Hallo Community,
für die Anschlussfinanzierung meiner Immobilie habe ich die Bank gewechselt. Dafür kommt es nun zu einer Teilabtretung der Grundschuld von alter zu neuer Bank.
Dazu teilt mir meine alte Bank nun mit, fallen Bearbeitungsentgelte für den Treuhandauftrag der Teilabtretung in Höhe von 250,00€ an. Zusätzlich noch Notargebühren und "Bearbeitungsentgelte Urkunde".
Ich habe bei Finanztip und den Verbraucherzentrale gelesen, dass bestimmte Gebühren laut eines BGH Urteils bei Umschuldung von Immobilienkrediten unzulässig sind. Im Speziellen sind Treuhandaufträge genannt.
Ist das auf meinen Fall anzuwenden, da es sich ja um eine Teilabtretung handelt?
Falls ja, wie soll ich vorgehen? Die alte Bank hat der neuen Bank die die Abtretungserklärung bereits übersendet.
Wen ich der alten Bank nun mitteile, dass ich die Gebühr für den Treuhandauftrag für unzulässig halte und nicht zahlen will, kann sie mir dann noch Steine in den Weg legen, so dass die Ablösung des Kredits (Ende Nov) nicht läuft? Sprich die neue Bank nicht zahlt?
Sollte ich besser erstmal zahlen und dann versuchen die Gebühr über den Musterbrief der Verbraucherzentrale zurückzufordern?
https://www.verbraucherzentral…nun%20zur%C3%BCckfordern.
https://www.finanztip.de/blog/…bankgebuehr-bei-krediten/
Danke vorab.