Ich fürchte, Du hast das Wesen Deiner Selbständigkeit nicht so recht verstanden. Prinzipiell zahlt man für eine Selbständigkeit keine Sozialabgaben, sondern sorgt selber vor, wenngleich unser lieber Staat das gern ändern möchte (etwa mit einer Rentenversicherungspflicht für Handwerker).
Maximum ist Maximum. Auch vom Status her kann sich da nichts ändern: Du bist über der Pflichtversicherungsgrenze, also freiwilliges Mitglied in Deiner GKV.
Du zahlst von Deinem Nebenverdienst keine Arbeitslosenversicherung, hast aber auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Du zahlst von Deinem Nebenverdienst keine Rentenbeiträge, das ist Dein eigener Schaden, denn Rentenbeiträge würden später Deine Rente erhöhen.
Du zahlst von Deinem Nebenverdienst bereits jetzt prinzipiell Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die kommen aber nicht zum Tragen, weil Du bereits den Maximalbeitrag zahlst. Sobald Dein Hauptverdienst wegfällt, wird Deine Krankenkasse einen Einkommensnachweis von Dir sehen wollen und auf Grundlage dessen Beiträge anfordern.
Den "geringen Umfang" von 32h/Woche würde ich der Krankenkasse gegenüber und auch dem Arbeitgeber gegenüber nicht an die allzugroße Glocke hängen.
Sozialversicherungsbeiträge sind offensichtlich Deine fixe Idee.
Da bringst Du offensichtlich etwas durcheinander. Die Beiträge zur Rentenversicherung sind in der Höhe begrenzt (sind sie ja faktisch ohnehin). Der Betrag, den Du nennst, liegt in ähnlicher Höhe wie die Begrenzung der Rentenversicherungsbeiträge für ein zusammenveranlagtes Ehepaar.
96% der Krankenversicherungsbeiträge für die Basisversorgung gehen meines Wissens steuerlich außerdem.
Ich nehme an, Du stellst für Deinem Nebenerwerb eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung auf. Wenn das so ist, warum stellst Du Deine Rechnungen fürs vierte Quartal nicht einfach erst im nächsten Jahr und verschiebst so Dein Einkommen ins nächste Steuerjahr?