Beiträge von Henning
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Hallo @tubikimi,
herzlichen Dank .... von Freitag bis Sonntag war ich ehrlich gesagt kaum online, meine Partnerin hat aktuell die höchste Priorität ... da wir uns unglücklicherweise nur am Wochenende sehen.
Aber dann werd ich mir mal das Urteil anschauen.
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Hallo,
habe eine Frage zur Zinsforderung. Ist es richtig, dass wenn die BG in die gesamte Darlehenssumme einflossen und daraus die monatliche Ratenzahlung gebildet wurde, die Zinsen ab Vertragsunterzeichnung gefordert werden können?
entweder diese Variante oder eine Neuberechnung ohne Bearbeitungsgebühr veranlassen
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Nach meinen Erfahrungen mit der TARGO und wie es aussieht bin ich nicht alleine, bekommt der Begriff "Der wie für Sie Gemacht Kredit" eine ganz neue besondere Bedeutung.
Und wenn man dann noch auf der HP der TARGO liest
"Darum können Sie von uns erwarten, .... dass Sie nicht wie ein x-beliebiger Kunde behandelt werden."
"… dass wir unkompliziert sind und Ihre Sprache sprechen."mutet das ganze mittlerweile wie eine Satire an.
Anstatt einert positiven Antwort auf die Rückforderung der BG erhalte ich Schreiben in denen Sie mir Kredite zu Superkonditionen anbieten. Das ist Sarkasmus pur.
Zum Glück brauche ich heutzutage keinen Kredit mehr und wenn dann nie wieder TARGO.
Ich werde in jedem Fall ganz schnell eine andere Bank suchen.
Ist doch erfreulich, wenn Sie keinen Kredit mehr benötigen ... und letztlich muss die Bank ja die bezahlten Bearbeitungsgebühren wieder verdienen

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Hallo @tubikimi,
hast Du hierzu zufällig entsprechende Quellen?
Denn wieso sollte diese Vertragsgestaltung nicht zulässig sein? Die Argumentation seitens der Banken könnte ja lauten .. Gruppenrahmenvertrag = geringere Kosten.
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@kqp
Dass die Banken eine besondere Rolle spielen sehe ich keineswegs.Simpler Dienstlleister
Aber eine Bank tritt meist als Verkäufer auf und ich als Bankkunde bin Käufer. Damit ist doch die Rollenverteilung klar definiert und somit verschickt eine Bank meist Mahnbescheide, wenn der Kunde seinen Leistungen (Zinsen) nicht nachkommt. In der Bankengeschichte hat es wahrkrscheuinlich noch nie soviele Mahnbescheide von Kunden gehagelt wie im Dez.2014.Das Aufkommen an Briefen, Telefonaten, eMails und Faxen war sicherlich ein historisches Erlebnis für die Banken und hat für reichlich Sand im Getriebe gesorgt.
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Da halte ich die Rückforderung der Gebühr für schwierig.
Du solltest aber bei der Bank in soweit intervenieren, das der Titel um die Summe der Gebühr gekürzt wird.
Falls sich die Bank nicht darauf einlässt, sollte sie zumindest auf die Einrede der Verjährung verzichten, damit ihr nach der vollständigen Begleichung eurer Schuld die Gebühr zurückfordern könnt.Mit dem Titel scheint mir die Bank aber momentan am längeren Hebel zu sitzen. Erst wenn alle Schulden beglichen sind, dürft ihr wieder fordern.
Ich schließe mich der Argumentation von @Immer mit der Ruhe an.
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Und auch in dieser Woche gab es eine neue Kolumne von V. Looman in der Zeitung mit den vier Buchstaben, leider konnte ich diese online aktuell nicht finden."Die drei größten Kredit-Fallen" ... und wie man sie vermeidet
Hurra die Zinsen sind niedrig, diese Erkenntnis ist ja nicht unbedingt neu ... aber wird in der Kolumne natürlich gerne als Aufhänger verwendet ... denn 2,4% für eine Zinsbindung von 15 Jahren ... Mensch ist das ein Glück ....Nun geht es an die drei Fallen.
Die erste ist das Thema "Überschuldung":
Ein Paar (30/28) mit einem monatlichen Nettogehalt von 3.000 Euro kann für einen Kredit monatlich 1.000 Euro für Zins und Tilgung ausgeben. Nun die erste Aussage: Die Bank offeriert 400.000 Euro ohne Probleme. Und dieses Mal wird die Zahl doch tatsächlich erläutert, jipieh ..2% und 1% = 3% mal 400.000 geteilt durch 12 = 1.000 oder (Rate*12*100)/ Zins + Tilgung = finanzielle Belastbarkeit
Und hier muss man dem Autor Recht geben, der Kredit läuft genau gesagt 54,98 Jahre ... aber mit einer Laufzeit von 55 Jahre ist die Verbindlichkeit für diese Kunden erst mit 85. Lebensjahr vollständig getilgt.Wieso aber der Autor auf die Aussage kommt, das der Kredit maximal 40 Jahre laufen darf ... hierfür gibt es mal wieder keine Aussage ... denn dann sind die Kunden 70/68 Jahre alt .... aus meiner Sicht sollte der Kunde mit Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei sein, aber auch hier gilt wieder ... jeder soll sich seine eigene Meinung bilden
.Der Zinsssatz mit 4% wird auch ohne Quelle aus dem Ärmel gezogen, aber dann ist die Rechnung mit 240.000 Euro als Gesamtsumme richtig. Aber immerhin wird in dieser Kolumne auf die Aussage ... für diesen Betrag gibt es nur eine Hundehütte in Bayern verzichtet.
Falle Nr. 2 "Anschlusszinsen"
Hurra Bild sagt der Kredit für einen Fernfahrer mit Kredit 200.000 Euro, 35 und ledig .. Zins 1,5% für 5 Jahre fest. Tilgung 1,5% ... macht eine Rate von 500 Euro ... ist von Anfang zu hoch.Nach 5 Jahren steigt Zins auf 3% und neue Rate beträgt 711 EuroNur Quellen oder Hinweise zum Einkommen gibt es nicht, wieso auch .. .stört ja die Musterrechnung, vielleicht hat der Kunde ja geerbt ... Hinweis auf mögliches Eigenkapital? ... Fehlanzeige.
Und Falle Nr. 3 "Laufzeit"
Tolles Beispiel: Frau, geschieden, 39 Jahre .. Ziel Rente mit 67 Jahre. Kredit 150.000 Euro, Zins 2% und Rate bei 600 Euro .. Laufzeit gerundet 27 Jahre .. lt. Bild ein tolles Angebot aber
Sie steckt ja mehr als 600 Euro rein, das geht natürlich nicht. Ist das ganze Geld was ihr zur Verfügung steht. Mal abgesehen davon das eine Bank in der Regel eine solche Finanzierung nicht begleitet ist das Beispiel wieder nicht wirklich klar dargestellt ... aber die Zahlen passen

und ohne Angaben von möglichen Renteneinkünften oder Versicherungen wird die These aufgestellt das bei einer benötigten Rente von 900 Euro im Monat das Haus veräußert werden muss. Wow ... das Zahlenbeispiel könnte aus meiner Sicht eine Erläuterung benötigen.
Nun geht es in die Finanzbildung in der Kolumne:
Kreditrückführung in zwei Halbzeiten
Halbzeit 1: Rückführung der Verbindlichkeit
Halbzeit 2: Vorsorge fürs Alter
die restlichen Zahlenbeispiele spar ich mir ... denn auch diese sind wieder nicht erläutert und sehr willkürlich erläutert.
aber die Tabelle ist brauchbar
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In der Regel steht es in den Vertragsbedingungen drin.
Die Tatsache ob der Kreditnehmer nicht auch gleichzeitig Versicherungsnehmer der Versicherung ist, dürfte hierfür ein indiz sein.
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Hallo @HeikoW,
vielleicht hilft folgender Link:..
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