Beiträge von Alabama

    Hallo tukane,

    die Situation hatten wir in 2023 auch: durch einen Arbeitgeberwechsel hat mein Mann sein bAV (SwissLife) auszahlen lassen. Betrag 1398€. Diesen haben wir in der Steuererklärung angegeben und wird scheinbar als Einkommen zu unserem individuellen Steuersatz versteuert. Dazu haben wir ein Schreiben der Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert) bekommen: solange mein Mann über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, werden keine Kranken- und Pflegekassenbeiträge fällig. Sobald er darunterfällt, muss er die auf den Betrag von 1398€ nachzahlen.

    Dennoch haben wir die bAV gekündigt, weil es unter dem Strich für uns günstiger war, das Geld anzulegen. Dazu kommt, dass es ein sauberer Schnitt war und wir keine "Karteileichen" mit uns rumschleppen. Keep it simple, stupid ;)

    Viele Grüße

    Alabama

    Ich möchte gern diese etwas ältere Diskussion wiederbeleben: heute ist auf verschiedenen Nachrichtenportalen im Internet gemeldet worden, dass der Wegfall der Steuerklassenkombi III/IV im Zuge der Haushaltsberatungen beschlossen worden ist. Gewünschter Start 01.01.2025.

    Mir ist völlig klar, dass sich die Steuerlast davon nicht ändert. Allerdings die monatliche Steuervorauszahlung. Platt gesprochen: weniger Netto im Säckle.

    Hat schon jemand eine Info gefunden, wie verfahren werden soll mit Ehepaaren, wo nur 1 Ehepartner arbeitet (die sog. Hausfrauenehe)? Welcher Faktor soll hier zum Tragen kommen? Oder kann ich mir schon heute den anzuwendenden Faktor selber ausrechnen (natürlich Gesetzesstand Heute)? Die Einkommensrechner, die ich im Internet gefunden habe, sind hier nicht zielführend gewesen.

    Danke für Infos.

    Ich habe gerade ein Excel-Tool gefunden, das einen ersten Anhaltspunkt ermittelt, ob die 9/10-Regelung für die Erreichung des Status pflichtversicherter Renter (KVdR) erfüllt wird:

    wenn man bei einer bekannten Suchmaschine die Begriffe "bavers 9 10 kvdr rechner" eingibt, erscheint als erstes Suchergebnis ein Rechner, der erste Antworten liefert. Natürlich ohne Gewähr. Hat bei mir gepasst.

    Danke für eure tollen Beiträge und Denkanstöße :thumbup: . Ich wollte ein kurzes Update geben:

    wir haben nun die Berechnungen aus der Videoberatung bei der DRV bekommen und arbeiten das Ganze durch. Offen gesagt, fällt es uns nicht wirklich leicht, denn es gibt so viele Möglichkeiten, Abzweigen, when-if-clauses, undundund.

    Wir beschäftigungen uns gerade mit dem Thema Teilrente. Da ist bei uns noch sehr viel Informationsbedarf und es wär toll, wenn wir uns mit unseren weiteren Fragen/Ideen hier wieder melden können. Eure Hilfe und die Schwarmintelligenz sind genial :love: :thumbup: :thumbup: .

    Kurzer Sachstand:

    am 24.05. hatte mein Mann seine Rentenberatung. Die Rentenberaterin ist wirklich sehr freundlich gewesen und hat uns kompetent beraten. Sie hat uns einige Wege aufgezeigt und ist mit uns unsere Ideen bezüglich Rentenplanung durchgegangen. Sie hat ehrlich gesagt, was sich nicht lohnt: gerade in Bezug auf den Kauf von Rentenpunkten hat sie ehrlich gesagt, dass wir uns lieber durchrechnen sollten, ob nicht eine Einmalzahlung in einen simplen ETF die für uns günstigere Alternative ist. Von einem Sparplan rät sie in unserem Alter ab, denn die letzte Einzahlung sollte ca 15 Jahre im ETF verbleiben, um sicher im Plus zu liegen.

    Ich war ganz verblüfft über so viel Beratungskompentenz inkl. Blick über den Tellerrand :thumbup: :thumbup:!

    Wir bekommen die verschiedenen Rentenberechnungen aus der Beratung noch per Post zugeschickt und sollen sie gut durcharbeiten. Danach hat sie uns eine weitere Rentenberatung sehr empfohlen.

    Fazit: wir hatten im Bekanntenkreis von einiger weniger guten Erfahrungen gehört (vielleicht waren da auch hohe Erwartungen im Spiel) und waren entsprechend skeptisch. Statt dessen sind wir sehr positiv überrascht und können die Rentenberatung wirklich empfehlen.

    Liebe Grüße,

    Alabama

    Hallo,

    meinem Mann (gebürtig Deutscher, arbeitet seit 1996 in Deutschland)ist heute eine Anstellung in Österreich angeboten worden.

    Auf die Schnelle konnten wir herausfinden, dass man 15 Jahre in den österreichischen Sozialversicherungssystemen gemeldet sein muss und 7 Jahre in die Pension eingezahlt haben muss, um die Mindestpension zu erhalten. Der Pensionsbezug beginnt mit dem 65. Lebensjahr.

    In der Zeit in Österreich erfolgen keine Zahlungen in die dt. Rente, das ist mir klar. Gibt es die Möglichkeit, sich die Auswirkungen auf die dt. Rentenhöhe ausrechnen zu lassen?

    Hat jemand vielleicht einen Ansprechpartner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der bei uns Licht ins Dunkle bringen kann?

    Wohin könnten wir uns in Österreich wenden, um belastbare Informationen zu bekommen?

    Im Moment schwirrt bei uns alles im Kopf…

    Danke für Unterstützung

    Guten Morgen, hui, da habt ihr aber was auf dem Tablett.

    Ich stelle einfach mal meine Gedanken zu den anderen Meinungen:

    Kryptos würde ich in dieser Lage sofort verkaufen. Es gibt Notzeiten, da muss man auch mal unpopuläre Entscheidungen treffen. Die Kryptos würden für mich im Moment den scheinbar nicht oder nicht ausreichenden Notgroschen ersetzen und hätten damit ihren Dienst getan. Und es kommen ja auch wieder bessere Zeiten, jetzt ist erstmal diese Lage zu entschärfen!

    Autolage: hast Du mal bei Dacia geguckt? Die bieten momentan ein 0% Leasing an. Ist der Schufascore Leasingtauglich? Ich weiß, Dacia wirst Du nicht hören wollen, habe gesehen, Du fährst einen Cupra. Nettes Auto, aber in der momentanen Lage meiner Meinung nach nicht drin. Zumal Du dir nicht vorstellen kannst, aufs Rad umzusteigen. Öffis wären mir zu unsicher (Fahren sie oder nicht). Der Dacia Spring ist ein kleines E-Auto und sollte für als Pendelauto passen.

    Den Geschirrspüler würde ich unbedingt anschaffen, notfalls auf Raten im Versandhandel, wenn es das monatliche Budget hergibt. Der Geschirrspüler spart Kosten (Wasser, Energie) und Zeit. Es muss ja nicht das 1000€ Gerät sein, es gibt gute und günstige Geräte. An dieser Stelle eine grundsätzliche Frage: wird ein Haushaltsbuch o. ä. geführt? Könntet ihr an einigen Stellen (vorübergehend) Einsparungen vornehmen?

    Es ist nie schön, sich einzuschränken, zu sparen, das tolle Markenauto herzugeben (wobei ich seit Jahren einen Dacia Sandero fahre und ihn niemals hergeben würde)., usw. Aber es gibt manchmal einfach blöde Zeiten im Leben. Ist so, kommt man mit Engagement auch wieder raus. Mein Opa hat immer gesagt: gehört zur Charakterbildung.

    Wenn ihr diese Phase erfolgreich überwunden habt, steht ja einem tollen Auto und vor allem dem Wiederaufbau der finanziellen Reserven wieder Tür und Tor offen.

    Ich wünsche euch gute Entscheidungen

    Im Rahmen des uns bevorstehenden Umzugs möchten wir unseren DSL-Vertrag mitnehmen. Da der Vertrag länger als 12 Monate besteht, haben wir mtl. Kündigungsrecht. Der Anbieter (EWE) kann uns an neuer Stelle exakt gleich versorgen, der Vertrag bleibt somit so wie er ist (Leistungsumfang).

    Wird an neuer Stelle ein neuer Vertrag begründet oder läuft der bisherige Vertrag an neuer Stelle einfach weiter? Würde der Vertrag weiterlaufen wie bisher, hätten wir weiter nur 1 Monat Kündigungsfrist, sonst wären es 12 Monate.

    Leider sind beim telefonischen Kundenservice widersprüchliche Aussagen (ja - Kündigungsfrist bleibt weiter 1 Monat, nein - Kündigungsfrist beträgt wieder 12 Monate, Umzug gibt es nicht - muss gekündigt und ganz neuer Vertrag geschlossen werden) getroffen worden.

    Die Suchmaschinenergebnisse konnten mir die Frage leider nicht beantworten. Kann hier jemand die Sache erhellen?

    Ich habe im monatlichen Budget von vorneherein einen Betrag für unerwartete Ausgaben eingerechnet und lege diesen sozusagen zur Seite. Da nicht jeden Monat etwas passiert, ist da ein kleines Polster vorhanden. Für unseren Hund (schwer an Epilepsie erkrankt) spare ich jeden Monat einen Betrag für die Medikamente/Behandlungen. Eine Tierkrankenversicherung für unsere Maus zu bekommen, ist unmöglich.

    Ich checke auch jeden Monat, ob die Budgetansätze passen (auch schon während des laufenden Monats, dauert dank Haushaltsbuch nur wenige Minuten). Falls nicht, gucke ich, ob ich umschichten oder einsparen kann. Habe allerdings zum Jahreswechsel einige Ansätze um 10% erhöht. Und alle Ausgaben auf den Prüfstand gestellt und reduziert oder den Anbieter gewechselt.

    Grundsätzlich geht meine Sparrate am Monatsbeginn vom Konto ab und ich muss halt mit dem auskommen, was nach Abzug aller Kosten übrig bleibt.

    Wow - das ging flott: am Mittwochmorgen bei der Servicehotline der drv angerufen und die freundliche Mitarbeiterin um einen Antrag auf Kontenklärung gebeten. Antwortschreiben mit Versicherungsverlauf eben aus dem Briefkasten genommen. Dafür :thumbup: :thumbup: :thumbup: !

    Dazu 2 Fragen: muss ich auch die aufgeführten Entgeltsummen prüfen und wenn ja, wie gehe ich da vor? Die aufgeführten Versicherungszeiten sind vollständig und korrekt.

    Danke für die Beantwortung meiner wahrscheinlich blöden Frage...

    Wir waren jein privat versichert: mein Mann war fast 22 Jahre lang Berufssoldat und damit in der freien Heilfürsorge. Er hatte eine PKV-Anwartschaft für die Zeit nach der Bundeswehr abgeschlossen. Ich war, solange ich gearbeitet habe, gesetzlich versichert. Danach war ich Beihilfeberechtigt (70%) und 30% privat abgesichert.

    Mein Mann hat 1986 eine zivile Ausbildung begonnen, war danach Berufssoldat und arbeitet seit 2011 in der zivilen Arbeitswelt.

    Da stellt sich mir die Frage, wie die BW-Zeiten betrachtet und angerechnet werden. Dazu habe ich auf die Schnelle leider nichts im Netz gefunden

    Ich habe die Büchse der Pandora geöffnet ;( !

    Je mehr ich mich in das Thema Rente einarbeite, desto mehr Themenfelder eröffnen sich. Ich habe gelernt, dass man als Rentner in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) eintreten kann bzw. dass dies ein Status innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

    Jetzt geht wegen der 9/10 Bedingung das Rechnen los: denn ZU früh darf man den Rentenantrag offenbar auch nicht stellen, weil der Tag der Antragstellung als Stichtag für die KVdR gilt.

    Nur gut, dass ich so rechtzeitig begonnen habe, mich mit dem Themenkomplex zu beschäftigen :)