Beiträge von hardy24

    Danke für diese hilfreiche Antwort. Einige Anmerkungen muss man tatsächlich überdenken. Es werden keine Anschaffungen gemacht die man nicht braucht, einen neuen Fernseher und einen neuen Herd bräuchte man aber tatsächlich, wie lange die Zweitwohnung noch genutzt wird ist unklar, schlechte Auftragslage im Betrieb, gesundheitliche Probleme und dadurch häufig längere Krankschreibungen könnten eine Kündigung seitens des AG auslösen, 3 Jahre vor offiziellen Renteneintritt.

    Die Idee mit dem Steuerprogramm ist super, wo trägt man diesen Auszahlungsbetrag dann ein ?

    Hallo zusammen,

    ich hatte ja 2019 schon mal darüber einen Beitrag geschrieben.

    Die Pensionskasse wurde gekündigt, der Betrag ausbezahlt. Für Krankenkasse muss man jetzt monatlich einen Betrag zahlen, die Steuern auf diese Auszahlung stehen noch aus.

    Da dieser Auszahlungsbetrag mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird stellt sich die Frage ob dieser Betrag mit dem Einkommen zusammengerechnet und versteuert wird ?

    Da z.Z. noch eine doppelte Haushaltsführung vorliegt wurde bis jetzt die gesamte Lohnsteuer erstattet, wenn nun der Betrag der Pensionskasse dazu kommt wird man vermutlich eine hohe Steuernachzahlung haben?

    Kann man in dem Fall Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung (Kühlschrank, TV, Herd was neu angeschafft werden müsste) steuerlich geltend machen um die Steuernachzahlung zu reduzieren ?

    Hallo zusammen,
    bezugnehmend auf meine erste Frage zur doppelten Haushaltsführung habe ich heute mal über Smartsteuer eine Berrechnung gemacht, einfach die neue Adresse eingegeben, die Adresse vom Zweitwohnsitz, alle Daten aus der Lohnsteuerkarte eingetragen, 12 Familienheimfahrten einfach je 630 km im Jahr, Miete, Nebenkosten für die Zweitwohnung, Versicherungen usw. alles eingetragen, was fast 12000,- € im Jahr ausmacht.
    Da es sich in dem Fall ja um eine Wegverlagerung des Lebensmittelpunktes handelt und dies privat ist, kann ich für die ersten 3 Monate auch nicht die Kosten für den Verpflegungsmehraufwand angeben.
    Das Ergebnis hat mich etwas verwundert, ist das richtig so das ich bei 3100,- € die ich Lohnsteuern zahle nur ungefähr 700,- € erstattet bekomme ? Habe ich vielleicht etwas falsch gemacht ? Meine Frau hat kein Einkommen, ich muss für alle Kosten aufkommen.
    Erhöhe ich die Familienheimfahrten auf 24, bekomme ich weit über 1000,- € erstattet, aber das ist zeitlich, arbeitstechnisch und finanziell ja garnicht umsetzbar. Ich kann zwar noch diverse Haushaltsgegenstände (kaffeemaschine, Waschmaschine usw.) unter sonstige Kosten eintragen aber das geht ja auch nicht jedes Jahr.
    Weis da jemand Rat was noch möglich ist, was man noch angeben kann ? Mit der Berechnung für 12 Heimfahrten sind ja nicht mal die Kraftstoffkosten gedeckt.

    Achja, das eine Familienheimfahrt im Monat ausreicht wurde mir bereits letztes Jahr vom Lohnsteuerhilfeverein mitgeteilt.

    Hallo,
    ich hatte erst letztens eine Anfrage bei der Allianz Pensionskasse die ich über meine Firma abgeschlossen habe, ich wollte diese kündigen da ich für den Hausumbau Finanzen benötige ohne Kredit. Ich habe aber nich gekündigt.

    Also folgendes kam dabei raus, wenn ich die jetzt kündigen würde ( 8 Jahre vor Ablauf) würde ich von den bis jetzt eingezahlten 22000,- € ca. 11000,- € zurückbekommen, alles andere wären Steuern und Krankenkassenbeiträge. Der Beitrag von 90,- € monatlich geht ja ohne zu versteuern also vom Brutto in die Pensionskasse. Wenn ich die ausbezahlt bekomme, also Einmalzahlung dann würde ich angeblich keine Steuern zahlen sondern nur Kassenbeiträge usw. da der Staat das ja belohnt und es für die Altersvorsorge ist.
    Woanders habe ich aber gelesen das Verträge von vor 2005 nur zur Hälfte besteuert werden. Weis nun auch nicht, mein Allianzfachmann hat es mir so gesagt, keine Steuern bei Ablauf.