Hi Nikolaus,
das müsste dieses Aktenzeichen sein:
BSQ Bauspar AG:
Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 19.03.2015
Aktenzeichen: 34 C 8887/14
Klägervertreter: Rechtsanwälte Fröhlich & Hein, Trier
Gruß nottele
Hi Nikolaus,
das müsste dieses Aktenzeichen sein:
BSQ Bauspar AG:
Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 19.03.2015
Aktenzeichen: 34 C 8887/14
Klägervertreter: Rechtsanwälte Fröhlich & Hein, Trier
Gruß nottele
@MK2015
Hallo,
das hört sich ja recht gut an. Warten wir mal gespannt ab, wie es sich weiter entwickelt.
Weißt du denn, wie der Anwalt bzw das Anwaltsbüro heißt, mit dem du es zu tun hattest?
Aber ich denke, Du bist guten Mutes.
Gruß nottele
Und alles sind Urteile von AG.Ich bin sicher das die Urteile von den LG kassiert werden.
Wollen wir's hoffen!
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Nur - hoffentlich hilft es Nikolaus noch. Ich habe den Eindruck, dass er (...natürlich sie) auf den Trip ist, aufzugeben.
Nikolaus, wie viel Zeit hast Du denn noch laut dem Urteil, um Dich zu entscheiden? Vielleicht passiert ja in der Zeit noch etwas Entscheidendes!
Gruß, nottele
@ThorstenH schrieb:
Bemerkenswert ist, dass die Richter am AG Ludwigsburg offenbar unterschiedlich entscheiden, denn wie hier bekannt, hat ja das AG Ludwigsburg gegen den Trend mit (nicht rechtskräftigem) Urteil vom 17.04.2015 - 10 C 133/15 - auf die Unwirksamkeit der Darlehensgebühr erkannt.
Mehr hierzu bei: Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr - Seite 20 - Geld zurück - Finanztip Community
Kann das sein, dass das an den Anwälten liegt, wie sie den Fall vortragen?
@Nikolaus schrieb:
Meine Klage wurde abgewiesen. Ganz toll jetzt hab ich auch noch die Kosten am Hals
Mehr hierzu bei: Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr - Seite 20 - Geld zurück - Finanztip Community
Hallo Nikolaus, das Urteil aus Ludwigsburg kennst Du ja.
Bei ZIP online.de habe ich gefunden, dass die Berufung anhängig ist beim LG Stuttgart unter dem Az. 4 S 122/15.
Es geht, wie Du weißt, um die Unwirksamkeit einer Darlehensgebühr in Bausparkassen-AGBAG Ludwigsburg,
Urt. v. 17. 4. 2015 – 10 C 133/15 (nicht rechtskräftig)
Leitsatz des Gerichts:Die Vereinbarung einer Darlehensgebühr in AGB einer Bausparkasse ist als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle zugänglich, eine unangemessene Benachteiligung des Bausparers und deshalb unwirksam.
Ich würde mich von einem Anwalt, der sich in "Bankenrecht" auskennt, oder gleich bei der Anwaltskanzlei von Uwe Mattis, Burg Stargard, die das Urteil erstritten hat, beraten lassen, ob Du Chancen hast bzw. wie Du vorgehen solltest,
Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, dass Du Dein Verfahren so lange ruhen lassen kannst, bis das Verfahren beim LG Ludwigsburg (s.o.) durch ist und Deine Chancen danach besser beurteilt werden künnen.
Ich kann mir letztlich nicht vorstellen, dass die BSp.Kassen mit ihrer Argumentation durchkommen. Du musst aber dann schon einen gewieften Anwalt haben.
Dass Du vor dem LG ohnehin einen Anwalt benötigst, hat Dir Steff schon geschrieben, und wenn Du Rechtsschutz hast, kannst Du Dir auch einen tüchtigen aussuchen. Die 250,00 € Selbstbeteiligung würde ich dranhängen, aber abnehmen kann Dir die Entscheidung niemand!
Gibt es denn niemanden hier in der Community, der auch -wie Nikolaus- wegen der Darlehensgebühr und nicht wegen der Bearbeitungsgebühr im Rechtsstreit ist und anwaltliche Hilfe hat?
Gruß, nottele![]()
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Hallo, ist das bei Dir auch das Anwaltbüro Mayinger &Péntek?
Ich denke, bei mir wird das ähnlich laufen wie bei Dir. Allerdings haben sie noch bis zum Termin 17. Juli Fristverlängerung bekommen. Wie ich den Laden einschätze, werden sie bis dahin auch warten, um letztlich den gleichen Bla-bla ans Gericht zu geben, denn offensichtlich spielen die auf Zeit.
Da es bei Dir schon im Juli vorm LG stattfindet, wünsche ich schon mal alles Gue!
Bin gespannt!
@steff1968
Hallo, ich gebe Dir vollkommen Recht, und: Nein, ich denke nicht daran, aufzugeben oder nachzugeben.
Ich muss nur immer meine Frau beruhigen, die sieht ständig schwarz, seitdem ich sie informiert habe, dass wir den Klageweg gehen: "Hättest du damals das Angebot angenommen...!" -aber dann hätten wir höchstens die Hälfte bekommen.
Danke für die Ermunterung, Gruß nottele
Hallo steff,
danke für die Antwort.
Dass bei Dir das gleiche Anwaltbüro beteiligt war, ist m.E. ein sicheres Zeichen, dass die auf Zeit spielen. Die müssten ja eigentlich so in der Materie stecken, dass sie locker in vier Wochen die Klageerwiderung hätten schreiben können.
Ende August bis Ende September will ich in Urlaub fahren; hoffentlich passiert in dieser Zeit nichts Wesentliches!
Gruß nottele
@Scooter
Hallo, läuft Deine Klage vor dem AG oder dem LG? ...und hast Du schon einen Termin?
Gruß nottele
Hallo steff,
hatte denn die BSQ in Deinem Verfahren das gleiche Anwaltbüro (Mayinger &Péntek), oder haben sie die Pferde gewechselt?
Hallo zusammen,
zu meiner Klage beim AG Nürnberg:
Das Anwaltbüro der BSQ (Mayinger & Pentek) haben Antrag auf Fristverlängerung gestellt, das Gericht hat die Frist zur Erstellung der Klageerwiderung bis zum 17. Juli festgesetzt.
Ich denke, die tun alles, um das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Na ja, die Zinsen nehmen wir halt auch noch mit... ![]()
Gruß, nottele
Hallo ascom,
danke für die schnelle Antwort.
Ich finde, das war ja super und vorbildlich, wie das mit dem Vorausdarlehen gelaufen ist.
Für die noch ausstehende Darlehensgebühr kann ich nur -wie allen anderen auch- viel Erfolg wünschen.
Gruß, nottele
...ach so, ascom, was ich noch fragen wollte:
Haben die einfach so gezahlt, ohne Gerichtsverfahren, Mahnverfahren oder Ombudsmann? Die gesamten Bearbeitungsgebühren samt Zinsen?
Was hast Du denn in die Wege geleitet, dass die gezahlt haben?
Gruß nottele
@ascom
Hallo und willkommen im Kreis der Bausparer!
Ich hätte an Dich eine Frage:
Was bezeichnest Du als "Zwischenkredit"? Ist das so etwas wie ein Bankvorausdarlehen auf den Bausparvertrag? Und die "Darlehensgebühr", die Du nach dem Ludwigsburger Urteil zurückfordern willst, ist die Gebühr auf den Kredit nach Zuteilung des angesparten Bausparvertrags?
Gruß, nottele
Hallo euch allen,
die BSQ hat sich geäußert, dass sie in den Prozess gehen will. Es geht also weiter! !!!
Gruß nottele
Danke für die Infos!
@TorstenH
Hi, ich findeauf der von Dir geposteten Seite eigentlich nur das Urteil des AG Aachen vom 06.03.2015, das mir die BSQ zur Abschreckung meiner Forderungen zitiert hat.
Es scheint aber in der Tat so zu sein, dass die Amtsgerichte in Deutschland z.Zt. noch nicht einheitlich urteilen; schade, dass wir keinen Juristen oder anderen Experten haben, der den Wortlaut der Urteile bekommen kann und die
Argumentationen und Urteilsbegründungen mal miteinander vergleicht.
Hallo Euch allen, bei mir geht es weiter:
Es ist eine Verfügung des AG Nürnberg angekommen. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt; die BSQ muss nun innerhalb von zwei Wochen ihre Verteidigungsbereitschaft anzeigen und innerhalb weiterer zwei Wochen auf die Klage inhaltlich erwidern. Ich denke, die werden bis zur letzten Minute warten!
Sonst sind noch keine Termine anberaumt.
Gruß nottele
@Nikolaus
Hi,das habe ich nicht geahnt, dass du zwei Fälle laufen hast.
Mal schauen, was schneller läuft!
Alles Gute!
nottele