Beiträge von Oldware

    Wer kennt es nicht? Wir haben Versicherungen, die mit dem Begriff "Neuwert" arbeiten.

    Leider werden die jedes Jahr teuer, weil der Ersatz zum Neuwert teurer wird,

    Aufgrund dieses Mechanismusses habe ich mal Vergleiche gemacht und festgestellt, dass man ab und zu die Versicherung wechseln muss, um wieder günstiger zu werden.

    Ich habe es gemacht:

    Wohngebäudeversicherung: Ersparnis 100 € !!

    Hausratversicherung: Ersparnis 20 € !!

    Es gibt auch Möglichkeiten bei der Kfz-Versicherung, ohne diese zu wechseln.

    Jedes Jahr bekommen die Versicherungen neue Vetragsbedingungen.

    Einfach im November anrufen und fragen, was günstiger ist: Umstieg auf die neuen Bedingungen oder Verbleib bei den aktuellen.

    Bei mir jetztes Jahr: Ersparnis 40 € !!

    Probiert es einfach aus. :thumbup:

    Viele Mitglieder der gesetzlicen Krankenversicherung wissen, dass es für Zuzahlungen eine Belastungsgrenze gibt. (SGB V, § 62). Und jeder, der dieses schon mal beantragt hat, bekommt von seiner Krankenkasse Ende des Jahres ein Schreiben, in dem angeboten wird, den jeweiligen Betrag bis zu dieser Grenze im Voraus einzuzahlen. Das würde doch alles vereinfachen.

    Mitnichten.

    In den seltesten Fällen, meiner Einschätzung nach in keinem Fall, macht diese Vorauszahlung Sinn. Denn die Krankenkasse kontrolliert nicht, ob dieser Betrag überhaupt erreicht wurde und zurück gibt es dann eh nichts. Sie könnte es aber!
    Das Mitglied selbst weiß gar nicht, wie viel es bereits verbraucht hat, weil es aus Bequemlichkeit nicht kontrolliert wird. Somit ist es für die Krankenkasse in der Regel ein lunkratives Zusatzgeschäft.

    Ich kann nur jedem raten, nach wie vor Belege zu sammeln und sie zur richtigen Zeit einzureichen. Nur so wird man nicht über den Tisch gezogen.

    Beispiele aus meiner Familie.

    Im September 2009 ist meine Mutter verstorben. Mit dem Todestag erlischt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Wie viel sie nun von dem vorbezahlten Betrag zur Belastungsgrenze verbraucht hat, kann ich nicht nachvollziehen. Es war aber ein harter Kampf, die Versicherung dazu zu bewegen, die Belastungsgrenze zum Stichtag (Todestag) neu zu berechnen und den überschüssigen Betrag zu erstatten. Letztendlich ging das nur mit der Drohung Anwalt und Bundesversicherungsamt.

    Nun habe ich einen weiteren Todesfall in der Familie vom 12.01.2020.
    Mal sehen, wie sich die Krankenkasse diesmal verhält.
    Anstehen würden Zuzahlungen fürs Krankenhaus von 60,00 €, die bis dorthin aufgelaufene Zuzahlungsgrenze beträgt 11,99 €.

    @ Referat Janders

    Klar. Man soll schon seine Konten im Blick haben.
    Dafür gibt es sehr günstige Bankprogramme. Es muss ja nicht immer StarMoney sein. ;O)

    Was Deine Rechtsabteilung betrifft, so musst Du Dir bei der Deutschen Bank keine Sorgen machen. Die haben viele andere Baustellen. :D

    Werner

    Hallo Gemeinde,

    mittlerweile muss ich einkaufen gehen und durch diesen Umstand habe ich eine neue Methode zum Sparen entdeckt.

    Wir haben fast vor unserer Haustür einen Netto-Laden, der sich mit dem benachbarten REWE-Laden gegenseitig die Kunden abspenstig macht.
    Alos Sonderangebote ohne Ende.

    Aber das Sparpotential sehen ich bei Fleisch und Fisch.
    So ungefähr drei Tage bevor das MHD abläuft, kleben die da einen 30%-Sticker drauf.
    Einkaufen, einfrieren und die Rente hält länger. In der Brotabteilung kostet ab 18.00 Uhr alles nut noch die Hälfte.

    Ich weiß nicht, wie das bei Euch ist. Aber ich nutze das hier ständig.

    Viele viele Jahre habe ich StarMoney genutzt, bis ich es irgendwann leid war, jedes Jahr die Updates zu bezahlen.
    Nun habe uich Banking4.
    Das war früher kostenlos, mit der neuesetn Software (Version 7.x) bezahlt man ein einziges Mal ca. 30 €.

    Und so ganz nebenbei. Die haben einen echten guten Support.
    Antwort kommt innnerhalb von einem Tag.

    Die haben sogar Zeit, sich damit zu beschäftigen, was der Kunde gerne besser oder anders hätte.

    Hallo Sebastian,

    ich wohne im Allgäu und ich war lange Kunde bei einer Sparkasse. Dass man dort inzwischen auch über den Tisch gezogen wird, dürfte jedem klar sein.
    Zuerst bin ich dort abgezogen, und nachdem die dann 8 € / Monat haben wollten sowie 5 € für die EC-Karten, hat auch meine Frau den Abflug gemacht.
    Sie ist jetzt bei der 1822direkt ohne Gebühren und holt sich nur noch das Geld bei der alten Sparkasse. Die sind ja alle im Verbund und kostet nichts. ;O)
    Sie musste sich nicht einmal eine neue PIN merken, weil man das selbst einstellen kann.

    Also meine Konfiguration:
    Ein Konto bei einer Online-Sparkasse, um schnell an Geld zu kommen. Sparkassen gibt es an jeder Milchkanne.
    Außerdem bekommt man inzwischen Geld bei jedem Supermarkt beim Einkauf.
    Ein weiteres Konto bei einer anderen Online-Bank für alle Geschäftstätigkeiten.
    Dann ein Tagesgeld-Konto, um Geld zu parken. (Da sind notfalls mehrere Konten möglich, falls man Gelder für bestimmte Anlässe separat sparen will)

    Dann bediene ich die Banken mit einem Bankprogramm, denn das kann viel schneller und viel besser alle Konten abfragen, als wenn ich täglich überall online gehen muss.

    Übrigens. Lass Dich gegebenenfalls von jemanden werben und dann teilt Ihr Euch noch die Werbeprämie.;O)

    Ich bin seit 2016 bei RaboDirect und ich war auch bei Moneyou.
    Die Zinsen sind wohl bei beiden gleich, nur Rabodircet rechnet monatlich.
    Ich habe dort Tagesgeld und 30 Tage Festgeld.
    Ernsthafte Probleme hatte ich noch nie.
    Der Digipass ist eine sehr sichere Sache.

    Wenn mna sich in eine Bank einloggt und muss jedes Mal eine TAN über SMS bestätigen, dann ist das schlecht, zumal wenn man in einem Funkloch wohnt.

    Ich benutze die Konten auch nicht, um mal von unterwegs Geld auf mein Referenzkonto zu überweisen. Ich benutze es nur zum Geldparken.

    Ich habe bei einer Online-Bank einmal die Überziehung für 500 € explizzt einrichten lassen, allerdings später wieder gekündigt.
    Habe ich nun 199 € auf dem Konto und ich will 200 € am Automaten ziehen, dann geht das nicht.

    Da gibt es also keine "geduldete Überziehung".

    Ich habe in den letzten Jahren schon viele Bankkonten eröffnet, seinerzeit hauptsächlich für Tagesgeld-Hopping, als es sich noch lohnte.
    Ich habe noch nie solche Fragen beantworten müssen.
    Selbst bei meinen Girokonten nicht.
    Die letzte Bank vor drei Monaten hat mir zwar einen Umzugsservice angeboten, aber ich habe das lieber selbst gemacht.
    Auch die Option, dass man jeweils bei einer Bank alle Banken zusammenführen kann, nutze ich nicht.
    Ich muss allerdings sagen, das sind alles Online-Banken.
    Motto: Je gebührenfreier, desto besser.

    Hallo,

    ich habe bei der Credit Agricole Festgeld angelegt. Die Bank führt keine Zinsen ab und es gibt auch keinen Freistellungsauftrag, man muss sich also selbst um die Versteuerung der Zinsen kümmern.

    Mein gesamter Zinsertrag inkl. Credit Agricole liegt jedoch unter 801€.

    Ich würde also vom Finanzamt weder etwas zurückbekommen, noch etwas zahlen müssen. Muss ich die Anlage KAP dann dennoch wegen Credit Agricole ausfüllen?

    Danke und liebe Grüße


    Ich denke Ja. Auch wenn der Betrag niedriger ist.

    Fragen zum Festgeld von deren Homepage.

    Muss ich meine Kapitalerträge versteuern?
    Die Zinserträge Ihrer Festgeldanlage werden komplett auf Ihr Referenzkonto überwiesen. Crédit Agricole Consumer Finance S.A. führt als französische Bank keine Steuern ab. Crédit Agricole Consumer Finance S.A. hat die Pflicht, die französische Steuerbehörde über die Zinszahlung zu informieren. Diese leitet die Informationen über alle deutschen Einleger und deren Kapitalerträge an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern weiter. Als Einleger haben Sie die Pflicht, dem deutschen Finanzamt die Kapitalerträge von sich aus zu melden und sie zu versteuern.

    Mit Beihilfeberechtigung ist es wohl deutlich(st) entspannter als bei jenen ohne Beihilfeberechtigung.

    Ein Bekannter von mir hat sich selbstständig gemacht und ist dann in die pKV gewechselt, weil er sich die Beiträge als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse nicht leisten konnte, zumindest hat er es in der Anfangsphase so geschildert.

    Mit den Jahren der Niedrigzinsen steigt meiner Einschätzung nach das Risiko von Beitragssteigerungen in der pKV deutlich an. Ich hatte ihm damals geraten, in Hinblick auf die die Kosten der pKV im Alter, die Anstrengungen in Sachen Vermögensaufbau und Altersvorsorge nicht zu unterdimensionieren.

    Es wird sich zeigen, was daraus wird.

    Als Renter kann mann später einen Zuschus beantragen, egal ob freiwillig GKV oder PKV.

    Wichtig: Erst nachweisbar Frist zur Zahlung setzen mit genauem Datum, erst danach zum Anwalt, sonst bleibt man auf den Kosten für den Anwalt sitzen.
    Das meine ich damit, wenn die Fakten klar sind.
    Natürluch muss man zuerst dem VK eine Frist setzen., denn damit gerät jener in Verzug.
    Aber danach genügt ein Brief von einem Anwalt.
    Für ein Gericht muss man allerdings zuerst selbst den Betrag vorlegen, wenn man keine Rechtsschutzvers. hat.