Anlässlich der alljährlichen Standmitteilung ist der o. g. Vertrag wieder in meinen Fokus geraten. Kennt jemand einen Online-Rechner, bei dem man zwei konkrete Fonds mit den echten Vergangenheitsdaten und Sparplansimulation inkl. Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen gegeneinander laufen lassen kann? Also so eine Mischung aus onvista-Fondsvergleich und Sparplanrechner von zinsen-berechnen.de?
Beiträge von Giskard
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Das ING Depot hatte ich mir auch schon angeguckt, jedoch hat mich die maximale Sparrate von 1000 Euro gestört. (...)
Man kann mehrere Sparpläne auf den selben ETF einrichten, womit sich z. B. auch die Kosten einer Einmalanlage umgehen lassen. Ist halt, je nach Summe, ein wenig zusätzlicher Aufwand...
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Nach mehrmaligem Lesen keine Verschlechterung der Bedingung zu erkennen.
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Guten Tag marie59 und herzlich willkommen im Forum,
in den Fachlichen Weisungen zur Anrechnung von Nebeneinkommen findet sich folgender Passus:
Zitat155.1 Anrechnung von Nebeneinkommen
155.1.1 Nebeneinkommen
(1) Nebeneinkommen (Erwerbseinkommen) sind alle Einnahmen, die der
Arbeitslose mit seiner Arbeitskraft während des Arbeitslosengeldbezuges
erarbeitet. Daher bleibt das Einkommen unberücksichtigt, das vor dem Beginn
des Leistungsanspruchs oder während einer Zeit erarbeitet wurde, in der der
Leistungsbezug unterbrochen war (z. B. während des Ruhens des Anspruchs
gemäß § 157 oder Entziehung der Leistung gemäß § 66 SGB I).
(2) Das Einkommen muss nicht während des Leistungsbezuges zugeflossen
sein.
(3) Als Einkommen sind auch Ansprüche zu berücksichtigen,
- die erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden oder
- bei denen wegen einer Pfändung, Abtretung oder sonstigen Verfügung
eine Auszahlung unterblieb.
Unberücksichtigt bleibt Arbeitsentgelt, wenn es überhaupt nicht zufließt.
Vom anzurechnenden Einkommen werden neben dem 165,00-Euro-Freibetrag nur Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten abgezogen. Da fallen nach meinem Verständnis weder umgewandelter Lohn noch Zuschüsse des AGs in die Direktversicherung drunter.
Ich würde darauf achten, mich hier nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und Nachweise zu den Werbungskosten sammeln und einreichen.
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Die denken sich wahrscheinlich: "Man kann es ja mal versuchen." Pacta sunt servanda. Es gibt kein historisch-einmalig-Preiserhöhungsrecht während eines wirksamen Preisgarantiezeitraums. Bin gespannt, wie es für fipsy weitergeht.
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Ich finde die EC-Karten-Gebühr ärgerlich, werde sie aber aus Bequemlichkeit wohl in Kauf nehmen, um das Geldautomatennetz der Sparkassen weiterhin "kostenlos" nutzen zu können, wenn der DM mal geschlossen ist... Die Einschränkung auf 6 kostenlose Abhebungen pro Monat gilt bei meinem Kontomodell schon länger.
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Herzlich willkommen im Forum Hewimi
Ich habe mal im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch des BMF nachgeschlagen. Dort findet sich zur Veranlagung von Ehegatten folgender Passus
Zitat(...)
Sogar in Fällen, in denen die Ehegatten infolge zwingender äußerer Umstände für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt leben müssen, z. B. infolge Krankheit oder Verbüßung einer Freiheitsstrafe, kann die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft noch weiterbestehen, wenn die Ehegatten die erkennbare Absicht haben, die eheliche Verbindung in dem noch möglichen Rahmen aufrechtzuerhalten und nach dem Wegfall der Hindernisse die volle eheliche Gemeinschaft wiederherzustellen.
(...)Vor diesem Hintergrund ich würde als steuerrechtlicher Laie erstmal davon ausgehen, dass das Finanzamt einer fortdauernden gemeinsamen Veranlagung keine Steine in den Weg legen dürfte.
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0,90 Euro Kosten pro Sparplanausführung. Andere Banken/Broker bieten zurzeit auf jeweils sehr breite ETF-Paletten kostenlose Sparpläne an und sind auch bei den Kosten für Einmalkäufe/-verkäufe deutlich günstiger. Ich musste schon ein wenig schmunzeln, als ich gerade sah, dass die aktuelle ETF-Aktion der Postbank darin besteht, dass man ganze 17 ausgesuchte Xtrackers-ETFs für 4,95 Euro pro Order ab 1.200,- Euro Volumen kaufen kann.
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Telefonische Auskunft von Smartbroker: Die Ex-Ante-Kosteninformation ist fehlerhaft und "kann getrost ignoriert werden". Auf der Wertpapierabrechnung soll es dann richtigerweise mit 4,- Euro abgerechnet werden.
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Da ich nach längerer Zeit mal wieder einen ETF-Verkauf tätigen wollte, ist mir nun aufgefallen, dass bei Platzierung einer Order (hier: Limit) auf dem Ex-Ante-Kostenausweis nun 9,- Euro einmalige Ausstiegskosten anstelle von 4,- Euro (wie zuvor, entsprechend der lt. aktuellem PLV gültigen Orderprovision) ausgewiesen werden. Habe das dann mit verschiedenen Handelsplätzen (Tradegate, L&S, Gettex) und verschiedenen ETF durchgespielt mit immer gleichem Ergebnis.
Die Ex-Ante-Kostenausweise der vergangenen Monate sagen mir, dass bis Monat 04/2021 4,- Euro und ab Monat 04/2021 9,- Euro einmalige Ausstiegskosten genannt werden.
Kann das jemand bei sich nachvollziehen? Werden Eure ETF-Verkaufs-Order dann trotzdem zu 4,- Euro Kosten ausgeführt?
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Mit dem Morningstar Instant X-Ray kannst Du zwar nicht auf Ebene der im Einzelnen enthaltenen Werte, aber in Bezug auf Regionen, Sektoren, Aktienstil und Kennzahlen ein Gefühl dafür entwickeln, in welchem Bereich Dein Wunschportfolio mglw. unerwünschte Übergewichte bereithält.
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Ja, da entsprechend geringere RV-Beiträge abgeführt werden. Ein Rechner, der die negativen Renteneffekte mitberücksichtigt, ist mir nicht bekannt.
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Ich habe kürzlich Bauklötze gestaunt, als die ING mir anlässlich einer Depoteröffnung allen Ernstes eine iTan-Liste zugeschickt hat.
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Drei auf den eigenen Namen lautende TG-Konten oder zwei davon z. B. auf den Namen des lieben Nachwuchses?
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Ich finde die Unterkontenfunktion auch sehr praktisch, aber die Schließung ist dann vielleicht der nötige Anstoß, die Sparraten für meine Patenkinder endlich in noch zu eröffnende ETF-Depots zu leiten...
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Das lässt sich nicht von der Hand weisen.
Fließt denn kein ALG1? Oder müssen Sie sonst ALG2 beantragen? Zu diesen Themen können Sie ja nötigenfalls auch Hinweise im Forum erhalten.
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Das gesuchte Wort heißt "Sozialleistungsbetrug"