Kleine Schlappe für Bausparkassen - wer weiß mehr?

  • Ein Urteil (16.05.2019 – Az.: 6 O 3243/18, LG Nürnberg/Fürth) mischt aktuell den Kündigungsterror der Bausparkassen auf. Ihr Vorreiter BSQ ("Beratung-Service-Qualität") hat diesmal nicht mit einem ihrer berühmt-berüchtigten Vergleiche punkten können. Der Kläger (Dank sei ihm!) hat abgewunken und es drauf ankommen lassen. Das Gericht hat BSQ zur Zahlung der Bonuszinsen und Rückerstattung der Abschlussgebühr (Tarif Q8) verurteilt.


    Weiss jemand Näheres dazu?

  • anwalt.de/rechtstipps/bsq-aktu…erkenntnissen_155563.html

    Danke.


    Es ist doch auch sehr interessant, dass "davon auszugehen ist, dass die BSQ auch hier in Berufung gehen wird. Ein klärendes Urteil des Oberlandesgerichts steht weiterhin aus."


    Ist nicht jene "BSQ" der rechte Arm des "Verbands deutscher Bausparkassen e. V." und dient sie nicht ausschließlich der Durchsetzung seiner Ziele?
    Immerhin sagt die Anwältin an anderer Stelle noch einmal: "Die BSQ blieb ...unberechenbar. Während im ersten Verfahren ein Vergleich geschlossen wurde, stellte sie im zweiten Verfahren keinen Antrag, um ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen (Vorteil: Dieses wird nicht begründet, hilft somit anderen Bausparern nicht), um dann im dritten Fall sowohl das Gericht als auch die Klagepartei zu überraschen." (https://www.anwalt.de/rechtsti…s-landgericht_148220.html)


    "Unberechenbarkeit" ist eine Strategie, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Die anderen, echten Bausparkassen unterlassen das mittlerweile, wollen sie doch weiter ihre Produkte an die Leute bringen.
    Die Drecksarbeit lässt sich, wie man sieht, gut den Juristen des Spezialvereins überlassen ...


    Man darf gespannt sein, wie sich das noch entwickelt.