Da wir in zweiter Ehe verheiratet sind und noch eine Tochter und ein Enkelkind von seiner Seite erbberechtigt ist, es - zumindest mir unbekannt - kein Testament gibt, kann ich dann das Darlehen von den Erben meines Mannes verlangen?
Keine gute Idee... - Ohne Testament sind Sie Erbin zu 1/2 nach Ihrem Mann. Damit ist im Fall seines Todes schon einmal die Hälfte der Darlehensforderung gegen Sie selbst gerichtet.
Die andere Hälfte werden Sie von der Miterbin (Tochter) verlangen können. Aber nur, wenn der Nachlass Ihres Mannes ausreicht. Sonst wird die Tochter das Erbe ausschlagen, wie @johannesD richtig schreibt.
hat eine Erbschaft zu erwarten die definitiv ist.
Eine Erbschaft ist im Übrigen nie "definitv".
Es kann noch viel passieren, bis der Erblasser bzw. die Erblasserin die Augen zumacht.
Aber wenn Ihr Mann sicher ist, dass er Erbe wird, sollte er den potentiellen Erblasser um ein Darlehen bitten. Das würde mehr Sinn machen, als wenn er sich bei Ihnen verschuldet.