Beiträge von Alabama

    Moin,

    ein interessanter Bericht auf http://www.tagesschau.de: EuGH-Gutachten: Schufa-Scoring verstößt gegen EU-Recht | tagesschau.de .

    Der EuGH prüft, ob und wenn ja inwieweit das Schufa-Scoring gegen EU-Recht verstößt. Ein EU-Gutachter kommt jedenfalls zu diesem Schluss.

    Sicher ganz interessant, welche Ansicht der EuGH vertritt. Immerhin kann die Schufa mit ihren Ergebnissen den Einzelnen durchaus in (unverschuldete) Schwierigkeiten bringen und viel Ärger bereiten. Ein Urteil soll in den kommenden Monaten ergehen.

    Viele Grüße

    Alabama

    Moin,

    es steht eine Entsendung durch den Arbeitgeber für ca. 3 - 5 Jahre nach Kanada oder Großbritannien im Raum.

    Da ich für den Zeitraum dort wohnen würde und deutlich länger als 183 Tage nicht in Deutschland gemeldet sein würde, stellt sich mir die Frage der Auswirkungen auf mein Tagesgeld- und Festgeldkonto. Werden mir die Konten gekündigt, wenn ich nicht in D gemeldet bin?

    Da ich demnächst eine kleine Erbschaft (ca. 40000€) erhalte und anlegen möchte (Tages- oder Festgeld, da der Betrag in rd. 5 Jahren benötigt wird, hier scheidet ETF aus), würde ich hier gern Auswirkungen des evtl. vorübergehenden Auslandsaufenthalts im Hinterkopf behalten.

    Ich würde mich über Infos hierzu sehr freuen.

    LG Alabama

    Hallo,

    die BAV ist zum 31.12.2022 gekündigt und abgerechnet. Das Geld ist als Einmalzahlung in den ETF-Sparplan gewandert.

    Letzte Woche kam das Schreiben mit der Abrechnung. Dort stand nur

    "Der genannte Versicherungsvertrag ist zum 31.12.2022 erloschen. Die Abrechnung setzt sich wie folgt zusammen:

    Rückkaufswert 1,11€

    Gesamtbetrag 1,11€.

    Ein eventuell vorhandenes Beitragsguthaben ist im vorgenannten Gesamtbetrag nicht enthalten."

    Grußformel und/oder Unterschrift nicht vorhanden.

    Betrag Rückkaufswert und Gesamtbetrag sind identisch.

    Ich würde nun gern die Abrechnung nachvollziehen. Die Mitarbeiterin bei der Swiss Life erklärte mir am Telefon, dass es keine Abrechnungsunterlagen gäbe "und ich der Versicherung mal vertrauen soll".

    Kann mir jemand helfen (Link, Infos, usw), wie ich die Abrechnung nachvollziehen kann? Oder muss die Versicherung mir auf Nachfrage eine detaillierte Abrechnung zukommen lassen?

    Danke für Antwort und Hilfe sagt

    Alabama

    Hallo Bogdan2000,

    ich war als deutscher Staatsbürger bei einer US-amerikanischen Uni eingeschrieben. Das dafür benötigte Geld war auf einem deutschen Konto geparkt und wurde, nachdem alle Formalitäten in den USA erledigt waren und alle wichtigen Infos vorlagen, auf ein Konto bei einer US-Bank überwiesen. Die Behörden haben natürlich nachgefragt: ich habe alle betroffenen Kontoauszüge zusammen mit einer Bestätigung der Uni, dass ich dort eingeschrieben bin und aktiv studiere, und Unterlagen wie Mietvertrag, Vertrag über Gas- und Stromlieferung, Internetvertrag usw. in Kopie eingereicht und eine Erklärung der Situation zugefügt. Es kam nie wieder eine Nachfrage.

    Ich denke auch, dass ein Kontoauszug ausreicht und falls der Zoll eventuell Nachfragen hat, kannst Du die ja ganz entspannt und vor allem plausibel beantworten.

    Viel Erfolg beim baldigen Studium wünscht

    Alabama

    Hallo,

    wir haben uns entschlossen, eine sog. Servicewohnung zu kaufen. Heißt hier und da anders, ist eine behindertengerechte Wohnung in einer Wohnanlage, wo man komplett autark leben kann und wenn man möchte, diverse Services zubucht (vom Fensterputzer bis zur Pflegekraft). Wenn das Alter voranschreitet und die Zipperlein kommen, braucht man aus seiner gewohnten Umgebung nicht in eine Senioren- oder gar Pflegeeinrichtung umzuziehen.

    Wir haben das System bei meinem Vater kennengelernt, er ist super zufrieden damit. Übrigens wohne ich dann wieder mit meinem Vater "unter einem Dach", wir ziehen in die Wohnanlage, in der mein Vater bereits wohnt :).

    Kann mir vorstellen, dass der Kauf einer solchen Wohnung für euch ganz interessant sein könnte: erst selber nutzen und die Miete sparen und dem Junior die Wohnung später vererben. Er kann sie dann z. B. vermieten und so Einkommen generieren.

    Alles Gute bei der Entscheidung wünscht

    Alabama

    Moin,

    mein vorheriger Arbeitgeber hat eine bAV angeboten und 133€ mtl eingezahlt (100%, mein Anteil war 0€). Nun habe ich den AG gewechselt, der neue AG bietet keine Übernahme des Vertrages an. Eine neue bAV beim neuen AG kommt für mich nicht infrage.

    Habe dem vorherigen AG mit Kündigung auch Kündigung der bAV mitgeteilt.

    Eben habe ich mit der Post einen Nachtrag zum Versicherungsschein bekommen: es wurde lediglich der Beitrag auf 800€ pA, zahlbar jährlich (nun von mir zu 100%) reduziert.

    Hier die Eckdaten der bAV:

    Swiss Life Maximo, Anlagestrategie Swiss Life Balance+

    Fonds: Swiss Life Funds (LUX) - Multi Asset Balanced, ISIN LU1749126451, Anteil 100%.

    Vereinbarter Altersrentenbeginn 01.06.2033, garantierte Rentenzahlung 27,38€, garantierter mtl. Rentenfaktor 23,29

    Unisex-Tarif, Fondskosten 0,59%, bei konstanter möglichen jährlich.Wertentwicklung des Vertragsguthabens in Höhe von 3% vor Abzug von Kosten betragen die vertragsindividuellen Effektivkosten 2,16%.

    Würde gern eure Einschätzung zu dem Vertrag haben.

    Dafür Danke sagt

    Alabama

    Moin Schoko3,

    wow, da hast Du dir ja schon so richtig Gedanken gemacht :thumbup:!

    Ich benutze für Kleinmengen (auch die fettige Bratpfanne, die schnell gereinigt werden muss) den Wasserkocher. Das hat bisher immer gereicht.

    Es gibt ein Forum (haustechnik dialog), dort sind Fachleute aus den Bereichen Heizung und Sanitär unterwegs. Der Ton ist dort zwar manchmal etwas rauer, aber es sind halt manchmal Handwerker unter sich :) . Dort bekommst Du Hilfestellung bei vielen Fragen, vielleicht auch bei dieser. Ist einen Versuch wert...

    LG Alabama

    Hallo Chris,

    aus meiner Erfahrung in der Arbeit in der Schuldnerberatung kann ich berichten, wie wir in einem solchen Fall vorgegangen sind: entweder hat der Klient bereits eine Bank gefunden, zu der er gern gewechselt hätte oder wir haben gemeinsam die günstigste in Frage kommende Bank herausgesucht. Dann hat der Klient dort einfach mal persönlich nachgefragt und oftmals ein OK bekommen. Oder wir haben mit der Bank gesprochen. Damit hatten wir als Berater sehr oft Erfolg.

    Such Dir eine günstige Bank, frag dort an oder bitte Deinen Berater, Dich dabei zu unterstützen.

    Besprich mit den beiden beteiligten Banken, dass möglichst beide Konten 1 Monat bestehen: Konto Dt. Bank bis 31.08. und neue Bank ab 01.08. (Beispiel). Dann sollte alles glatt gehen. Natürlich brauchst Du eine Aufstellung, wer welchen Betrag wann von Deinem Konto abbucht. Aber die solltest Du mit Deinem Berater ja schon erstellt haben.

    Ganz viel Mut und Erfolg bei der Bereinigung Deiner Situation wünscht Dir

    Alabama

    Pete2612

    Ich ticke so, dass ich zuerst immer alle Schulden weg haben möchte. Es ist zwar ein Gegenwert für die Schulden da (das Haus), aber es sind halt Schulden.

    Außerdem bekomme ich lieber - wenn auch gegenwärtig minimal - Zinsen als dass ich sie bezahle.

    Ich war auch einmal in vergleichbarer Lage und habe den Kredit getilgt (allerdings so lange gewartet, bis die erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr anfiel). Die somit freiwerdende monatliche Kreditrate habe ich in einen Sparplan gezahlt. Damals kannte ich mich mit ETF noch nicht aus. Als der Sparplan fällig wurde, ging das Sümmchen in einen ETF. Heute würde ich entsprechend sofort den ETF besparen.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Treffen der Entscheidung, mit der DU dich wohl fühlst.

    VG,

    Alabama

    Phlip

    Genau, ich bin kein Freund von unnötigem Kram. Ich würde mich an Deiner Stelle fragen, ob das Konto gegenwärtig oder in naher (!) Zukunft einen Nutzen hat und vor allem, wie lange ich es nicht mehr benutzt habe.

    Ich finde, diese sogenannten Karteileichen machen die Finanz- und Vermögensaufstellung unübersichtlich und sind nur unnötiger Ballast.

    Was spricht für Dich dafür und dagegen, die Karteileiche mit durchzuschleppen? Die Antwort auf die Frage sollte für Klarheit sorgen.

    Andererseits: warum so kompliziert machen?: Konto wurde in den vergangenen 12 oder 24 Monaten nicht genutzt = weg damit. So würde ich es machen. Aber wie ichbins schon schreibt: die Antwort kannst am Ende nur Du geben :).

    VG,

    Alabama

    Freunde von uns hatten einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragt, der sie beraten und vertreten hat. Es ging um die offensichtliche Falschbeurkundung in einer Erbschaftsangelegenheit.

    Viel Erfolg und Glück (auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand),

    Alabama

    Hallo in die Runde,

    unsere Preisgarantie für Strom und Gas läuft Ende Juli aus und ich vergleiche gerade die Preise. Die Verträge mit 24 monatiger Preisgarantie sind natürlich teurer als die Verträge mit 12 monatiger Garantie. Dennoch frage ich mich, ob der Abschluss eines Vertrages mit 24 monatiger Preisgarantie sinnvoller ist. Denn es ist meiner Meinung nach nicht von einer Beruhigung des Marktes auszugehen. Meine Kristallkugel ist gerade im Urlaub :saint:, deswegen interessiert mich eure Meinung: lieber 12 Monate Preisgarantie und die Ersparnis zur Seite legen oder gleich 24 Monate Preisgarantie?

    Danke für Input sagt

    Alabama

    Ich erstelle unsere Steuererklärung mithilfe der Software „t@x“ von buhl (ohne bräuchte das Spezialmittel von ganz hinten im Eck aus dem Drogenschrank in der Notaufnahme ??). Dort kann ich eine prozentuale Anrechnung eingeben. Du kannst aber auch Deine Gesamtkosten ermitteln und vom Gesamtergebnis den für Dich passenden prozentualen Anteil errechnen.

    Bei meinem Mann (Pilot) wurden 50% anerkannt. Es sind aber meist um die 75% dienstlicher Nutzung. Privat ist er eher der Antitelefonierer… Dieses Jahr ist die Anerkennung der 75% mit der entsprechenden schriftlichen Begründung tatsächlich anerkannt worden.

    Wenn Du Dich mal 1 Woche bezüglich der dienstlichen Nutzung beobachtest, bist Du wahrscheinlich auch überrascht ob der Häufigkeit