Maingau kämpft derzeit zusammen mit e.on um den Titel des dümmsten Energieversorgers in Deutschland. Der Kampf wird mit aller Verbissenheit geführt, allerdings ist die Trophäe noch nicht bekannt.
Situation: E.on verdoppelt den Gaspreis ab 1.1.24, daher Kündigung zum 31.12.23. Die Kündigung wird zweimal bestätigt. Dann behaupten sie, die Kündigung "habe nicht geklappt", es sei "ein systemseitiger Fehler aufgetreten und die Lieferabmeldung nicht ordnungsgemäß an den Netzbetreiber gesendet" worden. Lieferende sei daher erst der 8.2.24.
Der Netzbetreiber schreibt an e.on: "wir haben Ihr Lieferende zum 08.02.2024 erhalten und bestätigt. Ich hatte Ihnen bisher drei Mails geschickt und mit Ihnen telefoniert, um die Abmeldung gemäß Ihrer Kundenbestätigungen und im Kundensinne umzusetzen. Sie haben darauf nicht reagiert oder Ihrerseits Kontakt mit uns aufgenommen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine E01 Auszugsmeldung zum 31.12.2023 technisch nicht möglich sein soll. Diese wäre nach wie vor noch in der Frist. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, so hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, diese Ummeldung per Mailbestätigung durchzuführen."
e.on ist zu blöd, um auf die vielfachen Hilfen des Netzbetreibers einzugehen und verschickt eine Rechnung für 1.1. - 8.2.24 mit dem erhöhten Preis, zusätzlich wird der Januar-Abschlag doppelt verlangt, also weit mehr als verbraucht worden ist (kriminell oder bloß blöd?)
Der Netzbetreiber schreibt: "Tatsächlich hat E.ON Ihre Kündigung falsch bearbeitet. und zugleich hat Maingau fälschlicherweise ihre Kündigung an E.ON nicht zum 31.12.2023 datiert, sondern zum 01.01.2024. Ein Telefonat zwischen E.ON und Maingau hätte das schnell geklärt"
Jetzt tritt Maingau an: "vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Mitteilung des Lieferendes bei Ihrem Vorversorger. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wechselfristen haben wir die Anmeldung Ihrer Lieferstelle zum nächstmöglichen Termin und somit zum 09.02.2024 vorgenommen. Sobald uns die Bestätigung Ihres örtlichen Netzbetreibers vorliegt, teilen wir Ihnen den verbindlichen Lieferbeginn mit und senden Ihnen Ihre Vertragsbestätigung zu." So steht es auch wochenlang im Kundenportal.
Dann kommt plötzlich die Meldung: "vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Mitteilung des Lieferendes bei Ihrem Vorversorger. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wechselfristen haben wir die Anmeldung Ihrer Lieferstelle zum nächstmöglichen Termin und somit zum 11.03.2024 vorgenommen. Sobald uns die Bestätigung Ihres örtlichen Netzbetreibers vorliegt, teilen wir Ihnen den verbindlichen Lieferbeginn mit und senden
Ihnen Ihre Vertragsbestätigung zu."
Daraufhin der Netzbetreiber: "Sehr geehrte Damen und Herren von E.ON,da sie mittlerweile für eine Abmeldung zum 31.12.2023 außerhalb aller Fristen sind, können sie den blockierten Versorgerwechsel zu Maingau nur noch miteinander bilateral klären. Wenn Sie (E.ON) sich mit der Maingau in Verbindung setzen und deren Zustimmung einholen, die o.g. Verbrauchsstelle zum 01.01.2024 zu übernehmen, dann schicken Sie uns die Zustimmung der Maingau, zusammen mit der Zustimmung zur Abmeldung der E.ON per Email zu. Wir setzen dies dann ohne Marktkommunikation Netzseitig um und Sie erhalten eine Rückbestätigung mit Ihrem Bilanzierungsende von uns. Des weiteren können Sie bei Systemschwierigkeiten mit der Marktkommunikation diese IMMER per Mail kommunizieren. Dies ist im Ausnahmefall auch Marktkonform, sofern es sich um Ausnahmen handelt.
Ich werde Maingau parallel ebenfalls Informieren. In der Hoffnung, jemand nimmt im Kundensinne die Kommunikation auf.
Sehr geehrte Damen und Herren von Maingau, da die E.ON aufgrund technischer Schwierigkeiten bislang nicht in der Lage war, die Verbrauchsstelle zum 31.12.2023 zu beenden, sind wir nun für eine Belieferung zum 01.01.2024 außerhalb der Frist. Wenn Sie (Maingau) sich mit der E.ON in Verbindung setzen und deren Zustimmung einholen, die o.g. Verbrauchsstelle zum 31.12.2023 zu beenden, dann schicken Sie uns die Zustimmung der E.ON, zusammen mit der Zustimmung zur Belieferung zum 01.01.2024 der Maingau per Email zu. Wir setzen dies dann ohne Marktkommunikation Diese netzseitig um und Sie erhalten eine Rückbestätigung mit Ihrem Bilanzierungsbeginn von uns.
Aktuell befindet sich die Verbrauchsstelle ab dem 09.02.2024 in der Ersatzversorgung bei der ...... Mit einer ZD2 sollten Sie die Versorgung zumindest ab dem 09.02.2024 übernehmen können. Bei einer Eo3 (Wechsel) müssen Sie eine Lieferantenkündigung mitschicken, da der Grundversorger sonnst mit „Vertragsbindung“ ablehnt.
E.ON wurde parallel ebenfalls über die Möglichkeit der bilateralen Klärung mit Ihnen informiert.
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Aktuelle Lage: ungeklärt.
Voraussichtlicher Sieger des Wettbewerbs: leichte Tendenz zu e.on