Beiträge von nottele

    @ lobster53
    Es gibt beim AG Nürnberg einen Fall (hier gegen die
    BSQ-Bauspar AG), in dem der Richter die BG beim Bankvorausdarlehen für
    unrechtmäßig angesehen habe. Die Bauspark. wolle aber in Revision
    gehen, weil sie der Meinung ist, dass es sich um einen Bausparvertrag
    handeln würde und dass es im Sinne der Mitgliedschaft aller Bausparer wäre, die
    Bonität zu prüfen und dass sie dadurch Kosten gehabt hätten.

    Ich sehe trotzdem Chancen, mal sehen!

    Bitte hier mal dazu nach schauen:

    "nottele" schrieb am 28.01.2015 irgendwo in diesem ForumDie BG wurde mir bereits erstattet

    Hallo, das habe ich nicht geschrieben!!!
    Ich habe noch keinen Cent erhalten, mir wurden nur einige nicht zu akzeptierende Vergleichsangebote gemacht.
    Habe inzwischen Klage beim Amtsgericht eingeleitet.

    Hallo, meine Klage vor dem AG Hünfeld läuft jetzt auch seit heute Morgen.
    Wegen eines Fehlers von mir beim Übertragen einer EMail um fast drei Wochen verspätet.. aber was soll's?
    Dann kriegen wir halt ein paar Cent mehr Zinsen!
    Steff, Du hast ja morgen Termin, da wünsche ich viel Glück!

    Gruß, nottele

    Hallo allen Bauspargeschädigten,
    ich will nur kurz über den Stand meiner Verhandlungen mit der BSQ berichten:
    Heute Morgen habe ich eine Mail erhalten, in der u.a. der Satz steht:
    "Rein entgegenkommenderweise und unter Aufrechthaltung unserer Rechtsauffassung erhöhen wir letztmalig unser Vergleichsangebot zur Vermeidung eines langwierigen Rechtsstreits auf einen Betrag in Höhe von 3.250,00 Euro.
    Weitergehende Kosten / Zinsen werden von uns nicht übernommen."

    "Letztmalig" wurde von ihnen auch fett gedruckt. Die stolze Erhöhung beträgt 250 EUR. Damit haben sie ihre Chance vertan, einen Rechsstreit zu vemeiden.
    Ich frage mich: wenn die bereit sind, einen Betrag zu zahlen, der über dem Betrag der ursprünglichen Bearbeitungsgeb. liegt, -wenn auch geringfügig-, dann wissen sie auch, dass sie letztendlich zahlen müssen, denn "entgegenkommenderweise" zahlen die bestimmt nicht!

    Gruß, nottele

    Hallo Leute, da kommt man kurz ins Grübeln...
    Die BSQ hat ihr Angebot deutlich erhöht, es fehlen aber noch ca. 25%, wenn ich die Bearbeitungsgebühr und die Zinsen zusammen zähle. Die Kosten für RA und Mahngeb. werden in dem Angebot von der Bank auch übernommen.
    Ich werde es noch einmal überschlafen, neige aber dazu, vor Gericht zu gehen.
    Was meint Ihr denn??
    Gruß, nottele

    Eine
    Frage, hat hier irgend jemand einen Klage gegen Bspk. laufen?
    Nicht nur wollen, sondern tatsächlich beim Gericht auch eingereicht?
    Egal ob mit oder ohne Rechtsanwalt.

    Auf
    Seite 8 hat @steff1968 doch gepostet, dass sie/er Klage beim
    Landgericht Nürnberg eingeleitet hat. Ergebnis kann natürlich noch nicht
    vorliegen. ich habe aber zwei Urteile gefunden, in denen es um Darlehen
    mit Bausparvertägen gehen soll:

    Bauspar-Darlehensvertrag ->
    Darlehensgebühr: Deutsche Bank Bauspar AG: Amts­gericht Frank­furt a.
    M., Urteil vom 03.02.2014Aktenzeichen: 32 C 2946/13 (nicht
    rechts­kräftig) -Besonderheit: Der Kläger hatte bei der Bauspar-Tochter
    der Deutsche Bank ein Darlehen über 110 000 Euro aufgenommen. Dafür
    zahlte er 1 100 Euro Bearbeitungs­gebühr. Gleich­zeitig schloss er einen
    Bauspar­vertrag ab, den er zur Tilgung des Darlehens einsetzen konnte.
    Das Gericht verurteilte die Deutsche Bank Bauspar AG dazu, die
    Bearbeitungs­gebühr zu erstatten.
    -Land­gericht Frank­furt a. M.,
    Urteil vom 20.06.2013 Aktenzeichen: 2-05 O 452/12 Besonderheit: Die
    Kläger hatten bei der Bauspar-Tochter der Deutsche Bank eine
    Finanzierung über fast 500 000 Euro mit zunächst tilgungsg­freiem
    Sofort­kredit und einem Bauspar­vertrag zur Ablösung des Darlehens
    abge­schlossen. Sie klagten auf Erstattung der Bearbeitungs­gebühr für
    den Sofort­kredit und auf die Fest­stellung, keine weitere
    Darlehens­gebühr im Rahmen des Bauspar­vertrags und keine
    Darlehens­konto­führungs­gebühr zahlen zu müssen. Das Land­gericht
    Frank­furt a. M. verurteilte das Unternehmen in allen Punkten. Nur die
    zusätzlich kassierte Abschluss­gebühr darf die Deutsche Bank Bauspar AG
    behalten.

    Ich habe die Hoffnung, dass alles geregelt wird, braucht nur Zeit und Durchhaltevermögen!

    Aber wie nun weiter

    @Sylvi62
    Schade, dass Du mit Deinem Anwalt Probleme hast.
    Ich habe mein weiteres Vorgehen in dem Thread:
    Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr
    dargelegt: Letzte Frist, dann Klage!
    Von anderen weiß ich, dass sie schon den Klageweg eingeleitet haben.
    Von den Obleuten halte ich nicht so viel, die scheinen mir zu nah bei den Banken und daher befangen zu sein. Sollte mich freuen, wenn es sich anders herausstellt!

    @ame56

    Ich kenne den Schriftverkehr meines Anwaltes nicht. Er kontaktiert mich jeweils, wenn er es für nötig hält, so auch in dem Fall des o.g. "Angebots", von dem er meinte, er müsse es mir mitteilen. Gleichzeitig signalisierte er mir aber, dass ich gute Chancen hätte, die BG nebst Zinsen, Anwalts- und Gerichtskosten durchzusetzen.
    Nachdem ich meine "bessere Hälfte " überzeugt habe, weiterzumachen, werden wir folgendermaßen vorgehen:
    Das Vergleichsangebot lehnen wir ab, da unsere Forderungen in voller Höhe rechtens sind. Der BSQ wird noch einmal eine Frist von ca. 3 Wochen gesetzt, um den geforderten Betrag (incl. Zinsen und Gebühren!) zu überweisen, ansonsten wird der Betrag im Klageverfahren eingefordert.
    Ich teile Deine Meinung, dass das ein gutes Zeichen ist.
    Mich würde aber interessieren, in wie vielen Fällen sie mit diesen Angeboten Erfolg hatten und ihre Kosten minimiert haben!

    Habe heute vom Verband der Privaten BSK Antwort erhalten.

    @Sylvi62
    Hallo, was dieser Verband sagt, ist doch im Interesse der Bausparkassen, und dass sie die vertreten, schreiben sie ja deutlich auf ihrer Webseite:
    "Der Verband der Privaten Bausparkassen e.V. vertritt die 12 privaten Bausparkassen in Deutschland. Seine wichtigste Aufgabe ist es, die gemeinsamen Interessen der Mitgliedsinstitute und ihrer über 16 Millionen Kunden gegenüber Politik, Verwaltung und Aufsichtsbehörden wahrzunehmen. "
    Und im Interesse der "Mitgliedinstitute" liegt nun mal, dass die Erstattung der Bearbeitungsgebühren abgewimmelt wird!

    @svenkoe
    Ja, im Wortlaut haben sie geschrieben:
    "Die Bearbeitungsgebühr wurde von der Bausparkasse nicht vorgegeben, sondern vorab mit Ihnen individuell ausgehandelt. Im vorliegenden Fall wurde die Bearbeitungsgebühr handschriftlich in den Vertrag aufgenommen ..."

    Das ist alles erlogen! Mit der BSpK. haben wir gar nicht verhandelt, sondern die Bedingungen waren von der Vermittlungs-Finanzierungsgesellschaft KVB alle nachher im Vertrag, - und das "handschriftlich" in den Vertrag etwas eingegeben worden sein soll, - ich weiß überhaupt nicht, wie die darauf kommem!
    Aber mit dieser Argumentation haben sich schon Gerichte beschäftigt und haben das abgewimmelt: Wenn die Bank das behauptet, muss sie beweisen können, dass der Darlehensnehmer die Möglichkeit hatte, auf die Höhe der Gebühr Einfluss zu nehmen, - und das konnten sie in den Fällen nicht und können es auch bei uns nicht.

    Hallo,
    da habe ich vor 7 Stunden geschrieben, dass sich bei mir nichts tut, da macht mir die BSQ ein Superangebot!!! :cursing:
    "Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" wollen sie mir nur knapp 50% meiner Forderung (bei Berücksichtigung der Zinsen, der RA-Gebühren sowie der Gerichtsgebühren für MB) zahlen.
    Mein RA rät mir ab, meiner Frau ist der Spatz in der Hand eventuell lieber als die Taube auf dem Dach. Aber ich werde wohl nicht auf das Angebot eingehen, muss nur noch meine Frau überzeugen! ;)
    Ich denke, die wissen, dass sie in Wirklichkeit nicht darum herumkommen und zahlen müssen, sie versuchen nur noch alle Tricks, um es auf die lange Bank zu schieben, weil sie denken, dass wir dann aufgeben.

    Wie sind eure erfahrungen bisher mit der Klage gegen die BSQ, wir sollten uns hier auf dem Laufenden halten würde ich sagen

    Ja, ich gebe Dir Recht, wir sollten uns auf dem Laufenden halten!
    Aber bei mir tut sich z.Z. nichts, mein Anwalt hatte mir geraten, auf ein Angebot der Bank zu warten. Das war vor 14 Tagen. Aber in der Kanzlei würde es auf "Wiedervorlage" liegen. Von Sachstandsanfragen möge ich so lange absehen.
    Es fällt einem ja schwer, wenn man täglich die Mails abruft und nix passiert... aber ich denke, die Hauptsache ist, dass erst mal die Verjährung gehemmt ist.
    Aber es wäre doch schön, wenn im Forum auch mal eine für uns positive Nachricht zu verzeichnen wäre!

    PS: Sven, Du schreibst, das Du ein lächerliches Angebot von der BSQ hattest; könntest Du das denn im Forum ein wenig spezifizieren? - Ich meine nicht die genauen Zahlen, aber so ungefähr (als Bruch oder in % der ursprünglichen Forderung).
    Gruß, nottele

    @dodoma
    Hallo, die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag ist rechtens, da kannst Du nichts machen.
    Wenn Du im Darlehensvertrag keine "Bearbeitungsgebühr" oder "Darlehensgebühr" findest, sei froh, denn dann brauchtest Du seinerzeit keine zu bezahlen bzw. von Deinem Darlehen abziehen zu lassen.
    Wenn Du doch so eine Gebühr findest, kannst Du ohnehin nur etwas fordern, wenn Du die Verjährung bereits gehemmt hast (z..B. durch Mahnverfahren, Ombudsmann oder Verzicht derEinrede durch die Bank). Ansonsten sind seit dem 01.01.15 Deine eventuellen Ansprüche verjährt.

    MartinausBayern schrieb:
    Hallo zusammen!
    Habe gestern ein schreiben von unserer Bank erhalten, dass die Kosten für die verlangten Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen, die in unserem Immobilienvertrag aus dem Jahr 2005, zurückbezahlt werden. Wir haben unsere Bank diesbezüglich mittels Musterschreiben im Jahr 2014 noch angeschrieben und aufgefordert, die seinerzeit verlangten Bearbeitungsgebühren und die verlangten Wertermittlungskosten in Höhe von 75 € einschl. der angefallenen Zinsen zurückzuzahlen.
    Jedoch sagt die Bank in ihrem Antwortschreiben vom 30.01.2015, dass die Rückforderung für die angefallenen Wertermittlungskosten bereits verjährt sei!! Stimmt das, obwohl ich das Rückforderungsschreiben noch in 2014 der Bank zugesandt habe? Beginnt die Verjährungsfrist dafür nicht Ende 2011. Bei 3 Jahren würde sie doch bis Ende 2014 laufen, oder?

    Bitte um Hilfe! Danke im Voraus!
    LG Martin


    Soweit ich weiß sind die Wertermittlungsgebühren von dem Urteil nicht betroffen. Ich denke das in nächster Zeit noch ein weiteres Urteil diesbezüglich folgen wird.

    Mein RA hat auch so was gesagt, dass die Wertermittlungsgebühr im Prinzip unrechtmäßig -also erstattungsfähig- sei, aber die Frage der Verjährung nicht klar sei.
    Martin, kannst Du vielleicht noch posten, um welche Bank es sich handelt und um welche Art von Immobilienvertrag (Hypothekendarl., Bankvorausdarl., Bauspardarl. nach Zuteilung o.a.)?