Beiträge von Einstumworben Heutepfui
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Mir ist das noch nicht nachvollziehbar. Wie lange besteht der Vertrag? Warum wurde gekündigt? Wie begründet der Schlichter die Unwirksamkeit? ...
Bitte am Besten die Schreiben hier einstellen (vorher die pers. Daten schwärzen).
Danke. -
1. Welches ist das zuständige Gericht? Da die BSQ ihren Sitz in Nürnberg hat, ist es das Nürnberger Gericht?
2. Muss die BSQ meine Anwalts- und Gerichtskosten tragen, wenn ich obsiege?
3. Welche Anwaltskosten muss ich vorweg tragen1. Wie hoch ist die Streitsumme?
2. Ja.
3. s. 1. -
Erstmal Glückwunsch!
Könnttest Du bitte nochmal schreiben, welche Punkte genau Dein Antrag enthalten hat, die dann positiv von der Schlichtungssstelle beschieden wurden?
Danke. -
Aufsichtsratvorsitzender der BSQ ... Schreiben an ihn ...
Gute Idee.
Übrigens, Botzem ist unter ander auch Vorstandsmitglied der Debeka Bausparkasse AG und Vorsitzender des Finanz- und Risikoauschuss beim Verband privater Bausparkassen e. V. ... -
Das macht deutlich, warum die BSQ darum kämpft, den Bonus möglichst nicht auszuzahlen :
Nicht ganz.
Jeder Kampf von "BSQ" dient dem Eigner.
(da sind ein paar Millionen nur Peanuts) -
Zum einen ist die Abgeltungssteuer ein fester prozentualer Steuersatz und nicht ein persönlicher Steuersatz
Wenn der persönliche Steuersatz niedriger als ist, als der der Abgeltungssteuer, zahlt man zu.
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Falls sie Antwort noch wichtig idt, schau ich gern mal nach.
Nunja, lebenswichtig ist es nicht, aber für die weitere Aufdeckung der Machenschaften dieser Einrichtung könnte es doch womöglich hilfreich sein,.
Immerhin geht es hier wieder um eine Art Betrug am Kunden, oder? -
Da die Steuern bereits abgeführt wurden, geht das nur über das Anfordern einer Verlustbescheinigung bei der BSQ
Ist dies auch für zurückliegende Jahre möglich?
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Bitte auch das Urteil vom 18.03.2019 des AG Nürnberg beachten.
Ist zwar auch noch nicht rechtskräftig und die betreffende Kasse ("BSQ") wird ihrem Leistungsauftrag treu bleiben, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um für die Branche günstige Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Aber immerhin, wer dranbleibt, hat eine Chance. -
oh. Und wie ist es mit der "Kontogebühr"?
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/finanze…ind-unzulaessig
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Es ist leider nicht ratsam, heutzutage noch einen Bausparvertrag abzuschließen.
Die wichtigsten Gründen, unterhatsam beschrieben, finden Sie hier:
https://grossmutters-sparstrumpf.de/warum-du-keine…essen-solltest/
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Ich hab den Bausparvertrag Fuchs-Rendite aus dem Jahr 2010. Leider habe ich keinen Vertrag mehr. Beim Aufsuchen der Sparda Bank, hat mich ein der Mann von Schwaebisch-Hall darauf aufmerksam gemacht, dass ich unbedingt die Treue-Prämie wahrnehmen soll, da ein Darlehen sowieso nichts bringt. Das stimmt bei den niedrigen Zinsen zur Zeit natürlich! Ich frahe mich nun, ob der Mann wirklich mein bestes im Sinn hat, oder das eine Masche ist, um mich aus dem Bausparvertrag rauszuwerfen. Da ich keine Dokumente zu diesen Vertrag besitze, wären diese für die Klärung dieser Frage sehr hilfreich!
Es kann 10 Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden, nicht erst 10 Jahre nach Vollbesparung.
Kommt auf deine Bausparsumme und deine Sparbeiträge an, wann das hDie Bedingungen kann man evtl. auch direkt beim Vertragspartner (Schwäbisch Hall) oder dem entsprechenden Betreuer bekommen.
Alternativ sind sie sicherlich auch im Internet auffindbar.

Ein Mitglied des Aufsichtsratesf von Schwäbisch Hall ist zugleich Vorstandsvorsitzender der BSQ. Sie können davon ausgehen, dass keiner dieser Leute "Ihr Bestes" im Sinn hat (es sei denn, das wäre "Ihr Geld").
Es kommt auf den Vertrag an, ob die Bausparkasse 10 Jahre nach Zuteilung kündigen darf. Eine Ausnahme liegt zum Beispiel vor, wenn nach den vertraglichen Vereinbarungen der Bausparer z.B. im Fall eines (zeitlich begrenzten) Verzichts auf das zugeteilte Bauspardarlehen und nach Ablauf einer bestimmten Treuezeit einen (Zins-)Bonus erhält. Liegt eine solche Situation vor, kann die Bausparkasse erst 10 Jahre nachdem der Kunde die Voraussetzungen für den Bonus erfüllt hat kündigen. .
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Prüfen Sie mal die Kontoführungsgebühren im Tarif Q12. Die sind auf maximal 60 Euro vereinbart, BSQ kassiert aber jedes Jahr 12 Euro auch wenn mehr wird
die beschei... wo es geht ?
Übrigens habe alle ohne Bonus zu erhalten dafür jahrelang Steuern abführen müssen !!!
BSQ besch... nicht nur systematisch.
Es geht ihr darum, alles aber auch alles auszureizen, was der Branche dienlich sein könnte, beim Dezimieren der alten, unliebsamen Kundenbestände - (keine echte Baursparkasse könnte sich das leisten ...)..
"§17 Kontogebühr, Entgelte und Auslagen(1) Für jedes Konto des Bausparers berechnet die Bausparkasse in der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn – im ersten Vertragsjahr anteilig am Kalenderjahresende – eine Kontogebühr von bis zu 12 Euro, insgesamt jedoch nicht mehr als 60 Euro je Bausparer. Die Sparphase beginnt mit dem Abschluss des Bausparvertrages und endet mit seiner Auflösung oder mit der (ersten Teil) Auszahlung des Bauspardarlehens. Die aktuelle Kondition ist aus der jeweils aktuel-len Gebührentabelle ersichtlich. Über eine Änderung wird der Bau-sparer schriftlich informiert."
Ja, die berechneten Kontogebühren und die abgeführten Steuern unbedingt mit überprüfen - und wenn dabei Unregelmäßigkeiten entdeckt werden, es sogleich der Bafin melden (https://www.bafin.de/DE/Verbraucher…850196bodyText2)
und/oder
veröffentlichen (z. B. auch reclabox.com, finanz-forum.de, abgeordnetenwatch.de).Hilfreich wären auch Berichte an den Verbraucherschutz:
https://www.marktwaechter.de/mitmachen/beschwerdeformular
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/kontakt/
https://www1.wdr.de/fernsehen/koennes-kaempft/kontakt/ -
[quote='Bonnie29','https://www.finanztip.de/community/them…50684#post50684']Also wenn eh innerhalb des nächsten halben Jahres die 10 Jahre seit Zuteilung vorbei sind, oder der Vertrag innerhalb von 1 Jahr voll bespart sein wird, wird das nix mehr mit der Treueprämie, wenn die Option noch nicht erklärt wurde.
[/quoteLaut geltendem Recht (Landgericht Nürnberg-Fürth, 16.05.2019 – Az.: 6 O 3243/18) hat die Auszahlung der Bonuszinsen und Rückerstattung der Abschlussgebühr zu erfolgen..
Also unbedingt dagegen vorgehen, wenn die Bausparkasse dies verweigert hat.- Auch noch nachträglich (3 Jahe Zeit). -
Danke, dass Sie auf das mögliche Missverstehen meines Beitrags hinweisen. Wir sind gar nicht so weit auseinander. Es ist richtig, dass jede Klage zählt, die Dem Verein wirklich einheizt. Ich habe nichts dagegen, dass Richter damit beschäftigt werden.
Von mir aus können auch die Anwälte wieder tüchtig mitverdienen. Und ich verstehe durchaus, dass sie dem Übel bloß nicht zu Nahe rücken wollen. Niemand schlachtet gern die Kuh, solange sie noch Milch gibt.
Aber es reicht nicht, ein individuelles Süppchen zu kochen. Für die Hertwecks, Ketzners und Kreuzigers ist es doch ein gefundenes Fressen, wenn sich wieder einer breitschlagen lässt, einen ihrer faulen Vergleiche anzunehmen.Die BSQ ist keineswegs Retter für die Kunden der Pleite gegangenen Schickedanz-Kasse gewesen, sondern das Resultat eines geschickten Deals mit der Bafin. Es ging darum, der Branche die Verantwortung vom Leib zu halten. Es wäre durchaus möglich gewesen und wurde auch angedacht, dass die Sparer der Quelle-BS von einer der anderen, echten Bausparkassen übernommen werden. Aber dann hätte man schlecht den Ausstieg aus den Verträgen anleiern können. Das lief nur mit einer Einrichtung, die sich nicht um Bestandskunden zu scheren hat.
Nochmal, es ist gut, dass Sie klagen und sehr gut, dass Ihnen offenbar dabei die Luft nicht ausgeht.
„Ausgezeichet“ wäre es, wenn Sie Ihren Anwalt (Ihre Anwältin) dazu bewegen könnten, in die Klageschrift mitaufzunehmen, dass die BSQ gar nicht berechtigt ist, das Bauspargeschäft zu betreiben. -
Leider hat es keine Bedeutung, was Amts- oder Landgerichte dazu sagen. Die BSQ gehört dem Verband privater Bausparkassen e. V., der seinen Sitz in unmittelbarer Nähe vom Deutschen Bundestag hat. Hier wird Politik gemacht.
Der BSQ geht es nicht um einzelne Bausparer. Sie macht ihren Job, indem sie die Interessen ihrer Chefs durchsetzt - und das bis ganz nach oben. Zu verlieren hat sie nichts (nur "Bestandskundengeschäft", das heißt, alle müssen raus, und je pfiffiger die Fakten manipuliert werden, umso besser für die Branche.
Man muss schon einen sehr langen Atem haben, um hier als Einzelner allein auf dem Rechtsweg weiterzukommen.
Vermutlich könnte Lobbycontrol oder Attack etwa bewirken (https://www.attac.de/kampagnen/bank…k/v-lobbyismus/).
Das wird aber nur geschehen, wenn sich genügend Viele an sie wenden.Oder zumindestens jetzt die Bafin einschalten (https://www.bafin.de/DE/Verbraucher…850196bodyText2)
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Denken Sie als Nachweis doch unbedingt auch an die vielen Veröffentlichungen zu dem Thema
zB unter
https://www.test.de/Bausparen-Spur…140015-2140015/- und bitten Sie doch vielleicht auch Hermann Tenhagen, sich dazu zu äußern;
immerhin fällt die explizite Werbung (auch für BSQ) ja noch in seine Amtszeit bei Stiftung Warentest.
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Der Schlichterspruch ist leider auch nicht mehr bindent!!
Der Vorteil ist, dass nach dem kostenlosen Schlichterspruch die Klage immer noch möglich ist!Genau!
Aber "die Schlichtung" ist vielleicht nicht vergebens, weil die Anzahl im Geschäftsbericht veröffentlicht werden muss; es kann ja immerhin sein, dass das mal einem aufstößt, der wirklich Einflusss nehmen kann (Tip: abgeordnetenwatch.de - "Weil Transparenz Vertrauen schafft").Übrigens: Man kann sich auch bei der Bafin beschweren: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher…850196bodyText2
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Sowas macht die BSQ noch? Dachte der Drops wäre für die gelutscht...
Das ist ihr Job: die ausgelutschten Drops neu auflegen, damit den Kunden so schlecht wird, dass sie kleinbeigeben ...