Beiträge von Dr. Schlemann

    Wann waren denn die Beschwerden und wann wurde die Zufallsdiagnose gestellt? Vielleicht liegt das schon außerhalb von Abfragezeiträumen mancher Gesellschaften.

    Zusatzfrage: Was machen sie genau beruflich? Möglicherweise ebnen berufsbezogene Sonderaktionen mit reduzierten Gesundheitsfragen den Weg zu einer BU ohne Ausschluss.

    Wie Sie vielleicht schon merken, ist das geschickte Handling von Gesundheitsfragen um sich möglichst ohne Einschränkungen gegen BU zu versichern (gilt auch für die PKV) ein komplexes Thema, bei dem zum einen Spezialisierung gefragt ist und das zum anderen nur schwerlich mit allen Details in einen Thread passt.

    Suchender.2026 , klasse, dass Sie sich um vernünftige Absicherung Ihrer Tochter kümmern. Tun Sie sich (und Ihrem Nachwuchs) einen Gefallen und lassen Sie sich dazu - wie oben schon empfohlen - professionell und unabhängig beraten. Verbände neigen dazu, die Auswahl auf bestimmte Kooperationspartner einzugrenzen. Hier dürfte das die mit finanziellen Problemen kämpfende Nürnberger sein.

    Das lässt sich doch easy umschiffen - einfach einen Anbieter auswählen, der nur nach Behandlungen und Beschwerden fragt, nicht nach bestehenden Erkrankungen.

    Ist Ihr "BU-Berater" vielleicht doch nicht so richtig auf das Thema Berufsunfähigkeit spezialisiert?

    Ich kopiere hier mal die relevanten Passagen unserer Website zum Thema Leistungsausschluss rein, dann braucht Robin1 nicht lange zu suchen. Die strukturierenden Icons gehen dabei leider verloren, im Original sieht das noch etwas schöner aus. :)

    Expertentipps zum Thema Leistungsausschluss

    Achten Sie auf bzw. streben Sie an

    • möglichst konkrete, eng gefasste Formulierung, also nicht Ausschluss eines kompletten Organsystems "Erkrankungen des Bewegungsapparats", "Hauterkrankungen", sondern "Erkrankungen des linken Kniegelenks" oder "ekzematöse Hauterkrankungen"
    • einen diagnosebezogenen, nicht symptombezogenen Ausschluss, also nicht "Rückenschmerzen" oder "Beschwerden der Wirbelsäule", sondern "Bandscheibenvorfall LWS".
    • Hinweis: Viele Versicherer sehen Organe wie die Wirbelsäule als Funktionseinheit, bei der Erkrankungen in einem Bereich die gesamte "Statik" beeinträchtigen, und schließen sie deshalb komplett aus.
    • einen zeitlich begrenzten Ausschluss mit einer sog. "Nachschauklausel", d.h. die Gesellschaft bietet eine Überprüfungsoption nach ein bis zwei Jahren, in denen die Erkrankung typischerweise verheilt sein kann, überprüft den Leistungsausschluss wenn bis dahin Behandlungs- und Beschwerdefreiheit besteht und streicht ihn dann bestenfalls. Hinweis: Ein automatischer Entfall nach X Monaten Behandlungs- und Beschwerdefreiheit ist selten.
    • Tipp: Auch ohne Nachschauklausel kann man später mit der Gesellschaft über einen Entfall verhandeln, wenn das erhöhtet Risiko durch die Vorerkrankung nicht mehr besteht. Die Erfolgswahrscheinlichkeit ist mit Nachschauklausel jedoch deutlich höher.
    • Tipp: Wir prüfen für unsere Kunden gerne zu einem je nach Krankheitsbild sinnvollen späteren Zeitpunkt (z.B. Erkrankung dann außerhalb des Fragezeitraums oder ausreichend lange Behandlungs- und Beschwerdefreiheit) erneut per anonymer Risikovoranfrage, ob andere Anbieter dann eine Lösung ohne Einschränkung anbieten.
    • Einschluss von Erkrankungen, die nichts mit der Vorerkrankung zu tun haben, z.B. "In den Versicherungsschutz eingeschlossen und bei der Festsetzung des Grades der Berufsunfähigkeit mit zu berücksichtigen sind erstmals nach Vertragsabschluss auftretende Tumorerkrankungen, rheumatische Erkrankungen, Infektionen und Frakturen"
    • statt Leistungsausschluss einen Risikozuschlag - besser mehr zahlen, als kein Versicherungsschutz.
    • Hinweis: Manche Kunden argumentieren verständlicherweise, dass mit einem Leistungsausschluss der Beitrag sinken müsse, da ja weniger versichert sei und für die Gesellschaft das Risiko einer Versicherungsleistung sinken würde. Das sehen die Anbieter leider i.d.R. anders. Ein Grund sind systemische Zusammenhänge von Erkrankungen, die im Leistungsfall von der Gesellschaft nur schwer nachzuweisen sind, z.B. wenn man aufgrund starker Rückenschmerzen (ausgeschlossen) depressiv und berufsunfähig wird.
    • Hinweis: Laut Morgen & Morgen sind Ausschlussklauseln nur in 1,79% der Leistungsfälle Grund für die Ablehnung der Leistung.
    • Hinweis: Natürlich fragen wir für unsere Kunden immer mehrere Anbieter per anonymer Risikovoranfrage an, um das nach unserer Erfahrung beste mögliche Votum zu erhalten.
    • Und noch ein Warnhinweis: Wie sie aus diesen Ausführungen hoffentlich erkennen, ist das Thema Gesundheitsfragen und Risikoprüfung etwas für Profis!

    Hilft das?

    Danke fürs Markieren Danger92.

    Auch mit einem oder zwei Leistungsausschlüssen bleiben meistens noch genügend andere mögliche BU Ursachen übrig, die besser abgesichert werden sollten. Daher würde ich im Zweifel zum Abschluss raten. Besser eine BU mit Einschränkungen als gar keine BU.

    Besser raten könnte ich mit Kenntnis der konkreten Diagnose und der genauen Formulierung des Leistungsausschlusses.

    Mehr zum Thema findet sich auf unserer Website "Gesundheitsfragen von Versicherungen" unter dem Punkt "Leistungsausschluss".

    Phase ab 67 Jahren lässt sich nicht über ein Depot absichern. Dafür benötigt es bestenfalls eine ETF-Rente.

    Sachlich betrachtet, stelle ich fest, dass hier eine Pauschalaussage getroffen wird. :)

    Aus meiner Sicht hat eine Rentenlösung durchaus Vorteile, insbesondere steuerlicher Art und die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Ein Depot hat andere Vorteile, u.a. Flexibilität und geringere Kosten. Beides muss man für sich miteinander abwägen.

    Eine Kombination aus Basisrente und Berufsunfähigkeit hat in den meisten Fällen - hier gegenteilig behauptet - deutlich niedrigere Provisionen.

    Herzlich willkommen bei Finanztip Steueroptimiererund danke, dass Sie mit Ihrem allerersten Beitrag diesen Thread noch einmal auffrischen.

    Lassen Sie mich Ihre Aussage etwas nachjustieren: Die "Provisionen" (aka Courtagen) sind bei der Kombination alleine schon wegen der größeren sog. "Bewertungssumme" höher, die sich aus dem Produkt von Beitrag und Laufzeit ergibt.

    Ich würde mir da eine wirklich unabhängige Beratung wünschen, für die ich auch bereit wäre zu bezahlen, damit der Berater nicht von einer Provision abhängig ist.

    Seien Sie unbesorgt, die Vergütung des Beraters / Vermittlers / Versicherungsmaklers für eine Unfallversicherung ist relativ gering, so dass ich selbst bei dafür anfälligen Charakteren keine nennenswerte Gefahr von "Bestechlichkeit" sehe.

    Mal interessehalber: Wie hoch ist der jährliche Beitrag Ihrer Unfallversicherung und wie viel wären Sie bereit, pro Stunde Beratung plus künftige laufende Betreuung zu zahlen?

    Ich habe eine Frage bezüglich einer Anwartschaft zur PKV mit einer Ausfinanzierung zur Senkung der Beiträge im Alter. Der vom Berater angebotene Vertrag, sieht einen ETF-Sparplan auf Basis einer Rürup-Rente vor, welcher im Zusammenspiel der großen Anwartschaft die Beiträge im Alter auf bis zu 0€ senken soll.

    Ein speziell auf die PKV zugeschnittener Sparvorgang zur Beitragsentlastung im Alter ist sicherlich sinnvoll. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, darunter auch eine (kostengünstige) Basisrente mit Steuervorteilen. Der Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit während des Erwerbslebens ist aufgrund des höheren Steuersatzes plus Thesaurierung regelmäßig deutlich höher als der Nachteil der späteren Versteuerung in der Rentenphase.

    Hier scheint es sich um eine große PKV Anwartschaft aus einer bisherigen PKV zu handeln, z.B. wegen vorübergehender Versicherungspflicht.

    Was mir nicht richtig einleuchtet ist, weshalb man einen solchen Sparvorgang ausgerechnet jetzt im Kontext der Anwartschaft starten sollte. Sobald die PKV reaktiviert ist, halte ich das für sinnvoller. Dann bestehen vermutlich auch noch mehr Optionen wie z.B. ein Beitragsentlastungstarif mit Arbeitgeberzuschuss und steuerlicher Absetzbarkeit.

    Insgesamt erscheint mir die wiedergegebene Kommunikation des Beraters / Vermittlers etwas merkwürdig. Die Aussage "dann keine Beiträge zur PKV im Alter, lebenslang" finde ich mutig, da man zwischenzeitliche Beitragsanpassungen schlecht absehen kann. Vielleicht gab's da aber auch Missverständnisse.

    Kann es sein, dass Sie an der künstlichen Verlängerung dieses bereits erledigten Threads ähnlich viel Freude haben wie an möglichst ausführlicher Beratung durch möglichst viele Berater / Vermittler Leopard ? :)

    Die Debeka war früher relativ beitragsstabil, in letzter Zeit ist sie das nicht mehr. Es gibt derzeit also sowohl leistungsstärkere als auch beitragsstabilere Tarife. Sichere Aussagen für die Zukunft der Beiträge lassen sich daraus nicht ableiten. Stünde ich vor der Entscheidung für eine PKV, würde ich das dennoch berücksichtigen.

    Natürlich beziehen wir bei unserer Beratung alle Aspekte des "magischen Dreiecks" mit ein. Die künftige Beitragsstabilität lässt sich jedoch weniger sicher beurteilen als der Leistungsumfang. Das liegt aber auch irgendwie auf der Hand, oder?

    Ich weiß nicht, wie oft ich es noch wiederholen soll: Es gibt nicht DIE langfristig beitragsstabil(st)e Gesellschaft, die man dann aufgrund einer Forendiskussion oder meiner Einschätzung auswählt. Alle Annahmen dazu - basierend auf Historie, Kennzahlen etc. - sind Momentaufnahmen und bieten keine Gewähr für die Zukunft.

    Deshalb sind die dauerhaft garantierten tariflichen Leistungen das deutlich verlässlichere Kriterium bei der Entscheidung für diese oder jene PKV.

    Wenn

    1. Ihre aktuelle BU nicht Ihren Bedarf (i.d.R. Nettoeinkommen) absichert und
    2. eine andere BU gesundheitlich tatsächlich nicht möglich ist (es gibt je nach Beruf z.B. die eine oder andere Sonderaktion wie auch auf unserer Website beschrieben),

    dann würde ich diese Chance definitiv nutzen.

    Spoiler: Vermutlich sind das keine Gnadentaten für einen erlauchten Kundenkreis, sondern vertraglich garantierte Nachversicherungsmöglichkeiten. :)

    Null.

    LVM arbeitet wie die Debeka, HUK oder Provinzial nicht mit Maklern zusammen.

    Stimmt. Das ergibt sich auch völlig transparent aus unserer Website und Beratungsdokumentation:

    "(Direkt-)Versicherer, die nicht mit Maklern zusammenarbeiten, vermittelt der Makler nicht. Die Markt- und Informationsauswahl deckt i.d.R. große Teile des Marktes ab (Link zur entsprechenden Seite auf unserer Website), ist insoweit jedoch eingeschränkt."

    Ein Beispiel ist übrigens das geliebte Thema "Vergreisung von geschlossenen Tarifen", auf das ich hier eingegangen bin:

    Unzutreffende Aussagen werden durch Wiederholung nicht richtiger. Und nur weil ich nicht jedes Mal erneut widerspreche, soll bitte nicht der Eindruck entstehen, ich würde zustimmen. :)

    Wie ein früher Ford-Chef von mir es mal passend zu dieser Situation formuliert hat: Don't dig up old granny to see if she's duly dead. Irgendwann könnte man alte Themen mal gut sein lassen? Oder wurmt es Sie immer noch Felice , dass ich Ihnen hier nicht beipflichte und auch nicht beipflichten werde? :)

    Gibt es eine Möglichkeit bei der Versicherung eine rechtsverbindliche Aussage zu ihren Leistungen anzufordern?

    Wie haben Sie den Vertrag denn abgeschlossen? Solche Fragen klärt üblicherweise der Sie und den Vertrag betreuende Versicherungsmakler.

    Falls Sie den Vertrag online abgeschlossen haben, z.B. über Check24, dann fragen Sie dort doch einmal nach Unterstützung. :)

    Plan B: Die Versicherung selbst anschreiben, Situation schildern und auf eine sinnvolle Antwort hoffen.

    Meine persönliche Handlungskonsequenz ist: Aufgrund der gegebenen Regulatorik werde ich bei der Debeka bleiben. Wirklich glücklich bin ich mit dieser Entscheidung nicht.

    Das kann ich verstehen. Hoffentlich haben die bisherigen 84 Beiträge in diesem Thread dann immerhin für andere Ratsuchende den Nutzen, sich lieber von Anfang an leistungsstärkere und beitragsstabilere Gesellschaften / Tarife als die Debeka zu suchen.