@Nikolaus schrieb:
Meine Klage wurde abgewiesen. Ganz toll jetzt hab ich auch noch die Kosten am Hals
Mehr hierzu bei: Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr - Seite 20 - Geld zurück - Finanztip Community
Hallo Nikolaus, das Urteil aus Ludwigsburg kennst Du ja.
Bei ZIP online.de habe ich gefunden, dass die Berufung anhängig ist beim LG Stuttgart unter dem Az. 4 S 122/15.
Es geht, wie Du weißt, um die Unwirksamkeit einer Darlehensgebühr in Bausparkassen-AGBAG Ludwigsburg,
Urt. v. 17. 4. 2015 – 10 C 133/15 (nicht rechtskräftig)
Leitsatz des Gerichts:Die Vereinbarung einer Darlehensgebühr in AGB einer Bausparkasse ist als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle zugänglich, eine unangemessene Benachteiligung des Bausparers und deshalb unwirksam.
Ich würde mich von einem Anwalt, der sich in "Bankenrecht" auskennt, oder gleich bei der Anwaltskanzlei von Uwe Mattis, Burg Stargard, die das Urteil erstritten hat, beraten lassen, ob Du Chancen hast bzw. wie Du vorgehen solltest,
Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, dass Du Dein Verfahren so lange ruhen lassen kannst, bis das Verfahren beim LG Ludwigsburg (s.o.) durch ist und Deine Chancen danach besser beurteilt werden künnen.
Ich kann mir letztlich nicht vorstellen, dass die BSp.Kassen mit ihrer Argumentation durchkommen. Du musst aber dann schon einen gewieften Anwalt haben.
Dass Du vor dem LG ohnehin einen Anwalt benötigst, hat Dir Steff schon geschrieben, und wenn Du Rechtsschutz hast, kannst Du Dir auch einen tüchtigen aussuchen. Die 250,00 € Selbstbeteiligung würde ich dranhängen, aber abnehmen kann Dir die Entscheidung niemand!
Gibt es denn niemanden hier in der Community, der auch -wie Nikolaus- wegen der Darlehensgebühr und nicht wegen der Bearbeitungsgebühr im Rechtsstreit ist und anwaltliche Hilfe hat?
Gruß, nottele


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