...Inzwischen gilt Versicherungspflicht. Deshalb kann man seine GKV jederzeit bedenkenlos kündigen, weil die Krankenkasse das kündigende Mitglied erst ziehen lassen darf, wenn es bis zum Kündigungstermin eine neue private Krankenversicherung nachweist. Geschieht das nicht, ist die Kündigung Schall und Rauch und die Mitgliedschaft besteht fort...
Danke für die interessanten Anregungen. Ich werde das, glaube ich, doch an den Makler weitergeben. Es wird Wechselwillige aus GKV in die PKV nach mir geben und so tue ich zumindest dieser Gemeinschaft vielleicht einen Gefallen.
Ich war bei der GKV (Techniker) sehr zufrieden und wechsle tatsächlich aus rein finanziellen Erwägungen (Beihilfe) in die PKV, weil ich sonst - wie erwähnt - mehr als das doppelte zahlen müsste. Das mag mit Schnäppchenjägertum zu tun haben (wobei es die PKV auch nicht geschenkt gibt) aber deswegen sind wir in diesem Forum - um uns in finanziellen Fragen zu beraten und gute Entscheidungen zu treffen. Die dürfen dann nach meinem Verständnis auch ökonomisch sinnvoll sein.