Da hat der Steuerberater recht, dein Mann könnte dich theoretisch gerichtlich dazu zwingen der Zusammenveranlagung zuzustimmen, dein Mann müsste allerdings deinen Nachteil ausgleichen. D.h. er müsste dir die Summe an Geld zahlen, die du auch bei einer Einzelveranlagung als Erstattung bekommen hättest. Du hättest dein Geld und dein Mann trotzdem Steuer gespart. Zusätzlich kann man nach §§ 268 ff. AO einen Aufteilungsbescheid beantragen. Das dein Mann dir den Nachteil ausgleicht, solltest du vor der Unterschrift unter die Steuererklärung vertraglich vereinbaren.
Solche Klagen kommen zwar selten vor, aber es gibt sie tatsächlich und auch schon Urteile dazu. Was Lohnsteuerhilfevereine betrifft so kann ich sagen, da gibt es sehr viele "Luschen" die keine Ahnung haben.
PS: Dies ist keine Steuerberatung, nur meine persönliche Meinung.