Beiträge von Pantoffelheld

    Für eine einfache Vergleichsrechnung könntest Du die beiden Bauspar-Guthaben und die zu dort zahlenden Raten bis 2040 als Sondertilgungen in einem normalen Kredit mit der vollen Höhe berücksichtigen und das mit der Idee Bausparer plus tilgungsfreier Zwischenkredit plus Raten für den Restkredit vergleichen.

    Wann kommt ihr bei gleicher Ratenhöhe eher zum Ziel? Wie hoch ist die Restschuld am 30.1.2040 bei der einen und der anderen Variante? Die bereits gezahlten Abschlusskosten können bei der Rechnung außen vor bleiben. Wir sehen nur nach vorne.

    Verbraucherzentrale HH ist der Klassiker, der ein solides Ergebnis produzieren sollte.

    Ich habe eine sehr gute Erfahrung mit einer VZ-Beratung vor Ort in Münster gemacht. Ich weiß natürlich nicht, ob man das generalisieren kann.

    Wenn Du frei nach Anwälten suchst, überlege Dir eine Testfrage, bei der Du die Antwort schon kennst (z.B. ob eine Kombi kündigen und dann erst widersprechen sinnvoll ist). Wer da schon rumeiert, ist nicht der richtige für Dich. Es ist auch ein gutes Zeichen, wenn nicht gleich zu Anfang nach einer Rechtsschutzversicherung gefragt wird.

    Zur Währung: Wenn Du in Aktien-ETF anlegst, ist die Währung egal, weil du Anteile an den Unternehmen hältst. Wenn Du Cash oder Zinsanlagen hältst, wettest Du damit auf die Währung, für die Du Dich entschieden hast.

    Zur Anlage selbst: Es kommt darauf an, wie wichtig Dir ein kontinuierlicher Geldstrom ist. Wenn Du erst 5 Jahre ansparst und danach über 10 Jahre entsparst, kann das mit ETF natürlich gutgehen, ist aber noch nicht im empfohlenen langfristigen Bereich. Wenn z.B. 2032 gerade eine blöde Zeit für Aktien ist, ist die Frage, ob Du denn einfach die Entnahme kürzen und die Delle aussitzen kannst.

    Wenn Du viel Sicherheit brauchst, bleiben nur Zinsanlagen (Anleihen-ETF, Festgeld usw.), die allerdings in Deinem Fall teilweise Währungsschwankungen unterliegen können. Um Wechselkursrisiken auszuschließen bei gleichzeitig größtmöglicher Sicherheit wäre insofern die Investition in einen Anleihen-ETF auf thailändische Staatsanleihen in Landeswährung mit kurzer Restlaufzeit angezeigt.

    Wenn alle Riester so wären wie der von der VBL, dann hätten wir viel gewonnen. Ich halte das für ein attraktives Angebot - leider nicht für alle. Lustig ist dabei, dass in dem VBL-Versicherungskonsortium geführt von der Allianz diverse weitere deutsche Lebensversicherungen beteiligt sind. Bei VBL machen sie mit bei einer Versicherung zu auch für den Kunden günstigen Konditionen. "Zuhause" haben sie das verlernt und langen kräftig zu bei den Kosten.

    Hallo Oli93, wenn wir zu den Bausparverträgen etwas sagen sollen, müsstest Du noch weitere Angaben liefern: 0. Aktuelle Sparrate 1. Abschlussgebühr 2. Sparzins 3. Mindestsparguthaben zur Zuteilungsreife (z.B. 50 %) 4. Darlehenszins 5. Anfängliche Tilgungsrate des Darlehens in % oder monatliche Rate in der Tilgungsphase. Nur dann lässt sich der Einsatz des Bausparers mit einer alternativen Finanzierung vergleichen.

    Warum erhalte ich nicht den vollen Preise zurück

    Weil sie es mit Dir machen können.

    Das ist der Verein, der jahrelang Gebühren dafür genommen hat, dass sie Dir Dein bezahltes Ticket als PDF per Mail zum selbst ausdrucken zugeschickt hat. Macht 2,50 € für den Service. Das ging auch bis zum BGH. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertrae…zulaessig-29126

    Ich würde lieber in das kleine bis mittlere Konzert in meiner Stadt gehen als diese Maschine am laufen zu halten.

    Generell kannst Du Kosten in Zusammenhang mit Immobilien nur "absetzen", wenn eine Gewinnerzielungsabsicht damit verbunden ist. Das trifft regelmäßig bei vermieteten Objekten zu. Allerdings ist hier die Besonderheit, dass durch den Niesbrauch die Einnahmen weiterhin Deinen Eltern und nicht Dir zufließen. Wenn nicht die Steuernummer-Diskussion eine andere Konstellation hervorbringt, wäre meine Auffassung, dass die Notarkosten nicht geltend gemacht werden können, da es sich um eine Privatsache handelt.

    Ihr habt ein hohes Einkommen und auch schon gespart. Die Immobilie ist nicht sehr teuer und an Renovierungskosten habt ihr auch schon gedacht. Das klingt alles gar nicht schlecht.

    Wenn ihr die 60.000 € für Renovierung/Sanierung zurückhaltet, geht ihr mit 30.000 € Eigenkapital in den Ring. Da ihr die schon für die Kaufnebenkosten einplanen müsst, wäre es eine 100 % Finanzierung mit nicht ganz so günstigen Konditionen. (100 % bedeutet 390k Darlehen bei 390k Kaufpreis. 80 % wäre die Empfehlung und 60 % noch viel besser. 80 % würde aber auch noch weitere 78.000 € ansparen bedeuten, was noch ca. 3 Jahre dauern dürfte.)

    Wenn ihr heute ein Darlehen aufnehmt, könntet ihr bei einer Rate von 2.300 € in 20 Jahren das Haus komplett abgezahlt haben. Bei einem hohen Nettoeinkommen müsste eigentlich mehr drin sein. Die Empfehlung 30 % vom Nettoeinkommen gilt eher für die unteren Einkommensbereiche. Wenn 2300 € sparen heute schon zu viel sind, solltet ihr auf eure Ausgabenseite schauen. 5500 € jeden Monat erscheint zu zweit recht viel. Das gilt umso mehr, wenn Kinder angesagt sind, die zu weniger Einkommen und neuen Kosten führen werden.

    Wenn ihr jetzt zur Miete wohnt, denkt bitte daran, dass im Eigentum Kosten auf Euch zukommen werden, die im Moment Euer Vermieter trägt.

    Die Bausparer werden Euch bei dem Vorhaben nicht helfen. Versuche, daraus doch noch Nutzen zu ziehen, werden die Situation verschlimmern. (Der Finanzverkäufer wird Euch ein Vorabdarlehen ohne Tilgung anbieten und gleichzeitig die Bausparer weiter ansparen lassen. Das ist ein schwer durchschaubares Konstrukt, das einfach und günstig klingt, aber kompliziert und teuer ist. Und ein normales Darlehen würdet ihr ohnehin zusätzlich brauchen.)

    Sie bitten um Mitteilung bis zum xx....2024 wie diese Immobilie vom Eigentümer genutzt wird.

    Was spricht dagegen, die Frage zu beantworten mit "gar nicht, denn die Wohnung war bei Eigentumsübergang und ist bis heute vermietet"?

    Welchen Einfluss haben die Mieteinnahmen auf seine Besteuerung ?

    Die Mieteinnahmen erhöhen sein zu versteuerndes Einkommen. Er wird dann mehr Steuern zahlen müssen.