Sie haben drei Möglichkeiten:
- Augen zu und durch = auf "Verjährung" 5 Jahre nach Antragstellung wg. Fahrlässigkeit hoffen. Wäre mir zu heikel, zumal eine Vorsatzvermutung gilt.
Gibt es nicht eine Verjährungsfrist von 10 Jahren nach Antragstellung, die nur dann nicht gilt bzw. auf 30 Jahre verlängert wird, wenn man arglistige Täuschung nachweisen kann?
(Reines Interesse. Das soll jetzt nicht zum ,,Wie betrüge ich am besten Thread" werden und keine Aufforderung darstellen.)
Dazu mal ein Blogbeitrag vom "Benzinfass", ist analog auf die BU übertragbar:
Fehler PKV-Gesundheitsfragen – 10 Jahre VVA-Verjährung?
Es gibt praktisch keine Verjährung im Versicherungswesen !
Entweder ist/war ein Umstand versicherbar - ggf. mit Leistungszuschlag/Ausschluss - oder nicht versicherbar.
Und nur bei einfacher Fahrlässigkeit muss der VR trotz Nicht-Versicherbarkeit leisten.
Allerdings sind einfache und grobe Fahrlässigkeit in keinem Gesetz genau definiert, sondern ein Gerichtsbeschluss hat den Unterschied grob umschrieben:
"Leicht (Anm.: einfach) fahrlässig ist ein Verhalten, bei dem der verständige Beobachter denkt: Das kann jedem mal passieren. Grob fahrlässig ist ein Verhalten, bei dem der verständige Durchschnittsbeobachter denkt: Das darf eigentlich nicht passieren."
Wann etwas als leicht oder grob fahrlässig eingestuft wird muss in jedem Einzelfall juristisch geklärt werden. Tendenzen kann man aber aus vorausgegangenen Urteilen herauslesen.
Nun dürft ihr mal selber nachdenken und für euch entscheiden, ob eine <5Jahre zurückliegende Session beim Psychologen vergessen werden kann oder darf.
Ich erlaube mir als Laie hier keine abschließende Beurteilung.
Unser "Foren-Volljurist" hat es ja allgemeinverständlich schon aufgezeigt, wohin die Reise im Leistungsfall vermutlich gehen würde. 
Die Gesundheitsfragen hat er mir in eigener Kurzfassung gestellt und ich habe den Vertrag abgeschlossen, ohne die Fragen selbst gelesen zu haben.
Hier liegt übrigens der erste größte Fehler, den man bei Versicherungen machen kann. Das kann und darf kein anderer für einen machen, sondern muss selber die Bedingungen durchlesen UND verstehen ! Vorher sollte man keine Versicherung abschließen.
Klar, jedem Otto-Normal-Verbraucher - wie wir es hier überwiegend sind, fällt es schwer die Tragweite jeder kleingedruckten Versicherungsklausel zu verstehen (selbst das Lesen von diesen Schwurbeltexten kann schon herausfordernd sein..). Das wird hier auch nicht verlangt.
Aber hey, wir haben ein heutzutage sehr starkes Werkzeug allzeit verfügbar - das Internet. Da kann man vieles nachschlagen, KIs nutzen oder professionelle Hilfe finden. Man muss es nur Nutzen zu wissen.
Neben der finanztip-Auflistung gibt es viele weitere, professionelle Versicherungsmakler die mit ihren Blogbeiträgen solch kompliziertes Wissen allgemeinverständlich aufbereiten. Übliche verdächtige: Torsten Breitag, Guido Lehberg, Sven Hennig, Finanzberatung Bierl, Walter Benda, Matthias Helberg, und und und (Auflistung ohne Rangfolge!).