Beiträge von Immer mit der Ruhe

    Entscheidend ist, wann die Gebühr bezahlt wurde. War dies tatsächlich erst in 2011, so verjährt der Rückzahlungsanspruch am 31.12.2014.

    So war auch mein Gedanke, aber je mehr ich mich in den weiten Welten des WWW eingelesen habe, umsomehr verschwimmen einige Aussagen.

    Die Frist für die Bank ist schon abgelaufen.

    Mit dem Mahnbescheid wollte ich mich nur nicht zum Deppen machen, falls ich das Urteil so dermassen falsch ausgelegt habe.

    Habe wat für dich gefunden. Ich zitiere mal:

    " Gibt es auch Gebühren zurück für Kredite, die 2004 und früher ausgezahlt wurden?

    In vielen Fällen nicht, in einigen schon. Entscheidend ist, wann Sie die Kreditbearbeitungsgebühr gezahlt haben. Das ist im Einzelfall schwer zu ermitteln. Bei den üblichen Verträgen, wo als Kreditsumme der um die Bearbeitungsgebühr erhöhte Betrag genannt ist und die Gebühren gleich bei Auszahlung verrechnet werden, erfolgt die Zahlung der Bearbeitungsgebühr gleich bei Auszahlung des Kredits. Bei Verträgen, wo als Kreditsumme der tatsächlich ausgezahlte Betrag genannt wird und die Gebühr nur bei der Summe der Zahlungen an die Bank ("Bruttokreditbetrag") genannt wird, ist die Gebühr - sofern nicht ausdrücklich in den Vertragsbedingungen anders vorgesehen - gleichmäßig auf alle Raten verteilt, das heißt: jede Rate hat hinsichtlich der enthaltenen Gebührenanteile ihre eigene Verjährungsfrist. Die Januar-Rate verjährt im Januar, die Februar-Rate im Februar, und so weiter. Die Santander Consumer Bank AG hat viele Kredite auf diese Art vergeben. Auch bei vor mehr als zehn Jahren ausgezahlten Krediten können Sie bei solchen Verträgen noch zumindest einen Teil der Gebühren zurückverlangen. Sie können die Höhe Ihrer noch durchsetzbaren Erstattungsforderung so ermitteln: (Gebühr insgesamt) geteilt durch (Zahl der Raten insgesamt) mal (Zahl der innerhalb der letzten zehn Jahre zu zahlenden Raten). Verwenden Sie unseren Musterbrief für noch nicht abbezahlte Kredite ohne erhöhte Kreditsumme und passen Sie ihn entsprechend an. "


    ....und ich habe das aus der Pressemitteilung des BGH eben so gelesen:

    Ausgehend hiervon sind derzeit nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 oder im Jahr 2004 vor mehr als 10 Jahren entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten - kenntnisunabhängigen -
    10jährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden sind.

    Somit habe ich wieder ein Problem.

    Wann ist ein Anspruch entsstanden? Mit der Festschreibung im VErtag, also bei mir 1997, oder erst mit der Buchung der Gebühr durch die Bank, bei mir 2011 ????

    ´97??? Der Vertrag braucht ja fast - so wie ich irgendwann auch - ´nen Rollator. Riecht ehr nach Verjährung Gucke aber noch mal.

    Stimmt, ist von Anno dazumal.

    Aber irgendwo hier im Forum hab ich mal was gelesen, dass der Zeitpunkt, wann die Gebühr bezahlt wurde, ausschlaggebend sei.

    Ich habe die Bank bereits vor geraumer Zeit mit meiner Forderung konfrontiert, aber bis heute noch keine Antwort erhalten. Meine gesetzte Frist ist schon abgelaufen, so dass ich evtl. einen Mahnbescheid beantragen kann.
    Möchte vorher nur genau wissen, ob sich der Aufwand lohnt. Die damaligen Kosten waren 1200€. Allein aus diesem Gesichtspunkt würde es sich lohnen.
    Will mich aber mit dem Mahnbescheid nicht zum Deppen machen, wenn es nicht passt

    Kurzer Zwischenbericht von mir:

    Am 29.11.2014 hatte ich für meinen Schwager bei der CreditPlus die Gebühr + Zinsen + Nutzungsentschädigung eingefordert.
    Fristende war der 12.12.2014.
    Am 17.12.2014 Mahnbescheid beantragt
    Heute war Geldeingang und gleichzeitig ein Schreiben in der Post.
    Die CreditPlus hat aber nur die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 496€ erstattet. Dies hat sie auch so in ihrem Schreiben benannt.
    Also, bleibt der Mahnbescheid stehen, um die restlichen Forderungen zu kassieren :thumbup: -

    Update Deutsche Bank:
    Am 15.12.2014 hatte ich diese noch einmal angeschrieben, mir einen rechtsgültigen,mit all meinen Forderungen bezeichneten "Verzicht auf die Einrede der Verjährung" Brief zu senden.
    Gleichzeitig sollte diese aber auch ein Test :saint: sein, ob die bei der DB überhaupt in irgendeiner Form die Eingangspost kontrollieren.
    Heute bekam ich nunmehr das sechste ( 6 ) Standartschreiben und wieder sind sie nicht auf die Gesamtforderung eingegangen.

    Ich glaube, denen könnte man auch einen Kaufvertrag für eine Waschmaschine unterjubeln. Die beantworten alle Schreiben, in denen auch nur annähernd das Wort Gebühr steht, mit dem Standartgeschnulze.

    Ok, Mahnbescheid ist ja raus, deshalb :thumbup: .

    Nun dachte ich, dass der Anwalt Mahnbescheide rausschicken würde, aber bei der Deutschen Bank gibt es laut Anwalt in dieser Hinsicht nun leider keine Rechtsgrundlage mehr, da sie von sich selbst aus auf die Einrede der Verjährung verzichtet haben

    Ich meuine doch. Die Deutsche Bank verschickt zwar Schreiben mit dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung, aber......

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der von Ihnen erklärte Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist
    keineswegs eindeutig und daher nicht rechtssicher. Der Verzicht wird nur
    für den Fall erklärt, dass Ihre Prüfung zu einem positiven Ergebnis
    kommt, was definitiv nicht hinreichend ist. Zu dem ebenfalls gemachten
    Anspruch auf Nutzungsersatz und der Berechnung der Zinsen für die
    Bearbeitungsgebühr haben Sie überhaupt nicht Stellung bezogen,
    geschweige denn auch hier auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 415 - Geld zurück - Finanztip-Community

    Was den Passus angeht, das die Banken beim Verzicht kein Datum angeben, heisst für mich, dass der Verzicht der Einrede der Verjährung erst einmal bis zum Sankt Nimmerleinstag geht. Den Beginn des Verzichts haben sie durch Datum auf ihren Schreiben markiert. Das Ende fehlt, ist also offen.

    Aber.....die Deutsche Bank bezeichnet in ihrer Erklärung nicht alle Werte, die gefordert wurden.

    8o Ein paar Posts zurück schrieb jemand, die Banken könnten schon im Weihnachtsurlaub sein.

    Das könnte man ( Frau ) auch positiv sehen.

    Bei der Flut an Mahnbescheiden, die vor dem Jahresende dort eingeht, werden bestimmt nicht alle bearbeitet werden.
    Hat u. U. den Vorteil, das die Frist für den Einspruch verstreicht und dadurch der Forderer ( wow, welch tolles Wort ) recht schnell einen Vollstreckungsbescheid bekommt uns sich das Erstellen einer Klageschrift sparen darf.

    Danke für die Info. ich wundere mich nur, da die Deutsche Bank ja nicht gerade klein ist und dafür relativ Wenige hier im Forum darüber reden.
    Andererseits könnte es auch sein, daß die DB gerade deshalb in Anträgen erstickt, aber wenn es jetzt sogar Targo und Santander schaffen zu bezahlen...

    Ich war aus Langeweile :saint: am 15.12.14 mal bei einem MA der Deutschen Bank, um mal zu horchen, ob er Einblick in den Bearbeitungsstand meiner Forderung hat.
    Schwups....hat er sich im Intranet der Bank angemeldet. Er wollte mir an und für sich nur zeigen ( beweisen ) das es intern eine Anweisung geben soll, die aussagt, dass alle gerechtfertigten Forderungen seitens der Bank erfüllt werden.

    Tja, Pustekucken. Diese Anweisung ( Info ) hat er leider nicht gefunden, aber beim durchscrollen der chronologischen Infos konnte ich einen Eintrag vom 31.10.14 erkennen.
    Hier wurde darauf hingewiesen, das der Bearbeitungsstand momentan bei den Forderungen aus Juli sei.
    Oh Herre, wenn die da schon drei Monate im Verzug waren........wie groß ist denn jetzt der Berg, den sie vor sich herschieben? =O

    Aber nichts desto trotz, heute ist die letzte Frist abgelaufen und die 4 Seiten mit dem schönen Barcode auf Seite 4 gehen auf Reisen nach Hagen. :evil:

    Hallo,

    habe von meinem Autokredit zwar noch eine Vertragsunterlagen, aber keine Information, ob ich gebühren gezahlt habe. Kann ich die gebühren pauschal ohne Angabe von einem genauen Betrag zurück fordern, bzw die Information über der gezahlten gebühren anfragen?

    Das war meine Lösung bei gleichem Problem:

    Ich hatte zu dem Vertrag der LBB auch keinerlei Vertragsunterlagen mehr zur Hand.

    Um der LBB irgendeine Forderung zu formulieren, bin ich in meinem
    Schreiben von 2% Bearbeitungsgebühr meiner Kreditsumme ausgegangen.
    Diese 2% in Summe, zuzüglich der Zinsen und der Nutzungsentschädigung
    habe ch beansprucht.

    Im Folgenden habe ich dann auf meine Annahme, dass das 2 % gewesen sein
    könnten hingewiesen. Weiterhin habe ich geschrieben, das wenn die Zahlen
    nicht stimmen sollten, diese bitte durch die LBB korrigiert werden und
    mir an Hand der Altunterlagen, die bei der Bank vorhanden sind, mir
    dieses als Beweis zuzusenden.

    Die Deutsche Bank scheint nur noch aus einem Haufen Automaten zu bestehen, denen jetzt auch noch die blaue Farbe für die Antwortschreiben ausgegangen ist.

    Wir haben am 24.11. 14 und 29.11.14 die Deutsche Bank angeschrieben. Die Schreiben wurden per Einschreiben und Fax versandt. Ein Schreiben wurde per Fax nachrichtlich auch an die DB in Frankfurt gesendet.

    Das Schreiben vom 29.11.14 bezog sich nur indirekt mit der Erstattung der Gebühr. Hier verlangten wir eine Neuberechnung unseres Vertrages mit den korrekten Zahlenwerten.

    Daraufhin bekamen wir, datiert auf den 12.12.14, drei Antwortschreiben. Eins dokumentiert den Eingang eines Schreiben auf den 04.12.14 und die anderen zwei auf den 29.11.14. ( alle Schreiben noch mit blau gedrucktem Logo )
    Danach bekamen wir weitere zwei Schreiben der Deutschen Bank. In diesen wird der Posteingang unserer Schreiben auf den 09.12.14 datiert. ( jetzt nur noch schwarz ?( )

    Alle Schreiben haben den gleichen Inhalt. Nicht in einem Schreiben wird inhaltlich auf unser zweites Schreiben eingegangen. :cursing:

    Vorgestern habe ich der Deutschen Bank ein FAx mit folgendem Inhalt geschickt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    der von Ihnen erklärte Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist keineswegs eindeutig und daher nicht rechtssicher. Der Verzicht wird nur für den Fall erklärt, dass Ihre Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, was definitiv nicht hinreichend ist. Zu dem ebenfalls gemachten Anspruch auf Nutzungsersatz und der Berechnung der Zinsen für die Bearbeitungsgebühr haben Sie überhaupt nicht Stellung bezogen, geschweige denn auch hier auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
    Weiterhin haben Sie in Ihren Schreiben in keinster Weise auf unser Schreiben vom 29.11.2014 Bezug genommen. Alle drei Antwortschreiben aus Ihrem Hause ergeben für uns den Eindruck, dass hier nur maschinell der Posteingang abgearbeitet wurde.
    Wir geben Ihnen hiermit noch eine Fristverlängerung bis zum 18.12.2014, 09:00 Uhr, um unsere Forderungen zu erfüllen, bzw. uns ein rechtskräftiges Schreiben, in dem all unseren Forderungen bezeichnet werden, mit dem ausdrücklichen Verzicht der Einrede der Verjährung, zu senden.
    Andernfalls werden wir ohne weiteren Schriftverkehr das Mahnverfahren und wenn nötig, das weitere Verfahren ins Mandat geben.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Jetzt bin ich mal gespannt, welcher Automat uns diesmal antwortet. :D

    Da ich so langsam Spass an der Sache im Kampf gegen die Windmühlen der Deutschen Bank bekommen habe, werde ich morgen mal den Mahnantrag auf die Reise bringen

    In dem Mahnantrag, den ich für meinen Schwager gefertigt habe, habe ich auch die Nr. 37 eingetragen.
    Bei den Forderungen für die Deutsche Bank und die LBB werde ich es genauso handhaben

    wieviel musstest du für den mahnbescheid zahlen? Weil mein anwalt sagte...ich habe keine kosten????

    bis zu einer Forderung bis 500€ sind es 35€ Gebühr
    bei 1000€ sind es dann 53€.
    Weitere Daten kannst du hier nachlesen:
    https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe…ren/index.php#4

    Zu den Kosten die dir entstehen: Du wirst, wenn du den Bescheid selbst in Auftrag gibst, erst in Vorkasse treten müssen. Die Kosten werden aber dem Angemahnten später in Rechnung gesetzt. Deine Forderungen werden um diesen Betrag automatisch erhöht

    Wenn die BG in den Komplettbetrag eingeflossen ist und dann verzinst wurde kann ich doch darauf bestehen das es neu ausgerechnet wird und mir die darauf schon gezahlten Zinsen zurück erstattet werden.?????


    So habe ich es bei bei der Deutschen Bank eingefordert.
    Eine transparente Neuberechnung aller Parameter und Gegenüberstellung der Alt- mit der Neuberechnung, damit ich als Kunde diese auch nachvollziehen und nachrechnen kann.
    Z. Zt. aber noch kein Ergebnis

    Die Zinsen kannst du sehr gut mit diesem REchner ausrechnen lassen:
    http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php

    Ich würde die Zinsen auf das Bearbeitungsentgelt ab dem Tag des Autokaufs berechnen, wenn da auch der Vertragsbeginn war. Die Bank wird schliesslich auch all ihre BErechnungen ab diesem Tag beschrieben haben

    Habe gestern einen für meinen Schwager erstellt. Ist schon in der Post nach Hagen zum Mahngericht

    ouhhh weißt du das sicher? Wir hatten erst einen Thread mit dem Thema.... wäre sehr wichtig zu wissen??!!

    Ich dachte eigentlich:
    § 212
    Neubeginn der Verjährung

    (1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn

    1. der Schuldner dem
    Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung,
    Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder...

    Zu Hundertprozent nicht.

    Meine Meinung dazu ist, dass unsere Forderungen sich auf drei Teile, Gebühr, Zinsen und Nutzungsentschädigung, beziehen.
    Die erstattung der gesamten Gebühr verstehe ich nicht als Abschlagszahlung, wie du oben aus dem BGB zitierst hast.
    Wie gesagt, nur meine Auffassung dazu