Beiträge von IanAnderson2
-
-
IanAnderson2: Korrespondiert dieser Pfeil eigentlich mit dem quartalsweise berechneten Basisscore oder bildet er nochmal etwas anderes ab? (und verändert er sich in kleineren Abständen als einmal pro Quartal?
Lt.Auskunft des Filialleiters der hiesigen Volksbank ist die Position des Pfeils die Zusammenfassung ALLER Scoretypen(Banken,Handel etc etc) und verändert sich NICHT solange der Betreffende KEINE "Aussetzer"(oder das was der Algorithmus dafür hält)"produziert".Er hat mir gesagt,daß wenn ich beispielsweise bei einem Kredit Zahlungserleichterungen wie zB.eine Ratenaussetzung beantrage und bewilligt bekomme,sich dieser Vorgang auf die Position minimal auswirkt.
Wenn so etwas oder ähnliches häufiger vorkäme,würde sich die Position signifikant nach rechts verschieben,auch wenn der Basisscore gleich (gut)bliebe,was aber im Ergebnis zu einer Verweigerung einer weiteren Kreditausweitung führe.
-
1.die SCHUFA ist ein kommerzielles Unternehmen,deren "Basisscore" (auch)die Bonität des Kunden anzeigt,
2.generell beträgt bei Dir die Wahrscheinlichkeit,daß Du Deine Verbindlichkeiten bzw.Deine Möglichkeiten(auch wenn Du sie NICHT in Anspruch nimmst)nicht bedienst,ca. 20 Prozent,
3.damit bist Du NICHT zahlungsunfähig,aber ein zu hoher Risikofaktor,
4.bei der Gewährung eines Darlehens,einer Kreditkarte o.ä.ist die Position des Bewertungspfeils der entscheidende Faktor,
5.das heißt im Klartext:je weiter links in der Abteilung "geringes Risiko" desto besser,je näher an der Mitte(Abteilung "mittleres Risiko") desto schlechter,
6.ab dem mittleren Risiko oder schlechter bekommst Du NIRGENDWO irgendwelche Zahlungsmittel,
7.selbst wenn Du jetzt(!) drei von vier Kreditkarten und drei von deinen Konten auflöst,bleiben diese noch drei Jahre in Deiner SCHUFA gespeichert;Dein Score und der "Bonitätspfeil"werden sich nur sehr langsam(anfänglich so um 0,5 Prozent pro Jahr) wieder in die richtige Richtung bewegen,
8.nach LÖSCHUNG(nicht:Erledigung) der Kreditkarten und Konten in drei Jahren beschleunigen sich Score und Bonität wieder,so daß Du in ca.5 Jahren Deine "alte Bonität)wieder hast.Die Auskunft mit den 5 Jahren ist absolut richtig!!
9.Du hast hoffentlich gelernt,was Du angerichtet hast und ziehst die entsprechenden Schlußfolgerungen daraus.
-
Ich gehe mal davon aus,daß seinerzeit ein Stromliefervertrag abgeschlossen wurde.
In diesem Vertrag sind auch die für den Lieferanten bindenden Preise des Stroms über den Lieferzeitraum einschließlich der Nebenkosten(Zähler etc) aufgeführt.Diese einmal genannten und vertraglich bindend abgemachten Preise dürfen(!!) nicht zum Nachteil des Kunden im nachhinein geändert werden.Die Irrtumseinrede des Lieferanten ist wegen Vertrauensschutz nicht möglich und unzulässig.
Ich würde wie folgt vorgehen:
Verlange vom Lieferanten die Rechtsgrundlage(n)seines Begehrens einschließlich der anwendbaren Passagen seiner AGB.
Teile ihm weiterhin mit(unter Fristsetzung "....bis zum...." (Datum!!! einsetzen),daß Du bis zur Mitteilung der von Dir verlangten Auskünfte die Zahlung verweigerst UND bei Nachweis(!!) Deiner Zahlungspflicht dieser unverzüglich nachkommen wirst.
Zum Abschluß schreibst Du noch,daß Du eine einvernehmliche Regelung auch im Interesse einer fortgesetzten Kunden-Lieferanten-Beziehung anstrebst.
Was Du bekommen hast ist nichts weiter als ein Versuch Dir Angst einzuflößen nach dem Motto:"Man muß nur genügend Dreck gegen die Wand werfen und es wird schon etwas hängen bleiben."
-
Es war klar,daß früher oder später die "Gangsterbrigade" auch auftauchen würde.
Dazu kommt noch,daß ich dem TE absolut kein Vertrauen entgegenbringe.Für Vertrauen ist sein Geschreibsel unbrauchbar und es ähnelt viel zu sehr dem Spruch "Hasse mal nen €,krisse auch wieder."
-
-
Ich muss immer ganz genau Buch führen, wenn ich mit dieser Karte einkaufen gehe?
Wenn Du Situationen wie die jetzige vermeiden willst,solltest Du genau das tun!!
-
Du solltest die Angelegenheit "still und leise beerdigen",denn "Roß und Reiter" wirst Du mit Deinen Mitteln dh.OHNE Widerspruch,Formularausfüllen und Anzeige NICHT nicht herausfinden können.
Man nennt sowas "Lehrgeld"!
-
Ich habe vor einigen Jahren bei Advanzia dieselbe Erfahrung gemacht.
Die Angelegenheit solltest Du wie folgt bearbeiten:
1.Schritt:
Du schreibst(!!)an Advanzia und widersprichst dem Abbuchungsposten und erklärst,daß Du diese Abbuchung weder autorisiert noch selbst durchgeführt hast UND daher davon auszugehen ist,daß die Abbuchung in betrügerischer Absicht vorgenommen wurde.Du forderst Advanzia auf,Deine Karte mit sofortiger Wirkung zu sperren und Dir eine neue Karte auszustellen.
2.Schritt:
Advanzia wird Dir nach einigen Tagen ein ausführliches Formular zusenden,welches Du auszufüllen hast und mit einer eidesstattlichen Erklärung endet.Höchstwahrscheinlich wird Dich Advanzia auffordern,Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die Kopie der Anzeige Ihnen zuzusenden.
3.Schritt:
Der beanstandete Posten wird Dir vorläufig dh.bis zur Klärung der Sache auf Deinem Kartenkonto gutgeschrieben und Du erhälst nach ca 2 Wochen eine neue Karte.
Stellen sich Deine Angaben als unwahr heraus,wird Advanzia Dich wegen Betrugs anzeigen.Sei also ganz sicher,daß Deine Angaben richtig sind.
-
Es ist doch für die Bank sehr lukrativ, wenn der Kunde dauerhaft im Soll ist.
Auch hier darf ich Dich korrigieren:
meine VB erlaubt(!!)das "Verbleiben" im Dispo OHNE Unterbrechung nicht länger als 6 Monate.
Wird der Disporahmen vom Kontinhaber auf Aufforderung nicht zurückgeführt,besteht das von Dir zitierte "Gesprächsangebot" darin,daß ihm(dem Kontoinhaber)ein Rückführungsdarlehen aufgezwungen wird und(!!)er während der Rückführung das Konto NUR "im Haben" führen darf.
Dazu kommt dann,daß das "Kontomodell" auf ein anderes (kostenungünstigeres)zwangsumgestellt wird.
Habe ich alles selbst mitgemacht.Nach erfolgreicher Beseitigung der Störfaktoren(im niedrigen vierstelligen Bereich) ist mir der rote Teppich ausgerollt worden.
"SO (wie von mir beschrieben) "geht Bank heute".Alles andere ist nur Augenwischerei bzw.Heuchelei,denn die Knallhartmechanismen greifen unerbittlich zu,wenn der achso geschätzte Kunde nicht spurt bzw.funktioniert.
-
Die gemachten Ausführungen beziehen sich auf meine kontoführende Volksbank Düsseldorf-Neuss.
In der Filiale an meinem Wohnort wurde mir der Sachverhalt genau so wie von mir geschildert(Bedingungszusammenhang Konto-Dispo-Kreditkarte) dargelegt (zu 100 Prozent).
Vielleicht hat Deine Genossenschaftsbank andere Regularien oder die Bedingungen haben sich mittlerweile geändert.
-
Bei ausdrücklicher Bestätigung der neuen Flugzeiten diese nun als Verspätung zu bezeichnen,ist absolut unsinnig.
-
Ich bin bei der DKV privat versichert.
In den letzten ca.zwei Jahren hat die DKV das elektronische Einreichen der Belege perfektioniert und den größten Teil der Bearbeitung auf "maschinell" umgestellt.
Wartezeit 1-2 Tage(!!) plus 3 Tage für die Überweisung.
Stichprobenartig(!!) wird aber auch manuell durch Sachbearbeiter gearbeitet;dann beträgt die Wartezeit bis zu zwei Wochen ohne die ca.3 Tage für die Überweisung.
Ich habe erst vor ein paar Tagen mit der DKV telefonisch und schriftlich korrespondiert;dabei bin ich auch erst im dritten Anlauf über die Stichprobenregelung informiert worden.Die Zwei-Wochen-Zusage ist aber eingehalten worden.
-
Guten Morgen,
in dem Schreiben der Bank wird darauf hingewiesen,daß in dem Antrag(!!) auf die Folgen der Nichtanspruchnahme des Darlehens hingewiesen wurde.
Durch Deine Unterschrift hast Du Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Folgen bestätigt.
Das bedeutet,daß Du zahlungspflichtig bist.
Ich würde unter Darlegung des Sachverhalts(einschl.beweiskräftiger Dokumente)der Umentscheidung des Eigentümers dem Vorstand der Bank dergestalt schreiben,daß es sich um einen Härtefall handelt und Du um eine Kulanzregelung ersuchst.
Und bitte:
Laß in diesem Fall Telefon und eMails sein,denn diese helfen Dir beide nicht.
-
Guten Morgen,
eine Debitkarte ist dazu da,am Geldautomaten Geld zu ziehen,wenn Du keine Bank-Card hast bzw.nicht dabei hast.
Der "gezogene"Betrag wird Deinem Konto SOFORT belastet.
Da Deine Bonität nicht feststellbar ist,wird so eine Karte bei Buchungen o.ä.nicht akzeptiert.
Einzelheiten erfährst Du,wenn Du Dir die Mühe machst,solche Dinge mal zu googeln.
-
Es besteht ein ziemlicher Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
Bei ersterer besteht für die Versicherung ein viel größerer Spielraum ihre Leistungsverpflichtung zu verneinen und den Versicherungsnehmer auf dem Klageweg finanziell ausbluten zu lassen.
Ich hoffe,Du weißt jetzt,was Du zu tun hast.
-
Für Dein Konto schließt Du mit der Bank einen Girovertrag;damit ist die Existenz des Kontos "aktenkundig",auch bei der SCHUFA.
Für den "Dispo",offiziell "Kontokorrentkredit" schließt Du mit der Bank einen separaten Vertrag,nachdem Du einen Dispo beantragt oder Dir dieser angeboten wurde(und du eingewilligt hast).Dieser Dispo erscheint NICHT in Deiner SCHUFA!
Damit hat sich Deine Frage erübrigt.
Im übrigen empfehle ich Dir,mit Deiner Bank ein Beratungsgespräch zwecks "Aufklärung" zu vereinbaren.
P.S.:Banken vertrauen Dir NICHT!!!!!! Banken schließen Verträge(genau wie alle anderen,mit denen Du Geschäfte machst oder Dir Geld leihen).Wenn was in Deinem Leben schiefgeht und die Bank oder die SCHUFA(das ist ein kommerielles Unternehmen!!)dies erfahren,bist Du geliefert.
-
Gerne:
Eine der Voraussetzungen für die Ausgabe einer Kreditkarte besteht darin,daß die Bank Dir einen Dispokredit eingeräumt hat(normalerweise ca.das 2-3fache Deines Netto-Lohneingangs).
Der Verfügungsrahmen Deiner Kreditkarte beträgt in der Regel 50 Prozent Deines Dispos.
Du darfst den Dispo aber nur über ca. 3-6 Monate ununterbrochen ausschöpfen,danach wird er Dir gekündigt und dein Konto muß im Haben geführt werden.
Demnach muß bezogen auf die zeitliche Begrenzung Deines Arbeitsvertrages der Algorithmus der Bank befürchten,daß Du aufgelaufene Verbindlichkeiten durch Dispo und Kreditkarte nicht zurückführen kannst.
Nach dem Verständnis der zugrundeliegenden Regularien("Basel 2 und 3")sind die dargestellten Mechanismen dazu da,den Kunden vor einer ihn zugrunde richtenden Schuldenspirale zu bewahren,und zwar mindestens(das läuft über eine verbindliche Selbstauskunft mit entsprechenden Nachweisen) so lange er nicht in einer unkündbaren Stellung ist und ein akzeptables Einkommen hat.
Fazit:Du bist ein in den Augen des für die Bank geltenden Algorithmus ein zu unsicherer Kunde.
Meine Ausführungen beziehen sich Auskünfte des Filialleiters meiner genossenschaftlichen Bank,die ich im Laufe der Zeit erhalten habe.Andere Banken werden davon ---wenn überhaupt----nur minimal abweichen.
Du mußt begreifen,daß nur der gläserne Kunde für eine Bank ein guter Kunde ist.
-
Die Algorithmen der einzelnen Banken unterscheiden sich nur geringfügig voneinander;die einen lassen eine Idee mehr Risiko zu als die anderen.
Fall Du jetzt auf die Idee kommen solltest,bei mehreren Instituten eine Kreditkarte zu beantragen,wird Dir das Deine SCHUFA verhageln und damit Deine Bonität für alle möglichen Anschaffungen in den Keller gehen.
Kreditkarten sind normalerweise auf eine Gültigkeit von drei bis vier Jahren angelegt.Dein Einkommen ist aber nur für ein Jahr sicher.Es liegt demnach nahe,Dir die Ausgabe einer Kreditkarte zu verweigern.
Abschließend ist noch zu sagen,daß der Verfügungsrahmen einer Karte die Hälfte Deines Dispos ausmacht(wenn Du einen solchen hast) und dieser wird Dir nicht für alle Ewigkeiten zuerkannt,sondern nur für ein paar Monate.Ein weiterer Grund,Dir eine Kreditkarte zu verweigern.
-
Es ist ganz simpel:
Frage:warum tun Banken das?
Antwort:weil sie es können.
Außerdem:Du wirst nicht(auch nicht quasi)erpreßt.
Wenn Dir das Vorgehen der Bank nicht gefällt,geh dagegen(anhand der AGB oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung) vor,aber so und zum richtigen Zeitpunkt,daß Du nicht den kürzeren ziehst.
Deine Sichtweise bezüglich dürfen oder nicht dürfen ist insofern naiv,daß Du in der schwächern Position bist,u.a.,weil Du etwas von der Bank willst und nicht etwa umgekehrt.
Meine Erfahrung beruht darauf,daß ich vor Jahren in einer mit Deiner vergleichbaren Angelegenheit es zuerst selbst mit dem Justitiariat der Bank ERFOLGLOS probiert habe(Ursache:das Justitiariat korrespondiert und telefoniert NICHT mit Kunden),dann habe ich es mithilfe meiner Rechtsschutzversicherung fachanwaltlich probiert:ERFOLGLOS(Ursache:die Bank hat die Fachanwältin mit irgendeinem Lari-Fari "abgebürstet",zum Schluß habe ich es mit dem von mit weiter oben beschriebenen Weg(mit dem Leiter des Kundenbeziehungsmanagements)probiert:in weniger als 24 Stunden(!!)hatte ich telefonisch einen mehr als tragfähigen Kompromiß.Ursache:der Leiter des Kundenmanagements hat gemerkt,daß ich kein Betonkopf bin und hat zu mir wörtlich gesagt:"ich werde unseren Kompromiß der Justitiarin gegenüber als zu exekutieren anordnen"(!!).
Das heißt im Klartext:Hierarchie in der Bank geht vor Rechtslage und Einmischung von außen.