gekündigte Pensionskasse versteuern

  • Hallo zusammen,

    ich hatte ja 2019 schon mal darüber einen Beitrag geschrieben.

    Die Pensionskasse wurde gekündigt, der Betrag ausbezahlt. Für Krankenkasse muss man jetzt monatlich einen Betrag zahlen, die Steuern auf diese Auszahlung stehen noch aus.

    Da dieser Auszahlungsbetrag mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird stellt sich die Frage ob dieser Betrag mit dem Einkommen zusammengerechnet und versteuert wird ?

    Da z.Z. noch eine doppelte Haushaltsführung vorliegt wurde bis jetzt die gesamte Lohnsteuer erstattet, wenn nun der Betrag der Pensionskasse dazu kommt wird man vermutlich eine hohe Steuernachzahlung haben?

    Kann man in dem Fall Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung (Kühlschrank, TV, Herd was neu angeschafft werden müsste) steuerlich geltend machen um die Steuernachzahlung zu reduzieren ?

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  • Ich hatte ja 2019 schon mal darüber einen Beitrag geschrieben.

    ... und wünschst jetzt wieder eine kostenlose Steuerberatung. Ok.

    Die Pensionskasse wurde gekündigt, der Betrag ausbezahlt. Für Krankenkasse muss man jetzt monatlich einen Betrag zahlen, die Steuern auf diese Auszahlung stehen noch aus.

    Da dieser Auszahlungsbetrag mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird stellt sich die Frage ob dieser Betrag mit dem Einkommen zusammengerechnet und versteuert wird?

    Du hattest bereits 2019 erwogen, Deine betriebliche Altersversorgung auszahlen zu lassen. Das hast Du wohl einige Jahre überlegt und nun umgesetzt. Nachdem die Beiträge zur bAV bei der Einzahlung nicht versteuert und verbeitragt wurden, wird das nun bei der Auszahlung nachgeholt.


    Der Kranken- und Pflegekasse zahlst Du nun 120 Monate lang einen Beitrag, der sich an 1/120 des Auszahlungsbetrags bemißt. Also: 1/120 des Auszahlungsbetrags gilt für die Krankenkasse nunmehr 120 Monate lang als beitragspflichtiges Zusatzeinkommen.


    Die Auszahlung wird im Auszahlungsjahr mit Deinem normalen Einkommen zusammengerechnet und versteuert.

    Da z.Z. noch eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, wurde bis jetzt die gesamte Lohnsteuer erstattet, wenn nun der Betrag der Pensionskasse dazu kommt wird man vermutlich eine hohe Steuernachzahlung haben?

    Steuernachzahlungen sind unabhängig von ihrer Höhe immer hoch, Löhne unabhängig von ihrer Höhe immer niedrig. Das ist ein Naturgesetz.


    Man sollte als Arbeitnehmer nie vergessen, daß man mit Dingen, die man von der Steuer absetzen kann, nicht etwa ein gutes, sondern ein schlechtes Geschäft macht. Dabei ist das Geschäft umso schlechter, je geringer der eigene Steuersatz ist.


    Warum ist das so?


    Wenn man Dinge für den Arbeitsplatz braucht, sollte die der Arbeitgeber bezahlen. Tut der das aber nicht, verlangt er aber trotzdem etwa Arbeitskleidung, dann muß der Arbeitnehmer in die Tasche fassen und beispielsweise 100 € für Sicherheitsschuhe bezahlen. Freilich kann er diese als Werbungskosten absetzen (wenn die Pauschale schon voll ist), bekommt dafür dann aber im besten Fall um die 45 € wieder. Du, der Du die gesamte Lohnsteuer zurückbekommst, würdest aber nur vielleicht 15 € vom Finanzamt zurückbekommen (oder vielleicht überhaupt nichts). Der erste Arbeitnehmer zahlt für die Schuhe also 55 € selbst, Du zahlst 85 € selbst. Oder 100 €.


    Das ist für den Arbeitnehmer ein schlechtes Geschäft. Aber das hast Du ja selber schon vor Jahren erkannt.


    Du schreibst, Du bekommest Deine Lohnsteuer komplett wieder. Auch das ist ein schlechtes Geschäft für Dich. Denn Du hast ja regelmäßige berufliche Ausgaben, nämlich für die doppelte Haushaltsführung. Die könntest Du Dir als Freibetrag eintragen lassen, dann würdest Du die Steuer gleich garnicht zahlen. So bekommst Du sie erst ein Jahr oder so später vom Finanzamt zurück.


    Du arbeitest weiterhin in Bayern und wohnst in der verhältnismäßig großen ehemaligen Familienwohnung, wohingegen Deine Frau im geerbten Elternhaus in Brandenburg lebt. Das ist steuerlich doppelte Haushaltsführung. Die Kosten für die Wohnung, die Du nun als beruflich erforderlich darstellst, kannst Du von der Steuer absetzen. Da gilt das obengenannte Prinzip: Weil Du vom Finanzamt nur einen kleinen Teil der Kosten über die Steuerminderung zurückbekommst, kostet das Halten der zweiten Wohnung Dich dennoch eine Menge Geld.


    Aber das ist Deine Entscheidung, Deine Sache, Dein Geld. Da kann Dir (außer vielleicht Deine Frau) niemand hineinreden.

    Kann man in dem Fall Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung (Kühlschrank, TV, Herd, was neu angeschafft werden müsste) steuerlich geltend machen, um die Steuernachzahlung zu reduzieren?

    Prinzipiell kann man im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch Einrichtungsgegenstände der Zweitwohnung absetzen. Ich überblicke nicht, was Dein Finanzbeamter dazu sagt, wenn Du beispielsweise jedes Jahr einen neuen Fernseher für die Zweitwohnung absetzen willst.


    Mir geht es um etwas anderes: Als Niedrigsteuerzahler zahlst Du diese Einrichtungsgegenstände selbst dann zum größten Teil aus eigener Tasche, wenn Du sie erfolgreich absetzen kannst. Ich würde mir daher eher nicht aus Angst vor der Steuerzahlung mit Gewalt Dinge kaufen, die ich überhaupt nicht brauche und ansonsten nicht kaufen würde. Kaufst Du etwa jetzt mit Blick auf die Steuer einen neuen Kühlschrank, obwohl der alte noch gut ist, verbrätst Du nicht 100% der Kosten, sondern nur 80%, weil das Finanzamt 20% dazugibt. Aber Geldverbrennung ist das trotzdem.


    An Deiner Stelle würde ich übrigens mal peilen, wie groß die hohe Steuernachzahlung überhaupt sein wird. Steuerprogramme für 2024 sind noch nicht auf dem Markt, aber Du kannst hilfsweise Deine Daten in ein Steuerprogramm für 2023 eintragen. Da kommt dann zwar nicht der korrekte Wert der Steuerzahlung heraus (sondern mehr), aber für eine Peilung sollte das trotzdem reichen.


    Oder Du fragst Deinen Lohnsteuerhilfeverein, der sollte Dir auch weiterhelfen können.

  • hardy24

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  • Danke für diese hilfreiche Antwort. Einige Anmerkungen muss man tatsächlich überdenken. Es werden keine Anschaffungen gemacht die man nicht braucht, einen neuen Fernseher und einen neuen Herd bräuchte man aber tatsächlich, wie lange die Zweitwohnung noch genutzt wird ist unklar, schlechte Auftragslage im Betrieb, gesundheitliche Probleme und dadurch häufig längere Krankschreibungen könnten eine Kündigung seitens des AG auslösen, 3 Jahre vor offiziellen Renteneintritt.

    Die Idee mit dem Steuerprogramm ist super, wo trägt man diesen Auszahlungsbetrag dann ein ?

    • Hilfreichste Antwort

    Die Idee mit dem Steuerprogramm ist super, wo trägt man diesen Auszahlungsbetrag dann ein ?

    Du wolltest wissen, wie hoch vermutlich Deine Steuernachzahlung sein wird, wenn Du Dir in diesem Jahr eine betriebliche Altersversorgung auszahlen läßt.


    Ich habe mir hier ein Excel-Blatt gemacht, mit dem ich die Steuer des laufenden Jahres 2024 ausrechnen kann. Das hast Du nicht, also nimmst Du hilfsweise das Steuerprogramm, mit dem Du Deine letzte Steuererklärung des Jahres 2023 gemacht hast. Die Steuerformel ändert sich zwar von Jahr zu Jahr, aber die Änderungen sind relativ gering.


    Für die erste Peilung addierst Du die Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung einfach zu Deinem Bruttoeinkommen.

  • hardy24

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  • Für die erste Peilung addierst Du die Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung einfach zu Deinem Bruttoeinkommen.


    Hallo Achim,

    zum Brutto dazu rechnen, was ist mit den Abzügen die ich aus der Lohnsteuerkarte übernehmen muss ? Gibt es noch einen anderen Weg, eine Anlage wo ich den Auszahlungsbetrag der Altersvorsorge eintragen kann ?