Beiträge von Henning
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zu 'Henning' vom 17.11.2014
Die Bearbeitungsgebühren waren schon immer unzulässig. Nur hat dies der BGH jetzt erst festgestellt
Das ist jetzt ne schwierige Frage, denn die Banken waren der Ansicht das es nicht so ist ... sonst hätten Sie es ja nicht ohne klagen und murren erheben können.
Aber einigen wir uns einfach drauf, sie sind es nun und jeder soll sein legitimes Recht erhalten.
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Eine Frage bzgl. der Rechtsschutzversicherung. Ich habe mich heute nochmal bei der Roland Rechtsschutz erkundigt, bei einer ganz netten Dame aus der Leistungsabteilung, bin mir jetzt aber nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe.
Mein Privatrechtsschutz bei Roland läuft seit 16.04.2010, vorher Privatrechtsschutz bei DAS. Nun sagte mir die Dame, dass doch für die Fälle vor 2010 auch die Roland zuständig wäre, weil es für Altfälle nur eine Nachfrist von zwei oder drei Jahren gibt (wußte sie selber nicht so genau). Da ich aber seit 4,5 Jahren bei Roland bin sind die zuständig? Habe ich das richtig verstanden, oder sollte ich vorsichtshalber bezüglich Kostenübernahme die kopierten Unterlagen an beide Versicherungen senden?
Es müsste die aktuelle Rechtsschutz in Leistung treten.
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zu 'Sylvi62' von heute
Der Verstoß, der der Bank bei den Bearbeitungsgebühren zum Vorwurf gemacht wird, liegt - im Gegensatz zu den Widerrufsentscheidungen des BGH - wohl darin, dass die Bank sich die Bearbeitungsgebühren zu unrecht hat bezahlen lassen. Dies war aber regelmäßig in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Darlehensabschluss, sodass dieser Zeitpunkt wohl maßgeblich sein dürfte.
Ich würde hier zustimmen, aber vielleicht sollte man noch @Britta oder @RAWedekind fragen.
Übrigens diese Gebühren sind erst mit neuer Rechtssprechung verboten worden und konnten damals legitim vereinnahmt werden. Aber das nur am Rande.
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Liebe @elu,
dann warten Sie doch einfach bis Ende nächster Woche ab und sehen dann weiter,
die Angelegenheit wird sicherlich bis dahin geregelt sein. Und ich glaube sehr das die Mitarbeiter dort aktuell ein sehr schweres Leben haben. -
Hallo ich habe im Jahr 2009 einen Kredit bei der Investionsbank Schleswig Holstein aufgenommen.
Hier sind 1% Kreditbearbeitungsgebühr von der Darlehenssumme eingezogen wurden.
Ich habe das jetzt in einem Biref angemahnt und mich auf die neuesten Urteile des BGH bezogen.
Die Investionsbank hat mir jetzt mitgeteilt, das dieses für soziale Darlehen und Förderungen von Wohnraum nicht gilt.
Ich Frage mich jetzt, ob ich mich mit der Antwort zufrieden geben soll und ob es wirklich der Wahrheit entspricht, oder ob dies nur ein "Abschmetter" Manöver seitens der Bank ist. Unter Google kann ich nicht wirklich brauchbares finden! Wer kann helfen?Schau Dir mal folgenden Thread an, dort geht es nur um die Förderdarlehen.
Bearbeitungsgebühr bei Förderdarlehen - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community
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Hallo ,
ich will mich nun auch mal ganz schnell an diese Auseinandersetzungen mit den Banken wagen.Habt ihr hier auch irgendwo einen Musterbrief ? Ich konnte nix finden und es wäre super, wenn ihr mir da kurz einen Tip geben könntet.
Vielen Dank!
Mit dem Suchbegriff "Musterbrief" sollten Sie hier bei finanztip etwas finden, hierbei mal ein dickes Lob an den Webdesigner

Nachstehend der Link:
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Die Rechtsabteilungen der Banken sehen dieses Urteil nicht unbedingt auf Ihre Bank anwendbar, da in den Urteilen bisher die Commerzbank und Santander aufgeführt wird.
Ehrlich gesagt würde ich mich nicht so in die Texte reinhängen, denn das wichtigste vom Tage ist doch:
Das die Kreditinstitute Ihrer Forderung nachkommen und die Bearbeitungsgebühr plus entsprechende (wenn eingefordert) Zinsen erstatten.
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Wird nur in Tarifen der jeweiligen Gesellschaft gesucht, oder in allen Tarifen?
Bedenken die Mitarbeiter der Minerva auch den möglichen Verzicht auf die Altersrückstellungen?
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Nein, Henning, da hatte ich mich wohl falsch ausgedrückt. Ich meine nicht die Unterschrift eines Filialmitarbeiters, sonder schon ein Schreiben der Bank, auf dem zumindestens eine Unterschrift ist. Die Santander-Schreiben sind wohl gar nicht unterschrieben...
Hallo Jagi,
das ist natürlich schon etwas anderes, den Weg würde ich mitgehen. Wobei hier die Frage im Forum mal gestellt wurde, ob die Schreiben ohne Unterschrift rechtsgültig sind. Ich glaube hierzu hat auch schon jemand eine Quelle gepostet, findet man sicherlich über die Suchfunktion oben rechts.
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blacky258. Ich würde mir schriftlich (mit Unterschrift eines Mitarbeiters) explizit den "Verzicht auf Einrede der Verjährung" bestätigen lassen
das wird kein Mitarbeiter unterschreiben, da er hierzu keine Befugnis hat. Würde ich überigens auch nicht tun,
daher halte ich diesen Vorschlag für nicht praxisrelevant und bringt den Mitarbeiter in eine Drucksituation, die ich nicht für "gerecht" empfinde. -
Vielleicht kann @Britta oder @RAWedekind sich zu diesem Thema äußern, ob ein solches Schreiben die Verjährung hemmt.
Aber toll, wie das Forum hier lebt. Klasse ist auch die Form der Kommunikation!