Beiträge von t_dintner

    Hallo @Is798

    Das ist ohne konkrete Daten für die community schwierig...

    Idee

    Vielleicht fehlt tatsächlich 'nur' die Abrechnung (Schreiben) des ETF AUF DEN MSCI WORLD und es wurde tatsächlich durchgeführt.

    Rechne doch mal anhand deiner Daten die anfallende VAP auf den ETF aus, der noch 'fehlt' - ggf passt dann die Rechnung....

    Gruß Thomas

    Hallo @Is798

    Welche Infos fehlen denn noch?

    Von deinen 4 Fonds waren 3 Fonds 'VAP-pflichtig'.

    Bei diesen 3 Fonds fand also zunächst eine Verrechnung mit dem Verlusttopf statt, anschließend (falls dies nicht gereicht hat, um den Betrag der VAP zu erreichen) erfolgte die Nutzung eines ggf. vorhandenen FSA.

    Falls dann immer noch ein Rest der VAP verblieben ist, ist auf DIESEN die Steuer (ca. 27 %) zu entrichten.

    Der Fonds ohne VAP-Pflicht spielt insoweit also keine Rolle.

    So viel aus der Ferne. Falls das nicht ausreicht, müßtest du konkrete Daten beisteuern.... Ich erkenne aber aktuell nicht, daß hier ein Fehler seitens der Depotbank vorliegen könnte.

    GRUß THOMAS

    Hallo Heidenei

    lass dich von den Berichten anderer nicht so beeinflussen. In aller Regel schreiben die Personen, wenn es in deren Augen falsch lief. Diejenigen, bei denen es funktioniert sind i. d. R. die schweigende Mehrheit.

    Wenn du aktuell bereits bei trade republic bist, hast du doch mit deiner Anlage bereits persönliche Erfahrungen gesammelt. Waren diese negativ? Wenn nein, was spricht dann aus DEINER Sicht gegen eine Investition in ETFs bei trade republic?

    Ich habe Depots bei verschiedenen Brokern, die auch bei bestimmten Personen in der Kritik stehen - ich habe aber bisher nur positive Erfahrungen gemacht.

    GRUß THOMAS

    Hallo odirel,

    du siehst das vollkommen richtig...Dafür bekommt die vermittelnde Bank (i.d.R Volksbank oder Sparda) einen Großteil der 5% Ausgabeaufschlag.
    Entweder
    a) die bisherige Bank bitten, den Produktwechsel vorzunehmen (sollte telefonisch gehen, wenn du deinen bisherigen Kundenberater ansprichst)
    b) einen freundlichen aber bestimmten Brief an die (neue) Volksbank/Vorstand schreiben, weshalb du als Kunde der UnionInvestment und damit der Fondsgesellschaft der Volks-und Raiffeisenbanken zwingend für das genannte Vorhaben ein Giro-Konto benötigst...Durch den Vermittler-Wechsel stünden ja der neuen Bank die Provisionsgebühren zu - dementsprechend verdient das neue Institut ja tatsächlich Geld für "sehr wenig Service"...
    Auf das Produkt selbst gehen ich hier bewusst nicht ein, ich habe den Eindruck, du hast dich informiert und weißt, was du willst und tust ;)

    Gruß Thomas

    Hallo Lind_GT,

    wenn du die jeweiligen Kaufpreis der ETFs kennst (Abrechnungen, eigene Excel-Liste) kannst du dir zum Zeitpunkt des Depotübertrages doch ausrechnen, welcher Anteil welchen Kursgewinn (nach fiktiver Abgeltungsteuer) erzielt hat. Die Basis wäre dann gleicher Gewinn für beide Kinder. Dementsprechend bekommt das erste Kind weniger Anteile übertragen, da dort der Gewinnanteil höher ist...

    So würde ich das machen.

    Gruß Thomas

    Hallo KaffeeOderTee

    Clearstream "kennt" dein Depot nicht.

    Als Zentralverwahrstelle werden dort die Wertpapiere in die DEPOTSKONTEN der BANKEN gebucht/geführt. Die Wertpapiere liegen dort i.d.R. als "Girosammelverwahrung". Das bedeutet dass - vereinfacht ausgedrückt - pro Depotsbank ein Bestand pro Wertpapier (unabhängig vom "eigentlichen" End-Eigentümer geführt wird. Dabei wird dann - z.B. bei einem Depotwechsel - im Grunde eine Umbuchung in der Position der "abgebenden" Depotsbank hin zur "übernehmenden" Depotsbank vorgenommen. Genau so passiert es beim Kauf bzw. Verkauf - jeden Tag millionenfach...

    Es sind viele "Untergangsszenarien" vorstellbar. Welche in der Praxis tatsächlich realistisch sind um sich darüber tiefgreifende Gedanken zu machen.... :sleeping:

    Gruß Thomas

    Hallo Tom47346

    Zu 1

    Logikfehler

    Zu 2

    Ob die Depotsbanken einen solchen 'Service' bieten? Als Depotsbank würde ich es nicht tun. Die Steuer ist das Ding des Kunden und es ist ja nicht so, dass das Thema VAP nicht in der Presse, durch die Banken oder diverse Foren (u. a. Hier) zur Genüge erläutert wurde (auch zu deiner Frage zu 1) . Wer sich da bewusst entscheidet und es auf die Meldung beim Wohnstättenfinanzamt ankommen lässt, muss dann auch mit den Konsequenzen leben-sprich selbst machen.

    Das wie sollte man sich vorher bewusst machen, bevor man solche Aktionen macht.

    Zu 3

    Du bist verpflichtet,die Einkommensteuererlärung für 2024 in 2025 zu den normalen Fristen abzugeben. Wenn nicht, dann kommt die Aufforderung - keine Sorge. Auf keinen Fall kannst Du das noch weitere Jahre hinauszögern

    Zu 4

    Diese 'Idee' sollte so schnell wie möglich auf den Friedhof für schlechte Ideen

    GRUß THOMAS

    DerDenker

    Jeder Depotsanbieter hat da seine 'vereinfachte' Sicht was Gewinn/Verlust anbelangt. Deshalb ist eine generelle Aussage nicht möglich

    Zu 1) hinsichtlich FIFO stimmt die Aussage. Hinsichtlich 'Anzeige' siehe oben

    Zu 2) hinsichtlich FIFO korrekt. Bei der Anzeige des Gewinnes/Verlustes unter steuerlichen Gesichtspunkten macht das m. W. nur die Codi mit deren Steuersimulation vorbildlich. Die meisten anderen Depotsbanken zeigen nur ein Delta an, was auch nicht der 'realen' Rendite entspricht (Stichwort: interner Zinsfuss, TTWROR - das ist aber ein anderes interessantes Thema)

    Deshalb ist es m. E. schon sinnvoll, die einzelnen Käufe und Verkäufe zu tracken (mit dem Anteil der berücksichtigten VAP, die spielt ja da auch noch mit). So hat man stets den Überblick.

    Oder man lebt mit einem gewissen Überraschungseffekt...

    GRUß THOMAS

    KaffeeOderTee

    Das Interesse kann befriedigt werden.

    Einlagensicherungsgesetz - §7 Abs. 7

    „Die Entschädigung wird in Euro gewährt. Falls Konten eines Einlegers in einer anderen Währung als in Euro geführt werden, wird als Wechselkurs der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Tages verwendet, an dem die Bundesanstalt nach § 10 Absatz 1 den Entschädigungsfall festgestellt hat. Liegt ein Referenzkurs der Europäischen Zentralbank nicht vor, ist für die Umrechnung der Mittelkurs aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtages zugrunde zu legen.“

    GRUß THOMAS

    Hallo Alburnus

    Die Frage ist, ob die ING die fraglichen Daten aus dem Tax-Box-Verfahren so einfach zur Verfügung stellt. Habe dort kein Depot.

    Üblicherweise werden im Rahmen eines Depotübertrages die eingebuchten Anchaffungstage (Feld W1) und die Anschaffungsmenge (Feld W2) anstandslos mitgeteilt. Was du noch willst, ist insb der Inhalt von Feld W4 (steuerlich bereinigter Anschaffungswert) und W32 (Summe der Vorabpauschalen der Tranche). Die darauf ggf. entfallende Steuer interessiert nicht und ist m. W. auch nicht im Datensatz enthalten.

    Du kannst ja den Support mal nett bitten...

    Gruß Thomas