"Da die Forderung rechtskräftig tituliert ist, kann die BG nicht zurückerstattet werden."
Wurden denn bis zur Antragstellung alle Forderungen durch deinen Schwiegervater beglichen, oder steht gegenüber der Bank noch eine Zahlung aus?
Wurde die Bearbeitungsgebühr vor der Titulierung bereits gezahlt?
In dem Titel gegen deinen Schwiegervater wird eine Gesamtsumme genannt sein. Der Titel ist u. U. vor dem Urteil des BGH erlassen worden, oder?