Beiträge von Henning

    Anbei der Versuch einer Antwort:

    In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai dieses Jahres entschieden, dass die Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkrediten im Sinne der §§ 491 ff. BGB ungültig ist, siehe auch die Ausführungen in diesem Forum und von Britta.

    In §§ 491 ff. BGB sind ausschließlich solche Kreditverträge umfasst, die allein für private Zwecke bestimmt sind, also nicht der bereits ausgeübten gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Darlehensnehmers dienen.

    Kein Verbraucherdarlehen liegt daher vor bei Verwendung für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, worunter grundsätzlich auch Kleinunternehmer fallen. Wer den Darlehensvertrag allerdings nur zum Zwecke der Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit abschließt (Existenzgründer), steht nach § 512 BGB ebenfalls unter dem Schutz der verbraucherkreditrechtlichen Vorschriften.

    Zusammengefasst bedeutet dies:

    Wenn zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme die Selbstständigkeit akut war, ist nicht von einem Verbraucherdarlehensvertrag auszugehen, daher ist eine Rückforderung der Bearbeitungsgebühr und ein Bezug auf das BGH-Urteil nicht möglich.

    Aus einem anderem Forum gab es bereits eine ähnliche Frage, hier die Antwort:

    Im vorliegenden Fall privaten Insolvenzverfahrens, genauer Restschuldbefreiungsverfahren, sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Ermittlung der pfändbaren Beträge gemäß den §§ 850 ff. ZPO anwendbar.

    Nach § 850c Abs. 4 ZPO bestimmt das Gericht auf Antrag des Gläubigers, hier des Treuhänders, dass eine unterhaltsberechtigte Person des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Einkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt weil sie eigene Einkünfte. Zur Vorbereitung dieser Entscheidung werden sie vom Gereicht angehört.

    Das Gericht trifft seine Entscheidung nach den wesentlichen Umständen des Einzelfalles ohne dass es hierzu bestimmte Berechnungsgröße gibt. Die (teilweise) Nichtberücksichtigung muss billigem Ermessen entsprechen. Die Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten sind dabei zu berücksichtigen. Das Gericht muss dabei eine Abwägung der wirtschaftlichen Lage des Gläubigers und des Schuldners vornehmen.

    Eine schematische Betrachtung findet daher nicht statt. Als Leitlinie kann aber angesehen werden, dass erst ab einem Einkommen 989,99 (derzeitige Freigrenze) eine komplette Nichtberücksichtigung stattfindet. Bis zu dieser Grenze wird ermittelt welchen Prozentsatz die eigenen Einkünfte bezogen auf die Freigrenze haben. Im Falle des Sohns 2 wären dies etwa 33 %. Das Gericht würde dann 33% von dem Differenzbetrag zwischen dem was derzeit pfändbar ist und dem was ohne Berücksichtigung des Sohnes pfändbar ist der Pfändungssumme aufschlagen. Wenn also ohne Sohn 100 Euro mehr pfändbar wären, so wären nach dieser Betrachtung 33 % von diesen 100,- EUR, also 33,- EUR mehr zu zahlen.

    Dies ist aber nur eine Leitlinie, da die vorliegenden Umstände zu würdigen sind. In Ihrem Fall wäre dies vor allem der höhere Bedarf des Sohnes durch den Unterhalt einer zweiten Wohnung am Studienort und allen damit verbundenen Mehrkosten. Sie sollten dies geltend machen und daher fordern, dass das Kind weiter voll angerechnet wird. Den eigenen Einkünften des Sohnes stehen ja damit auch erhebliche Mehrkosten gegenüber.

    Wenn der Sohn eine Ausbildung beginnt gelten die gleichen Grundsätze. Auch dann ist zu ermitteln ob die Nichtberücksichtigung nach billigem Ermessen erfolgen kann oder nicht.

    Quelle:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/-850-c-ZPO-Unt…n---f92375.html

    Hallo Gast,

    das hört sich fast danach an, als ob Sie mit diesem Anbieter schon Erfahrungen gesammelt haben.
    Wäre es möglich mehr Informationen von Ihnen zu erhalten, da ich bisher von diesem Anbieter noch nichts gehört habe.

    Vielen Dank im Voraus.

    Hallo @thvolk,

    aus meiner Sicht und meinem rechtlichen Verständnis haben Sie Anspruch auf die Leistung in bar, lasse mich aber gerne vom Finanztip-Team vom Gegenteil überzeugen.

    Diese Aufforderung sollten Sie aber direkt an das Qualitätsmanagement der Dt. Bank schicken, ihre Beraterin hat hier vermutlich wenig Möglichkeiten dieses Bestreben zu unterstützen. Durch die Hinzunahme bauen Sie Druck auf diese Geschäftsverbindung mit Ihr auf und Sie kann ja nichts für die rechtliche Lage.

    Faktisch würden Sie das Geld ja zurückerhalten, ein Teil von der Bearbeitungsgebühr würde dann eben als Sondertilgung in den Kredit gehen.

    Aus meiner Sicht könnten Sie die Rückzahlung in einer Summe fordern und hierzu die Bank entsprechend auffordern, ggfs. noch die Hinzunahme des Ombudsmannes in Aussicht stellen.

    Andere Frage:

    Wenn ich eine Bearbeitungsgebühr von 1% unterstelle, so war die damalige Kreditsumme EUR 83.250,
    somit dürfte es sich um eine Baufinanzierung handeln, oder?

    "Giftiger Cocktail": DZ-Bank-Strategen verkaufen alle Aktien

    Das globale Wachstum verläuft überraschend schwach, nach Einschätzung der DZ Bank mehren sich deshalb die Risiken am Aktienmarkt. Die genossenschaftliche Bank trennt sich in ihrem Musterdepot deshalb von Aktien und Schwellenländerbonds und schichtet in Euroland-Anleihen und US-Staatsanleihen um.

    Die genossenschaftliche DZ Bank hat angesichts des steigenden Risikos am Aktienmarkt und des schwachen Wachstums der globalen Wirtschaft entschieden, sich in ihrem Musterdepot von Aktienpositionen und Schwellenländerbonds zu trennen. Stattdessen schichte man nun in Euroland-Anleihen und US-Staatsanleihen um, erklärt die DZ Bank.

    Das Weltwirtschaftswachstum habe in den vergangenen Monaten an Dynamik verloren, was sich sowohl in schwächeren realwirtschaftlichen Indikatoren als auch in fallenden Rohstoffpreisen und einem zuletzt stagnierenden Welthandelsvolumen ausdrücke. Es spreche einiges dafür, dass sich auf absehbare Zeit nichts an dem wenig dynamischen Konjunkturumfeld ändern wird. Die Terrorwarnungen durch IS, die laufende Sanktionsspirale mit Russland und auch die Ebola-Epidemie stellten zusätzliche konkrete Gefahren für das weltwirtschaftliche Wachstum und die Gewinne der Unternehmen dar.

    "Gedehnte Bewertung" am Aktienmarkt
    Gleichzeitig seien die meisten Aktienmärkte gegenüber ihren historischen Mittelwerten überbewertet, insbesondere der US-Aktienmarkt. Die Mischung aus spürbarer Abkühlung der Wachstumsdynamik und gedehnter Bewertung sei ein "giftiger Cocktail" für wachstumssensitive Assetklassen wie Aktien, so die DZ-Bank-Experten. Das könne letztendlich zu einer Korrektur an diesen Märkten führen.

    Weil die DZ Bank in ihrem Musterdepot einen Total-Return-Ansatz mit einer angestrebten Jahresperformance von jährlich vier bis fünf Prozent verfolge und dieses Ziel mit einer Rendite von aktuell zehn Prozent pro Jahr deutlich überschritten habe, nutze man nun die gute Kursentwicklung der vergangenen Quartale und reduziere die Aktienquote von 25 auf null Prozent. Auch die Schwellenländeranleihen werden verkauft. Die Erlöse will die Bank jeweils zur Hälfte in US-Treasuries und Europa-Anleihen investieren.

    Quelle:
    http://www.fondsprofessionell.de/news/markt-str…/1017225/ref/4/

    Anbei ein interessanter Markt-Kommentar von db Research zum Thema der dt. Haushaltsituation.

    Deutschlands Haushaltslage - zu gut um von Dauer zu sein:

    http://www.dbresearch.de/servlet/reweb2…000000000342966

    Eine große Leistung?

    Das deutsche Wirtschaftswachstum liegt nahezu bei seinem Potential. Bei einer voll ausgelasteten Wirtschaft entspricht ein ausgeglichener Haushalt genau den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts – aber auch nicht mehr. Zudem verabschiedete man sich von dem noch 2013 im aktualisierten Stabilitätsprogramm in Aussicht gestellten Haushaltsüberschuss für 2017, eine Konsequenz der von der Großen Koalition eingeführten Wohltaten im Rentensystem. Darüber hinaus beschert das von der EZB herbeigeführte extrem niedrige Zinsniveau, das um 2 bis 3 Prozentpunkte niedriger ist, als es der Konjunkturlage entspricht, dem Finanzminister eine erhebliche Entlastung. Selbst wenn man berücksichtigt, dass sich diese Zinsersparnis erst seit 2011 allmählich aufgebaut hat, dürfte sie dem Finanzminister 2015 dennoch Einsparungen von nahezu EUR 10 Mrd. (0,4% des BIP) bei den Zinsaufwendungen verschaffen, die er in seinem Haushaltsplan auf insgesamt EUR 26,7 Mrd. (1% des BIP) beziffert.

    Sollten die (künftigen) Steuerzahler dankbar sein?

    Die kaum verhohlene Freude des Finanzministers über den ausgeglichenen Haushalt befeuerte abermals die Debatte über die „marode deutsche Infrastruktur“, was in dem Vorwurf gipfelte, Schäuble spare auf Kosten künftiger Generationen. Zwar stellen auch wir eine begrenzte Investitionslücke im Bereich der deutschen Infrastruktur fest, die sich über die letzte Dekade aufgetan hat. Deren Schließung würde p.a. ca. EUR 4-7 Mrd. (zwischen 0,1% und 0,3% des BIP) an zusätzlichen Investitionen erfordern (zumeist auf Seiten der Gemeinden).** Die von den Befürwortern in Aussicht gestellten zukünftigen Wachstumsgewinne eines groß angelegten kreditfinanzierten Infrastrukturprogramms bezweifeln wir allerdings. Zugegebenermaßen liegen die realen Finanzierungskosten derzeit bei null, doch die investierten Beträge müssten dennoch über zusätzliches Wachstum generiert werden. Zudem könnte es sinnvoll sein, angesichts des durch die Globalisierung, Demografie und Digitalisierung getriebenen Strukturwandels einen größeren fiskalischen Spielraum für die Zukunft zu bewahren. Bei der derzeit viel zu lockeren Geldpolitik und einem nachgebenden Wechselkurs wäre es außerdem nahezu fahrlässig – und in der Tat eine Wiederholung der in der Vergangenheit von den Ländern der Peripherie begangenen Fehler – auch noch eine expansive Fiskalpolitik zu betreiben. Während in der deutschen Fiskalpolitik die „schwarze Null“ größeren Ausgabenwünschen einen Riegel vorschieben dürfte, hat die deutsche Politik sich bislang bezüglich der erwünschten größeren „fiskalpolitischen Flexibilität“ in anderen Ländern vornehm zurückgehalten. Auch die gemeinsamen Pläne von Finanzminister Schäuble und seinem französischen Amtskollegen für bessere Finanzierungsmöglichkeiten von Infrastrukturprojekten zeigt eine gewisse Kompromissbereitschaft angesichts der Probleme in den Nachbarländern.

    Bedeutet dies also Entwarnung für die öffentlichen Finanzen?
    Leider nicht! Die heutige Bundesregierung erntet die Früchte früherer Reformanstrengungen und profitiert zudem von den außerordentlich niedrigen Zinssätzen. Die eigenen Prestigeprojekte der Großen Koalition – wie die zeitlich begrenzte Sonderregelung der abschlagsfreien Rente mit 63, Rentenerhöhungen für Mütter, deren Kinder vor 1991 geboren wurden, sowie Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit – werden die Staatsfinanzen erheblich belasten. Für die laufende Legislaturperiode kann Minister Schäuble dies wohl kaschieren, indem er auf die noch immer sprudelnden Einnahmen der Sozialversicherungssysteme zurückgreift (durch den Abbau von Transferzahlungen und den Verzicht auf Beitragssenkungen, die andernfalls verpflichtend gewesen wären). Die nächste Regierung wird aber gezwungen sein, nachhaltige Finanzierungsquellen zu finden, sonst dürfte die Phase des ausgeglichenen Haushalts nur ein kurzes Intermezzo bleiben.

    Hallo Zony,

    schön das es Sie in dieses Forum verschlagen hat, vielleicht haben Sie ja Interesse sich anzumelden und es ebenfalls mit Leben und Input zu füllen :)

    Folgende Vorgehensweise bietet sich an:

    - Schreiben an die Santander Bank mit Bestätigung des Eingangs des Briefes
    - Berichtigung der fehlenden Zinsen (Ausrechnung der Summe z.B. mit zinsen-berechnen.de)
    - evtl. Benennung und Einschaltung des Ombudsmann der privaten Banken
    - Fristsetzung von z.B. 14 Tagen

    Was mir noch nachstehend einfällt:

    Wenn der Kredit in 2009 abgeschlossen wurde, besteht meinerseits die Vermutung das der vereinbarte Kreditzins deutlich höher sein dürfte als aktuell am Markt.

    In der Regel haben solche Verbraucherkredite die Möglichkeit einer sofortigen Tilgung, sprich entweder aus vorhandenem Vermögen oder mittels neuem Darlehen mit verbesserten Konditionen ablösen.

    Ich verweise gerne wieder auf mein Lieblingsthema ¨private Finanzplanung¨, welche für solche Entscheidungen ein hervorragendes Instrument ist.

    Nachstehend ein Thread zu diesem Thema:

    Was versteht ihr unter ¨privater Finanzplanung¨ - Gesprächsecke - Finanztip Community

    Hallo @Henk80,

    auch hier versuche ich gerne eine Antwort zu geben.

    Die Verjährungsfrist an sich beträgt nach BGB 3 Jahre, aber es wurde in diesem Forum schon desöfteren diskutiert und erörtert das es voraussichtlich im Oktober vor dem Gericht eine Entscheidung zu diesem Thema geben wird.

    @Franziska hat hierzu mitgeteilt, das es sich lohnt regelmäßig auf finanztip.de vorbeizusehen, da es hier entsprechend kommuniziert wird. Lohnt sich übrigens nicht nur für diesen Sachverhalt.

    Nachstehend die entsprechende Finanztip-Quelle:

    https://www.finanztip.de/verjaehrungsfristen-bgb/

    P.S. Zwecks dem anderen Thema bekommst Du noch zeitnah ne Antwort, hab mir heute die Tarife besorgen können :)