Mietkautionskonto gesucht

  • Guten Morgen.

    Seit wann besteht bei ING, DKB und Comdirect keine Möglichkeit mehr, ein Mietkautionskonto zu eröffnen?

    Was eine Mietkaution angeht, soll eine Möglichkeit bestehen, diese auch Bar zu hinterlegen.

    Was kann hier als Empfehlung gegeben werden?

    mit morgendlichen Grüßen,

    Sebastian

  • Guten Morgen.

    Seit wann besteht bei ING, DKB und Comdirect keine Möglichkeit mehr, ein Mietkautionskonto zu eröffnen?

    Willst du die genauen Zeitpunkte wissen oder langen hier Angaben der Jahre?

    Was eine Mietkaution angeht, soll eine Möglichkeit bestehen, diese auch Bar zu hinterlegen.

    Man kann Sie dem Vermieter in bar geben, aber der Vermieter muss sie dann auf ein Konto einzahlen. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html

  • das hat damit zu tun dass diese konten aufgrund der geringen verzinsung und des hohen aufwands für aus ausgebende bank kaum kostendeckend zu betreiben sind.

    Derzeit gibt es als alternative noch eine Mietkautionsbürgschaft

    Leider kann ich die keine bank empfhelen die ein solches konto modell derzeit anbietet.

    das kautionskonto welches ich nutze liegt bei der santander die dieses konto nicht mehr zum neuabschluss anbietet.

    anonsten kann man auch anstatt ein mietkautionskonto auch ein tagesgeld konto nehmen.

    hat allerdings den nachteil für den mieter dass dieses modell weniger sicherheiten bietet aber prinzipiell ist auch das erlaubt. hier würde ich aber dringend raten dieses seperat zu eröffnen und zu führen.

    bei den sparkassen und volksbanken findet man meist auch noch dieses kontomodell, nachteilig ist hier dass dies in der regel nur geht wenn man dort bereits kunde mit einem girokonto ist.


    wenn du via GmbH vermietest gäbe es noch ein mietkautions depot von Growney, hier würde sich dann ein geldmarktetf anbieten.

  • Moin Zusammen,

    wir sind auch Vermieter und die zwischenzeitliche "Nicht-mehr-Verfügbarkeit" von Mietkautionskonten ist nicht gerade erfreulich. Ich kann die Banken natürlich verstehen: Aufwand ohne Einnahmen. Oder es wird angeboten und dann bei Kontoabschluss heftig zugelangt: die örtlichen Genossen rufen pro Kautionskonto bei Kontoeröffnung 50 Tacken ab, und das geht dann komplett auf Kosten des Vermieters...

    Wenn ich allerdings die Mietkaution auf ein Tagesgeldkonto auf meinen Namen einzahle, werde ich mit der Kapitalertragssteuer belastet.

    Und, gerade wenn nicht nur eine, sondern vielleicht 3, 4 oder gar 5 (kleinere) Wohnungen vermietet werden, muss ich erst mal entsprechend viele Konten eröffnen, führen und managen. Ganz zu schweigen von Mieterwechsel, wo ja oft noch 2 Jahre in der Folge die Konten bestehen bleiben, um einen Restbetrag für mögliche Nebenkosten-Nachzahlungen abzudecken.

    Nun zu meiner Frage: gibt es hier Community-Mitglieder mit mehreren Wohneinheiten? Wie macht ihr das konkret mit den Mietkautionen und v.a. den Mietkautionskonten? Wir waren bisher bei der kostenlosen (!) Vermieterplattform von der DKB, wo 6 Kautionskonten angelegt werden konnten. Die DKB hat ihr Produkt und Angebot aber leider Mitte 2024 eingestellt.

    Ich freue mich auf Rückmeldung von "Leidens-Genossen" und wie ihr das handhabt.

    Schöne Grüsse - Finanzschlumpf

  • Wie macht ihr das konkret mit den Mietkautionen

    Ich buche die Kaution auf ein Tagesgeldkonto. Ältere Kautionen liegen noch auf Sparbüchern. Immer auf meinen Namen.

    Wenn ich allerdings die Mietkaution auf ein Tagesgeldkonto auf meinen Namen einzahle, werde ich mit der Kapitalertragssteuer belastet.

    Nö, die Steuer wird dem Kautionskonto belastet.

    Ganz zu schweigen von Mieterwechsel, wo ja oft noch 2 Jahre in der Folge die Konten bestehen bleiben, um einen Restbetrag für mögliche Nebenkosten-Nachzahlungen abzudecken.

    Eine Kaution muss innerhalb von 6 Monaten abgerechnet werden. Ich mache das meist zeitnah nach Auszug, eventuell nach Abzug einer zusätzlichen NK-Vorauszahlung. Diese liegt aber auf keinem Kautionskonto, sondern bei mir.

  • Hallo Hornie,

    vielen Dank für Deine Rückmeldung mit dem Hinweis auf Tagesgeldkonto auf den Namen des Vermieters (in diesem Fall dich oder mich) mit dem separierten Geld des Mieters.

    Prinzipiell stimme ich mit dir überein, dass die Steuer auf die Zinserträge direkt vom Tagesgeldkonto abgebucht werden.

    Da das Tagesgeldkonto auf dich oder mich als Vermieter und Kontoinhaber läuft, erhalten wir vom Bankinstitut eine Steuerbescheinigung (auf unseren Namen). Da ich auf der einen Seite die Zinsen nicht vereinnahme, werden mir im Rahmen der Steuererklärung, wo die entsprechende Steuerbescheinigung auf meinen Namen läuft, auf der anderen Seite die KaErtSt samt Soli und ggf. KiSt belastet. Also auf einen Ertrag, der gar nicht mir zuzuordnen ist.

    Ich hoffe, ich konnte meinen Punkt darlegen und bin gespannt zu erfahren, ob ich da was übersehe oder wie du dies handhabst.

    Im Voraus Danke für eine Einordnung.

    LG Finanzschlumpf

  • Da das Tagesgeldkonto auf dich oder mich als Vermieter und Kontoinhaber läuft, erhalten wir vom Bankinstitut eine Steuerbescheinigung (auf unseren Namen).

    1. Die Abgeltungssteuer hat ja abgeltende Wirkung. Da bei mir alle Kapitalerträge korrekt versteuert sind (d.h. keine unversteuerten Auslandszinsen und Freibetrag korrekt genutzt), nutze ich keine Anlage KAP und keine Steuerbescheinigungen.

    2. Falls Du das anders machst: Die erhaltene Bescheinigung bescheinigt Dir doch gerade, dass diese Erträge bereits versteuert sind. Daher ist es egal und aufwandsneutral, ob Du diese versteuerten Erträge in Deiner Steuererklärung aufnimmst, oder nicht.