Abschaffung Steuerklassen III/V

  • Ab den Forums-Freund johu

    Du hast jetzt auch etwas verwechselt.

    Logischerweise werden Dividenden oder Gewinn Ausschüttungen einer Firma mit der Abgeltungsteuer automatisch versteuert und brauchen daher in der Einkommensteuererklärung gar nicht mehr angegeben werden.

    Hallo McProfit

    Ich weiss nicht was ich genau verwechselt habe, meine Gedanken dazu: Der Abgeltungssteuersatz ist ja unabhaengig vom Einkommen und von der Hoehe der Kapitalertraege. Das einzige was sich hier bei Zusammenveranlagung aendert ist der Freibetrag, aber bei 300k macht das nur 3 Promille unetrschied an zu versteuerenden Kapitalertraegen aus. Eine Guenstigerpruefung wird auch nichts bringen, da der persoenliche Steuersatz ueber dem Abgeltungssteuersatz liegen wird. Somit werden die Dividenden nicht zum Einkommen beitragen und der Einkommenssteuersatz (der sich durch Spliting aendern kann) ist nicht ausschlaggebend.

    Ob es Sinn macht zusammen oder getrennt zu veranlagen ist dann m.M. unabhaengig von den Dividenden (bis auf die genannten 3 Promille) und wird eher such eher anhand der Verteilung der anderen Einkommen (z.B. Mieteinnahmen) orientieren.

    LG
    johu

  • Lieber Forumsfreund johu

    Sorry, hier im Forum kommt es tatsächlich oft auf jedes Wort an.

    Du hast natürlich nichts „verwechselt“ sondern ich wollte damit sagen dass mir die Besteuerung von Kapitalerträgen über die Abgeltungssteuer bekannt ist wei ich das ja schon so seit Jahren als sehr angenehm erlebe!

    Ich wollte mit dem Hinweis auf meine sehr hohen Kapitalerträge darauf hinweisen dass ich jetzt die merkwürdige Konstellation habe dass mein steuerpflichtiges Einkommen lt. Steuererklärung NULL beträgt

    Da meine Ehefrau als Haupteinkommen MIETEN hat die im Gegensatz zu Dividenden keiner Abgeltungssteuer unterliegen - hat sie jetzt von uns beiden bei der Steuererklärung das HOHE Einkommen und ich keines mehr.

    Meine Frage war Getrennte oder Gemeinsame Steuererklärung unter Berücksichtigung der Besonderheiten getrennter Hauptwohnsitz und andere Details.

    Dies nur noch mal zur Erinnerung da man als Forum Leser hier sich ja nicht die persönlichen Besonderheiten eines McProfit dauerhaft merken will,

    Ich bin jetzt schon mal viel schlauer geworden

    Und bin vor allem überrascht dass keiner hier das Thema der unterschiedlichen Besteuerung von Kapitalerträgen aus Aktien oder Immobilien aufgegriffen hat.

    Für heute vielen Dank und viele Grüße von McProfit zur Zeit noch im Pfingsten Urlaub

  • Ok, habe ich falsch verstanden

    Meine Frage war Getrennte oder Gemeinsame Steuererklärung unter Berücksichtigung der Besonderheiten getrennter Hauptwohnsitz und andere Details.

    Da stellt sich wohl erst die Frage der Steuerpflicht in DE und/oder BE (siehe z.B. hier: https://www.haufe.de/finance/haufe-…_HI7334130.html)

    Und bin vor allem überrascht dass keiner hier das Thema der unterschiedlichen Besteuerung von Kapitalerträgen aus Aktien oder Immobilien aufgegriffen hat.

    Das ist eben so und ein Kommentar/Diskussion/Aeusserung meiner Meinung ob gerecht oder nicht hier im Formum wird an dieser Tatsache wenig aendern ;)

  • Eine Guenstigerpruefung wird auch nichts bringen, da der persoenliche Steuersatz ueber dem Abgeltungssteuersatz liegen wird.

    Dieser Spezialfall geht aus den Köpfen der Leute vermutlich nie heraus.

    Wer überhaupt keine Erwerbseinkünfte hat (wie unser OP), der kann 65 Mille Kapitaleinkünfte haben, und die Günstigerprüfung lohnt sich immer noch (!).

    Aber zugegeben: Wenn einer im Hintergrund etwas Siebenstelliges an Kapitaleinkünften hat, dann braucht er an eine Günstigerprüfung nicht zu denken.

  • Her ist noch einmal McProfit an johu

    Dein Gedanke von Dir, dass ich wegen der Frage des getrennten Wohnsitzes von Mann und Frau (zur Vermeidung der Zweitwohnsitzsteuer) möglicherweise die Auslandsbesteuerung beachten muss, ist gut gemeint.

    In meinem Fall ist jedoch viel einfacher.

    Meine Frau hat ein eigenes Wohnhaus in einer Kurstadt in Süddeutschland dort besteht relativ hohe Zweitwohnsteuer.

    ich habe ein Haus in Stuttgart.

    Da wir tatsächlich regelmäßig Beide Häuser nutzen (natürlich zu unterschiedlichen Zeiten!!)

    War der Gedanke dass wir getrennte Wohnsitze anmelden

    In diesem Zusammenhang würde eine getrennte Einkommensteuer diese Situation zusätzlich glaubhaft machen und nicht als „Umgehung“ gesehen werden,

    zumal dann für uns jeweils auch andere Finanzämter zuständig wären.

    Das war einer der Punkte warum ich mir bei der Frage ob gemeinsam oder getrennte Steuererklärung in meinem Fall den Rat der Forumsfreunde hier einholen wollte.

    Nochmal vielen Dank für die Mühe von McProfit

  • Moin McProfit,

    vielen Dank für die Schilderung deines Falls.

    Habe ich das jetzt richtig verstanden:

    Du bzw. deine Frau befürchten das Ihr bei einer Zusammenveranlagung Zweitwohnsitzsteuer bezahlen müsst. Demnach sollte die Steuerersparnis bei einer Zusammenveranlagung höher sein als die Zweitwohnsitzsteuer damit sich das für euch rechnet.

    Ist das so korrekt zusammen gefasst?

    Wenn dem so ist müsst Ihr eine Intakte Ehe führen und dieses Nachweisen können.

    https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/steuerlich-gue…rennung-142396/

    Viele Grüße aus Münster

  • Meine Frau hat ein eigenes Wohnhaus in einer Kurstadt in Süddeutschland dort besteht relativ hohe Zweitwohnsteuer.

    Ein Haus mag 2000 € (fiktive) Miete im Monat kosten, also 25 T€ im Jahr, die Zweitwohnungssteuer mag davon maximal 15% betragen, also 3750 € im Jahr.

    Hier schreibt einer stolz von (nach Steuer) siebenstelligen Kapitaleinkünften (Ich gönne sie ihm. Das deutsche Nationalgefühl ist mir fremd - nämlich der Neid). Er habe sich neulich mal ein Haus gekauft (auch siebenstellig), das er für 300 T€ oder so renoviert habe.

    Stimmen da die Relationen noch?

    Ich habe ein Haus in Stuttgart.

    Da wir tatsächlich regelmäßig beide Häuser nutzen (natürlich zu unterschiedlichen Zeiten!!)

    War der Gedanke, dass wir getrennte Wohnsitze anmelden. In diesem Zusammenhang würde eine getrennte Einkommensteuer diese Situation zusätzlich glaubhaft machen und nicht als „Umgehung“ gesehen werden, zumal dann für uns jeweils auch andere Finanzämter zuständig wären.

    Das war einer der Punkte, warum ich mir bei der Frage, ob gemeinsam oder getrennte Steuererklärung in meinem Fall den Rat der Forumsfreunde hier einholen wollte.

    Dazu holst Du sinnvollerweise wirklich besser den Rat Deines Steuerberaters ein. Ich halte es für wenig wahrscheinlich, daß einer der Forumsfreunde ein ähnliches Problem hat wie Du. Je nach Sichtweise geht es bei Dir entweder um wenig oder um viel Geld. Deine Frage ist Dir aber wichtig, insoweit solltest Du Dich eher auf den Rat eines Profis verlassen, den Du im Bedarfsfall auch an den Hammelbeinen ziehen kannst.

  • Man kann das ja recht einfach mit Hilfe der üblichen Brutto-Netto-Rechner im Internet überschlagen.

    Konstellation ist: ein Partner hat Einkommen 0, der andere 300.000.

    Da kommt raus, dass durch eine Zusammenveranlagung ca. 20.000 EUR Steuern pro Jahr gespart werden. Das kann man dann mit der Zweitwohnungssteuer vergleichen.

  • Liebe Forumsfreunde

    Lieber Achim Weiss

    Bevor ich hier noch mehr Unruhe stifte erst noch einmal ganz deutlich:

    ich bin längst mit den Ratschlägen hier von den Forumsfreunden hochzufrieden.

    ich habe mehr erfahren, als ich erwartet hatte.

    leider habe ich durch die Schilderung meiner persönlichen Besonderheiten am Ende das Gegenteil erreicht.

    Je mehr Details ich nachgeliefert habe, desto mehr Missverständnisse habe ich produziert.

    jetzt müsste ich auch noch erklären, dass Steuerberater nicht automatisch die Lösung des Problems sind.

    Das gilt auch für Rechtsanwälte und neuerdings sogar für Energieberater.

    .Wenn es sp einfach wäre, dann wäre ich nicht hier bei euch im Forum gelandet.

    Da will ich jetzt aber auf keinen Fall ins Detail gehen. Noch mal vielen Dank an die teilweise sehr guten Fachleute hier!!! Viele Grüße aus dem Schwabenland von McProfit.

  • ich bin längst mit den Ratschlägen hier von den Forumsfreunden hochzufrieden.

    ich habe mehr erfahren, als ich erwartet hatte.

    jetzt müsste ich auch noch erklären, dass Steuerberater nicht automatisch die Lösung des Problems sind. ... Das gilt auch für Rechtsanwälte und neuerdings sogar für Energieberater.

    Wenn es so einfach wäre, dann wäre ich nicht hier bei euch im Forum gelandet.

    Das ist doch ein schönes Lob an die Community!

    "Wo Steuerberater, Rechtsanwälte oder Energieberater versagen, da hilft das Finanztip-Forum weiter" wäre doch als Überschrift deutlich schmissiger als "Mit Hilfe unserer großen Community kannst Du Deine Finanzen einfach selber machen!". ;)

  • Samstag 3.6.2023

    Hallo liebe Forumsfreunde

    habe gerade mit Schmunzeln die Kommentare gelesen.

    Zumn Glück haben Einige hier den Humor nicht verloren.

    In diesem Forumsthema geht es eigentlich um Steuern und Finanzen.

    Zufällig hat sich jetzt auch das Thema Wärmepumpe hier eingeschlichen.

    Da ich in den letzten 2 Jahren ein älteres 1-Fam.Haus komplett saniert und modernisiert habe,

    natürlich auch mit Wärmepumpe,Fußbodenheizung, Isolierung und alleem Drum und Dran habe ich heute für die Forumsfreund meine aktuellen Erfahrungen mit der KfW Förderung mal berichtet.

    (G'esamte Umbaukosten 350.000, davon Förderfähig für ENERGIE rund 150.000).

    Wenn Ihr das lesen solltet, dann braucht Ihr ebenfalls viel Humor oder Galgenhumor....

    Es ist auf jeden Fall der Bericht eines PRAKTIKERS - keine Theorie und schon gar kein Politiktalk...

    Ihr findet den Beitag hier irgendwo in der Forums-Abteilung

    "Wärmepume, KFW Forderung Talk bei ANNE WILL im Fernsehen."

    oder so ähnlich von heute mittag 3.6. um 10.30 Uhr

  • Gibt es schon einen neuen Sachstand, ob und wenn Ja wann die Änderung der Steuerklassen erfolgt? Die Suchmaschine konnte nicht helfen

    Kein neuer Sachstand - Stand heute 13.6.23.

    Wäre m.E. auch nicht das Vordringlichste, was zu ändern wäre - wenn überhaupt.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich möchte gern diese etwas ältere Diskussion wiederbeleben: heute ist auf verschiedenen Nachrichtenportalen im Internet gemeldet worden, dass der Wegfall der Steuerklassenkombi III/IV im Zuge der Haushaltsberatungen beschlossen worden ist. Gewünschter Start 01.01.2025.

    Mir ist völlig klar, dass sich die Steuerlast davon nicht ändert. Allerdings die monatliche Steuervorauszahlung. Platt gesprochen: weniger Netto im Säckle.

    Hat schon jemand eine Info gefunden, wie verfahren werden soll mit Ehepaaren, wo nur 1 Ehepartner arbeitet (die sog. Hausfrauenehe)? Welcher Faktor soll hier zum Tragen kommen? Oder kann ich mir schon heute den anzuwendenden Faktor selber ausrechnen (natürlich Gesetzesstand Heute)? Die Einkommensrechner, die ich im Internet gefunden habe, sind hier nicht zielführend gewesen.

    Danke für Infos.

  • Heute ist auf verschiedenen Nachrichtenportalen im Internet gemeldet worden, dass der Wegfall der Steuerklassenkombi III/IV im Zuge der Haushaltsberatungen beschlossen worden ist.

    Ein Durchbruch in Sachen Feminismus!

    Gewünschter Start 01.01.2025.

    Ob die Finanzverwaltung diesen Wunschtermin wohl einhalten kann? Angesichts der Durchführung der Grundsteuerreform bin ich diesbezüglich eher skeptisch.

    Mir ist völlig klar, dass sich die Steuerlast davon nicht ändert. Allerdings die monatliche Steuervorauszahlung. Platt gesprochen: weniger Netto im Säckle.

    Dafür steigt dann die Wahrscheinlichkeit von Steuererstattungen - und die sind ja (wider finanzmathematische Vernunft) etlichen Bundesbürgern ganz wichtig.