Hallo Zusammen,
ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Folgendes Ereignis habe ich in Sachen Rechtsschutzversicherung vorzutragen:
In der Zeit von 2004 bis heute war/bin ich bei drei verschiedenen Rechtsschutzversicherungen versichert (gewesen). RSV A von 2004 bis 06/2005, RSV B von 06/2005 bis 06/2014 und RSV C von 06/2014 bis heute. Nun habe ich versucht per Musterschreiben Kreditbearbeitungsgebühren von einer Bank zurück zu bekommen. Der Kreditvertrag wurde im Januar 2005 geschlossen. Meine Forderung wurde seitens der Bank abgelehnt, sodass ich einen Anwalt aufsuchte. Da diese Bank trotz Anwaltsschreiben stillschweigen bewahrt würde ich gerne weitere rechtliche Schritte einleiten und dafür meine RSV in Anspruch nehmen.
Gestern rief ich meine derzeitige RSV (C) an und bat um Deckungszusage. Diese lehnte die Deckungszusage ab, da der Kreditvertrag im Januar 2005 abgeschlossen wurde. Ich soll mich bitte mit meiner Vorversicherung (welche im Jahre 2005 galt) in Verbindung setzen. Heute führte ich ein Gespräch mit meiner RSV (A) aus 2005, wobei man mir mitteilte, dass laut Vertragsbedingungen nur eine Nachversicherungszeit von 3 Jahren gewährt wird. Ich machte die Versicherung jedoch darauf aufmerksam, dass der BGH ja erst in diesem Jahr entschieden hat, dass die Bearbeitungsgebühren der Banken unzulässig seien und ich somit keine Möglichkeit hatte den Schaden innerhalb der Nachversicherungszeit zu melden. Die wirklich sehr nette Mitarbeiterin der Versicherung machte sich intern noch einmal schlau und rief mich noch einmal zurück. Sie teilte mir mit, dass ich mich doch noch einmal mit meiner derzeitigen Versicherung in Verbindung setzen solle, da es hier scheinbar wirklich einen Sonderfall gibt. Laut GDV muss die derzeitige Versicherung zunächst meinen Schaden aufnehmen und sich dann mit meinen Vorversicherungen einig werden, wer welche Kosten übernimmt.
Hat hiermit schon jemand Erfahrung? Stimmt das so?
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Marry