Hallo Zusammen,
da meine Frage eher genereller Natur ist und sich dennoch um den §489 Abs.1 Nr. 2 BGB mit 10-jährigem Sonderkündigungsrecht dreht schreibe ich (effizienter weise) unter diesem Beitrag und freue mich über weitere fachliche Informationen bzw. "Gedankenhilfe" bei folgender Situation:
* Immobilienkreditvertrag am 30.05.2016 unterzeichnet
* Sollzins bis zum 30.04.2026 gebunden, danach: "...wird bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist keine neue Zinsvereinbarung getroffen, so läuft das Darlehen zu veränderlichen Konditionen weiter. Der veränderliche Sollzinssatz beträgt derzeit x %. Die Anpassung des Sollzinssatzes richtet sich nach einer Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: 3-Monats-Euribor. Sinkt der Referenzzinssatz unter Null, wird er in Bezug auf die Zinsanpassung so behandelt, als betrage er Null."
* vollständige Auszahlung des Darlehens erfolgte (durch Verzögerungen am Bau) am 04.04.2019.
Meine Fragen nun:
* kann/muss der Vertrag nach §489 (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) gekündigt werden?
(Info hier auf FT: "Nach zehn Jahren - Selbst wenn Sie ein Baufinanzierungsdarlehen mit einer 15- oder 20-jährigen Zinsbindung abgeschlossen haben, können Sie nach zehn Jahren Ihren Vertrag kündigen. Und zwar ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Stichtag für die Zehn-Jahres-Frist ist dabei das Datum, an dem Sie das Darlehen vollständig ausgezahlt bekommen haben. Anschließend müssen Sie noch eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Sie können also in jedem Fall Ihr Darlehen nach zehn Jahren und sechs Monaten ablösen.")
* wie verhält es sich dann mit der Höhe der Zinsen, wenn diese jetzt im Moment "erst bis 30.04.2026 festgeschrieben" sind, aber in meiner Annahme die 10-Jahresfrist nach §489 erst am 03.04.2029 endet?
*Kann ich dann ggf. schon früher aus dem Kreditvertrag und z.B. Umschulden bzw. ein Vorward-Darlehen organisieren? Die verschiedenen Fristen/Daten verwirren mich.
Vielen Dank für die Hilfe,
Sweetbear