Beiträge von t_dintner

    Hallo odirel,

    du siehst das vollkommen richtig...Dafür bekommt die vermittelnde Bank (i.d.R Volksbank oder Sparda) einen Großteil der 5% Ausgabeaufschlag.
    Entweder
    a) die bisherige Bank bitten, den Produktwechsel vorzunehmen (sollte telefonisch gehen, wenn du deinen bisherigen Kundenberater ansprichst)
    b) einen freundlichen aber bestimmten Brief an die (neue) Volksbank/Vorstand schreiben, weshalb du als Kunde der UnionInvestment und damit der Fondsgesellschaft der Volks-und Raiffeisenbanken zwingend für das genannte Vorhaben ein Giro-Konto benötigst...Durch den Vermittler-Wechsel stünden ja der neuen Bank die Provisionsgebühren zu - dementsprechend verdient das neue Institut ja tatsächlich Geld für "sehr wenig Service"...
    Auf das Produkt selbst gehen ich hier bewusst nicht ein, ich habe den Eindruck, du hast dich informiert und weißt, was du willst und tust ;)

    Gruß Thomas

    Hallo Lind_GT,

    wenn du die jeweiligen Kaufpreis der ETFs kennst (Abrechnungen, eigene Excel-Liste) kannst du dir zum Zeitpunkt des Depotübertrages doch ausrechnen, welcher Anteil welchen Kursgewinn (nach fiktiver Abgeltungsteuer) erzielt hat. Die Basis wäre dann gleicher Gewinn für beide Kinder. Dementsprechend bekommt das erste Kind weniger Anteile übertragen, da dort der Gewinnanteil höher ist...

    So würde ich das machen.

    Gruß Thomas

    Hallo KaffeeOderTee

    Clearstream "kennt" dein Depot nicht.

    Als Zentralverwahrstelle werden dort die Wertpapiere in die DEPOTSKONTEN der BANKEN gebucht/geführt. Die Wertpapiere liegen dort i.d.R. als "Girosammelverwahrung". Das bedeutet dass - vereinfacht ausgedrückt - pro Depotsbank ein Bestand pro Wertpapier (unabhängig vom "eigentlichen" End-Eigentümer geführt wird. Dabei wird dann - z.B. bei einem Depotwechsel - im Grunde eine Umbuchung in der Position der "abgebenden" Depotsbank hin zur "übernehmenden" Depotsbank vorgenommen. Genau so passiert es beim Kauf bzw. Verkauf - jeden Tag millionenfach...

    Es sind viele "Untergangsszenarien" vorstellbar. Welche in der Praxis tatsächlich realistisch sind um sich darüber tiefgreifende Gedanken zu machen.... :sleeping:

    Gruß Thomas

    Hallo Tom47346

    Zu 1

    Logikfehler

    Zu 2

    Ob die Depotsbanken einen solchen 'Service' bieten? Als Depotsbank würde ich es nicht tun. Die Steuer ist das Ding des Kunden und es ist ja nicht so, dass das Thema VAP nicht in der Presse, durch die Banken oder diverse Foren (u. a. Hier) zur Genüge erläutert wurde (auch zu deiner Frage zu 1) . Wer sich da bewusst entscheidet und es auf die Meldung beim Wohnstättenfinanzamt ankommen lässt, muss dann auch mit den Konsequenzen leben-sprich selbst machen.

    Das wie sollte man sich vorher bewusst machen, bevor man solche Aktionen macht.

    Zu 3

    Du bist verpflichtet,die Einkommensteuererlärung für 2024 in 2025 zu den normalen Fristen abzugeben. Wenn nicht, dann kommt die Aufforderung - keine Sorge. Auf keinen Fall kannst Du das noch weitere Jahre hinauszögern

    Zu 4

    Diese 'Idee' sollte so schnell wie möglich auf den Friedhof für schlechte Ideen

    GRUß THOMAS

    DerDenker

    Jeder Depotsanbieter hat da seine 'vereinfachte' Sicht was Gewinn/Verlust anbelangt. Deshalb ist eine generelle Aussage nicht möglich

    Zu 1) hinsichtlich FIFO stimmt die Aussage. Hinsichtlich 'Anzeige' siehe oben

    Zu 2) hinsichtlich FIFO korrekt. Bei der Anzeige des Gewinnes/Verlustes unter steuerlichen Gesichtspunkten macht das m. W. nur die Codi mit deren Steuersimulation vorbildlich. Die meisten anderen Depotsbanken zeigen nur ein Delta an, was auch nicht der 'realen' Rendite entspricht (Stichwort: interner Zinsfuss, TTWROR - das ist aber ein anderes interessantes Thema)

    Deshalb ist es m. E. schon sinnvoll, die einzelnen Käufe und Verkäufe zu tracken (mit dem Anteil der berücksichtigten VAP, die spielt ja da auch noch mit). So hat man stets den Überblick.

    Oder man lebt mit einem gewissen Überraschungseffekt...

    GRUß THOMAS

    KaffeeOderTee

    Das Interesse kann befriedigt werden.

    Einlagensicherungsgesetz - §7 Abs. 7

    „Die Entschädigung wird in Euro gewährt. Falls Konten eines Einlegers in einer anderen Währung als in Euro geführt werden, wird als Wechselkurs der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Tages verwendet, an dem die Bundesanstalt nach § 10 Absatz 1 den Entschädigungsfall festgestellt hat. Liegt ein Referenzkurs der Europäischen Zentralbank nicht vor, ist für die Umrechnung der Mittelkurs aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtages zugrunde zu legen.“

    GRUß THOMAS

    Hallo Esche

    Grundsätzlich ist das richtig. Du solltest aber alle möglichen "Parameter" bei der Betrachtung eines Verkaufes einbeziehen, dann gibt es auch keine Überraschungen. Ich hatte meine Berechnung (mit Kirchensteuer /Ba. Wü) schon mal geposet-gerne nochmal. Die VAP im Bsp (50) Euro ist die VAP VOR Teilfreistellung.

    Hallo Pecunianonolet

    Dein Vater hat 1000 Euro FSA (nur wenn verheiratet dann sind es 2000 Euro).

    Ich gehe im folgenden von 1000 Euro aus.

    1) Bei einem Freistellungsauftrag im Jahr 2024 in Höhe von 1000 Euro muss die Bank die Steuern einbehalten und abführen, die auf Basis des übersteigenden Betrages anfallen (in deinem Bsp auf 1000 Euro).

    2) Du kannst also nicht einfach 2000 Euro freistellen, in der Annahme, es wird keine Steuer fällig. Das ist Aufgabe des Finanzamtes

    =>Deshalb über die Steuererklärung (Anlage KAP) die ggf. zu viel erbrachte Steuer zurück holen

    Alternative

    Dein Vater kann eine NV-Bescheinigungen beim zuständigen Finanzamt beantragen. Diese kann dann der Bank vorgelegt werden (wenn bewilligt) dann entfällt der Steuerabzug. Das würde ich nur machen, wenn in den Folgejahren weitere Kapitalerträge über dem FSA anfallen. Diese ist üblicherweise 3 Jahre gültig

    GRUß THOMAS

    Hallo Alburnus

    Die Frage ist, ob die ING die fraglichen Daten aus dem Tax-Box-Verfahren so einfach zur Verfügung stellt. Habe dort kein Depot.

    Üblicherweise werden im Rahmen eines Depotübertrages die eingebuchten Anchaffungstage (Feld W1) und die Anschaffungsmenge (Feld W2) anstandslos mitgeteilt. Was du noch willst, ist insb der Inhalt von Feld W4 (steuerlich bereinigter Anschaffungswert) und W32 (Summe der Vorabpauschalen der Tranche). Die darauf ggf. entfallende Steuer interessiert nicht und ist m. W. auch nicht im Datensatz enthalten.

    Du kannst ja den Support mal nett bitten...

    Gruß Thomas

    Holzfuchs

    Das sieht mir nach Scalable bzw. Baader-Abrechnung aus...

    Der für den FSA gültige Wert ist der Betrag nach Teilfreistellung: also 445,13 EUR
    Insoweit müsste dein FSA belastet sein....also die 700 EUR entsprechend reduziert.

    Siehe auch die Abrechnung: 254,87 EUR vom FSA sind noch nicht verbraucht.

    Wenn das dein einziger Depot-Posten war, der für die VAP in Frage kommt, dann war es das...da kommt insoweit dann nichts mehr

    Ich finde die Abrechnung auch nicht gerade intuitiv....insbesondere wenn man einen Sparplan am laufen hat wird das ganze schon sehr unübersichtlich. Bei meinen Depotposten hat das alles geklappt, die Berechnungen waren alle i.O.

    Gruß Thomas

    Hallo peace123

    Ich bin da auch bei K. Fee.

    Meine beiden Kinder sind in ähnlicher Situation - bekamen aber statt eines Bausparvertrages von mir ein Depot verpasst. Dennoch halten beide derzeit ein Verhältnis 50 (Risiko) :50 (sicher) ein.

    Warum:eigene Wohnung kommt, die will eingerichtet werden, ggf Auto usw.

    Entscheidend ist für mich deshalb, reicht der sichere Teil, um sich die zeitnahen Wünsche und Träume zu erfüllen. Wenn ja, dann geht der Rest in einen weltweiten ETF

    GRUß THOMAS