Beiträge von Einstumworben Heutepfui

    Bei mir ist heute ein Schlichtungsverfahren gegen die BSQ Bausparkasse entschieden worden.
    Der Schlichter unterstützt meinen Antrag vollumfänglich.

    Nun habe ich 6 Wochen Zeit die Schlichtung anzunehmen oder auch nicht.
    Natürlich werde ich den Schlichtungsvorschlag annehmen.
    Sehr wahrscheinlich wird die BSQ Bausparkasse den Vorschlag nicht annehmen.
    1. Hat jemand hierzu Erfahrungen, ob die BSQ Bausparkasse Schlichtungsvorschläge annimmt?

    2. Darüber hinaus dürfte ich ja nun mit einem positiven Schlichtungsvorschlag gute Karten im Klageweg haben, oder?

    3. Dann noch eine weitere Frage: Die BSQ Bausparkasse behauptet, sie habe mir in 2015 gekündigt. Eine solche Kündigung habe ich nicht erhalten. Dies habe ich dann bei Erhalt der Abrechnung der BSQ auch so mitgeteilt.
    Es wäre ja Ende 2018 Verjährung eingetreten. Im Dezember 2018 habe ich die Schlichtung angerufen.

    Wie viel Zeit bleibt mir nach Ablauf des Schlichtungsverfahrens Klage zu erheben?


    In der Vergangenheit haben die "Schlichter" oft zugunsten der Bausparkassen entschieden und, vorsichtig ausgedrückt, meiner Meinung nach damit auch die richterlichen Entscheidungen mitbestimmt. Schließlich waren die letzten BGH-Urteile derart verbraucherfeindlich, dass es sich der Verband nun erlauben kann, auch mal großzügig zu tun und Kundeninteressen zu berücksichtigen. Und das wohl umso leichter, als zuvor schnell mal die Schlichtungsordnung geändert wurde (s. a. @Rheingold s Beitrag 60).

    Ja, die Ablehnung von Schlichtungssprüchen durch "BSQ" hat Konjunktur (s. a. https://www.test.de/Bausparvertrag…hlen-5282033-0/). Den Schlichtern ist das natürlich bekannt, und sie werden wohl kaum etwas dagegen unternehmen. Warum auch? Schafft nicht "BSQ" erst die Voraussetzungen, um die Verbandsinteressen weiter voranzutreiben!?

    Aber man weiß ja nie. Immerhin ist Deine Sache ja hier nun öffentlich geworden. Und die Juristen von "BSQ" haben den Thread natürlich im Blick. Vielleicht lässt sich Kreuziger ja auch für Dich einen seiner berühmt-berüchtigten Vergleiche einfallen.
    Lass Dich aber bitte nicht auf ein Stillschweige-Gebot ein, sondern poste hier zumindest das Ergebnis.

    Wenn Dir der Mut nicht ausgeht, was ich Dir und uns allen hier wünsche, ist es vor einer Klage vielleicht ratsam, dich erstmal an die Bafin zu wenden. Auch die Verbraucherzentrale sollte informiert werden (wenn Du in Baden-Würtemberg wohnst, kannst Du gleich die mit "BSQ" & Co. sehr befasste dortige Stelle einschalten).
    Und schreib an die Medien!

    Im Klagefall würde ich, falls Du nicht in der Nähe von Nürnberg wohnst, das Dir nächste Amtsgericht nehmen und Deine Klage selbst einreichen. Mit dem Schlichterspruch in der Tasche, brauchst Du erstmal keinen Anwalt.

    Ach ja, "BSQ" behauptet viel, wenn der Tag lang ist. Dass sie Dir in 2015 gekündigt haben, wird sicher per Einschreiben geschehen sein, oder? ...
    Und selbst wenn das wirklich mal stimmen sollte, das Schlichtungsverfahren hemmt die Verjährung (§204 BGB, Abs. 1/4).

    !

    Danke für jegliche Infos bezüglich Anleihen !

    Wer auf Nummer Sicher gehen will, kommt an Bundeswertpapier nicht vorbei.:
    Ein "Inflationsschutz" ist sinnvoll, wenn man damit rechnet, dass die Inflations­rate künftig höher liegt als die derzeitige.
    Der Staat koppelt dabei die Zinsen und die Rück­zahlung an die Inflations­rate. So bleibt der reale Wert des angelegten Geldes erhalten – und somit die Kauf­kraft.

    anwalt.de/rechtstipps/bsq-aktu…erkenntnissen_155563.html

    Danke.

    Es ist doch auch sehr interessant, dass "davon auszugehen ist, dass die BSQ auch hier in Berufung gehen wird. Ein klärendes Urteil des Oberlandesgerichts steht weiterhin aus."

    Ist nicht jene "BSQ" der rechte Arm des "Verbands deutscher Bausparkassen e. V." und dient sie nicht ausschließlich der Durchsetzung seiner Ziele?
    Immerhin sagt die Anwältin an anderer Stelle noch einmal: "Die BSQ blieb ...unberechenbar. Während im ersten Verfahren ein Vergleich geschlossen wurde, stellte sie im zweiten Verfahren keinen Antrag, um ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen (Vorteil: Dieses wird nicht begründet, hilft somit anderen Bausparern nicht), um dann im dritten Fall sowohl das Gericht als auch die Klagepartei zu überraschen." (https://www.anwalt.de/rechtstipps/bs…cht_148220.html)

    "Unberechenbarkeit" ist eine Strategie, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Die anderen, echten Bausparkassen unterlassen das mittlerweile, wollen sie doch weiter ihre Produkte an die Leute bringen.
    Die Drecksarbeit lässt sich, wie man sieht, gut den Juristen des Spezialvereins überlassen ...

    Man darf gespannt sein, wie sich das noch entwickelt.

    Ein Urteil (16.05.2019 – Az.: 6 O 3243/18, LG Nürnberg/Fürth) mischt aktuell den Kündigungsterror der Bausparkassen auf. Ihr Vorreiter BSQ ("Beratung-Service-Qualität") hat diesmal nicht mit einem ihrer berühmt-berüchtigten Vergleiche punkten können. Der Kläger (Dank sei ihm!) hat abgewunken und es drauf ankommen lassen. Das Gericht hat BSQ zur Zahlung der Bonuszinsen und Rückerstattung der Abschlussgebühr (Tarif Q8) verurteilt.

    Weiss jemand Näheres dazu?

    Ich hab den Bausparvertrag Fuchs-Rendite aus dem Jahr 2010. Leider habe ich keinen Vertrag mehr. Beim Aufsuchen der Sparda Bank, hat mich ein der Mann von Schwaebisch-Hall darauf aufmerksam gemacht, dass ich unbedingt die Treue-Prämie wahrnehmen soll, da ein Darlehen sowieso nichts bringt. Das stimmt bei den niedrigen Zinsen zur Zeit natürlich! Ich frahe mich nun, ob der Mann wirklich mein bestes im Sinn hat, oder das eine Masche ist, um mich aus dem Bausparvertrag rauszuwerfen. Da ich keine Dokumente zu diesen Vertrag besitze, wären diese für die Klärung dieser Frage sehr hilfreich!

    Es kann 10 Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden, nicht erst 10 Jahre nach Vollbesparung.
    Kommt auf deine Bausparsumme und deine Sparbeiträge an, wann das h

    Die Bedingungen kann man evtl. auch direkt beim Vertragspartner (Schwäbisch Hall) oder dem entsprechenden Betreuer bekommen.

    Alternativ sind sie sicherlich auch im Internet auffindbar. ;)

    Ein Mitglied des Aufsichtsratesf von Schwäbisch Hall ist zugleich Vorstandsvorsitzender der BSQ. Sie können davon ausgehen, dass keiner dieser Leute "Ihr Bestes" im Sinn hat (es sei denn, das wäre "Ihr Geld").

    Es kommt auf den Vertrag an, ob die Bausparkasse 10 Jahre nach Zuteilung kündigen darf. Eine Ausnahme liegt zum Beispiel vor, wenn nach den vertraglichen Vereinbarungen der Bausparer z.B. im Fall eines (zeitlich begrenzten) Verzichts auf das zugeteilte Bauspardarlehen und nach Ablauf einer bestimmten Treuezeit einen (Zins-)Bonus erhält. Liegt eine solche Situation vor, kann die Bausparkasse erst 10 Jahre nachdem der Kunde die Voraussetzungen für den Bonus erfüllt hat kündigen. .

    Prüfen Sie mal die Kontoführungsgebühren im Tarif Q12. Die sind auf maximal 60 Euro vereinbart, BSQ kassiert aber jedes Jahr 12 Euro auch wenn mehr wird

    die beschei... wo es geht ?

    Übrigens habe alle ohne Bonus zu erhalten dafür jahrelang Steuern abführen müssen !!!

    BSQ besch... nicht nur systematisch.

    Es geht ihr darum, alles aber auch alles auszureizen, was der Branche dienlich sein könnte, beim Dezimieren der alten, unliebsamen Kundenbestände - (keine echte Baursparkasse könnte sich das leisten ...)..

    "§17 Kontogebühr, Entgelte und Auslagen(1) Für jedes Konto des Bausparers berechnet die Bausparkasse in der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn – im ersten Vertragsjahr anteilig am Kalenderjahresende – eine Kontogebühr von bis zu 12 Euro, insgesamt jedoch nicht mehr als 60 Euro je Bausparer. Die Sparphase beginnt mit dem Abschluss des Bausparvertrages und endet mit seiner Auflösung oder mit der (ersten Teil­) Auszahlung des Bauspardarlehens. Die aktuelle Kondition ist aus der jeweils aktuel-len Gebührentabelle ersichtlich. Über eine Änderung wird der Bau-sparer schriftlich informiert."

    Ja, die berechneten Kontogebühren und die abgeführten Steuern unbedingt mit überprüfen - und wenn dabei Unregelmäßigkeiten entdeckt werden, es sogleich der Bafin melden (https://www.bafin.de/DE/Verbraucher…850196bodyText2)

    und/oder
    veröffentlichen (z. B. auch reclabox.com, finanz-forum.de, abgeordnetenwatch.de).


    Hilfreich wären auch Berichte an den Verbraucherschutz:

    https://www.marktwaechter.de/mitmachen/beschwerdeformular

    https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/kontakt/
    https://www1.wdr.de/fernsehen/koennes-kaempft/kontakt/

    [quote='Bonnie29','https://www.finanztip.de/community/them…50684#post50684']Also wenn eh innerhalb des nächsten halben Jahres die 10 Jahre seit Zuteilung vorbei sind, oder der Vertrag innerhalb von 1 Jahr voll bespart sein wird, wird das nix mehr mit der Treueprämie, wenn die Option noch nicht erklärt wurde.
    [/quote


    Laut geltendem Recht (Landgericht Nürnberg-Fürth, 16.05.2019 – Az.: 6 O 3243/18) hat die Auszahlung der Bonuszinsen und Rückerstattung der Abschlussgebühr zu erfolgen..
    Also unbedingt dagegen vorgehen, wenn die Bausparkasse dies verweigert hat.- Auch noch nachträglich (3 Jahe Zeit).

    @Drolshagen

    Danke, dass Sie auf das mögliche Missverstehen meines Beitrags hinweisen. Wir sind gar nicht so weit auseinander. Es ist richtig, dass jede Klage zählt, die Dem Verein wirklich einheizt. Ich habe nichts dagegen, dass Richter damit beschäftigt werden.
    Von mir aus können auch die Anwälte wieder tüchtig mitverdienen. Und ich verstehe durchaus, dass sie dem Übel bloß nicht zu Nahe rücken wollen. Niemand schlachtet gern die Kuh, solange sie noch Milch gibt.
    Aber es reicht nicht, ein individuelles Süppchen zu kochen. Für die Hertwecks, Ketzners und Kreuzigers ist es doch ein gefundenes Fressen, wenn sich wieder einer breitschlagen lässt, einen ihrer faulen Vergleiche anzunehmen.

    Die BSQ ist keineswegs Retter für die Kunden der Pleite gegangenen Schickedanz-Kasse gewesen, sondern das Resultat eines geschickten Deals mit der Bafin. Es ging darum, der Branche die Verantwortung vom Leib zu halten. Es wäre durchaus möglich gewesen und wurde auch angedacht, dass die Sparer der Quelle-BS von einer der anderen, echten Bausparkassen übernommen werden. Aber dann hätte man schlecht den Ausstieg aus den Verträgen anleiern können. Das lief nur mit einer Einrichtung, die sich nicht um Bestandskunden zu scheren hat.


    Nochmal, es ist gut, dass Sie klagen und sehr gut, dass Ihnen offenbar dabei die Luft nicht ausgeht.
    „Ausgezeichet“ wäre es, wenn Sie Ihren Anwalt (Ihre Anwältin) dazu bewegen könnten, in die Klageschrift mitaufzunehmen, dass die BSQ gar nicht berechtigt ist, das Bauspargeschäft zu betreiben.