Ab den Forums-Freund johu
Du hast jetzt auch etwas verwechselt.
Logischerweise werden Dividenden oder Gewinn Ausschüttungen einer Firma mit der Abgeltungsteuer automatisch versteuert und brauchen daher in der Einkommensteuererklärung gar nicht mehr angegeben werden.
Hallo McProfit
Ich weiss nicht was ich genau verwechselt habe, meine Gedanken dazu: Der Abgeltungssteuersatz ist ja unabhaengig vom Einkommen und von der Hoehe der Kapitalertraege. Das einzige was sich hier bei Zusammenveranlagung aendert ist der Freibetrag, aber bei 300k macht das nur 3 Promille unetrschied an zu versteuerenden Kapitalertraegen aus. Eine Guenstigerpruefung wird auch nichts bringen, da der persoenliche Steuersatz ueber dem Abgeltungssteuersatz liegen wird. Somit werden die Dividenden nicht zum Einkommen beitragen und der Einkommenssteuersatz (der sich durch Spliting aendern kann) ist nicht ausschlaggebend.
Ob es Sinn macht zusammen oder getrennt zu veranlagen ist dann m.M. unabhaengig von den Dividenden (bis auf die genannten 3 Promille) und wird eher such eher anhand der Verteilung der anderen Einkommen (z.B. Mieteinnahmen) orientieren.
LG
johu