Hallo auch,
auch ich habe heute das Santanderschreiben bekommen. Nach dem 3-seiten-Standardbrief hatte ich nochmal Widerspruch eingelegt. Heute nun die überraschende Mitteilung, dass man mir die Gebühren erstattet. Allerdings schreiben die dort rein, dass man unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist mit Anteile an Bearbeitungsgebühren zurück zahlt. Wie kann man das verstehen? Summe wurde nicht genannt. Kredit war von Februar 2011 und ist mittlerweile getilgt.

Zum einen ist es für Dich erfreulich das Du die Bearbeitungsgebühren von der Santander zurückerhältst, unerfreulich ist natürlich die Einbehaltung der "verjährten" Anteile.
Folgende Vorgehensweise empfehle ich Dir:
a) Bestätigung über den Erhalt der Mitteilung über die Zahlung der Summe, eine umfängliche Genehmigung der Zahlung von Deiner Seite aus kann unter diesen Umständen nicht erfolgen
b) Bitte um Mitteilung der Berechnung der Erstattung und Benennung der "verjährten" Anteile unter Nennung der Rechtsquellen seitens der Santander Bank
c) wenn diese Angaben vorliegen, Schreiben das diese Summe nicht verjährt ist. Ins Spiel bringen von fachanwaltlicher Hilfe oder den Ombudsmann der privaten Banken.
Zum Thema Verjährung:
Für den Anspruch auf Rückforderung gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nach Paragraph 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt (Paragraph 199 Abs. 1 BGB).
Die Finanzinstitute vertreten aktuell den Standpunkt, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis des Verbrauchers ankommt sondern allein auf die Kenntnis der Zahlung. Dies bedeutet das bereits jetzt Ansprüche auf Erstattung ausgeschlossen sind, wenn das Bearbeitungsentgelt vor dem 1. Januar 2011 gezahlt wurde (so auch das Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2012, Az.: 55 C 3594/12).
Weitere Informationen unter Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.