Alles anzeigenHallo Zusammen,
ich habe mit großer Interesse die Beiträge verfolgt, zumeist ich selbst von mehreren Themen auch betroffen bin: Immobilienkredit, KfW Darlehen, aber auch Santander Bank Kredit.
Davon haben wir zwei, zu unterschiedlichen Zeitpunkten (2009 bereits 2012 abgezahlt / 2012 läuft noch ) angeschlossen.
Ich habe für beide Kredite, einzeln, bei der Santander Bank eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr mit dem Musterschreiben angefordert. Die beiden Forderungen wurden binnen ca. 2 Wochen abgelehnt, da angeblich keine Bearbeitungsgebühr einbehalten wurde. Daraufhin, hatte ich die Kopien der Verträge mitgeschickt, dort ist die Bearbeitungsgebühr exakt ausgewiesen.
Nun habe ich wieder eine Ablehnung bekommen, da die Gebühr ja zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung offen ausgewiesen wurde und ich somit das auch zur Kenntnis genommen, und mit meiner Unterschrift dies auch akzeptiert habe.
Ist das richtig?
Denn ich habe in keinem einzigen Punk entdeckt, ob es bei der Rückerstattung darum ging, ob die Bearbeitungsgebühr im Kreditvertrag versteckt oder bekannt war.
Können Sie mir etwas dazu sagen?
Viele Grüße
Guten Tag Katharina,
was Sie schreiben ist ja schon ein starkes Stück. Das die Santander Bank zunächst versucht Ihren berechtigten Anspruch durch eine falsche Behauptung abzutun, kann man schon fast unseriös nennen.
Zu Ihrer Frage:
Dass Sie Kenntnis von den Gebühren hatten und damit keine Berechtigung besteht, diese zurückzufordern ist eine reine Schutzbehauptung der Santander. Natürlich können Sie die Bearbeitungsgebühr zurückverlangen, auch wenn sie Ihnen bei Vertragsschluss bekannt war.
Denn es kommt nicht darauf an, ob die Bearbeitungsgebühr in einem Kreditvertrag offen ausgewiesen war. Der BGH hat in seinem Urteil vom 13. Mai die Bearbeitungsgebühren grundsätzlich als unzulässig eingestuft. Auf eine fehlende oder vorliegende Kenntnisnahme bei Vertragsschluss kommt es daher nicht an. In Ihrem Fall wird es sich auch nicht um eine individuelle Vereinbarung handeln, da Sie ja anscheinend einen Standardkreditvertrag bei der Santander unterzeichnet haben.
Sie sollten daher der Santander schreiben, dass es laut des BGH Urteils vom 13. Mai diesen Jahres nicht auf die Kenntnisnahme ankommt und Sie daher die Gebühren in vollem Umfang zurückfordern. Setzen Sie der Santander Bank in diesem Schreiben auch eine 14-tägige Frist für die Überweisung der von Ihnen gezahlten Bearbeitungsgebühren. Verweisen Sie darauf, dass Sie rechtliche Schritte einleiten, sollte die Santander innerhalb der 14 Tage Ihrer Forderung nicht nachkommen und das Geld nicht überweisen.
Sollte es soweit kommen und Sie einen Anwalt einschalten müssen, klären Sie vorher mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, welche Kosten im Falle eines Rechtsstreits übernommen werden.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und würde mich freuen, wenn Sie hier in der Community Ihre weiteren Erfahrungen teilen.
Mit besten Grüßen
Martin Berg
PS: Vergessen Sie nicht der Santander in Ihrem Schreiben eine Kontoverbindung anzugeben auf der sie Ihnen das Geld überweisen soll.