Hallo @ame56,
die Idee hatte ich vor einiger Zeit schon, aber ob das wirklich so ist, kann ich nicht sagen. Ich denke, das kann nur ein Jurist mit dem entsprechenden Fachwissen beantworten. Aber ich finde auch, dass das logisch und konsequent gedacht ist.
Für meine Klage war die Idee zu spät, ich hatte da schon die Mahngebühren, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren bezahlt. Wenn ich dann auf diesen Weg umgeschwenkt hätte, wäre ich auf den Kosten sitzengeblieben.
Aber ich denke, das ist eine höchst interessante Überlegung für diejenigen, bei denen inzwischen bezüglich der Bearbeitungsgebühr Verjährung eingetreten ist.
Wie sieht es denn bei Dir aus? Ich meine, Deine Sache liegt doch schon beim Amtsgericht, dann hast Du doch auch schon gezahlt.
Wenn Du jetzt einen Rückzieher machst, siehst Du Deine Vorleistungen nie wieder.
Frag doch Deinen Anwalt, oder bist Du ohne Anwalt vors Amtsgericht gegangen?
Ich hoffe, Du machst es richtig!
Gruß nottele