Kreditkartenabrechnungen belegen, dass ich regelmäßig in der Stadt A im ortsansässigen Supermarkt eingekauft habe.
Darüber hinaus habe ich einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsort in der Stadt A.
Die Leistungsnachweise belegen, dass ich regelmäßig in der Stadt B zum Studieren war.
Es liegen Mietverträge für die Wohnung in Stadt A und für die Wohnung in Stadt B vor.
Ebenso bin ich jeweils alleiniger Mieter.
Ergo: Ich muss regelmäßig zwischen A und B gependelt sein.
Das müsste das Finanzamt doch so akzeptieren, oder?
@Vino Verde und Uwe Vinke: Eure Kommentare könnt ihr euch sparen - da kommt eh nichts bei heraus.
Die Frage ist an andere gerichtet.