Beiträge von Kirro

    Hallo,

    Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Nun möchte ich aus Steuergründen (Elterngeld) mein zu versteuerndes Einkommen senken.

    Meine Krankenkasse hat gesagt ich kann bis zu 3 Jahre im Voraus zahlen aber nur wenn ich Selbstzahler werde.

    Nun habe ich ein paar Fragen die meine Krankenkasse leider nicht beantworten konnte.

    1. Frage: kann ich später wieder vom Selbstzahler wieder zum Firmenzahler werden?

    2. Frage: gibt es irgendwelche Nachteile als Firmenzahler? Der Arbeitgeber zahlt ja weiter seinen Anteil oder?

    3. Frage: wenn ich Elternzeit nehme, was passiert dort mit meinen vorausgezahlten Beiträgen. Eigentlich wäre ich ja beitragsfrei.

    Danke schon mal für eure Antworten.

    Danke für deine ausführliche Antwort. Das hilft schon mal weiter.

    ich sorge privat vor durch (z.B. ETFs etc.). Ich möchte natürlich aber mein Einkommen und staatliche Leistungen optimieren, insbesondere weil es jetzt so kurzfristig entschieden wurde und mein Finanzplan für die nächsten Jahre dieses Budget mit einkalkuliert hat.

    Das mit dem Verschieben der Rechnung des letzten Quartals habe ich schon in Betracht bezogen. „Leider“ hat meine Frau dieses Jahr eine Beförderung bekommen, die unser Einkommen über die 150k Grenze schiebt und auch das letzte Quartal bringt leider nicht viel (sind nur ca.4-5k voraussichtlich).

    Deshalb muss ich andere Wege finden. In deiner Antwort bzgl. Vorsorgeaufwendungen habe ich leider nicht ganz verstanden, da ich speziell von Vorauszahlungen der Krankenversicherungsbeiträge für die nächsten drei Jahre meinte. Ob ich diese in unbegrenzter Höhe von der Steuer abziehen kann oder ob es da eine Höchstgrenze gibt?

    Hallo Kirro, meinst Du wirklich 32 Stunden pro Woche im Zusammenhang mit "in geringen Maße" arbeiten? In welcher Branche bist Du denn Freelancer und wie sind die sonstigen Gegebenheiten - z.B. immer ein Auftraggeber oder verschiedene?

    Für die Sozialversicherungspflicht sind weniger die Arbeitszeit und gar nicht (stimmt das wirklich?) die Einkünfte entscheidend, sondern eher, ob es vom Charakter her ein Angestelltenverhältnis sein sollte. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass eigentlich ein Angestelltenverhältnis war, bekommen aber eher die Arbeitgeber ein Problem.

    Wo wir gerade bei Problemen sind: Was sagt eigentlich Dein Haupt-Arbeitgeber zum Freelancing?

    Zu Frage 1: Nein, mehr als den Maximalbeitrag musst Du in der GKV nicht bezahlen.

    danke für deine Antwort. Mein Arbeitgeber weiß von der Nebentätigkeit und das Finanzamt etc auch ;). Rentenversicherung müsste ich mal prüfen lassen. Damals sagte man mir dass ich keine Beiträge zahlen musste. Ich hatte schon mehrere Auftraggeber. Derzeit aber aufgrund der Summe bin ich bei einem Auftraggeber. Freelancing im IT-Bereich. Es ist kein Angestelltenverhältnis laut den Definitionen die man im Internet findet ;)

    Hallo,

    Ich habe einige Fragen zu verschiedenen Themen.

    ich habe mich nebenberuflich selbstständig gemacht (freelancing) - vor paar Jahren schon.

    Mittlerweile habe ich zwar keine Kleinunternehmerregelung mehr aber es ist momentan eher ein dazu Verdienst. Deshalb zahle ich darauf keine Sozialabgaben.

    In meinem Angestelltenverhältnis komme ich schon über die Beitragsgrenze für die gesetzliche Krankenkasse (also ich zahle das Maximum).

    1.Frage: Muss ich trotzdem die Befürchtung haben, dass wenn ich mein freelancing erweitere und mehr Einnahmen habe, mehr Krankenversicherung zu zahlen?


    Weiterhin erwarten meine Frau und ich nächstes Jahr Ende März unser 1.Kind.

    Durch große Sprünge meiner Frau und meinem Doppelverdienst und den Änderungen der Elterngeldgrenze von 150k, werden wir keinen Anspruch auf Elterngeld haben.

    2.Frage: Wenn ich Elternzeit nehme und kein Elterngeld bekomme und somit auch keine Beiträge zahle, aber trotzdem in geringen Maßen (max 32h/Woche) meinem Freelancing nachgehe, muss ich dann darauf Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

    3.Frage: Falls, das Gesetz nicht verabschiedet wird und wir trotzdem Elterngeld bekommen (oder Elterngeld Plus) und ich nur meiner Freelancing Tätigkeit nachgehe, muss ich dann auch Sozialversicherungsbeiträge leisten?

    Meine 4. Frage geht eher in Richtung Optimierung des ZVE (zu versteuerndes Einkommen): ich habe gelesen, dass man als freiwillig gesetzlich Versicherter auch Vorauszahlungen tätigen kann (bis zu drei Jahren. Zeitgleich lese ich aber, dass es ein Maximum von 58k gibt für Vorsorgeleistungen. Wir sind laut Steuerbescheid jetzt bei ca 24k Vorsorgeleistungen. Wie kann ich sicherstellen, dass ich die Vorauszahlungen auch wirklich im vollem Umfang von der Steuer abziehen kann. Ziel ist es unter die Grenze von 150k zukommen.

    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

    ich habe zum 31.01. gekündigt (sonderkündigungsrecht). Ich erwarte eine hohe Gutschrift von der BEV – von der ich jetzt ja nichts bekomme. Kann ich meine Abschlagszahlung für den Januar einfach zurückziehen, wenn ich weiß dass ich eigentlich eine Gutschrift erwarte? oder muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?