Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern Viele Extra-Gebühren bei Krediten sind unzulässig
Finanztip-Experte für Kredit
Das Wichtigste in Kürze
Diese Urteile bedeuten für viele Verbraucher bares Geld: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Revisionsverfahren am 13. Mai 2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind (Az. XI ZR 170/13, XI ZR 405/12). Die Richter erklärten die den Gebühren zugrunde liegenden Vertragsklauseln für unwirksam.
In den Verfahren vor dem BGH ging es zum einen um ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1.200 Euro, das die Postbank nach Auffassung des Landgerichts Bonn zu Unrecht erhoben hatte. Zum anderen wurde eine Klage eines Verbraucherschutzverbands verhandelt. Der hielt es für unzulässig, dass die National-Bank grundsätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 1 Prozent der Darlehenssumme in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausweist.
Der BGH hat in seinen Urteilen zu den Bankgebühren von Verbraucherkrediten gesprochen. Das sind zunächst einmal typische Ratenkredite eines Verbrauchers zum Beispiel zum Kauf eines Fernsehers, eines Autos oder einer Küche. Bei anderen Krediten ist die Rechtslage teilweise noch nicht geklärt.
In der Übersicht findest Du als Zusammenfassung die Gebühren für die Bearbeitung von Krediten, die nach der Rechtsprechung des BGH klar unzulässig sind sowie Musterschreiben, mit denen Du das Geld zurückfordern kannst.
unzulässige Gebühren | Urteile | Musterschreiben |
---|---|---|
Verbraucherkredit - Kreditbearbeitungsgebühr | BGH, 13.05.2014, Az. XI ZR 170/13; Az. XI ZR 405/12 | Musterbrief Erstattung Kreditgebühren |
Verbraucherkredit - Individualbeitrag | OLG Düsseldorf, 26.09.2013, Az. I-6 U 32/12 (rechtskräftig) | Musterbrief Erstattung Individualbeitrag |
Unternehmerdarlehen - Kreditbearbeitungsgebühr | BGH, 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15, XI ZR 233/16 | Musterbrief Erstattung Kreditbearbeitungsgebühr Unternehmerdarlehen |
Bausparvertrag - Darlehensgebühr | BGH, 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15 | Musterbrief Erstattung Darlehensgebühr Bauspardarlehen |
Bausparvertrag - Kontogebühr in der Darlehensphase | BGH, 09.05.2017, Az. XI ZR 308/15 | Musterbrief Erstattung Kontogebühr Bauspardarlehen |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Juli 2017)
Achtung: Zulässig ist dagegen ein Auszahlungsabschlag bei Darlehen der staatlichen KfW-Bank (Urteile vom 16. Februar 2016, Az. XI ZR 454/14, 63/15, 73/15).
Bei Bausparkassen hat der BGH bislang zu drei verschiedenen Gebühren geurteilt, mit unterschiedlichen Ergebnissen.
Abschlussgebühren sind zulässig - Die bei Abschluss von Bausparverträgen fälligen Abschlussgebühren hat der BGH in einem Urteil aus dem Jahr 2010 ausdrücklich gebilligt (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, Az. XI ZR 3/10).
Darlehensgebühren sind unzulässig - Vergibt eine Bausparkasse allerdings ein Darlehen und kassiert sie dafür Bearbeitungsgebühren oder sonstige laufzeitunabhängige Gebühren, dann muss sie diese erstatten. Denn der BGH hat am 8. November 2016 entschieden, dass solche Darlehensgebühren unwirksam sind (Az. XI ZR 552/15). Bei den Darlehensgebühren können sich die Bausparkassen gerade nicht darauf berufen, dass die Gebühr allein im Interesse der Bauspargemeinschaft erhoben wird. Im Ausgangsfall hatte die Bausparkasse Schwäbisch Hall neben der Abschlussgebühr und den Zinsen für ein Bauspardarlehen bei Auszahlung des Kredits zusätzlich noch eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 Prozent der Kreditsumme verlangt. Zu Unrecht, so der BGH.
Eigentlich hätte der BGH noch über zwei weitere Revisionen entscheiden sollen. Doch die betroffene Bausparkasse Wüstenrot hatte sich kurzfristig mit den Bausparern außergerichtlich geeinigt, um Urteile der obersten Richter zu vermeiden.
Wer eine solche Darlehensgebühr an seine Bausparkasse gezahlt hat, sollte sie mit Hinweis auf die neue Rechtsprechung des BGH zurückfordern, zuzüglich Zinsen. Es ist noch unklar, ob die dreijährige Verjährungsfrist gilt oder die für Verbraucher sehr viel günstigere Frist von zehn Jahren. So war es bei den unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren im Oktober 2014. Gebühren, die Bausparer im Jahr 2013 oder später gezahlt haben, können sie in jedem Fall zurückfordern. Du kannst dazu unseren Musterbrief Darlehensgebühr Bauspardarlehen nutzen.
Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben für die Rückforderung der Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen herunterladen:
Kontogebühren in der Darlehensphase sind unzulässig - Auch Kontogebühren in der Darlehensphase dürfen Bausparkassen nicht verlangen (BGH, Urteil vom 9. Mai 2017, Az. XI ZR 308/15). Es ging in dem Verfahren um eine jährliche Gebühr von 9,48 Euro, die der Bausparer zusätzlich zu den Zins- und Tilgungsleistungen zahlen sollte. Eine solche Gebühr ist unzulässig. Damit wälzt die Bausparkasse nach Ansicht der Richter Kosten auf ihre Kunden ab, die für Tätigkeiten anfallen, die sie überwiegend in eigenem Interesse erbringt. Bausparkunden, die eine solche Gebühr gezahlt haben, können sie mit unserem Musterbrief Kontogebühr Bauspardarlehen zurückfordern.
Nach der Rechtsprechung des BGH sind Kreditbearbeitungsgebühren bei Firmendarlehen ebenfalls unzulässig. Banken dürfen auch bei gewerblichen Krediten solche Gebühren nicht verlangen. Unternehmer sind in diesem Punkt nicht etwa weniger schutzwürdig als Verbraucher, urteilte der BGH in zwei Verfahren (Urteile vom 4. Juli 2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).
In dem einen Fall muss die Bank 30.000 Euro zurückzahlen und den Betrag auch noch verzinsen. In dem anderen Fall hat der BGH dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg den Fall wieder zurückgegeben, weil weitere Feststellungen notwendig sind, um zu entscheiden, ob die Forderung des selbstständigen Immobilienprojekt-Entwicklers verjährt ist.
Es gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist: Wer als Selbstständiger bei einem Firmenkredit Kreditbearbeitungsgebühren in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 gezahlt hat, kann sie zurückfordern. Dazu kannst Du unseren Musterbrief Erstattung Kreditgebühr Unternehmerdarlehen verwenden.
Seit Juli 2013 bietet die Targobank sogenannte Basis- und Individual-Kredite an. Bei letzterem verlangt die Bank statt der Bearbeitungsgebühr einen „laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“. Ob der Individualbeitrag zulässig ist, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Es gibt viele verbraucherfreundliche Urteile wie etwa das Urteil des OLG Düsseldorf vom 28. April 2016 (Az. I-6 U 152/15). Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da die Targobank die Revision zurückgenommen hat, wie der BGH am 20. Dezember 2016 mitteilte.
Auch gegen das verbraucherfreundliche Urteil des Landgerichts Mönchengladbach hatte die Bank zunächst den BGH angerufen, diese aber dann ebenfalls zurückgenommen. Damit ist das verbraucherfreundliche Urteil rechtskräftig.
Einige Rechtsanwälte berichten, dass die Bank mittlerweile den Individualbetrag erstattet, ohne dass der Kreditnehmer Klage erheben muss. Deine Chancen stehen also sehr gut. Du kannst dazu unser Musterschreiben nutzen.
Kreditnehmer haben bei KfW-Darlehen einen sogenannten Auszahlungsabschlag von regelmäßig 4 Prozent gezahlt. Der BGH hat am 16. Februar 2016 entschieden, dass Verbraucher keine Erstattung verlangen können, sofern der Vertrag vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde (Az. XI ZR 454/14, 63/15,73/15). Bei einem späteren Vertragsabschluss kommt es darauf an, ob es sich bei dem Vertrag um einen Verbraucherdarlehensvertrag handelt. Dazu hatte die Vorinstanz, das Landgericht Osnabrück, keine Feststellungen getroffen. Deshalb muss das Landgericht dazu erneut entscheiden. Trotzdem ist es unwahrscheinlich, dass die Bank Geld erstatten muss.
Es gibt andere Gebühren, die wir für unzulässig halten, über die aber der BGH nicht oder noch nicht entschieden hat:
Die speziellen Institute sind der Auffassung, die Rechtsprechung des BGH gelte für sie nicht, da die Kredite nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften vergeben werden. Das Amtsgericht Stuttgart sieht das genauso und hat der Landeskreditbank Baden-Württemberg Recht gegeben (AG Stuttgart, Urteil vom 26. August 2014, Az. 1 C 1279/14).
Aber: Eine Rückforderung kommt immer dann in Betracht, wenn die Bearbeitungsgebühr für Tätigkeiten erhoben wird, die die Bank nach der gesetzlichen Regelung ohne gesondertes Entgelt zu erbringen hätte und die sie tatsächlich allein im eigenen Interesse erbringt. Das trifft grundsätzlich auch bei Förderdarlehen zu. Die mussten sich nicht an die öffentlich-rechtlichen Vorgaben halten. Sie konnten auch davon abweichen. Die Inhaltskontrolle von AGB oder Entgeltbestimmungen ist nämlich nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass die entsprechenden Klauseln auf öffentlich-rechtlichen Vorgaben beruhen. Vor diesem Hintergrund halten wir solche Gebühren ebenfalls für bedenklich.
Immobilienkredite sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls Verbraucherkredite – eben nur zur Finanzierung einer Immobilie. In den konkreten Fällen, die vom BGH entschieden wurden, ging es zwar nicht um Baufinanzierungen, die hat der BGH aber auch nicht ausgeschlossen. Die Argumente des Gerichts zur Unwirksamkeit der Gebühren treffen auf Immobilienkredite genauso zu. Du kannst daher auch bei solchen Krediten die unzulässigen Gebühren zurückverlangen.
Auch die meisten Schlichterstellen der Banken sehen das so: Es gibt dazu bereits einige Schlichtersprüche, teilt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband mit. Die Ombudsmänner des Verbands öffentlicher Banken (VÖB) und der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) sind ebenfalls dieser Auffassung. Allein die Schlichtungsstelle des Bundesverbands deutscher Banken wollte sich in dieser Frage noch nicht festlegen.
Dazu liegt noch keine Entscheidung des BGH vor. Bei Darlehen zur sogenannten Existenzgründung steht auf der einen Seite die Bank als Unternehmerin, auf der anderen Seite gerade kein Verbraucher. Nach dem Gesetz kann nämlich nur derjenige ein Verbraucher sein, der den Kredit nicht für sein Gewerbe oder für seine selbstständige berufliche Tätigkeit verwendet.
Aber: Existenzgründer werden bei Krediten genau wie Verbraucher auch dann geschützt, wenn die Kreditsumme 75.000 Euro nicht übersteigt (§ 512 BGB). Banken können als Entgelt für die Gewährung des Darlehens ausschließlich Zinsen beanspruchen, die sie zur Deckung aller ihr entstehenden Kosten verwenden müssen. Ein gesondertes Entgelt für Bearbeitungsaufwand und Bonitätsprüfung, das im eigenen Interesse der Bank liegt, kann sie auch von einem Existenzgründer nicht verlangen. Auch das stellt eine unangemessene Benachteiligung dar gemäß Paragraf 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB und ist somit nach unserer Auffassung unwirksam.
Darlehensnehmer können eine an die Bank gezahlte Kreditbearbeitungsgebühr nach Paragraf 812 BGB zurückverlangen, da sie wegen der unwirksamen Klausel ohne rechtlichen Grund gezahlt haben. Für alle Verträge aus den Jahren 2005 bis 2011 konnten Verbraucher bis zum 31. Dezember 2014 ihre Rechte geltend machen. So lautet das Urteil des BGH von Ende Oktober 2014 (BGH, Az. XI ZR 348/13 und Az. XI ZR 17/14).
Abgesehen von dem Bearbeitungsentgelt haben Verbraucher gemäß Paragraf 818 Abs. 1 BGB Anspruch auf Zinsen als Nutzungsersatz. Unter Berufung auf die Urteile des BGH konnten Darlehensnehmer bei Altverträgen fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit der Bezahlung verlangen.
Eine Bank kann als Entgelt für die Gewährung des Darlehens ausschließlich Zinsen beanspruchen, die sie zur Deckung aller ihr entstehenden Kosten verwenden muss. Ein gesondertes Entgelt für Bearbeitungsaufwand und Bonitätsprüfung, das im eigenen Interesse der Bank liegt, kann sie vom Kunden nicht verlangen. Denn das stellt eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar und ist somit unwirksam (§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Es werden Kosten auf den Kunden abgewälzt für Leistungen, die gerade keine Dienstleistung der Bank für den Kunden sind. Vergleichbare Bankgebühren hat der BGH bereits für unzulässig erklärt (BGH, Urteil vom 18. Mai 1999, Az. XI ZR 219/98 für Gebühr bei Pfändungen; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1997, Az. XI ZR 5/97 für Gebühr bei Nichtausführung von Überweisungen).
Folgende Vergütungsklauseln im Preisverzeichnis der Banken sind für unwirksam erklärt worden:
Im Folgenden haben wir wichtige Urteile zu Kreditbearbeitungsgebühren vom BGH, einigen OLG und ausgewählten Landgerichten zusammengestellt.
Gericht | Datum | Aktenzeichen | Anmerkung |
---|---|---|---|
BGH | 04.07.2017 | XI ZR 562/15, XI ZR 233/16 | Bearbeitungsentgelt bei Unternehmerdarlehen unzulässig |
BGH | 09.05.2017 | XI ZR 308/15 | „Kontogebühr" bei Bausparkredit unzulässig |
BGH | 08.11.2016 | XI ZR 552/15 | Darlehensgebühr bei Bausparkrediten unzulässig |
BGH | 28.10.2014 | XI ZR 17/14 | Grundsatzurteil zur Verjährung |
BGH | 28.10.2014 | XI ZR 348/13 | Grundsatzurteil zur Verjährung |
BGH | 13.05.2014 | XI ZR 170/13 | Grundsatzurteil |
BGH | 13.05.2014 | XI ZR 405/12 | Grundsatzurteil |
OLG Düsseldorf | 26.09.2013 | I-6 U 32/12 | Klage eines Verbraucherschutzverbands, Targo-Bank |
OLG Hamm | 17.09.2012 | I-31 U 60/12 | Klage eines Verbraucherschutzverbands, durch BGH zugunsten der Verbraucher bestätigt (Az. XI ZR 405/12) |
OLG Celle | 20.10.2011 | 3 W 86/11 | Klage eines Verbraucherschutzverbands, Volksbank |
OLG Dresden | 29.09.2011 | 8 U 562/11 | Klage eines Verbraucherschutzverbands, Rücknahme der Revision |
OLG Frankfurt | 27.07.2011 | 17 U 59/11 | Klage eines Verbraucherschutzverbands |
OLG Karlsruhe | 03.05.2011 | 17 U 192/10 | Klage eines Verbraucherschutzverbands |
OLG Hamm | 11.04.2011 | 31 U 192/10 | Klage eines Verbraucherschutzverbands, Revision nicht zugelassen |
OLG Zweibrücken | 21.02.2011 | 4 U 174/19 | Klage eines Verbraucherschutzverbands, Hinweisbeschluss |
OLG Bamberg | 04.08.2010 | 3 U 78/10 | Klage eines Verbraucherschutzverbands, AGB der Sparkassen |
LG Bonn | 16.04.2013 | 8 S 293/12 | Postbank, Rückzahlung der Gebühr, durch BGH zugunsten der Verbraucher bestätigt (Az. XI ZR 170/13) |
LG Mönchengladb. | 04.09.2013 | 2 S 48/13 | Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr sei verjährt, BGH hat dieses Urteil aufgehoben (Az. XI ZR 348/13) |
LG Mönchengladb. | 04.09.2013 | 2 S 77/13 | Rückzahlung der Gebühr, Revision beim BGH zur Verjährung anhängig (Az. XI ZR 380/13) |
LG Stuttgart | 18.12.2013 | 13 S 127/13 | Anspruch auf Rückzahlung sei nicht verjährt, BGH hat dieses Urteil bestätigt (Az. XI ZR 17/14) |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Juli 2017)
Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Empfehlungen aus diesem Test sind:
WGV PBV Optimal
Huk-Coburg PBV Plus
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos