Der zweite Teil ist die Ermittlung der absetzbaren Sonderausgaben. In 2024 hast du für Kirchensteuer bezahlt und du hast Beträge aus 2023 erstattet bekommen. Die Erstattung von 2023 wird von dem gezahlten Betrag in 2024 abgezogen und das sind die absetzbaren Sonderausgaben, die du hattest.
Im nächsten Jahr wird Dir die Erstattung die du in 2025 für die 2024 gezahlte Kirchensteuer bekommen hast wieder von den in 2025 gezahlten Kirchensteuerbeiträgen abgezogen und als Sonderausgabe berechnet.
Es geh dabei um nichts was Du zahlen musst, es geht um die absetzbare Kirchensteuer.