@*@'*Martin*'
Darlehen kündigen kann man immer, entscheidend ist, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung dabei ausfällt. Viele Banken sind bei einiger Ihrer erwähnten Gründe kulant.
Kleine Einschränkung: Seit März gilt die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Ich konnte aber nichts zu dem Thema außerordentliche Kündigung entdecken. Wenn sich jemand weiter die Mühe machen möchte...
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Ges…trichtlinie.pdf