Waren Sie denn auch Versicherungsnehmer.?
Beiträge von Henning
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Nachstehend ein interessanter Artikel aus der Welt:
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Interessante Fragestellung .....
Sprich die Überprüfung der Versicherer führt zu einer Ablehnung der bereits geleisteten BU-Renten?
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In welcher Konstellation ist es denn zu dieser Innenprovision gekommen?
.... z.B. Volksbank zur Mücnhener Hypothekenbank ... ??
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So dann wollen wir mal:
These 1: Anlage 50.000 Euro
Laut Herrn Looman gibt es null Prozent und mit null Prozent könnte kein Mehrwert geschaffen werden. Diese Aussage ist an sich richtig, nur .... es gibt noch Banken die tatsächlich mehr als null Prozent an Zinsen zahlen.
Weiter geht es mit den von Herrn Looman bekannten Berechnungen. Inflationsängste werden mit 2,0% benannt. dies mag das Ziel der EZB sein ... aber die Realität sieht anders aus, einfach mal die folgende Statistik betrachten:http://de.statista.com/statistik/date…es-zum-vorjahr/
Gehen wir mal von der Inflation von 2013 in Deutschland aus ... hier sprechen wir von 1,5% ... bedeutet bei der von Herrn Looman unterstellten Rechnung das nunmehr 43.083 Euro herauskommen ... immerhin schon mal 2.066 Euro mehr. Aber wer will schon pingelig sein.
Nun weiter im Text .... die große Keule "Strafzins" wird geschwungen ... die Macht der Zahlen spricht das von den 50.000 Euro nunmehr nach zehn Jahren nur noch 45.264 Euro übrig wären ... aber mit welchem Strafzins wird gerechnet? .... Keine Angabe hierzu .. nun klären wir auf. In dem vom Autor berechneten Beispiel wird mit einem Strafzins von 1,0% gerechnet.
Aktuell gibt es nur eine Bank in Deutschland die in einen Strafzins erhebt. Dies ist die Skatbank mit 0,25% auf Guthaben > 500.000 Euro ... (Stand November 2014). In den Medien ist mit der Commerzbank lediglich eine weitere Bank bisher in die Bresche gesprungen mit der Mitteilung das diese Variante für die Privatverbraucher geprüft werden würde.
Wieso der Autor nun mit einem viermal so hohen Strafzins in seinem Beispiel rechnet wie es aktuell am Markt vorhanden ist ... darf sich gerne jeder selbst überlegen.
Nehmen wir nun die Rechnung mit dem am Markt vorhandenen "Strafzins" von 0,25% ... bei 50.000 Euro bedeutet das nach zehn Jahren einen Wert von 47.556 Euro .. .auch hier wieder eine Differenz von 2.292 Euro.
Nehme ich nun die beiden Zinsen zusammen, dann komme ich auf einen Wert von 42.036 Euro ... immerhin 4.831 Euro höher als in der heutigen Bild-Ausgabe errechnet.
These 2: Kombi-Angebote
Wird vom Autor nicht besonders erklärt, aber in Kürze: Hierbei handelt es sich um eine Anlageform, bei der 50% in eine gut verzinste Sparanlage und 50% in einen Investmentfonds aus einem vorausgewählten Universum investiert werden.Interessant ist das der Autor weiß, das der Zinssatz auf null Prozent nach Ablauf der Festbindung gesenkt wird. Erfahrungsgemäß ist dies nicht der Fall und die Variante das der Anleger sein Geld auf eine neue Bankverbindung transferiert wird nicht erwähnt ... Siehe Angebote in These 1.
Schön ist natürlich noch die Sache mit der Gier der Verwalter .... wäre mir neu das ein kaufmännisch unternehmerischer Mensch nichts verdienen möchte ... aber nun gut, auch hier ... die Variante das es kostengünstige Fonds in diesem Universum geben könnte, wird ausgeblendet. Das es Investmentmöglichkeiten mit guten Kostenstrukturen gibt ... keine Information hierüber.
Aber wieder einmal schöne Rechnungen, eines aber ist interessant ... Mit dem Fonds kann laut dem Autor ein Wert von 4% erreicht werden. Welche Verteilung die vermutliche Anlageform hat .... keine Information darüber.
Hier eventuell für Interessierte:Die Statistik des BVI mit den Wertentwicklungen der vergangenen Jahre/Jahrzehnte.
http://www.bvi.de/statistik/wertentwicklung/Kommen wir zur neuen Rechnung. Annahme nur ein Ausgabeaufschlag von 1,5% und Kosten von 1,0%. Dann werden 24.631 Euro angelegt, welche 31.528 Euro erwirtschaften können. Eine Differenz von 2.578 Euro.
Was völlig unberücksichtigt bleibt ... jeder Bundesbürger hat einen Sparfreibetrag, dieser wird im Artikel nicht genannt oder erläutert. Würde der Anleger diesen noch nicht ausgeschöpft haben, dann würde der folgegemäß keine Abgeltungssteuer entrichten müssen. Weitere Ausschweifungen zum durchschnittlichen Vermögen der Bundesbürger (25.000 Euro) unterlasse ich nun lieber.
Somit aus Topf 1 25.276 Euro und aus Topf 2 31.528 Euro = 56.804 Euro, dies entspricht einer Rendite von 1,36% ... mit der Annahme das Topf 1 tatsächlich nach Auslauf des Festzinses mit null Prozent verzinst wird. Angenommen der Folgezins der Anlage würde 1,00% betragen, sähe die Rechnung wie folgt aus:
Nach Jahr 1: 25.375 Euro minus AGS = 276 Euro
Jahr 2 bis 10: Endbetrag 27.001 Euro, mit Berücksichtigung der Abgeltungssteuer (siehe Berechnung)
http://www.zinsen-berechnen.de/zinsrechner.php?paramid=y76kpelob9Somit Berechnung neu:
Topf 1: 27.001 Euro / Topf 2: 31.528 Euro = 58.529 Euro = Rendite von 1,66% ...Fazit: Mit Zahlen kann man spielen.
These 3: Betongold
Hier unterstellt der Autor einen Immobilienerwerb von 200.000 Euro mit der Darlehensaufnahme von 150.000 Euro, da mit 50.000 Euro keine Immobilie zu erwerben sei. Diese Aussage ist vermutlich richtig, aber eine Eigentumswohnung lässt sich sicherlich auch günstiger erwerben ... etwas willkürlich ausgewählte Zahlen.
Dann der Kauf einer Immobilie kostet 10% .... diese Formulierung an sich ist sehr schwammig ... denn der Autor meint die "Nebenkosten", wie z.B. Makler, Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Genannt werden diese nicht. Was für mich in die Kaufkosten hinzugehört sind Zinskosten und Aufwendungen für Modernisierung und Sanierung, aber das nur am Rande.
In der Lösung wird etwas propagiert wo auf die Risikotragfähigkeit des Anlegers nicht eingegangen wird, ob jeder Anleger dies so umsetzen sollte ... aus meiner Sicht fraglich. Und bye the way ... mich persönlich reizt ein Essen beim Sternekoch nicht.
Fazit:
Die Vermögensfrage in der FAZ nun von Volker Wolff erscheint mir mit sinnvollerem Zahlenmaterial, unabhängig davon das noch die These aufgestellt wird das der Eintritt in den TennisClub eine sehr teure Angelegenheit darstellt. Aus meiner persönlichen Erfahrung sind die Kosten mittlerweile in vielen Clubs sehr überschaubar.
Aber lassen wir uns mal überraschen was in der nächsten Woche publiziert wird.
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Jetzt heißt es erstmal auf die Reaktion des Ombudsmannes warten. Wieso sonst sollten Sie seine Hilfe benötigen ... und ja mir ist die Hemmung der Verjährungsfrist bekannt.
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16 Jahre war Volker Looman Kolumnist bei der FAZ, jeden Samstag kamen mehr und minder provokative Kolumen zum Thema Finanzen und Geld. Nun ist Herr Looman zur Bild - Zeitung gewechselt und wird nun jeden Samstag die Leser der Bild beglücken.
Hier der Link hierzu:
http://www.bild.de/bild-plus/geld…80190.bild.html
Einige Dinge sind mir bereits aufgefallen, werde ich in einer ruhigen Minute zusammenfassen. Letztlich hat mir der Artikel in der FAZ zum Thema "Deutsche meiden das Risiko" von der Aufmachung und den dargelegten Inhalt mehr überzeugt.
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Punkt 1:
Aus meiner Sicht können Sie von der Bank eine Neuberechnung für die zweite Darlehenszeit verlangen, da die Bearbeitungsgebühr unzulässig ist. Sonstige Forderungen kann ich nicht erkennen.Punkt 2: Sondertilgungen
Teilkündigung durch die Bank? ..... interessante Gestaltung.
Aber ich gebe Ihnen Recht ... transparente Information sieht anders aus, haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Bedingungen für den Kredit erhalten? -
Gerne beantworte ich Deine Frage.
Nein, ich bin nicht bei Finanztip angestellt oder in sonstiger Art und Weise verbunden. Im August 2014 bin ich durch Zufall hier im Forum gelandet und seitdem als Forenmitglied wie alle anderen aktiv.
Daher kann ich sagen das ich gegenüber Finanztip völlig unabhängig bin und meine eigene Meinung hier publiziere und diese auch vertrete.
Mein monatliches Einkommen beziehe ich somit aus einer anderen Quelle, welche hier nichts zur Sache tut.
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Sie können auch die noch anteilig nicht verjährten Bestandteile zurückfordern, die Höhe der Forderung lässt sich aus dem Kreditvertrag ausrechnen.
Was meinen Sie für die Sondertilgungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro erhoben, etwa das für jede Sondertilgung 40 Euro zusätzlich belastet werden?
Ich denke @tubikimi meinte die Restschuldversicherung zum Darlehen, welche Sie aber nicht abgeschlossen haben.
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Hallo @nelli,
da bin ich mir ehrlich gesagt nicht wirklich sicher, da ich glaube das sich auch hier die Banken auf die dreijährige Verjährungsfrist beziehen könnten.
Siehe hier in einem Artikel von 2009 von der Verbraucherzentrale Thüringen:
http://www.vzth.de/Darlehen-mit-R…denes-Geschaeft
Aber auch hier in einem Artikel von test.de konnte ich hierzu keinen Hinweis finden:
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Ich bin gespannt,wann alle in diesem Forum Ihr Geld erhalten werden.
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Hier mal zur kleinen Hilfestellung:
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Auf die Berichte freuen wir uns sehr ... herzlichen Dank schon mal im Voraus.
Hier zum Thema "geschlossene Beteiligung":
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Hallo Laie,
über die Suchfunktion oben rechts können Sie das Forum mit den für Sie interessanten Begrifflichkeiten durchsuchen.
Anbei füge ich Ihnen ein Urteil bei, welches vielleicht schon die erste Frage beantwortet, ansonsten finden Sie in diesem Thread eine Diskussion zu diesem Thema:
Restschuldversicherung zurückfordern - Seite 9 - Geld zurück - Finanztip-Community
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Ich denke es geht uns allen vorallem um DAS PRINZIP.
Man setzt den Banken eine Frist von 14 Tagen, und kaum eine bzw. keine Bank hält das ein.
So, jetzt mach du das mal als Bankkunde. Viel Spass, man hat dann gleich die erste Erinnerung oder Mahnung am Hals.EasyCredit würde ich niemanden je wieder empfehlen.
Wenn bei JEDEM Anruf gleich am Anfang gesagt wird dass man mit minestens 5 Minuten warten muss, dann ist das organistatorisch ein Sauhaufen.Anfang November 14 Schreiben zugeschickt, Anfang Dezember Standardschreiben erhalten wie ALLE. Mitte Dezember nochmals Schreiben hingeschickt, Reaktion = 0
Ich verstehe Ihren Unmut ... nur bedenken Sie aber auch, das die Banken einen immensen Ansturm von Kundenanfragen von Briefen, Rückfragen per Mail, Telefon, Fax erhalten haben .... und durch diverse Rückfragen hat sich dieses Aufkommen sicherlich exponentiell entwickelt.
Nicht das ich jetzt die Banken in Schutz nehmen möchte, denn ich gebe Ihnen Recht, auch die Banken hätten hierauf besser vorbereitet sein sollen ... waren Sie nur leider nicht.
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Ich gebe einen anderen Hinweis.
Haben Sie die Gebühr einmalig bezahlt oder anteilig auf die Raten verteilt? ... dann wären diese anteilig noch nicht verjährt und könnten entsprechend von Ihnen zurückgefordert werden.