Na dann los und beim Versicherungsmakler Ihres Vertrauens abschließen
Beiträge von Dr. Schlemann
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Ah, mit dieser nachträglichen Ergänzung, die mir erst nach Verfassen meines Beitrags angezeigt wurde, spricht vieles für BU Aktionen ohne bzw. mit eingeschränkten Gesundheitsfragen olymp30 .
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Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit leistet bei BU praktisch eine kleine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe des Beitrags zur Rentenversicherung. Wenn man das so macht, dann möglichst auch mit einer sog. "Passivdynamik", dann steigt die Höhe des Beitrags zur Altersvorsorge bei Berufsunfähigkeit jedes Jahr um z.B. 10%.
Ob sich das "lohnt" hängt ab von
- Güte Anbieter / Tarif (klingt nach LV1871?
) und
- Relation Kosten (Beitrag) vs. Gesamtnutzen (Rente)
Ok, natürlich auch noch von der Eintrittswahrscheinlichkeit, BU zu werden. Aber die ist bei den meisten Menschen hoch genug, so dass man dieses Risiko auf alle Fälle absichern sollte.
Als Ergänzung einer bestehenden BU kann so ein Modell sinnvoll sein, aber bitte nicht als Ersatz für eine ordentliche Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Die Frage ob besser Rentenversicherung oder eigenes Sparen lasse ich hier mal außen vor, das ist ja nicht der Kern der Frage. Bei der LV1871 wäre diese Absicherung z.B. auch für bereits bestehende Rentenversicherungen von "Drittanbietern" möglich.
- Güte Anbieter / Tarif (klingt nach LV1871?
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Ist das echt noch unklar? Sie können entweder
1) beide alte BUs behalten und eine neue BU abschließen (ich meine mich zu erinnern, dass Ihre alten BUs schon Ihr Nettoeinkommen bis auf 100 EUR abdecken, dann lohnt sich das nicht)
2) eine der alten BUs behalten und eine neue BU abschließen
3) beide alte BUs kündigen und eine neue BU abschließen
Theoretisch bleiben noch andere Optionen wie kündigen, keine neue BU abschließen, die wären aber nicht sehr sinnvoll.
Das meinte ich mit "Ob und welche BU Sie nun kündigen und ob und was Sie neu abschließen steht für mich mangels vertiefter Sachverhaltskenntnisse immer noch in den Sternen."
Den Rest der Community haben Sie hier vermutlich langsam verloren, daher schlage ich vor, wie lassen es nun dabei bewenden. OK?
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Hallo Peter455 , mit Ihrem netten Erfahrungsbericht kann ich ja gar nicht anders, als jetzt auch noch mal am Sonntag Abend weitere Fragen zu beantworten
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"Beitragsfreistellung": Genau richtig, wenn man eine Weile keine Beiträge zahlt, dann ist das i.d.R. eine Stundung, die BU besteht weiter und Sie zahlen die Beiträge später nach. Nur der Vollständigkeit halber: Bei manchen Anbietern können Sie gesammeltes Kapital (auch bei einer BUZ) auch zur Finanzierung einer geringen dauerhaft beitragsfreie BU Rente verwenden. Das hilft Ihnen hier aber nicht weiter - bitte dazu nicht nachfragen.
Stundung und Neuabschluss klingt erst mal raffiniert. Beim Neuabschluss wird dann aber die "alte" BU im Rahmen der sog. Angemessenheitsprüfung als existent gewertet, d.h. bei der Höhe der maximal versicherbaren BU abgezogen. Letztlich also keine besonders sinnvolle Lösung, auch wenn es erst mal so wirkt, als könnten Sie die endgültige Entscheidung damit noch ein wenig vor sich herschieben.Generell bin ich ohne triftigen Grund (z.B. mehr Möglichkeiten zur Nachversicherung bei Berufsstartern oder höhere BU Rente für Mitglieder eines Versorgungswerks) nicht so der Freund von vielen verschiedenen BU Verträgen, da Sie sich im Leistungsfall dann mit mehreren Gesellschaften, Formularen, Gutachtern etc. herumschlagen müssen. Eine weitere BU mit nur 100 EUR BU Rente ist in Ihrem Fall Quark - dafür lohnt sich ja noch nicht mal der der Aufwand des jährlichen Abheftens von Unterlagen.
Ob und welche BU Sie nun kündigen und ob und was Sie neu abschließen steht für mich mangels vertiefter Sachverhaltskenntnisse immer noch in den Sternen. Daher sehen Sie es mir nach, wenn ich nicht auf Ihre einzelnen Rechenbeispiele eingehe. Viele Varianten sind möglich, vermutlich sind nur wenige davon wirklich sinnvoll. Hatte ich schon erwähnt, dass man das am besten bei einer richtigen Beratung klären sollte?
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Herzlichen Dank Peter455 ! Bei einem so sympathischen Erfahrungsbericht haben Sie noch einige weitere Fragen gut
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Hm, wenn Sie Sorge haben, dass ein Berater wie ich nicht unabhängig ist, dann kann ich Ihnen mit meinen Antworten hier ja gar nicht richtig weiterhelfen, oder?
Mit den bruchstückhaften Informationen fällt es mir echt schwer, Ihre Nachfragen vernünftig zu beantworten. Aber gut, hier noch ein paar weitere Stichworte für Sie:
- Ob und wo man ggf. eine alternative oder zusätzliche BU abschließt, hängt vom bestehenden Anbieter / Tarif ab, von Ihrer Gesundheit, Ihrem Beruf, Ihrem Einkommen, etc.
- Wenn Sie nachweislich rundherum gesund sind, dann vergleicht man einfach das Preis-/Leistungsverhältnis Ihrer bestehenden BUs mit aktuellen Tarifen und entscheidet dann, was der für Sie richtige Weg ist.
- Eine dauerhafte Beitragsfreistellung mit Aufrechterhaltung der versicherten BU Rente ist wie oben bereits geschrieben nicht möglich.
- Zur Höhe der beim evtl. Neuabschluss mit ggf. fortbestehenden "alten" Versicherungen (ja, das ist je nach Einkommen möglich - i.d.R. gedeckelt durch das Nettoeinkommen) versicherbaren BU Rente und den Folgen von sinkendem Einkommen für Dynamiken finden Sie detaillierte Ausführungen auf unserer Website zur BU Konfiguration, u.a. unter dem Stichwort "Bereicherungsverbot".
Der Inhalt Ihrer Fragen belegt den weiter bestehenden Beratungsbedarf. Lesen Sie gerne auf unserer Website zum Thema "do-it-yourself-Finanzberatung" nach. Ihr Anliegen, sich vor einer Beratung gut zu informieren ist völlig legitim und wir empfehlen Interessenten und Kunden definitiv eine fundierte inhaltliche Vorbereitung auf das Beratungsthema, z.B. durch Studium unserer Website. Sie bewegen sich m.E. aber schon im Bereich des abnehmenden Grenznutzens - Herr Pareto lässt grüßen
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Und jetzt schauen wir doch mal, was andere User dazu für Ideen haben. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.
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MichaG , andere Standpunkte und Ihre persönliche Meinung kann ich gut akzeptieren. Wie man in verschiedenen Erfahrungsberichten nachlesen kann, werden von anderen gerade aktuelle Rückmeldungen zu unserer Beratung geschätzt. So geht mir das auch wenn ich ein Restaurant besuche. Da reicht es mir nicht aus, dass das Essen vor 3 Jahren lecker war. Ich möchte in den Bewertungen nachlesen können, wie es dort in den letzten Tagen, Wochen und Monaten geschmeckt hat - vielleicht hat ja der Koch gewechselt. Gleiches gilt für unsere Beratung zum Thema Berufsunfähigkeit, u.a. da bei uns z.B. auch mal neue Berater anfangen bzw. jemand ggf. nicht mehr für uns tätig ist.
Wenn eine persönliche Sichtweise einmal kund getan wurde, sollte es damit aber auch gut sein, statt - wie unsere besonders "treuen Fans" es gerne immer wieder versuchen - hier regelmäßig die gleiche, schon in allen Facetten zu Ende diskutierte Debatte neu anzuzetteln.
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leonardo96 , haben Sie das Interesse an den von Ihnen gestellten Fragen verloren?
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Eine Gegenfrage: Worin sehen Sie den Vorteil zu versuchen, alle diese Fragen hier häppchenweise mit unvollständigem Sachverhalt auf eigene Faust zu lösen, statt sich professionell beraten zu lassen und diese Beratung dann auch mit einem Vertragsabschluss beim Berater / Versicherungsmakler Ihres Vertrauens zu honorieren?
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mocky , Sie gehören ja auch zum "Fanclub" dieses Threads mit immer wieder ähnlichen Kommentaren. Seit Juli beschäftigen Sie sich in der Community wie man hier nachlesen kann fast nur noch mit uns, obwohl Sie vermutlich weder eine private Krankenversicherung noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen. Ich weiß nicht recht, ob ich mich wundern (ggf. ein Mitbewerber?) oder geehrt fühlen soll.
Die von Ihnen ein weiteres Mal aufgewärmte Diskussion hatten wir hier schon mehrfach. Lesen Sie doch bitte noch einmal weiter oben nach. Dort wurde hinlänglich ge- und erklärt, dass es völlig legitim und "normal" ist, dass jemand, der sonst still mitliest, sich nach Inanspruchnahme unserer von Finanztip empfohlenen Beratung zum Zweck eines Erfahrungsberichts anmeldet und ggf. nur diesen einen Beitrag schreibt. TheBig4Accountant hat sich dazu bereits selbst geäußert.
Ihre Position haben Sie jetzt mehrfach kund getan. Ich kann nicht erkennen, welchen Mehrwert die regelmäßige Wiederholung für die Community bietet. Man kann sicherlich davon ausgehen, dass die Leser Ihre Meinung zu dem Thema schon beim ersten Mal verstanden haben.
Daher auch an Sie noch einmal die hier verlinkte Empfehlung von Moderatorin Xenia , damit Sie sich durch diese Beiträge nicht mehr belästigt fühlen und umgekehrt. Und jetzt bitte wieder zurück zum Thema des Threads. Danke.
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Puh, da halten Sie mich ja ganz schön auf Trab Peter455 . ? Ihr Beitrag zeigt, weshalb Beratung besser interaktiv mündlich stattfindet und nicht schriftlich. Eine Frage / Antwort führt zur Nächsten, das klärt man dann besser und effizienter direkt.
Weil Sie so nett schreiben hier noch einige weitere Antworten zu Ihren Fragen. Zur Vertiefung sollten Sie dann aber wirklich einen Spezialisten konsultieren, der dann auch alle Details kennt.
- Ausschlussklausel: erhöht nicht den Beitrag.
- "die fehlende BU Rente aufstocken": neues Spiel, neues Glück - bei dem zu Ihren Anforderungen am besten passenden Versicherer
- Kombiprodukt: genau, BU-Versicherung kann man "rauskündigen/teilkündigen"
- Trennung ist kein Selbstzweck, Sinnhaftigkeit sollte man abhängig von den Umständen des Einzelfalls genauer prüfen (Steuervorteil falls Basisrente und höhere Überschussanteile vs. "praktisch / übersichtlich" etc.)
- BU beitragsfrei (Stundung) geht generell nur für begrenzte Zeit - niemand hält Ihnen ohne Prämie die BU warm. Hängt von den damaligen Bedingungen ab.
- Beamter: Richtig, da sollten Sie auch über eine Dienstunfähigkeitsklausel nachdenken
- Nettogehalt: Ja - das braucht man normalerweise auch wie auf unserer Website sehr ausführlich beschrieben (Altersvorsorge und Krankenversicherung einkalkulieren!)
- Bestehende Absicherung wird nicht reduziert, auch wenn das Einkommen sinkt. Bei Beitragsdynamiken gibt es aber einschränkende Regelungen.
- Bayerische: Ist für Beamte eine von mehreren Optionen. Ich bin gerade nicht sicher, ob die Berechnung noch aktuell ist. Ggf. könnte es sinnvoller sein, sich noch vor der Verbeamtung im aktuellen Job günstiger abzusichern.
- Website: Bitte verlinken Sie gerne, das erklärt die Details am besten. Nur ich selbst darf nicht verlinken weil das als Werbung gelten würde.
- Höher abschließen, später reduzieren: Klar ist das eine mögliche Strategie
Jetzt haben Sie noch mehr Details, die m.E. gut veranschaulichen, dass Do-it-yourself bei BU der falsche Ansatz ist.
Hilft das? Dann wären Sie jetzt ja fast schon ein Kandidat für einen Beitrag im Thread RE: Erfahrungen mit Dr. Schlemann (Berufsunfähigkeitsversicherung), oder?
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Hallo Peter455 , bei diesen netten Blumen kann ich ja gar nicht anders, als zu später Stunde noch direkt zu antworten.
Die alte BUZ aus 2007 scheint wie Sie schreiben unzureichend konfiguriert zu sein. Wenn sich Ihre berufliche Tätigkeit seither nicht geändert hat, würde ich eigentlich davon ausgehen, dass das Preis-/Leistungsverhältnis der alten BU aufgrund des niedrigeren Eintrittsalters und des höheren Rechnungszinses günstiger ist, als bei einer neu abgeschlossenen BU. Nur 5 EUR mehr im Monat würde mich echt wundern - oder hatten Sie in der alten BUZ einen Risikozuschlag bzw. haben Sie ggf. den Altersvorsorgebeitrag eingerechnet? Je nachdem wäre meine Empfehlung, nur die fehlende BU Rente aufzustocken (in einem neuen Vertrag mit Leistungsdynamik etc.) und nicht alles neu abschließen.
Bei der SBU aus 2018 könnte eine Veränderung eher sinnvoll sein, da hier ggf. neuere Tarife für risikoarme Berufen tatsächlich ein Stück günstiger sein können und Eintrittsalter und Rechnungszins hier keine große Rolle spielen.
Welche Ihrer Varianten für Sie sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten sondern hängt u.a. von der "Schicht" des Produkts nach Alterseinkünftegesetz ab (BUZ als Privatrente oder als Basisrente?), von Ihrer steuerlichen und familiären Situation jetzt und im Alter (Stichwort Vererbbarkeit), vom konkreten Produkt (Anlageform, Kosten, etc.) usw. Bei einer Basis- oder Rüruprente wäre es z.B. nicht möglich, nur den RV-Anteil beitragsfrei zu stellen oder zu kündigen. Erst trennen dann kündigen ist Quark, dann kann man auch gleich ganz oder teilweise kündigen.
Generell sollte man bei solchen Veränderungen Vorsicht walten lassen. Bei einem evtl. Wechsel der BU beginnen die Fristen gem. § 21 VVG i.V.m. § 19 VVG neu zu laufen, d.h. die 5 bzw. 10 Jahre, in denen die Gesellschaft auf Falschangaben in den Gesundheitsfragen reagieren kann (sog. „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung„). Bei einer bestehenden BU sind diese Fristen schon ganz (2007) oder teilweise (2018) abgelaufen. Dieser Umstand kann relevant werden, wenn Gesundheitsfragen nicht sorgfältig genug beantwortet werden oder in Ihren Akten Fehl- oder Abrechnungsdiagnosen schlummern. Bei einem evtl. Wechsel muss man also besonders genau auf die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen achten. Ganz auf Nummer sicher gehen Sie mit der Einholung von Auskünften von Krankenversicherung und behandelnden Ärzten (Einsichtsrecht nach § 630g BGB).
Fazit: Am besten suchen Sie sich einen guten Berater, z.B. aus der Empfehlungsliste von Finanztip, und gehen das mit ihm mal im Detail durch. Selbst Herumpuzzeln kostet Sie Zeit und Nerven, macht das Ergebnis aber weder billiger noch besser - selbst wenn Sie ggf. das Glück haben sollten, in einem Forum Antworten von einem BU Profi zu bekommen, da solche Antworten aufgrund fehlender Detailinformationen nie 100% richtig sein können.
War meine Antwort für Sie hilfreich? Dann freue ich mich über eine Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts.
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Ach, mal wieder der Altsachse. Wollten Sie diesen Thread nicht ausblenden, weil Ihnen die positiven Berichte unserer Kunden zu viel wurden? Hier noch mal der Beitrag von Xenia , der erklärt, wie das geht.
Wenn ein Kunde, der uns über die Finanztip-Empfehlung gefunden hat, hier detailliert über seine guten Erfahrungen mit unserer Beratung berichtet, dann freuen wir uns natürlich, wenn andere Finanztip Leser daraus die Schlussfolgerung ziehen, sich auch von uns beraten zu lassen. Unerwünschte (Eigen-)Werbung ist etwas ganz anderes. Das sollte eigentlich jedem klar sein, mit oder ohne funktionierenden Geruchssinn.
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Lieber TheBig4Accountant , danke für diesen besonders aussagekräftigen Erfahrungsbericht zu unserer Beratung mit vielen guten Anregungen für andere Beratungssuchende!
Wenn ein Big4 Accountant das so schön schreibt, dann denke ich doch besonders gerne an meine Jahre in der Steuer- und Rechtsabteilung von KPMG zurück.
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Je nachdem wie schnell er mit Ausbildung bzw. Studium war, hätte er es dann eigentlich schon besser wissen sollen. Man könnte daraus schlussfolgern, sich besser einen anderen Berater zu suchen. Finanztip hat dazu ja Empfehlungen.
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Ich wurde von einem Berater von MLP beraten, falls Sie die Firma kennen. Haben Sie damit Erfahrungen gemacht? Es hört sich sehr plausibel an, was sie sagen, aber der Berater meinte halt das Gegenteil.
Fast jeder Student kennt den Finanzvertrieb MLP aufgrund der - vorsichtig gesagt - intensiven Campus-Akquise ?. Inzwischen werden dort nicht mehr die früher häufig empfohlenen besonders kostenintensiven eigene Produkte vermittelt (einfach mal nach Heidelberger Leben googeln). Wie überall gibt es dort Gute und Schlechte. Mit der obigen Empfehlung scheinen Sie an jemand aus der letzteren Kategorie geraten zu sein. Wie alt war der "Berater"? Bei MLP werden häufig Berufsfremde frisch angelernt und haben dementsprechend noch nicht so viel Erfahrung.
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Ich weiß nicht, was Sie genau mit "Provisionsberater" meinen RandomINT . Waren Sie bei einem unabhängigen Versicherungsmakler oder bei einem angestellten Versicherungsvermittler, der die Interessen seiner Firma vertreten muss? Diese Empfehlung ist jedenfalls eindeutig falsch und gefährlich!
Wenn Sie Ihre Krankengeschichte gut überblicken, in den letzten 3-5 Jahren (je nach Anbieter) nur mit Kleinigkeiten beim Arzt waren und wenn Ihre Ärzte richtig abrechnen, dann mag eine Einsichtnahme in Krankenakten nicht zwingend erforderlich sein. Im Zweifel haben Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aber lieber Klarheit.
Dann aber bitte nicht nur die Patientenakte, sondern zunächst eine Rückfrage bei Ihrer Krankenversicherung (Anspruch aus § 305 Abs. 1 SGB V, mindestens für die letzten 18 Monate) bzw. der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (speichert die letzten 4-5 Jahre). Daraus erkennen Sie dann die Behandler der letzten Jahre und können dort ggf. zusätzlich nachfragen und eine Kopie Ihrer Patientenakte ("Patientenquittung" gem. § 305 Abs. 2 SGB V bzw. Kopie der Patientenakte gem. § 630g BGB) anfordern.
Was richtig ist: Die o.g. Auskünfte werden von Krankenkasse, Kassenärztlicher Vereinigung bzw. Behandlern / Ärzten i.d.R. in Ihrer Akte vermerkt. Damit wird es schwieriger, sich später auf eine fahrlässige Falschangabe gem. § 19 VVG zu berufen, die nach 5 Jahren "verjährt". Korrekte und vollständige Angaben sind aber wichtiger, um Probleme im Leistungsfall zu vermeiden.
Wenn meine Antwort für Sie hilfreich ist, freue ich mich über eine Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts.