Beiträge von Immer mit der Ruhe

    Mal wieder eine kleine Anekdote zum Thema Deutsche Bank :)

    Am 19.12.14 hatte ich denen über das Onlineportal folgendes geschrieben:

    ---------- Ihre Nachricht an uns ----------

    Bank: Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG

    Filial- und Kontonummer: xxx / xxxxxxxxx

    Themenbereich: Lob und Tadel

    Thema:

    Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie Stellung zu dem u. a. Schreiben, welches wir Ihnen zugesandt haben. Darlehenskonto: xxxxxxxxx 87 Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren und Neuberechnung meines Darlehens Unsere Schreiben vom 24.11.2014 und 29.12.2014 Hier: Ihre fünf ( 5 ) Antwortschreiben mit dem Hinweis auf die Einrede der Verjährung Sehr geehrte Damen und Herren, der von Ihnen erklärte Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist keineswegs eindeutig und daher nicht rechtssicher. Der Verzicht wird nur für den Fall erklärt, dass Ihre Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, was definitiv nicht hinreichend ist. Zu dem ebenfalls gemachten Anspruch auf Nutzungsersatz und der Berechnung der Zinsen für die Bearbeitungsgebühr haben Sie überhaupt nicht Stellung bezogen, geschweige denn auch hier auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Weiterhin haben Sie in Ihren Schreiben in keinster Weise auf unser Schreiben vom 29.11.2014 Bezug genommen. Alle drei Antwortschreiben aus Ihrem Hause ergeben für uns den Eindruck, dass hier nur maschinell der Posteingang abgearbeitet wurde. Wir geben Ihnen hiermit noch eine Fristverlängerung bis zum 18.12.2014, 09:00 Uhr, um unsere Forderungen zu erfüllen, bzw. uns ein rechtskräftiges Schreiben, in dem all unseren Forderungen bezeichnet werden, mit dem ausdrücklichen Verzicht der Einrede der Verjährung, zu senden. Andernfalls werden wir ohne weiteren Schriftverkehr das Mahnverfahren und wenn nötig, das weitere Verfahren ins Mandat geben. Mit freundlichen Grüßen,

    Heute ma dann diese Antwort:

    Sehr geehrter Herr XXXXXX,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Hierfür benötigen wir von Ihnen eine selbst verfasste postalische und von allen Darlehensnehmern unterschriebene Rückforderung unter Angabe der Darlehensnummer.

    Bitte senden Sie uns Ihr Anschreiben an folgende Postadresse zu, da eine Bearbeitung bzw. Weiterleitung via E-Mail nicht möglich ist:

    Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
    Kundenservice
    04024 Leipzig

    Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer postalischen Anfrage werden wir anschließend auf Ihr Anliegen zurückkommen.

    Wir hoffen, Ihnen mit unserer Auskunft weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen eine angenehme Woche.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Deutsche Bank

    Ist der Schenkelklopfer pur :thumbdown:

    Hab dann mal aus Spass noch ne Antwort an die Bank gemailt. :D

    Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXX,

    an Hand Ihrer Antwort kann ich entnehmen, dass Sie meine Mail an Ihr Unternehmen nicht gelesen haben.
    Aber, das hatte ich im Vorfeld schon vermutet, da ich zu verschiedenen Schreiben unsererseits auch immer nur das gleiche Standartschreiben
    der Deutschen Bank erhalten habe.
    An wen können wir uns denn in Ihrem Hause wenden, der unsere Schreiben liest und auch eine korrekte Antwort hierzu abgeben wird?
    Sämtliche Schreiben an die Deutsche Bank, in denen auch nur annähernd etwas von Bearbeitungsgebür oder auch Darlehen steht, werden mit dem Standartschreiben Ihrer Bank beantwortet.

    Mit freundlichen Grüßen

    PS: Alle Schreiben von uns sind, schon lange bevor wir unser Mail an Sie verfasst hatten,
    auf dem Post- sowie Faxweg bei Ihnen eingegangen. Komisch, oder?

    Ich bin auf die Antwort gespannt :thumbup:

    wusel schrieb:
    Hallo ich habe ein schreiben bezüglich der zinsen verfasst , weiss jemand ob das ok so ist ? ......Sehr geehrter Damen und Herren ,Vielen Dank für die Erstattung der bearbeitungsgebühr zum og. Kreditvertrag . Sicher ist ihnen bekannt das mir zu dieser BG auch Zinsen zustehen , laut meiner Information in der Höhe von 5 Prozentpunkten . Laut meiner Rechnung müssten es ca. ..... euro sein . Ich Bitte sie mir diese Zinsen bis zum 29.12.2014 auf mein Konto zu überweisen ( welches ich bei mein ersten Schreiben an sie angegeben habe ) . Ich gehe von einen problemlosen Ablauf bezüglich der Zinsen aus und bedanke mich schon in voraus , für den Abschluss meines Sachverhaltes .


    Sehr wuselig, freundlich, aber bestimmt. Hat die Bank dir die BG ohne die üblichen " Bla-bla-Bla- Schreiben zuvor, gezahlt? Achte auf die drohende Verjährung!

    Wusel, biite änder dein Schreiben etwas ab. Schreib 5% Punkte über dem Basiszinssatz. Das ist etwas anderes, als nur 5%.
    DAnn schreib bitte auch deine Kontonummer noch mal drauf. Bei den Strategen weis man nie. Doppelt hält besser

    Okay, danke. Ich werde jetzt aber erst mal den Ombudsmann einschalten...habe vier Ansprüche und bei zwei läuft morgen die Frist ab. Ich möchte erst einmal die Verjährung stoppen, bekomme ich vom Ombudsmann dann eine Bestätigung darüber oder reicht es aus, wenn die Schreiben bis 31.12.2014 dort vorliegen?
    Ich kann doch bestimmt ein Einschreiben machen mit allen 4 Forderungen, oder?

    Zu dem Verfahren mit den Ombudsleuten kann ich dir leider keinen Tip geben.
    Habe ich noch nie gemacht.

    Bei mir gabs nur MAhnbescheide :)

    Ist in dem Schreiben die deine Kontonummer richtig wieder gegeben?
    Auf welche Erstattung bezieht sich die Bank genau; Deine oder nur auf die Gebühr?
    Wird auf deinen Antrag, in dem hoffentlich auch die Forderung der Nutzungsentschädigung und die Zinsen standen,direkt eingegangen?
    Mit, oder ohne Unterschrift?

    Ich habe für mich beschlossen: Wenn hier midestens 2 mal "NEIN" angekreuzt wird.......Mahnbescheid...basta

    bei Einschreiben-Einwurf muss der Postzusteller für den Brief unterschreiben dass er das Einschreiben-Einwurf in den Briefkasten bezw. an der Adresse eingebracht hat dafür bekommt man ja bei Abgabe des Briefes eine Ident.Nr. wo man dann ersehen kann wann der Brief eingeschmissen wurde

    Genau so ist es und somit ist das Schreiben in den MAchtbereich des Empfängers gelangt.

    Am Besten noch einen Ausdruck von der Postseite mit der Snedungsverfolgung machen, als Beweis

    Setze die Frist höchstens bis 26.12..

    Ein Fristende auf einem Feiertag wird lt. BGB automatisch auf den darauffolgenden Werktag gesetzt.
    Also wird aus dem 26.12. der 27.12.
    Da aber der 27.12. ein Samstag ist wird das Fristende auf den daruffolgen Montag gesetzt.

    § 193 BGB
    Sonn- und Feiertag; Sonnabend

    Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine
    Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der
    bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
    Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag
    oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der
    nächste Werktag.


    Ich versuche das mit dem Einwurfeinschreiben. Scheinbar kann ja alles schiefgehen.

    Das Einwurfeinschreiben reicht bei der Bank.
    Die in dem Link beschriebene Thematik ist weit von dem Entfernt. Die Bank hat eine Briefkastenadresse, diese musst du nehmen. Bitte kein Postfach. Orientier dich an Hand der Adresse im Impressum der Bankseite.

    Es reicht aus, wenn der Brief in den Machbereich des empfängers gelangt. Das ist lt. Rechtsprechung der Briefkasten.

    Ok, jetzt kann man natürlich ein weiteres Urteil dagegenhalten, in dem Jemand beanstandet hat, das, wenn der Brief nicht ganz in den Kasten gesteckt wird, ein Hund an dem Brief ziehen könnte und diese somit nicht mehr im KAsten liegt, sondern woanders.
    Egal was man macht. Man kann, wenn man sucht 1000de "aber" finden.

    also die offenen Punkte sind:
    Antragsgegner - Santander - muss ich dann als gesetzlicher Vertreter den Vorstandsvorsitzenden eintragen? Katalogisierbarer Anspruch - hier habe ich Dienstleistungsvertrag ausgewählt (Katalog Nr. 5)
    Zinsanspruch: hier habe ich 5,000 % eingetragen (täglich, ab dem Zeitpunkt, an den mir der Kredit gewährt wurde. Welches Enddatum trage ich ein?
    Dann kommt noch eine Erklärung, die ich nicht ganz verstehe:
    Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist. Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens.

    Richtig, als gesetzlichen VErtreter nimmst du den Vorstandsvorsitzenden. Steht bestimmt im Impressum der Bank.
    Katalognummer 37 passt besser: Ungerechtfertigte Bereicherung
    Den Zinsanspruch habe ich immer ab Vertragsdatum genommen. Das Enddatum ist der Tag, an dem du den Mahnbescheid erstellst.

    Die Erklärung: Hier die Haken bei ersten: Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist.
    Die Gegenleistung hast durch du die Gebühr erbracht

    und wenn du bei einem Widerspruch der Bank weitere Massnahmen einleiten möchtest dann auch "Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens" ankreuzen

    Ne Neuberechnung müsst es nur geben, wenn die Bank die Bearbeitungsgebühr deinem Kreditkonto gutschreibt.

    Ich bin aber der Meinung, das doch neu berechnet werden muss.
    Sämtliche Unterlagen müsen redaktionell auf den aktuellen Stand geschrieben werden.

    In meinem Beispiel : Brutto 66000€ berechnet, Gebühr von 660€ Abgezogen und Netto 65340€ ausgezahlt.
    Einschließlich der Gebühr wurde von einem Eff Zins von 3,20% ausgegangen. Der Sollzins ist 2,99%.
    Der Tilgungsplan ist auch auf Basis des Bruttodarlehens ausgestellt.

    Man könnte jetzt noch weiter suchen und schreiben.
    Ich habe von der Deutschen Bank einen in allen Parametern geänderten Vertrag eingefordert. Frist ist, wie bei den anderen Forderungen auch, abgelaufen.
    Diese Nebenvorderung habe ich sogar im Mahnbescheid neben den anderen Forderung beschrieben.

    Habe gerade eine Kopie des Mahnbescheids von meinem Anwalt erhalten.
    Er hat als Nutzungsentschädigung 4% gefordert und ich durch Musterbrief 5% über Basiszinssatz.
    Gibt es für die 4% einen juristischen Hintergrund? Sind immerhin 300€ unterschied.

    Schau mal hier.

    Abgesehen von dem Bearbeitungsentgelt haben Sie gemäß § 818 Abs. 1 BGB
    Anspruch auf Zinsen als Nutzungsersatz. In dem Verfahren aus dem Mai
    2014 vor dem BGH hatten die Parteien noch den gesetzlichen Zinssatz von
    vier Prozent als Nutzungsersatz für unstreitig erklärt. Unter Berufung
    auf die neuen Urteile des BGH können Sie aber sogar fünf Prozentpunkte
    über dem jeweiligen Basiszinssatz seit der Bezahlung verlangen. Sie
    sollten immer den tatsächlichen Euro-Betrag an Zinsen einfordern, den
    Sie sich ganz leicht vom Zinsrechner der Website basiszinssatz.de berechnen lassen können.

    Mehr hierzu bei: https://www.finanztip.de/kreditgebuehren/#ixzz3MRE2X6Tp

    bin schon total verzweifelt, komm mir schon richtig doof vor. Habe schon 1000 mal das selbe gepostet. Wie geht dass mit dem zitieren bzw. antworten. Bin weiblich, blond und blauäugig

    Markier den zu zitierenden Text mit dem Mauszeiger.Gaaaanz einfach. Dann wirst du oberhalb des zitierten Textes einen Hinweis sehen " zitieren". Da klickste drauf. Danach gehst du auf dieser Seite ganz nach unten und klickst auf den Knopf Antworten. Danach öffnet sich ein neues Fenster und der zu zitierende Text, soweit du nur einen Text zitierst hast, wird automatisch in deine Antwort eingefügt. Erkennst das an so Klammern und dem Wort quote. Im Anschluss an das Zitat kannst du noch etwas dazuschreiben.

    Wann kann ein Anspruch auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren entstehen? Antwort: Frühestens mit der Zahlung der Bearbeitungsgebühr. Wird keine Gebühr gezahlt, gibt es auch keinen Anspruch auf Rückzahlung!

    Yeah....damit hast du mich noch mehr bestärkt :thumbup: .
    Die Axt geschwungen hab ich ja schon 8o , aber jetzt wird sie richtig schön geschliffen :D

    Danke für die Unterstützung

    Streitaxt aus ´m Schrank und druff kloppen.

    Hab ich dir doch schon empfohlen: Das AG Stuttgart scheint auf unserer Seite zu stehen. Wenn dir die Gerichtsgebühr nicht unsäglich weh tut......hau drauf