Ein Urteil (16.05.2019 – Az.: 6 O 3243/18, LG Nürnberg/Fürth) mischt aktuell den Kündigungsterror der Bausparkassen auf. Ihr Vorreiter BSQ ("Beratung-Service-Qualität") hat diesmal nicht mit einem ihrer berühmt-berüchtigten Vergleiche punkten können. Der Kläger (Dank sei ihm!) hat abgewunken und es drauf ankommen lassen. Das Gericht hat BSQ zur Zahlung der Bonuszinsen und Rückerstattung der Abschlussgebühr (Tarif Q8) verurteilt.
Weiss jemand Näheres dazu?