsgewinne auf diesem Verrechnungskonto fallen jedoch keine Steuern an, obwohl ich keinen Freistellungsauftrag gesetzt habe und der siehe Screenshots auch nicht aktiv ist.
    Ich habe mir das bisher mit der Vorabpauschale Bescheinigung Anfang 2024 über die "Steuerliche Verrechnung" erklärt in der ein "Allgemeiner Verlusttopf" von 244,78 Euro ausgewiesen wurde.



    Auch bei der letzten Zinszahlung heute wurden keine Kapitalertragssteuern einbehalten, das ist rechnerisch überprüfbar und auch klar an der Übersicht erkennbar zu der Auszahlung da steht bei Steuern 0 Euro.


    Wie passt dies aber nun damit zusammen, dass unter meiner Steuerübersicht die ganzen Verlustverrechnungstöpfe mit 0 Euro ausgewiesen sind?


    Siehe Screenshot, anklicken für vollständige Ansicht:



    Mir erschließt sich die Logik dahinter nicht ganz und mir ist auch nicht klar wie ich nun herausfinden kann wie lange es noch dauert bis der offensichtlich noch irgendwo hinterlegte Verlusttopf aufgebraucht ist.

  • Das paßt überhaupt nicht zusammen. Die Unterlagen, die Du gepostet hast, sind in meinen Augen widersprüchlich und unlogisch. Schnipsel sind andererseits ohnehin nicht besonders aussagekräftig.


    Ich habe es mir vor vielen Jahren angewöhnt, jegliche Bankabrechnung nachzurechnen. Ich traue meinem eigenen Excel-Blatt mehr als dem, was mir gerade von Neobrokern ins Haus flattert. Scalable Capital hatte bei mir zu Anfang des Jahres offensichtlich ganz massive Probleme mit der korrekten Verbuchung von Dividenden.


    Grundsätzlich können Zinseinkünfte gegen den allgemeinen Verlusttopf gerechnet werden. Sofern dieser noch nicht leer ist, ist es in Ordnung, daß man Dir keine Abgeltungsteuer abzieht.


    Was sagt denn Deine eigene Buchhaltung? Hast Du noch etwas im allgemeinen Verlusttopf? Stimmen die 244,78 € vom Jahresanfang?

  • Das paßt überhaupt nicht zusammen. Die Unterlagen, die Du gepostet hast, sind in meinen Augen widersprüchlich und unlogisch. Schnipsel sind andererseits ohnehin nicht besonders aussagekräftig.

    Zunächst einmal danke für Deine Hilfe.
    An dem Punkt hänge ich auch, für mich sind die Dokumente ebenfalls unlogisch und nicht nachvollziehbar.
    Das Dokument "Vorabpauschale" ist vom 15.01.2024 und soweit vollständig, ich habe lediglich aus dem Kopf das TR Logo und meine Adresse entfernt sowie unten die Fußzeile.

    Zitat

    Grundsätzlich können Zinseinkünfte gegen den allgemeinen Verlusttopf gerechnet werden. Sofern dieser noch nicht leer ist, ist es in Ordnung, daß man Dir keine Abgeltungsteuer abzieht.


    Was sagt denn Deine eigene Buchhaltung? Hast Du noch etwas im allgemeinen Verlusttopf? Stimmen die 244,78 € vom Jahresanfang?

    Meine eigene Buchhaltung fürs Depot war zu der Zeit noch nicht existent.
    Für mich war die Sache bei Depotauflösung klar und zwar mit folgendem Gedanken:

    Ich habe im November 2021 für 10.015 Euro ETFs gekauft und am 15.01.2024 mein Depot komplett verkauft für 10.093 Euro also unterm Strich ein paar Euro Gewinn gemacht und dafür paar Euro Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag beim Verkauf bezahlt.

    Damit war das Thema gedanklich für mich erledigt und abgeschlossen.

    Was ich nicht auf dem Schirm hatte war eine Umschichtung dazwischen im Juni 2023 bei der ich Anteile am MSCI Emerging Markets mit 350 Euro Verlust verkauft habe und direkt für das Geld Anteile am Core MSCI EM IMI gekauft habe.

    Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht jeden einzelnen Verkauf nachzuprüfen über die Historie, aber ich komme nicht auf die 244,78 Euro aus dem allgemeinen Verlusttopf.


    Ich komme auf einen Verlust von 349,69 Euro im 06/2023 durch die Umschichtung und einen Gewinn von 474,69 Euro im 01/2024 als ich mein Depot mit der neuen damals aktuellen Zusammensetzung komplett verkauft habe.


    Grundlegend würde mir schon helfen wenn ich in Erfahrung bringen könnte wieviel ich noch in meinem Verlusttopf aktuell habe.

    Je nachdem würde ich nämlich noch solange Geld auf dem Verrechnungskonto bei TR liegen lassen bis dieses aufgebraucht ist und bin dadurch nicht auf den nicht existenten TR Support angewiesen um eine steuerliche Verlustbescheinigung für 2024 zu erhalten, die ich beim Finanzamt im Rahmen meiner Steuererklärung einreichen könnte, damit ich den Verlustverrechnungstopf nicht verliere.

    Oder wären die Verluste steuerlich in dem Fall verloren da sie 2023 durch den Verkauf entstanden sind?

  • Was sagt denn Deine eigene Buchhaltung? Hast Du noch etwas im allgemeinen Verlusttopf? Stimmen die 244,78 € vom Jahresanfang?

    Meine eigene Buchhaltung fürs Depot war zu der Zeit noch nicht existent.

    Öhm :)

    Ich habe im November 2021 für 10.015 Euro ETFs gekauft und am 15.01.2024 mein Depot komplett verkauft für 10.093 Euro, also unterm Strich ein paar Euro Gewinn gemacht und dafür paar Euro Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag beim Verkauf bezahlt.

    Damit war das Thema gedanklich für mich erledigt und abgeschlossen.

    Das darf jeder handhaben, wie er will.

    Ich hätte es trotzdem nachgerechnet.

    Was ich nicht auf dem Schirm hatte, war eine Umschichtung dazwischen im Juni 2023, bei der ich Anteile am MSCI Emerging Markets mit 350 Euro Verlust verkauft habe und direkt für das Geld Anteile am Core MSCI EM IMI gekauft habe.

    Der Verlust sollte in den Verlusttopf "Sonstiges" gewandert sein, allerdings der Teilfreistellung wegen nur 70% des Betrags.

    Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht, jeden einzelnen Verkauf nachzuprüfen über die Historie, aber ich komme nicht auf die 244,78 Euro aus dem allgemeinen Verlusttopf.

    Ich komme auf einen Verlust von 349,69 Euro im 06/2023 durch die Umschichtung und einen Gewinn von 474,69 Euro im 01/2024, als ich mein Depot mit der neuen damals aktuellen Zusammensetzung komplett verkauft habe.

    Ich kann es nicht für Dich ausrechnen. :)

    Grundlegend würde mir schon helfen, wenn ich in Erfahrung bringen könnte wieviel ich noch in meinem Verlusttopf aktuell habe.


    Je nachdem würde ich nämlich noch solange Geld auf dem Verrechnungskonto bei TR liegen lassen, bis dieses aufgebraucht ist und bin dadurch nicht auf den nicht existenten TR Support angewiesen um eine steuerliche Verlustbescheinigung für 2024 zu erhalten, die ich beim Finanzamt im Rahmen meiner Steuererklärung einreichen könnte, damit ich den Verlustverrechnungstopf nicht verliere.

    Die Geschäftsbeziehung besteht noch, selbst wenn Du das Depot nicht leer stehen lassen würdest, sondern tatsächlich aufgelöst hast.


    Beim Beenden der Geschäftsbeziehung kannst Du den Verlusttopf übertragen lassen. Das macht man typischerweise beim Auflösen des Depots, kann es aber noch später erledigen lassen.


    Ich kann Dir den aktuellen Stand Deines Verlusttopfes nicht nennen und die anderen Foristen auch nicht. Du wirst wohl notgedrungen beim nicht existenten Service von Trade Republic anfragen müssen. Es steht zu vermuten, daß es letztlich einfacher ist, den Verlust durch verzinstes Stehenlassen eines gewissen Betrages bei Trade Republic aufzubrauchen (die zahlen quartalsmäßig Zinsen, oder?), als den Verlusttopf übertragen zu lassen.


    Für die Zukunft wird es besser! Da hast Du dann Deine eigene Buchhaltung und weißt selber, was Tango ist. :)

  • Danke für die Antworten.


    Ich denke ich verstehe das jetzt. Die Gewinne bei Depotauflösung wurden regulär versteuert und der Verlusttopf wurde erst später aktiviert mit den 70 Prozent passt dann die Summe.


    Werde beim TR Support mal den aktuellen Stand anfragen aber es dürfte wohl wirklich sinnvoller sein den restlichen Verlusttopf durch die monatlichen Zinsen aufzubrauchen.

  • TR hat mir geantwortet. Hätte nicht gedacht, dass der Laden noch unseriöser werden kann, als er eh schon ist.

    Die wollen für diesen Standardprozess wirklich 25 Euro Gebühr für die "Dienstleistung".
    Das ist mir bisher noch bei keiner Bank untergekommen und empfinde ich als ein absolut unseriöses Geschäftsgebaren.

    Zudem habe ich da so meine Zweifel, dass eine solche Gebühr legal ist.

    "kannst du eine Einkommenserklärung bis zum 31.01.2025 anfordern, in der deine gesamten Einkünfte aus dem Jahr 2024 mit den entsprechenden Verrechnungen aufgeführt sind. Bitte beachte, dass dieses Dokument im April 2025 ausgestellt wird. Für diese Dienstleistung erheben wir eine Gebühr von 25 EUR."

    Auf der anderen Seite passt das Vorgehen ins Gesamtbild von der Bude...
    Ich brauche jetzt noch meinen Verlusttopf auf, und dann schließe ich das Depot komplett.

  • TR hat mir geantwortet. Hätte nicht gedacht, dass der Laden noch unseriöser werden kann, als er eh schon ist.

    Die wollen für diesen Standardprozess wirklich 25 Euro Gebühr für die "Dienstleistung". Das ist mir bisher noch bei keiner Bank untergekommen und empfinde ich als ein absolut unseriöses Geschäftsgebaren.

    Man sagt im Deutschen: Man ärgert sich. Was Du von Trade Republic hältst, kümmert die Leute dort nicht, aber Dich. Wenn Du Dich ärgerst, schadet das Deiner Gesundheit. Ärgere Dich also möglichst nicht.


    Eine Steuerbescheinigung (also eine Aufstellung über Deine Kapitalerträge und die gezahlte Steuer des vergangenen Jahres) muß jede Bank erstellen - und diese Bescheinigung muß auch kostenlos sein. Verschiedene Banken bieten als bezahlte Dienstleistung eine irgendwie erweiterte Bescheinigung an, Trade Republic ist nicht die einzige Bank mit einem solchen Angebot. Ich wüßte nicht, was auf einer solchen erweiterten Bescheinigung zusätzlich draufstehen sollte, also habe ich noch nie im Traum daran gedacht, für so ein Papier Geld auszugeben.

    Zudem habe ich da so meine Zweifel, dass eine solche Gebühr legal ist.

    "kannst du eine Einkommenserklärung bis zum 31.01.2025 anfordern, in der deine gesamten Einkünfte aus dem Jahr 2024 mit den entsprechenden Verrechnungen aufgeführt sind. Bitte beachte, dass dieses Dokument im April 2025 ausgestellt wird. Für diese Dienstleistung erheben wir eine Gebühr von 25 EUR."

    Auf der anderen Seite passt das Vorgehen ins Gesamtbild von der Bude.

    Wie gesagt: Die Standardbescheinigung muß kostenlos sein, für alles darüber hinaus gebe ich kein Geld aus.

    Ich brauche jetzt noch meinen Verlusttopf auf, und dann schließe ich das Depot komplett.

    :)

  • Werde beim TR Support mal den aktuellen Stand anfragen aber es dürfte wohl wirklich sinnvoller sein den restlichen Verlusttopf durch die monatlichen Zinsen aufzubrauchen.

    Ist die Höhe des Verlusttopfes nicht auch online verfügbar? Müsste doch irgendwo "versteckt" sein.

  • Ist die Höhe des Verlusttopfes nicht auch online verfügbar? Müsste doch irgendwo "versteckt" sein.

    Bei meinem Hauptdepot kann ich den Stand der Verlusttöpfe abfragen. Bei Scalable Capital beispielweise habe ich nicht gefunden, ob man diese Daten online abfragen kann (und wenn ja, wo).

  • Du schreibst, du hättest dein Depot aufgelöst und nutzt bei TR nur noch das Verrechnungskonto für die Verzinsung.

    Ich gehe mal davon aus, dass beides zum selben Kunden gehört.

    Mit "Depot aufgelöst" meinst du nur, dass du alle Positionen verkauft hast. Das Depot (und damit die Verlusttöpfe) existieren weiterhin, denn man kann m.W. nicht das Depot kündigen und nur das Verrechnungskonto weiterführen.


    Wenn du nun, wie beschrieben, das Verrechnungskonto für die Verzinsung weiterführst, dann bekommst du dort ja jeden Monat die Zinsen aufs Verrechnungskonto ausgezahlt. Dazu gibt es auch eine Abrechnung, auf der auch die ggf. abgezogenen Steuern aufgeführt sind.

    Wenn keine Steuern abgezogen werden, dann wird wohl gleichzeitig ein noch vorhandener Verlusttopf (allgemein) gegengerechnet.


    Du kannst nun so lange Zinsen kassieren, bis wieder Steuern abgezogen werden. Weil dann ist dein Verlusttopf tatsächlich leer.


    Oder du beantragst bis 15.12. eine Verlustbescheinigung. Das ist kostenlos. Damit werden deine Verlusttöpfe bei TR geleert und du kannst (musst) den bescheinigten Verlust in deiner Steuererklärung mit den Gewinnen bei anderen Banken verrechnen.


    Außerdem bekommst du automatisch (so du Erträge erzielt hast) eine Steuerbescheinigung mit den (resultierenden positiven) Erträgen. Diese Bescheinigung ist ebenfalls kostenlos.


    Solltest du darüberhinaus weitere Aufstellungen von TR benötigen und anfordern, so wird dir TR natürlich die entsprechenden Gebühren berechnen. Diese sind auch im Preisleistungsverzeichnis von TR aufgelistet, und dem PLV hast du sicherlich bei Eröffnung der Geschäftsbeziehung mit TR zugestimmt ;)

  • Du kannst nun so lange Zinsen kassieren, bis wieder Steuern abgezogen werden. Weil dann ist dein Verlusttopf tatsächlich leer.

    So ist der Plan.
    Noch vorhandene Verluste mit den Zinserträgen aufbrauchen und dann wird das Geld abgezogen und an das Thema TR komplett ein Haken dran für die Zukunft.


    Zitat

    Oder du beantragst bis 15.12. eine Verlustbescheinigung. Das ist kostenlos. Damit werden deine Verlusttöpfe bei TR geleert und du kannst (musst) den bescheinigten Verlust in deiner Steuererklärung mit den Gewinnen bei anderen Banken verrechnen.


    Solltest du darüberhinaus weitere Aufstellungen von TR benötigen und anfordern, so wird dir TR natürlich die entsprechenden Gebühren berechnen. Diese sind auch im Preisleistungsverzeichnis von TR aufgelistet, und dem PLV hast du sicherlich bei Eröffnung der Geschäftsbeziehung mit TR zugestimmt ;)


    Nebenbei bemerkt, habe ich dieses unseriöse Geschäftsgebaren von TR der Bafin gemeldet. Das ist einfach nur frech dem Kunden für irgendeine "Dienstleistung" Gebühren berechnen zu wollen wenn dieser klar die Steuerbescheinigung angefordert hat die kostenlos sein muss.

    Die Bafin hat sich bedankt und mir gesagt, dass ihnen dieses Vorgehen von TR bereits von Beschwerden anderer Kunden bekannt ist und sie deswegen Maßnahmen ergreifen werden.

  • Ist die Höhe des Verlusttopfes nicht auch online verfügbar? Müsste doch irgendwo "versteckt" sein.

    Natürlich kann man die Verlusttöpfe online abrufen:

    - oben links auf den bunten Button

    - Einstellungen

    - Steuer

    - Steuerübersicht

    ... und sie deswegen Maßnahmen ergreifen werden.

    Das wäre eine sehr unübliche Formulierung der BaFin. Haben die das wirklich genau so geschrieben?

  • Natürlich kann man die Verlusttöpfe online abrufen:

    - oben links auf den bunten Button

    - Einstellungen

    - Steuer

    - Steuerübersicht

    Wird dort leider nicht korrekt angezeigt.
    Bei mir steht an der Stelle in der App die ganze Zeit 0 Euro bei allen Verrechnungstöpfen, was offensichtlich nicht stimmt.

    Zitat

    Das wäre eine sehr unübliche Formulierung der BaFin. Haben die das wirklich genau so geschrieben?

    Die Formulierung der Bafin war im Wortlaut:

    "Die von Ihnen beanstandeten Vorgänge sind mir auch von Beschwerden an-

    derer Kundinnen und Kunden bekannt. Die BaFin nimmt diese Vorgänge

    sehr ernst und geht diesen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit nach und er-

    greift im Falle von Beanstandungen geeignete Maßnahmen".


  • Die Formulierung der Bafin war im Wortlaut:

    "Die von Ihnen beanstandeten Vorgänge sind mir auch von Beschwerden an-

    derer Kundinnen und Kunden bekannt. Die BaFin nimmt diese Vorgänge

    sehr ernst und geht diesen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit nach und er-

    greift im Falle von Beanstandungen geeignete Maßnahmen".

    Das ist aber eine ganz andere Aussage als das was Du daraus oben gemacht hast.


    Die einzige Info ist, dass du nicht der einzige bist, der sich beschwert hat.

    Der Rest ist ein Textbaustein ohne Aussage.

    Die BaFin sagt ihre Aufgabe ist es einzugreifen, wenn sie Beanstandungen erkennt.

    Sie schreiben hier nirgends, DASS sie das aktuell so sehen.

  • Da lesen wir zwei den Text unterschiedlich.

    Warum sonst sollte sich die Bafin in dem Kontext für den wertvollen Hinweis bedanken und erwähnen, dass sich wegen dem Sachverhalt andere Kunden auch schon beschwert haben?


    Ich lese das so, dass die Beanstandungen die zu den "geeigneten Maßnahmen" führen schon durch die mehreren vorhandenen Beschwerden erfüllt sind.

    Eine "Beanstandung" ist ja per Definition eine Beschwerde/Bemängelung/Reklamation.

  • Deine Informationen sind mir immer noch zu widersprüchlich. Dokumente ohne Datum sind nicht einsortierbar.

    Ich hatte bei TR bis 2023 ein Depot das ich aufgelöst habe

    Das Dokument "Vorabpauschale" ist vom 15.01.2024 und soweit vollständig

    Wieso zahlst Du Steuer auf Vorabpauschale in 2024, wenn das Depot angeblich leer ist??

    Da muss doch noch ein Verkauf in 2024 stattgefunden haben, oder? Wie sieht da die Steuerabrechnung aus?


    Wie sieht die Abrechnung der letzten Zinszahlung aus?


    Hattest Du einen Freistellungsauftrag gestellt und bis wann war der ggf. gültig?

  • Die Formulierung der Bafin war im Wortlaut

    Das ist die übliche BaFin-Formulierung. Sie nimmt Deinen Hinweis zu Kenntnis und wird ihn ggf. im Rahmen ihrer Tätigkeit berücksichtigen. Ob daraus wirklich eine Beanstandung seitens der Behörde wird, wirst Du schon aus Datenschutzgründen nie erfahren. Nur einige Zwangsmaßnahmen werden verspätet veröffentlicht.

  • Deine Informationen sind mir immer noch zu widersprüchlich. Dokumente ohne Datum sind nicht einsortierbar.

    Wieso zahlst Du Steuer auf Vorabpauschale in 2024, wenn das Depot angeblich leer ist??

    Da muss doch noch ein Verkauf in 2024 stattgefunden haben, oder? Wie sieht da die Steuerabrechnung aus?

    Korrekt, hatte ich oben im weiteren Verlauf ergänzt.
    Bei einer näheren Prüfung hatte ich gesehen, dass nicht alle Verkäufe in 2023 waren sondern auch noch bis Anfang Januar 2024 gingen.


    "Ich habe im November 2021 für 10.015 Euro ETFs gekauft und am 15.01.2024 mein Depot komplett verkauft für 10.093 Euro also unterm Strich ein paar Euro Gewinn gemacht und dafür paar Euro Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag beim Verkauf bezahlt."



    Zitat

    Wie sieht die Abrechnung der letzten Zinszahlung aus?

    Hattest Du einen Freistellungsauftrag gestellt und bis wann war der ggf. gültig?

    Es ist bei TR kein Freistellungsauftrag aktiv. Der Freibetrag ist bereits anderweitig aufgebraucht.
    Hier die letzte Abrechnung der Zinszahlung vom 30.09.2024:



    Das ist die übliche BaFin-Formulierung. Sie nimmt Deinen Hinweis zu Kenntnis und wird ihn ggf. im Rahmen ihrer Tätigkeit berücksichtigen. Ob daraus wirklich eine Beanstandung seitens der Behörde wird, wirst Du schon aus Datenschutzgründen nie erfahren. Nur einige Zwangsmaßnahmen werden verspätet veröffentlicht.

    Gut zu wissen, danke.

  • Tja, das bekomme ich immer noch nicht so ganz zusammen:


    a. Per 1.1.24 hattest Du einen Verlustvortrag von 244,78€.


    b. Nach Abrechnung der Vorabpauschale noch 232,96€.


    c. Direkt danach erfolgte der Verkauf dieser letzten Position mit minimalem Gewinn. Dieser Gewinn hätte bequem in den Verlustvortrag gepasst. Trotzdem wurden Dir Steuern belastet?? Fehler Nr. 1?


    d. In den Folgemonaten hast Du Zinsen erhalten, die den restlichen Verlustvortrag vermutlich bereits aufgebraucht haben? Korrekt?


    e. Für die Septemberzinsen hast Du keine Steuern gezahlt. Es ist aus der Abrechnung nicht erkennbar, warum nicht. Sollte der Verlustvortrag bereits aufgebraucht sein, käme eine Verrechnung mit einem Freistellungsauftrag in Frage.


    f. Im Screenshot aus #1, der vermutlich aktuellen Datums ist (Korrekt?), wird ein Verlustvortrag von 0 bestätigt (passt zu Vermutung d). Gleichzeitig wird ein noch unverbrauchter Freibetrag von 386,83€ ausgewiesen.

    Wo kommt dieser Betrag her? Vermutlich kaum aus c.


    M.E. liegt ein Irrtum oder Fehler beim Freibetrag vor, nicht bei einem Verlustvortrag.