Aber laufende Kosten für einen Dienstwagen (Leasing, Service, Sprit) kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, eine simple Gehaltserhöhung eben nicht.
Wie kommen Sie denn darauf?
Das Gegenteil ist richtig! Selbstverständlich sind für Ihren Arbeitgeber die Gehaltskosten genau so steuerliche Betriebsausgaben wie die laufenden Kosten eines Dienstwagens!
Der Unterschied besteht in der Sozialabgabenbelastung. Während 7.000 € für den Dienstwagen einfach so in die Kosten fließen, sind 7.000 € Gehalt mit rund 20 % Sozialabgaben (=Arbeitgeberanteil) belastet. D.h. es kommen auf 7.000 € Gehalt noch rund 1.400 € an Sozialbeiträgen hinzu, so dass der Gesamtaufwand 8.400 € beträgt, der natürlich in voller Höhe steuerlich absetzbar ist.
Deshalb will Ihnen Ihr Chef ja auch die 20 % abziehen. ABER: was Ihr Chef Ihnen verschweigt (oder nicht bedacht hat), ist die Sozialabgabenbelastung des geldwerten Vorteils. Der Betrag, der sich aus der 1-%-vom-Neuwert-Methode plus 0,03 % pro Entfernungskilometer ergibt, ist ein GELDWERTER VORTEIL.
Dieser Vorteil wird bei Ihnen als Arbeitnehmer besteuert und mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Diese Sozialversicherungsbeitragsbelastung gilt eben auch für den Arbeitgeber!
Da Sie den geldwerten Vorteil offensichtlich bereits kennen, können Sie Ihrem Chef vorrechnen, wieviel Sozialabgaben er zusätzlich zu den 7.000 € kalkulierten Autokosten noch bezahlten müsste. Und diesen Betrag sollten Sie in jedem Fall für sich beanspruchen. Ferner sollten Sie einen finanziellen Pauschalausgleich dafür verlangen, dass Sie das Unfallrisiko tragen müssen.
Ich habe vor 10 Jahren mal in einer Firma gearbeitet, wo dieses Thema auch auf der Agenda stand. Mir war die "Dienstwagen-Pauschale" auch lieber als mit irgendwem über Typklasse, Farbe und Sonderausstattung eines Autos diskutieren zu müssen. Allerdings war die Pauschale damals 24.000 € im Jahr. Dafür habe ich alle Fahrtkosten inklusive Unfallrisiko selbst getragen.
Jetzt hängt die Pauschale natürlich immer von der Größe des Dienstwagens ab, den man beanspruchen kann...
Aber mit 7.000 € im Jahr sind Sie da eher zu knapp als zu großzügig bemessen. Womöglich hat sich auch Ihr Chef verrechnet, als diese 7.000 € ermittelt wurden. Wenn man eine Vollkostenrechnung anstellt und ALLES rechnet angefangen vom Wertverlust über Sprit, Öl, Inspektionen, Reifen, Versicherung, Steuer und sonstiger Nebenkosten kommt man bei vielen Autotypen mit 7.000 € nicht aus!