Der Mieterverein hat mir tatsächlich sehr geholfen, direkt einen Brief an meinen Vermieter geschrieben mit der Bitte um Abrechnung und Drohung einer Klage. Darauf landete gestern die Kaution auf meinem Konto. Die Qualität der Mietervereine scheint somit von Ort zu Ort unterschiedlich zu sein.
Beiträge von Alexander2018
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Danke! Ich bin nun in einen Mieterverein eingetreten und werde mich dort demnächst beraten lassen. Bin gespannt, was die mir empfehlen.
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Im September vergangenen Jahres hatte ich die NK-Vorrauszahlung eingestellt und nur die reine Nettomiete gezahlt, da meine Hausverwaltung seit dem Jahr 2020 nur vorläufige, unvollständige NK-Abrechnungen erstellte. Die zuviel gezahlten "Phantasiebeträge" für 2020 bis 2022 wurden mir jeweils überwiesen. Nachfragen von mir wurden stets mit der Bitte um Geduld beantwortet, Einsicht in die Rechnungen wurde nicht gewährt. Anfang März dieses Jahres bin ich ausgezogen. Die Hausverwaltung verwehrt mir nun die Rückzahlung der Mietkaution mit Verweis auf das nicht ausgeglichene Mietkonto. Die eingehaltenen NK-Vorrauszahlungen entsprechen etwa der Höhe der Mietkaution (ca. 2000 Euro).
Darf die Hausverwaltung die Rückzahlung der Kaution verweigern?
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Das ist falsch. Wer erzählt denn so einen Quatsch?
Das ist auch Quatsch. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann auch auf andere Weise als durch den Mietspiegel nachgewiesen werden, z. B. durch drei Vergleichswohnungen, für die eine höhere Miete gezahlt wird. Das können auch drei Wohnungen aus dem eigenen Bestand des Vermieters sein. Es ist dann egal, was der Mietspeiegel besagt (der aber doch angeblich sowieso nicht anzuwenden sein soll).
Kannst du das begründen? Die Aussage beim Mieterverein war: Wenn es sich nicht um eine "Luxuswohnung" handelt, die nach einem unabhängigen Gutachten eine höhere Miete rechtfertigt, orientieren sich Gerichte im Streitfall i.d.R. am qualifizierten Mietspiegel.
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Nachtrag: Der Mietspiegel greift nicht bei Neuvermietungen von Wohnungen, die ab 2014 gebaut worden sind (bundeseinheitlich), bei Mieterhöhungen greift der Mietspiegel, soweit vorhanden.
D.h. in meinem Fall: die Höhe der Miete ist frei verhandelbar, vor Mieterhöhungen bin ich jedoch so lange geschützt bis die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) die Höhe meiner Miete erreicht.
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Wenn kein Anwalt wegen der Kosten gewählt werden soll, eventuell zum Mieterverein, als weitere Idee.
Das werde ich machen. Danke für die vielen Hinweise!
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Nein, der Vertrag beinhaltet weder Staffel- noch Indexmiete.
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Den Beitrag hatte ich natürlich auch schon entdeckt. In unserer Stadt ist der Wohnraum "per Verordnung" auch knapp.
"Bei 120 Prozent ist Schluss - Wenn die Miete um mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel liegt, ist sie überhöht. In Städten, in denen Wohnraum knapp ist, kann der Mieter seine Zahlungen bei 120 Prozent deckeln (§ 5 Abs. 2 WiStG). Außerdem kann er die zu viel bezahlten Beträge für die letzten drei Jahre zurückfordern."
Aber gilt das auch für Neubauten?
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Hallo,
ich beabsichtige eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Bj. 2020, in einem großen Neubaugebiet) anzumieten, für die der lokale Mietspiegel nicht gilt, da sie nach 2014 erbaut wurde.
Um zu vermeiden, dass ich in eine Kostenfalle gerate: Nach welchen Kriterien kann der Vermieter nach meinem Einzug die Miete weiter erhöhen? 20% innerhalb von 3 Jahren bzw. 40% innerhalb von 6 Jahren usw? Oder gar beliebig bis zur Wuchergrenze und/oder bis die Wohnung wegen des Baujahrs vom Mietspiegel erfasst wird? Muss er 3 Vergleichswohnungen nennen oder gibt es andere Vorgaben, nach denen er sich für eine Begründung der Erhöhung richten muss?
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Danke! Nach weiterer Recherche gehe ich davon aus, dass die Auszahlung normal besteuert wird.
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Hallo,
ich habe im Dezember 2004 einen Riester-Vertrag (Fondssparplan bei DWS) abgeschlossen. Den Vertrag habe ich im Januar 2016 beitragsfrei gestellt, aber nicht gekündigt. Die Auszahlung beginnt in zwei Jahren.
Ich habe jetzt zufällig gelesen, dass alle Riester-Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, in der Auszahlungsphase nicht versteuert werden müssen. Stimmt das? Und gilt das ebenso für meine BAV aus 2004 (per Entgeltumwandlung)?
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Hallo,
meine private Krankenversicherung erstattet die Kosten für Brillen seit ca. zwei Jahren nur noch zu 30%, da die staatliche Beihilfe einen Zuschuss leistet. Der Beitrag im entsprechenden Tarif wurde jedoch nicht gesenkt. Auf schriftliche Nachfrage bei der PKV wurde auf einen "kalkulatorischen Hintergrund" verwiesen.
Kennt jemand eine Möglichkeit, sich gegen diese indirekte Beitragserhöhung zu wehren? Danke im Voraus.