Beiträge von Henning

    das könnte ein Grund sein, letztendlich ist die Deka Eigentum aller Sparkassen und es treten viele Interessen auf den Plan. Fakt ist leider, das die gezeigten Leistungen in der jüngeren Vergangenheit durchaus nicht für goldene Lorbeeren geeignet waren.

    Aber:

    Auch hier gilt es wieder. Auch die Deka hat sicherlich den ein oder anderen Fonds, der über Benchmark liegt und gut für die Kunden ist. Der Verbraucher/Kunde muss/sollte lediglich den richtigen für sich finden.

    Hallo Gast,

    Du kannst entweder warten und auf eine endgültige Entscheidung am 28. Oktober hoffen,
    oder alternativ den Weg den Du beschrieben hast gehen.

    Aus meiner Sicht wäre der zweitere Weg doch mal interessant zu sehen, welche Argumente und Rückmeldung die Bank geben wird. Mit dieser Vorgehensweise werden die vorherigen Raten ja nicht betroffen sein, ein Vermerk auf die zu erwartende Entscheidung kann nicht schaden.

    Hallo allen!
    Ich hab auch meinen Bearbeitungsgebühr für mein privat Kredit zurück gefördert an DSL Bank am 28.08.2014, per Einschreiben(Musterbrief von Finanztipp). Heute kam die Antwort das sie meine Anfrage überprüfen werden und Sie bitten bis zum Abschluss der Bearbeitung um etwas Geduld. Sie werden im Anschluss umgehend und unaufgefordert auf mich zukommen. Wie lange soll ich jetzt warten, oder ist besser sofort zu reagieren?
    Um eine fachliche Antwort würde ich mich freuen!

    Freundlicher Grüß

    Diana

    Hallo Diana,

    zum einen ist es doch positiv das Du eine Antwort hast und die Bank Dein Anliegen prüfen wird,
    was spricht denn dagegen (sofern keine Verjährung droht) 4 Wochen zu warten und dann mit erneutem Schreiben und möglichen Konsequenzen auf die Bank zuzugehen.

    @Daddy45

    Ich kann die Banken hier schon verstehen das möglichst alle Register gezogen werden sollen, letztlich bin ich aber bei Dir und bin der Ansicht das geltendes Recht umgesetzt werden muss.

    Hallo Catweezle,

    spricht ja nichts dagegen in einem Schreiben folgende Punkte einzubringen:

    - Keine Verjährung vorhanden
    - Bitte um Mitteilung der Höhe und Berechnung der Bearbeitungsgebühr
    - evtl. Kopie des Darlehensvertrags

    Was Deinen Kredit bei der Postbank angeht, da die Entscheidung des BGH erst im Oktober kommt, würde ich folgende Vorgehensweise vorschlagen:

    - Anforderung Kopie des Darlehensvertrags für die eigenen Unterlagen

    - Im Anschluß Einforderung des Bearbeitungsentgeltes
    - ggfs halt nichts, wenn das BGH eine andere Entscheidung trifft.

    Aber einen Versuch ist es wert.

    Hallo @Andreas,

    ich finde es schön diskutieren zu können :)

    Ich bin ebenfalls ein Freund des passiven Ansatzes, denke aber das die Antwort auch in der Mitte liegen kann und beide Seiten Ihre Berechtigung haben.

    Und natürlich ist die Allianz auf der Seite des aktiven Managements, wäre ja seltsam wenn Sie ihr eigenes Geschäftsmodell in Frage stellen würde.

    Und hoffentlich dreht sich die Welt, ich bin gespannt welche Trends und Entwicklungen wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch sehen dürfen.

    Und hoffentlich profitieren wir hier auch davon.

    Hallo auch,

    auch ich habe heute das Santanderschreiben bekommen. Nach dem 3-seiten-Standardbrief hatte ich nochmal Widerspruch eingelegt. Heute nun die überraschende Mitteilung, dass man mir die Gebühren erstattet. Allerdings schreiben die dort rein, dass man unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist mit Anteile an Bearbeitungsgebühren zurück zahlt. Wie kann man das verstehen? Summe wurde nicht genannt. Kredit war von Februar 2011 und ist mittlerweile getilgt.
    ?(

    Zum einen ist es für Dich erfreulich das Du die Bearbeitungsgebühren von der Santander zurückerhältst, unerfreulich ist natürlich die Einbehaltung der "verjährten" Anteile.

    Folgende Vorgehensweise empfehle ich Dir:

    a) Bestätigung über den Erhalt der Mitteilung über die Zahlung der Summe, eine umfängliche Genehmigung der Zahlung von Deiner Seite aus kann unter diesen Umständen nicht erfolgen
    b) Bitte um Mitteilung der Berechnung der Erstattung und Benennung der "verjährten" Anteile unter Nennung der Rechtsquellen seitens der Santander Bank
    c) wenn diese Angaben vorliegen, Schreiben das diese Summe nicht verjährt ist. Ins Spiel bringen von fachanwaltlicher Hilfe oder den Ombudsmann der privaten Banken.

    Zum Thema Verjährung:

    Für den Anspruch auf Rückforderung gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nach Paragraph 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt (Paragraph 199 Abs. 1 BGB).

    Die Finanzinstitute vertreten aktuell den Standpunkt, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis des Verbrauchers ankommt sondern allein auf die Kenntnis der Zahlung. Dies bedeutet das bereits jetzt Ansprüche auf Erstattung ausgeschlossen sind, wenn das Bearbeitungsentgelt vor dem 1. Januar 2011 gezahlt wurde (so auch das Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2012, Az.: 55 C 3594/12).

    Weitere Informationen unter Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

    @Markus8311

    aus meiner Sicht und der von mir gelesenen Quellen ist es unerheblich ob die Bearbeitungsgebühr in den AGB´s oder im Darlehensvertrag steht. Das hierfür genannte Rechtsurteil bezog sich ja auf einen Ratenkredit und dort stehen die Bearbeitungsgebühren ebenfalls im Kreditvertrag und nicht in den AGB´s.

    Daher würde ich die Raiffeisenbank nochmals anschreiben und mich auf das Rechtsurteil beziehen, als Muster ist das Schreiben von finanztip sicherlich hilfreich. Das einfach ein wenig modifizieren und schon gibt es einen ordentlichen Brief, daher einfach nochmal angehen und das ganze einfach als kleines Spiel sehen ... denn welche Bank möchte das schon freiwillig zahlen.

    https://www.finanztip.de/kreditgebuehren/musterbrief/

    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält Entgelte für Jahresauszüge bei Baudarlehen für nicht zulässig, daher würde ich diese Meinung auch auf Entgelte für Privatkredite übertragen und dies entsprechend bei der Bank anmerken.

    Hier die entsprechende Quelle: http://www.vz-nrw.de/Gebuehrendschu…ulaessig-sind-1

    @Andreas

    Jetzt hatte ich gehofft mich in die Untiefen der aktiv gemanagten Investmentfonds stürzen zu dürfen, aber wenn das so ist ... spar ich mir das :)

    Nein, im Ernst für ca. 75% der aktiv gemanagten Fonds wird es wohl so sein, wie Du geschrieben hast. Dennoch gibt es sicherlich den ein oder anderen Fonds, der auch in Zukunft gute Renditen erwirtschaftet.

    Aber ich stimme Dir zu, immer die Marktrendite mitzunehmen ist schon positiv genug.

    Der Trend geht vermehrt ins Ausland und ist sicherlich eine Lebenserfahrung.

    @Andreas

    jetzt muss ich auch mal eine Lanze für aktiv gemanagte Produkte brechen, denn nicht jeder aktiv gemanagte Fonds mit einem Fondsmanager ist schlechter als die Benchmark.

    Hier gilt es einfach die Spreu vom Weizen zu trennen.

    @KaiRe

    ist natürlich nicht schön, wenn gewisse Dinge aufgrund diverser Umstände nicht gehen,
    aber ich bringe mal noch eine andere Variante ins Spiel ... denn wenn Familienwünsche aufkommen, könnte es ja zum Thema der Adoption kommen.

    Ansonsten gebe ich Andreas Recht, die Erstellung und regelmäßige Überprüfung einer Finanzplanung ist hilfreich und verständlich. Auch wenn es verschiedene Vereinigungen und Verbände gibt, verweise ich gerne auf den FPSB Deutschland e.V. mit den entsprechenden Standesregeln und Berufgsgrundsätzen für eine ordnungsgemäße Finanzplanung.

    Versicherungen haben/hatten Ihre Berechtigungen und man darf nicht vergessen, es gab mal Mindestzinsen von 3,5% und entsprechend hohe und tolle Überschüsse.

    Daher wieder mein Satz:

    Jedes Produkt hat seine Berechtigung, es muss nur sinnvoll genutzt werden.

    @Andreas

    Bei den Versicherungen ohne vereinbarte Ablaufleistung kann eine Inanspruchnahme der Dynamik unter Berücksichtigung der persönlichen Situation durchaus sinnvoll sein.

    Und ich möchte ja nicht als solches die Kosten verteufeln, denn natürlich wäre es in Deinem beschriebenen Fall nicht richtig und sinnvoll für den Produktanbieter.

    Sondern mir geht es darum:

    Das sich die Kosten wenige Jahre vor Ablauf der Versicherung aus meiner Sicht bei der geringen Verzinsung und den gezahlten Überschüssen nicht mehr amortisieren können.

    Daher kann es durchaus sinnvoll sein die Dynamikerhöhungen bei Versicherungen mit vereinbarter Ablaufleistung auszusetzen und nicht mehr in Anspruch zu nehmen.

    @Andreas

    Schöne Übersicht, die in dieser Form mitgehe.

    Was den letzten Absatz angeht, würde ich es wie die Rechtsanwälte sagen:

    ¨ Es kommt darauf an¨

    pauschal gesagt machen diese Dinge in der Regel zu Beginn der finanziellen Laufbahn wenig Sinn, aber individuell kann es natürlich Situationen geben die es erfordern könnten.

    Denn ein schönes Werbemotto lautet ja auch

    ¨Ein Leben ist unplanbar¨