Beiträge von Henning

    Hallo,

    das mit der Zugewinngemeinschaft stimmt meiner Ansicht nach ... denn in der Zugewinngemeinschaft besteht im Prinzip Gütertrennung, es haftet nur das Vermögen des einzelnen.

    Ausser Du hast eine Bürgschaft unterschrieben, dann haftest Du natürlich vollumfänglich.

    <p>Bei mir war die Thematik &quot;doppelter Haushalt&quot; der Grund das ich zum Steuerberater gegangen bin, aber letztlich kann ich bei 800 Euro Kosten das ganze auch alleine machen.</p>

    <p>Mir wurde nur mitgeteilt, das ein doppelter Haushalt durch den Steuerberater leichter durchzusetzen ist ... aber da ich im Februar heirate und im Juli Nachwuchs erhalte, sollte das ganze ja kein Problem mehr darstellen.</p>

    So dann wollen wir mal:

    These 1: Anlage 50.000 Euro

    Laut Herrn Looman gibt es null Prozent und mit null Prozent könnte kein Mehrwert geschaffen werden. Diese Aussage ist an sich richtig, nur .... es gibt noch Banken die tatsächlich mehr als null Prozent an Zinsen zahlen.


    Weiter geht es mit den von Herrn Looman bekannten Berechnungen. Inflationsängste werden mit 2,0% benannt. dies mag das Ziel der EZB sein ... aber die Realität sieht anders aus, einfach mal die folgende Statistik betrachten:

    http://de.statista.com/statistik/date…es-zum-vorjahr/

    Gehen wir mal von der Inflation von 2013 in Deutschland aus ... hier sprechen wir von 1,5% ... bedeutet bei der von Herrn Looman unterstellten Rechnung das nunmehr 43.083 Euro herauskommen ... immerhin schon mal 2.066 Euro mehr. Aber wer will schon pingelig sein.

    Nun weiter im Text .... die große Keule "Strafzins" wird geschwungen ... die Macht der Zahlen spricht das von den 50.000 Euro nunmehr nach zehn Jahren nur noch 45.264 Euro übrig wären ... aber mit welchem Strafzins wird gerechnet? .... Keine Angabe hierzu .. nun klären wir auf. In dem vom Autor berechneten Beispiel wird mit einem Strafzins von 1,0% gerechnet.

    Aktuell gibt es nur eine Bank in Deutschland die in einen Strafzins erhebt. Dies ist die Skatbank mit 0,25% auf Guthaben > 500.000 Euro ... (Stand November 2014). In den Medien ist mit der Commerzbank lediglich eine weitere Bank bisher in die Bresche gesprungen mit der Mitteilung das diese Variante für die Privatverbraucher geprüft werden würde.

    Wieso der Autor nun mit einem viermal so hohen Strafzins in seinem Beispiel rechnet wie es aktuell am Markt vorhanden ist ... darf sich gerne jeder selbst überlegen.

    Nehmen wir nun die Rechnung mit dem am Markt vorhandenen "Strafzins" von 0,25% ... bei 50.000 Euro bedeutet das nach zehn Jahren einen Wert von 47.556 Euro .. .auch hier wieder eine Differenz von 2.292 Euro.

    Nehme ich nun die beiden Zinsen zusammen, dann komme ich auf einen Wert von 42.036 Euro ... immerhin 4.831 Euro höher als in der heutigen Bild-Ausgabe errechnet.

    These 2: Kombi-Angebote
    Wird vom Autor nicht besonders erklärt, aber in Kürze: Hierbei handelt es sich um eine Anlageform, bei der 50% in eine gut verzinste Sparanlage und 50% in einen Investmentfonds aus einem vorausgewählten Universum investiert werden.

    Interessant ist das der Autor weiß, das der Zinssatz auf null Prozent nach Ablauf der Festbindung gesenkt wird. Erfahrungsgemäß ist dies nicht der Fall und die Variante das der Anleger sein Geld auf eine neue Bankverbindung transferiert wird nicht erwähnt ... Siehe Angebote in These 1.

    Schön ist natürlich noch die Sache mit der Gier der Verwalter .... wäre mir neu das ein kaufmännisch unternehmerischer Mensch nichts verdienen möchte ... aber nun gut, auch hier ... die Variante das es kostengünstige Fonds in diesem Universum geben könnte, wird ausgeblendet. Das es Investmentmöglichkeiten mit guten Kostenstrukturen gibt ... keine Information hierüber.

    Aber wieder einmal schöne Rechnungen, eines aber ist interessant ... Mit dem Fonds kann laut dem Autor ein Wert von 4% erreicht werden. Welche Verteilung die vermutliche Anlageform hat .... keine Information darüber.
    Hier eventuell für Interessierte:

    Die Statistik des BVI mit den Wertentwicklungen der vergangenen Jahre/Jahrzehnte.


    http://www.bvi.de/statistik/wertentwicklung/Kommen wir zur neuen Rechnung. Annahme nur ein Ausgabeaufschlag von 1,5% und Kosten von 1,0%. Dann werden 24.631 Euro angelegt, welche 31.528 Euro erwirtschaften können. Eine Differenz von 2.578 Euro.

    Was völlig unberücksichtigt bleibt ... jeder Bundesbürger hat einen Sparfreibetrag, dieser wird im Artikel nicht genannt oder erläutert. Würde der Anleger diesen noch nicht ausgeschöpft haben, dann würde der folgegemäß keine Abgeltungssteuer entrichten müssen. Weitere Ausschweifungen zum durchschnittlichen Vermögen der Bundesbürger (25.000 Euro) unterlasse ich nun lieber.

    Somit aus Topf 1 25.276 Euro und aus Topf 2 31.528 Euro = 56.804 Euro, dies entspricht einer Rendite von 1,36% ... mit der Annahme das Topf 1 tatsächlich nach Auslauf des Festzinses mit null Prozent verzinst wird. Angenommen der Folgezins der Anlage würde 1,00% betragen, sähe die Rechnung wie folgt aus:

    Nach Jahr 1: 25.375 Euro minus AGS = 276 Euro

    Jahr 2 bis 10: Endbetrag 27.001 Euro, mit Berücksichtigung der Abgeltungssteuer (siehe Berechnung)


    http://www.zinsen-berechnen.de/zinsrechner.php?paramid=y76kpelob9Somit Berechnung neu:
    Topf 1: 27.001 Euro / Topf 2: 31.528 Euro = 58.529 Euro = Rendite von 1,66% ...

    Fazit: Mit Zahlen kann man spielen.

    These 3: Betongold

    Hier unterstellt der Autor einen Immobilienerwerb von 200.000 Euro mit der Darlehensaufnahme von 150.000 Euro, da mit 50.000 Euro keine Immobilie zu erwerben sei. Diese Aussage ist vermutlich richtig, aber eine Eigentumswohnung lässt sich sicherlich auch günstiger erwerben ... etwas willkürlich ausgewählte Zahlen.

    Dann der Kauf einer Immobilie kostet 10% .... diese Formulierung an sich ist sehr schwammig ... denn der Autor meint die "Nebenkosten", wie z.B. Makler, Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Genannt werden diese nicht. Was für mich in die Kaufkosten hinzugehört sind Zinskosten und Aufwendungen für Modernisierung und Sanierung, aber das nur am Rande.

    In der Lösung wird etwas propagiert wo auf die Risikotragfähigkeit des Anlegers nicht eingegangen wird, ob jeder Anleger dies so umsetzen sollte ... aus meiner Sicht fraglich. Und bye the way ... mich persönlich reizt ein Essen beim Sternekoch nicht.

    Fazit:

    Die Vermögensfrage in der FAZ nun von Volker Wolff erscheint mir mit sinnvollerem Zahlenmaterial, unabhängig davon das noch die These aufgestellt wird das der Eintritt in den TennisClub eine sehr teure Angelegenheit darstellt. Aus meiner persönlichen Erfahrung sind die Kosten mittlerweile in vielen Clubs sehr überschaubar.

    Aber lassen wir uns mal überraschen was in der nächsten Woche publiziert wird.

    16 Jahre war Volker Looman Kolumnist bei der FAZ, jeden Samstag kamen mehr und minder provokative Kolumen zum Thema Finanzen und Geld. Nun ist Herr Looman zur Bild - Zeitung gewechselt und wird nun jeden Samstag die Leser der Bild beglücken.

    Hier der Link hierzu:

    http://www.bild.de/bild-plus/geld…80190.bild.html

    Einige Dinge sind mir bereits aufgefallen, werde ich in einer ruhigen Minute zusammenfassen. Letztlich hat mir der Artikel in der FAZ zum Thema "Deutsche meiden das Risiko" von der Aufmachung und den dargelegten Inhalt mehr überzeugt.

    Hallo @nelli,

    da bin ich mir ehrlich gesagt nicht wirklich sicher, da ich glaube das sich auch hier die Banken auf die dreijährige Verjährungsfrist beziehen könnten.

    Siehe hier in einem Artikel von 2009 von der Verbraucherzentrale Thüringen:

    http://www.vzth.de/Darlehen-mit-R…denes-Geschaeft

    Aber auch hier in einem Artikel von test.de konnte ich hierzu keinen Hinweis finden:

    https://www.test.de/Falsche-Widerr…iten-4731854-0/

    Ich habe den Eindruck das es aktuell nicht um die Gewährung von Darlehen geht, sondern lediglich darum das das Prinzip der Bausparkassen aktuell nicht mehr greift.

    Denn viele Bausparkonten werden aktuell als reine Sparkonten geführt und finden daher einen sehr negativen Einfluss in den Jahresabschluss der privaten Bausparkassen.

    Letztendlich bin ich aber auf der Seite der Verbraucher, wenn Bausparverträge noch nicht überzahlt sind .... dann sollten sich die Bausparkassen auch an die Durchführung der Verträge halten.

    Wobei ich auch eines zu bedenken geben möchte.

    Im Zeitpunkt der Hochzeit ist man emotional miteinander verbunden und positiv zugetan .... denn mit Scheidung sind ja in der Regel keine Gefühle mehr füreinander da und der "Rosenkrieg" kann ausbrechen.

    Mein Credo war bisher:

    Wieso nicht die Spielregeln für die Trennung regeln, wenn man noch im 7. Himmel schwebt.