Verjährungsfristen

So verjähren Deine Ansprüche nicht

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Offene Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Danach verliert der Inhaber des Anspruchs die Möglichkeit, ihn vor Gericht durchzusetzen.
  • Die meisten Verjährungsfristen enden jeweils am 31. Dezember.
  • Der schnellste Weg, um noch kurz vor Jahresende die Verjährung zu verhindern, ist das gerichtliche Mahnverfahren. Ein einfaches Mahnschreiben reicht nicht aus.

So gehst Du vor

  • Droht die Verjährung zum Jahresende, kannst Du ohne anwaltliche Hilfe einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
  • Du kannst Dich auch an einen Ombudsmann oder eine Schlichtungsstelle wenden. Auf der sicheren Seite bist Du auch, wenn Du Dich einer Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge anschließt oder rechtzeitig eine Klage einreichst.

Ende Dezember ist normalerweise nicht die Jahreszeit, in der Du Dich nicht mit Papierkram beschäftigst. Weihnachten, Silvester – da hast Du sicher anderes im Kopf. Doch der 31. Dezember ist ein wichtiger Stichtag. An diesem Datum tritt nämlich die Verjährung für viele Forderungen aus dem alltäglichen Leben ein.

Was bedeutet Verjährung?

Es ist nicht immer leicht, sein Recht durchzusetzen. Was also tun, wenn Du zwar Anspruch auf Erstattung von unzulässigen Bank­ge­büh­ren hast, die Bank aber anderer Meinung ist und nicht zahlt? In einem solchen Fall musst Du vor Gericht ziehen und Deine Forderung einklagen. Das kannst Du aber nicht ewig hinausschieben. Denn irgendwann verjährt Dein Anspruch – Du kannst ihn dann vor einem Gericht nicht mehr durchsetzen. Die Verjährung legt den Zeitraum fest, den Inhaber von Ansprüchen haben, um sie gerichtlich durchzusetzen.

Danach soll Rechtsfrieden einkehren, keiner muss nach Ablauf der Verjährungsfrist mehr damit rechnen, verklagt zu werden. Das ist sinnvoll, da sich länger zurückliegende Ansprüche vor Gericht oft schlechter beweisen lassen. Zeugen erinnern sich nicht mehr so genau oder Dokumente sind schon gelöscht oder nicht mehr auffindbar.

Deine Ansprüche lassen sich also nicht ewig durchsetzen, irgendwann ist es zu spät. Damit das nicht passiert, solltest Du wissen, wann Verjährung eintritt und was Du vorher tun kannst, um die Verjährung zu stoppen.

Alle Forderungen verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB). Das ist die im Gesetz festgelegte grundsätzliche Verjährungsfrist für vertragliche und gesetzliche Ansprüche. Die gilt, wenn keine Sonderregeln anwendbar sind, wie etwa bei Mängelansprüchen.

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Schuldet Dir beispielsweise noch jemand Geld seit 2018, ist Silvester 2021 der allerletzte Tag, an dem Du es zurückfordern kannst. Mit Ablauf des 31. Dezember verfallen auch Ansprüche auf Schadensersatz, etwa wegen eines Unfalls, der vor drei Jahren passiert ist. Der Gesetzgeber hat nämlich festgelegt, dass fast alles irgendwann verjährt.

Die Verjährungsfrist beginnt immer mit dem Ende des Jahres, in dem

  1. der Anspruch entstanden ist und
  2. der Inhaber davon wusste oder zumindest hätte wissen sollen (§ 199 Abs. 1 BGB).

In vielen Fällen ist es eindeutig, wann ein Anspruch verjährt. Es gibt aber auch Situationen, in denen das nicht so ist. Dazu drei Beispiele:

Späte Rechnung

Du hast im Dezember 2018 zwei Schreibtische für insgesamt 1.200 Euro auf Rechnung gekauft. Die kam allerdings erst im Januar 2019. Aus Versehen hast Du nur die Hälfte des Kaufpreises überwiesen. Beim Verkäufer geriet die Angelegenheit in Vergessenheit. Angenommen, dem Geschäft fällt im Dezember 2022 auf, dass noch Geld fehlt: Könnte er die fehlenden 600 Euro noch fordern? Nein, denn sein Anspruch ist am 31. Dezember 2021 verjährt. Denn er ist im Jahr 2018 entstanden, und der Inhaber des Geschäfts wusste das ursprünglich auch. Es kommt immer auf das Datum an, an dem der Anspruch entstanden ist – in diesem Fall also, wann die Tische gekauft wurden und nicht, wann Du die Rechnung bekommen hast.

Falschberatung

Eine Anlageberaterin hat ihrem Kunden im Januar 2011 die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds vermittelt und ihm dazu auch ein Produktprospekt mitgegeben. Der Fonds musste Insolvenz anmelden. Der Anleger hat viel Geld verloren und verlangt Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Entstanden ist der Anspruch im Januar 2011.

Aber wann wusste der Anleger davon, dass die Beratung falsch war? Schon in dem Moment, als die Anlageberaterin ihm den Prospekt über den Fonds in die Hand drückte? Schließlich sind dort alle Risiken der Anlage aufgelistet, auch das sogenannte Totalverlustrisiko. Es hätte ihm auffallen können, dass die Beraterin ihn falsch informiert hat. Oder nach der ersten Jahresabrechnung, wenn er merkt, dass er herbe Verluste erlitten hat? Ohne Kenntnis des Anspruchs beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen.

An diesen Fragen scheiden sich die Gerichte. In Kapitalanlagesachen ist nach der Rechtsprechung für den Beginn der Verjährung zumindest nicht allein die Übergabe des Prospekts entscheidend. Vor allem, wenn der Anleger ihn gar nicht gelesen hat (BGH, 08.07.2010, Az. III ZR 249/09; BGH, 22.09.2011, Az. III ZR 186/10). Die Frage der Verjährung ist in solchen Fällen immer eine Entscheidung im Einzelfall.

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Hast Du einen Prämiensparvertrag, der 2019 endete, musst Du noch vor Jahresende 2022 aktiv werden. Andernfalls verjähren Deine Ansprüche auf Nachzahlung falsch berechneter Zinsen an Silvester. Das betrifft beispielsweise Kunden in München, Saarbrücken und Eisenach. Hier findest Du ein Mus­ter­schrei­ben, das Du verwenden kannst.

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Längere Verjährungsfrist bei unklarer Rechtslage?

Ausnahmsweise wird der Beginn der Verjährung hinausgeschoben, wenn die Rechtslage unsicher und zweifelhaft ist, so dass dem Inhaber der Forderung eine Klage nicht zumutbar ist (BGH, 17.11.2021, Az. IV ZR 113/20). Denn die Zumutbarkeit der Klageerhebung ist eine übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn, die der Bundesgerichtshof entwickelt hat.

Rechtsfragen sind oft umstritten oder es gibt dazu noch kein Urteil des Bundesgerichtshofs. Das ist aber keine typische Konstellation, die zu einer verlängerten Verjährungsfrist führt. Eine Klage ist nur dann unzumutbar, wenn es eine ältere entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt (BGH, 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13 ). Das war zum Beispiel der Fall bei den unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren. Da Bearbeitungsentgelte in banküblicher Höhe von der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebilligt worden waren, war für Darlehensnehmer eine Rück­for­de­rungsklage erst zumutbar, nachdem sich eine gefestigte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte herausgebildet hatte, die Bearbeitungsentgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen missbilligte. Der Verjährungsbeginn wurde verschoben.

Welche Höchstfristen gelten bei der Verjährung?

Wenn jemand nichts von seinem Anspruch wusste oder nicht wissen konnte, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist nicht zu laufen. Damit sich die Abwicklung aber nicht ewig hinzieht, gibt es im Gesetz Höchstfristen. Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser Fristen die Ansprüche endgültig verfallen.

Höchstfristgilt für diese AnsprücheRechtsgrundlage
30 Jahre

Schadensersatzsprüche wegen Körper-,

Gesundheits- und Freiheitsverletzungen

§ 199 Abs. 2 BGB
10 Jahre

andere Scha­dens­er­satz­an­sprü­che,

zum Beispiel in Kapitalanlagefällen

§ 199 Abs. 3 BGB
10 Jahre

andere Ansprüche, zum Beispiel Rückzahlungsansprüche von

Bearbeitungsgebühren

§ 199 Abs. 4 BGB

Quelle: Finanztip-Recherche, § 199 BGB (Stand: Dezember 2022)

Damit gilt: Spätestens nach zehn Jahren verjährt nach deutschem Recht ein Anspruch, sofern es sich nicht um Ansprüche wegen Körper-, Gesundheits- und Freiheitsverletzungen handelt. Die Höchstfristen enden jedoch nicht am Jahresende; das Fristende fällt auf den Tag, an dem die Frist vor zehn Jahren begonnen hatte.

Beispiel: Die fehlerhafte Anlageberatung zum Kauf eines geschlossenen Fonds geschah am 15. Januar 2013. Der Anleger wusste nichts von der Falschberatung und hätte es auch nicht wissen müssen. Die zehnjährige Höchstfrist endet damit am 15. Januar 2023. Die Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Anlegers verjähren damit nach zehn Jahren – und zwar unabhängig davon, ob er von der Falschberatung wusste.

Fällt der letzte Tag der Verjährungsfrist auf einen Sonn-, Feier- oder einen Samstag, so verschiebt sich das Ende der Frist auf den folgenden Werktag (§ 193 BGB).

Verstößt Höchstfrist gegen Europarecht?

Verbraucher sind durch europäisches Recht vor missbräuchlichen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders geschützt. Das bedeutet für die Verjährung Folgendes: Ein Verbraucher kann unter Umständen auch nach Ablauf der Verjährungsfrist seinen Anspruch durchsetzen – zum Beispiel auf Rückzahlung von Prämien oder Gebühren, wenn der Anspruch auf einer unzulässigen Klausel beruht. Denn die Verjährungsfrist darf nicht so gestaltet sein, dass es dem Verbraucher unmöglich gemacht wird, seine Rechte durchzusetzen (EuGH, 10.06.2021, Az. C-609/19, C-776/19 bis C782/19). Eine Forderung darf dementsprechend nach europäischem Recht nicht verjähren, wenn der Verbraucher noch nicht wissen konnte, dass er überhaupt ein Recht auf Erstattung hat. Alles andere ist mit dem Effektivitätsgrundsatz nicht vereinbar.

Zudem kann auch eine Verjährungshöchstfrist von zehn Jahren gegen Europarecht verstoßen, wenn der zugrundeliegende Vertrag eine sehr viel längere Vertragsdauer hatte (EuGH, 08.09.2022, Az. C-80/21 u.a.). 

Die konkreten Auswirkungen dieser Urteile auf die Anwendung der deutschen Verjährungsregeln sind noch unklar. Aktuell ist diese Frage für Bausparer besonders interessant, die zu Unrecht eine Gebühr in der Ansparphase gezahlt haben und jetzt Erstattung verlangen. Mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH lässt sich gut begründen, dass Bausparern nicht die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren entgegengehalten werden kann.

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Welche besonderen Verjährungsfristen gibt es im BGB?

Neben der regelmäßigen dreijährigen Frist gibt es wichtige Sonderregeln, die zu einer kürzeren oder längeren Verjährungsdauer führen.

Zwei Jahre bei Sachmängeln - Als Käufer hast Du zwei Jahre Zeit, um vom Verkäufer Nachbesserung zu verlangen, falls Dein Einkauf Mängel aufwies. Die Frist beginnt mit Lieferung der Sachen beziehungsweise in dem Moment, wenn Du den Laden verlässt und die Einkäufe gleich mitnimmst (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Zwei Jahre bei Mängeln nach Werkvertrag - Hast Du zum Beispiel einen Handwerker mit der Wartung oder Reparatur einer Waschmaschine beauftragt, beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls zwei Jahre. Die Verjährung beginnt, wenn Du die Arbeiten abgenommen hast (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB).

Fünf Jahre bei Baumängeln - Hast Du Deine Immobilie renovieren oder umbauen lassen und sind dabei Baumängel aufgetreten, hast Du fünf Jahre Zeit (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Zehn Jahre bei Grundstücken - Die Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück beträgt zehn Jahre (§ 196 BGB). Beispiel: Du hast Dein Baudarlehen zurückgezahlt und willst, dass die Grundschuld zugunsten Deiner Bank aus dem Grundbuch gelöscht wird. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist mit der Fälligkeit des Anspruches und nicht erst zum Jahresende.

Übersicht zu Verjährungsfristen im BGB

Art des AnspruchsFristFristbeginnVorschrift
Ge­währ­leist­ungs­an­sprü­che bei einem Kauf2 JahreÜbergabe der Sache§ 438 BGB
Ge­währ­leist­ungs­an­sprü­che bei einem Werkvertrag (z.B. über die Verlegung von Parkett, Einbau von Fenstern usw.)2 JahreAbnahme des Werks§ 634a BGB
Ansprüche aus einem Reisevertrag (Reisemängel)2 JahreEnde der Reise§ 651j BGB
Kaufpreis, Werklohn, Arbeitslohn3 Jahremit Ablauf des Entstehungsjahrs und Kenntnis des Anspruchs§§ 195, 199 BGB
Rück­for­de­rungsansprüche (z.B. von Kreditgebühren, aber auch der Kaution aus einem Mietvertrag)3 Jahremit Ablauf des Entstehungsjahrs und Kenntnis des Anspruchs§§ 195, 199 BGB
Fluggastrechte (Ausgleichszahlung)3 Jahremit Ablauf des Entstehungsjahrs und Kenntnis des Anspruchs§§ 195, 199 BGB
Ge­währ­leist­ungs­an­sprü­che bei einem Kauf eines Bauwerks5 JahreÜbergabe der Sache (nicht erst mit Jahresende)§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB
Rechte an einem Grundstück10 JahreEntstehung des Anspruchs (nicht erst mit Jahresende)§ 196 BGB
rechtskräftig festgestellte Forderungen (Urteil, Voll­stre­ckungs­be­scheid)30 JahreRechtskraft (nicht erst mit Jahresende)§§ 197 Abs. 1 Nr. 3, 201 BGB
aus vollstreckbaren Vergleichen oder Urkunden30 JahreErstellung des Dokuments (nicht erst mit Jahresende)§§ 197 Abs. 1 Nr. 4, 201 BGB
Scha­dens­er­satz­an­sprü­che wegen Körperverletzung30 JahreVerletzungshandlung (nicht erst mit Jahresende)§ 199 Abs. 2 BGB
Herausgabeansprüche des Eigentümers30 JahreEntstehung des Anspruchs (nicht erst mit Jahresende)§§ 197 Abs. 1 Nr. 1, 200 BGB
familien- und erbrechtliche Ansprüche30 JahreEntstehung des Anspruchs (nicht erst mit Jahresende)§§ 197 Abs. 1 Nr. 2, 200 BGB

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Dezember 2022)

Verjährt heißt nicht: Forderung ist erloschen

Was viele nicht wissen: Ist eine Forderung verjährt, erlischt sie nicht automatisch. Verlangt ein Gläubiger von Dir Geld, obwohl die Frist längst abgelaufen ist, musst Du ihm das unbedingt sagen. Nicht zu reagieren, ist keine gute Idee – Du kannst dann trotzdem einen negativen Eintrag bei der Schufa bekommen. Wie Du herausfinden kannst, was dort über Dich gespeichert ist, liest Du in unserem Ratgeber zur Schufa.

Auch ein Gericht wird die Klage Deines Gläubigers bearbeiten und ihm so lange Recht geben, bis Du vorträgst, dass Verjährung eingetreten ist. Tust Du das nicht, bekommt Dein Gläubiger Recht, obwohl die Forderung eigentlich schon verjährt ist.

Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Es kann vorkommen, dass sich ein Streit außergerichtlich so lange hinzieht, dass die Verjährung des Anspruchs droht. Die Betroffenen warten vielleicht noch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in einem vergleichbaren Fall, oder es sind noch Nachberechnungen nötig, um die genaue Höhe der Forderung zu bestimmen.

In einer solchen Konstellation kann ein sogenannter Verzicht auf die Einrede der Verjährung ein Kompromiss sein. Der Verzicht bedeutet, dass der Schuldner sich auf die an sich eingetretene Verjährung nicht berufen darf. Ihn trifft ein Verbot, die Einrede zu erheben. Wichtig: Die Forderung verjährt nicht später als ohne den Verjährungsverzicht; der Schuldner darf sich bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums nur nicht darauf berufen (BGH, 10.11.2020, Az. VI ZR 285/19).

Wie kannst Du die Verjährung verhindern?

Wurde zum Beispiel im Jahr 2019 Dein Flug annulliert, hast Du vielleicht Anspruch auf Ausgleichszahlung. Deine Ansprüche verjähren nach der regelmäßigen deutschen Verjährungsfrist nach drei Jahren, also zum Jahresende 2022. Eine Mahnung oder ein einfaches Schreiben reicht nicht, um die Verjährung aufzuhalten.

Mahnbescheid beantragen

Der schnellste Weg, um noch kurz vor Jahresende die Verjährung zu verhindern, ist ein Mahnverfahren (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). In Deutschland wird nur noch das automatisierte, zentrale Mahnverfahren verwendet. Das ist günstig und nicht sonderlich aufwendig.

Der Online-Mahnantrag ist ein von der Justiz der Bundesländer zur Verfügung gestelltes interaktives Formular, mit dem Du einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids im Internet ausfüllen kannst. Das Online-Formular findest Du auf der Website Online-Mahnantrag.de. Du musst dazu keinen Rechtsanwalt beauftragen. Nähere Informationen, wie Du einen Mahnbescheid beantragen kannst, findest Du im Ratgeber Mahnverfahren.

Verhandlungen führen

Wenn Du ernsthafte Verhandlungen mit dem Schuldner führst, kann das auch die Verjährung stoppen (§ 203 BGB). Allerdings musst Du beweisen, dass handfest diskutiert und nach einer Lösung gesucht wird. Ein einfaches Schreiben an den Gegner, dass Du „reden“ möchtest, reicht nicht. Verlange sicherheitshalber vom Schuldner eine schriftliche Erklärung, dass für die Zeit der Gespräche die Verjährungsfrist nicht weiterlaufen soll.

Es kann sein, dass die andere Seite auf ein solches Schreiben nicht reagiert, sondern ganz entspannt das Jahresende abwartet, um das Problem auszusitzen. Zeichnet sich so ein Verlauf ab, solltest Du ein Mahnverfahren einreichen, um die Verjährung auszuhebeln.

Beschwerde bei der Schlichtungsstelle

Wer eine Beschwerde bei einer Verbraucherschlichtungsstelle, etwa beim Ombudsmann der Banken oder Ver­si­che­rungen einlegt, braucht die Verjährung ebenfalls nicht zu fürchten. Ein solches Verfahren hemmt die Frist (§ 204 Abs. 1 Ziffer 4 BGB). Ist es beendet, läuft die Verjährungsfrist nach sechs Monaten weiter (§ 204 Abs. 2 BGB).

In unserem Ratgeber Schlichtungsstelle erfährst Du, welche Stellen es für Verbraucher-Beschwerden gibt und wie Du schnell und kostengünstig Dein Recht einfordern kannst. Und damit sogar noch die Verjährung hemmst.

Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge anschließen

Seit November 2018 können Verbraucherschutzverbände zugunsten von mindestens zehn betroffenen Verbrauchern deren Ansprüche im Rahmen einer Musterklage feststellen lassen (§§ 606ff. ZPO).

Betroffene Verbraucher haben mit der Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen die beklagte Partei ohne Anwaltszwang zu einem Klageregister anzumelden. Die erfolgreiche Anmeldung bewirkt, dass ihre Ansprüche nicht verjähren, soweit diesen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen der Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge (§ 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB). Die Hemmung tritt grundsätzlich bereits mit Erhebung der Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge durch den Verbraucherschutzverband ein und nicht erst dadurch, dass sich ein Verbraucher wirksam zum Register anmeldet (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021, Az. VI ZR 1118/20). Eine Liste mit den derzeit aktuellen Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­gen findest Du auf der Website des Bundesamts für Justiz.

Klage einreichen

Mit einer Klage kannst Du die Verjährung ebenfalls verhindern. Ohne rechtlichen Beistand ist das allerdings nicht so einfach, vor dem Amtsgericht allerdings ohne Rechtsanwältin möglich. Die Vorbereitung dauert ein wenig. Du musst alle wichtigen Dokumente in Deinen Händen haben und eine Klage aufsetzen. Darin musst Du Deinen Anspruch begründen. Sobald Deine Klage bei Gericht eintrifft, wird die Verjährung gehemmt. Willst Du mehr als 5.000 Euro einfordern, musst Du zum Landgericht und brauchst deshalb auf jeden Fall einen Rechtsanwalt. Wie Du den richtigen findest, erfährst Du in unserem Ratgeber Anwaltssuche und Anwaltskosten.

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Eine passende Rechts­schutz­ver­si­che­rung findest Du am besten über ein Vergleichsportal. Von Mai bis Juli 2021 haben wir diese untersucht. Unsere Emp­feh­lungen aus diesem Test sind:

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Autor
Dr. Britta Beate Schön

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